Arbeitspflicht, Sanktionen und Sozialkosten: Migration wird zum ersten großen Streitfeld im neuen Kreistag

LIMBURG-WEILBURG. Es ist eine der ersten inhaltlich wirklich gewichtigen Sitzungen des neu gewählten Kreistages – und ein Thema zieht sich auffällig durch die Tagesordnung: Sozialleistungen, Arbeitsverpflichtungen und Migration. Am Donnerstag, 20. August, berät zunächst der Sozialausschuss über verpflichtende Arbeitsgelegenheiten und Sanktionen. Am 24. August folgt der Haupt-, Finanz- und Verwaltungsausschuss, bevor der Kreistag am Freitag, 28. August, in Bad Camberg entscheidet.
Doch wer die 31 Tagesordnungspunkte genauer betrachtet, erkennt: Es geht nicht nur um einen einzelnen Antrag zur Arbeitspflicht. Mindestens fünf Punkte stehen in einem unmittelbaren oder zumindest naheliegenden Zusammenhang mit Sozialpolitik, Jobcenter und Migration. Rechnet man die beiden Punkte zur Neubildung des Integrationsbeirats hinzu, sind es sogar sieben.
Und ausgerechnet die AfD, die aus der Kommunalwahl deutlich gestärkt hervorgegangen ist, setzt zum Auftakt der Wahlperiode mit einer umfangreichen Anfrage einen weiteren Akzent: Sie will wissen, wie sich Sozialhilfefälle und Kosten im Landkreis zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen verteilen.
Kreis zieht Konsequenzen aus gescheitertem Freiwilligkeitsmodell
Im Mittelpunkt steht TOP 24. Der Kreisausschuss will die bisherigen Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber verbindlicher ausgestalten und bei unbegründeter Verweigerung die gesetzlich möglichen Leistungskürzungen anwenden. Gleichzeitig soll auch das Jobcenter Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II stärker nutzen.
Die Vorlage VL-133/2026 stammt bereits vom 2. Juni aus dem Sozialamt. Sie war sogar schon für die Kreistagssitzung am 26. Juni als beschließender Punkt vorgesehen. Nun durchläuft sie den Sozialausschuss am 20. August, den Haupt-, Finanz- und Verwaltungsausschuss am 24. August und kommt am 28. August erneut zur Entscheidung in den Kreistag.
Die Sache beschäftigt die Kreisgremien damit bereits seit rund zwei Monaten.
Hinter der sperrigen Verwaltungssprache verbirgt sich ein deutlicher Kurswechsel. Der Landkreis hatte bislang bewusst auf freiwillige gemeinnützige Tätigkeiten für Asylbewerber gesetzt. Dieses Modell bewertet die Verwaltung inzwischen als nicht ausreichend erfolgreich.
Nach den Unterlagen wurden insgesamt 220 Flüchtlinge zu Gesprächen über eine Arbeitsgelegenheit eingeladen. Lediglich 21 Prozent nahmen anschließend eine Tätigkeit auf. Selbst bei erfolgreichen Vermittlungen sei die Beschäftigung häufig schon nach einigen Tagen oder wenigen Wochen beendet worden. Manche hätten die Tätigkeit trotz vorheriger Zusage überhaupt nicht angetreten.
Auch der finanzielle Anreiz brachte nach Darstellung des Kreises wenig: Für die Tätigkeit werden 80 Cent pro Stunde Aufwandsentschädigung gezahlt, wodurch sich der verfügbare Barbetrag der Bezahlkarte von 50 Euro erhöhen lässt. Einen erkennbaren positiven Effekt habe dies nicht gebracht. Die Verwaltung zieht daraus den Schluss, dass das rein freiwillige Modell nicht ausreiche.
Künftig soll deshalb eine Verpflichtung gelten, angebotene und zumutbare Arbeitsgelegenheiten anzunehmen. Wer ohne wichtigen Grund ablehnt, nicht erscheint oder eine Tätigkeit abbricht, soll mit den nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehenen leistungsrechtlichen Folgen rechnen.
Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 5 Asylbewerberleistungsgesetz. Danach können arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte zur Wahrnehmung bereitgestellter Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden.
90.000 Euro vom Kreis – beim Jobcenter soll der Bund zahlen
Interessant ist auch das Kostenbild. Für die Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind im Doppelhaushalt 2026/2027 jeweils 90.000 Euro vorgesehen. Diese Ausgaben trägt der Landkreis selbst; eine gesonderte Refinanzierung gibt es laut Vorlage nicht.
Anders beim geplanten Ausbau der Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II: Hier handelt es sich um Eingliederungsmittel des Bundes. Nach Darstellung der Verwaltung entstehen dem Landkreis deshalb keine zusätzlichen Kosten. Spätestens ab dem Geschäftsjahr 2027 soll das Jobcenter entsprechende Mittel einplanen.
Die Vorlage entstand dabei nicht allein am Schreibtisch des Sozialamtes. Der Geschäftsführer des Jobcenters Limburg-Weilburg, Herr Becker, und GAB-Geschäftsführer Herr Zimmermann waren nach Angaben des Kreises an ihrer Erstellung beteiligt.
Als Argument für konsequentere Mitwirkung verweist der Kreis außerdem auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Die sollte allerdings genau gelesen werden: 85,5 Prozent der dort erfassten Leistungsminderungen entfielen auf Meldeversäumnisse – also gerade nicht auf die Verweigerung einer Arbeit. Genau diese Zahl führt die Verwaltung selbst in ihrer Begründung an.
Der Kreistag kann das Jobcenter gar nicht unmittelbar anweisen
Der vielleicht interessanteste institutionelle Punkt der Vorlage steckt in Ziffer 2 des Beschlussvorschlags.
Der Kreistag kann nämlich nicht einfach beschließen, wie das Jobcenter seine SGB-II-Instrumente künftig einsetzt. Das Jobcenter Limburg-Weilburg ist keine rein kommunale Einrichtung, sondern eine gemeinsame Einrichtung. Die Vorlage spricht deshalb auch lediglich davon, das Jobcenter zur Anwendung der Arbeitsgelegenheiten „aufzufordern“.
Das Anliegen soll anschließend als Beschlussvorschlag in die nächste Sitzung der Trägerversammlung des Jobcenters nach § 44c SGB II eingebracht werden. Die Verwaltung stellt selbst ausdrücklich fest, dass wegen der Organisationsform eine Beschlussfassung über die Trägerversammlung erforderlich sei.
Der Kreistag beschließt damit bei diesem Teil letztlich etwas, das er selbst nicht abschließend entscheiden kann. Er formuliert den politischen Auftrag – die eigentliche Entscheidung muss anschließend innerhalb der Jobcenter-Struktur weitergeführt werden.
Und genau hier bekommt ein scheinbar unspektakulärer Tagesordnungspunkt plötzlich Bedeutung.
TOP 10: Erst das Gremium besetzen, dann den Auftrag hinschicken
Unter TOP 10 wählt der Kreistag nämlich drei Mitglieder aus seiner eigenen Mitte in genau diese Trägerversammlung des Jobcenters Limburg-Weilburg. Die Vorlage VL-225/2026 sieht vor, die drei Kreistagsvertreter für die gesamte Wahlperiode neu zu bestimmen.
Damit hängen TOP 10 und TOP 24 unmittelbar zusammen:
In derselben Sitzung besetzt der Kreistag zunächst das Gremium mit, das anschließend über den von ihm verlangten Ausbau der Arbeitsgelegenheiten beraten soll.
Was bei isolierter Betrachtung nach zwei vollkommen unterschiedlichen Verwaltungsvorgängen aussieht, gehört politisch also zusammen. Die personelle Zusammensetzung der Trägerversammlung erhält vor diesem Hintergrund zusätzliche Bedeutung.
Und welche Rolle spielt die GAB?
Hinzu kommt möglicherweise TOP 23.
Die Vorlage zu den Arbeitsgelegenheiten nennt ausdrücklich die Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung (GAB) Limburg als möglichen Maßnahmeträger.
Unmittelbar vor TOP 24 steht auf der Kreistagstagesordnung ein „öffentlich-rechtlicher Betrauungsakt“ zwischen dem Landkreis Limburg-Weilburg und genau dieser Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung mbH. Die eigentliche Vorlage wird laut Tagesordnung allerdings erst nachgereicht und wurde vorab in den Haupt-, Finanz- und Verwaltungsausschuss verwiesen.
Ob der neue Betrauungsakt auch mit den geplanten Arbeitsgelegenheiten zusammenhängt oder entsprechende Leistungen der GAB umfasst, lässt sich aus den bislang veröffentlichten Unterlagen nicht feststellen.
Die zeitliche und institutionelle Nähe fällt jedoch auf: Die GAB soll nach VL-133 als Maßnahmeträger eingebunden werden, während der Kreistag unmittelbar zuvor die öffentlich-rechtliche Grundlage für Leistungen derselben Gesellschaft behandelt.
Das wäre deshalb eine naheliegende Frage an den Landkreis: Umfasst oder berührt der neue Betrauungsakt die geplanten Arbeitsgelegenheiten nach AsylbLG oder SGB II?
Bis die nachgereichte Vorlage vorliegt, wäre alles Weitere Spekulation.
Auch CDU und SPD setzen beim Sozialstaat an
Damit ist der Themenkomplex noch nicht beendet. Unter TOP 26 folgt ein gemeinsamer Antrag von CDU und SPD zur „Prüfung der gesetzlichen Möglichkeit zur Quadratmeterhöchstmiete im SGB II und SGB XII“.
Damit stehen allein zwischen TOP 23 und TOP 26 drei unmittelbar sozialpolitisch relevante Vorgänge hintereinander: der Betrauungsakt der GAB, die Arbeitsgelegenheiten samt Sanktionen und schließlich die Frage nach möglichen Mietobergrenzen bei Sozialleistungen.
Zusammen mit der Wahl der Jobcenter-Trägerversammlung unter TOP 10 und der AfD-Anfrage unter TOP 31 sind damit mindestens fünf Tagesordnungspunkte einem gemeinsamen sozialpolitischen Feld zuzuordnen – allerdings von völlig unterschiedlichen Seiten eingebracht: Verwaltung, CDU/SPD und AfD.
Nimmt man auch die Neubildung des Integrationsbeirats hinzu, wird der Schwerpunkt noch deutlicher. Unter TOP 13 wählt der Kreistag zwei Mitglieder aus seiner Mitte in den Integrationsbeirat; unter TOP 16 wird die Bürgerliste des neuen Beirats bestätigt. Der Integrationsbeirat vertritt laut Satzung ausdrücklich die Interessen von Einwanderern und deren Nachkommen im Landkreis.
Damit berühren sieben der 31 Tagesordnungspunkte zumindest im weiteren Sinne Fragen von Integration, Sozialleistungen, Jobcenter oder Migration.
Die AfD stellt die Kostenfrage – und zwar nach Staatsangehörigkeit
Den politisch wohl brisantesten Akzent setzt zum Schluss die AfD-Fraktion.
Unter TOP 31 steht ihre Anfrage „Kostenstruktur, Fallzahlen und Entwicklung der Sozialhilfe (SGB XII), differenziert nach Staatsangehörigkeit“. Formal handelt es sich dabei nicht um einen Antrag, über den abgestimmt wird, sondern um eine Anfrage an den Kreisausschuss.
Die AfD möchte wissen, wie viele Menschen im Landkreis Leistungen nach dem SGB XII beziehen und wie viele davon die deutsche beziehungsweise eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Gefordert werden absolute Zahlen und prozentuale Anteile. Soweit statistisch vorhanden, sollen ausländische Leistungsempfänger zusätzlich nach aufenthaltsrechtlichem Status aufgeschlüsselt werden.
Danach geht die Fraktion an die Kosten. Gefragt wird nach den gesamten Sozialhilfeausgaben und deren Verteilung auf deutsche und ausländische Empfänger sowie nach den durchschnittlichen monatlichen Leistungen der jeweiligen Gruppen.
Noch weiter geht die Anfrage bei den Verwaltungskosten. Die AfD will wissen, ob bei ausländischen Leistungsempfängern zusätzliche Aufwendungen etwa durch Dolmetscher, Übersetzungen oder andere Unterstützungsleistungen entstehen und welchen Anteil diese Kosten am gesamten Verwaltungsaufwand haben.
Schließlich verlangt sie eine Zehnjahresreihe für Fallzahlen und Gesamtausgaben – jeweils getrennt nach deutschen und ausländischen Leistungsempfängern.
Warum die AfD-Anfrage zum Auftakt so interessant ist
An sich ist es nichts Außergewöhnliches, dass eine Kreistagsfraktion nach Sozialausgaben fragt. Die politische Brisanz entsteht durch das gewählte Ordnungskriterium: Staatsangehörigkeit.
Damit zwingt die AfD die Verwaltung zu einer lokalen Datenbasis für eine Debatte, die bislang meist mit Bundes- oder Landeszahlen geführt wird.
Bemerkenswert ist auch die Konstruktion der Anfrage. Die Fraktion fordert zunächst keine Kürzungen und keinen konkreten migrationspolitischen Beschluss. Sie fordert Zahlen – und verlangt sogar ausdrücklich eine Erklärung, falls bestimmte Daten bislang gar nicht statistisch erhoben werden.
Das ist parlamentarisch geschickt: Sind die Zahlen unspektakulär, kann die Debatte versachlicht werden. Zeigen sie dagegen erhebliche Unterschiede oder eine auffällige Entwicklung über zehn Jahre, erhält die Diskussion um die kommunalen Folgekosten von Migration eine belastbare lokale Grundlage.
Dabei muss allerdings sauber zwischen den unterschiedlichen Rechtskreisen unterschieden werden. Ausländischer Staatsangehöriger ist nicht automatisch Asylbewerber oder Flüchtling. Asylbewerber fallen grundsätzlich zunächst unter das Asylbewerberleistungsgesetz; SGB II und SGB XII betreffen andere Personengruppen und Voraussetzungen.
Eine Gegenüberstellung deutscher und ausländischer SGB-XII-Empfänger ist deshalb keine unmittelbare Statistik über „Flüchtlingskosten“.
Ein sozialpolitischer Schwerpunkt aus drei Richtungen
Gerade die Gesamtschau der Tagesordnung macht den 28. August bemerkenswert.
Die Verwaltung will bei Arbeitsgelegenheiten stärker vom freiwilligen Angebot zur verbindlichen Mitwirkung wechseln. CDU und SPD nehmen mit ihrem Antrag zur Quadratmeterhöchstmiete die Kosten des SGB II und SGB XII ins Visier. Die AfD verlangt eine nach Staatsangehörigkeit aufgeschlüsselte Sozialhilfebilanz.
Parallel wird die Trägerversammlung des Jobcenters neu besetzt – jenes Gremium, das den Arbeitsgelegenheiten im SGB-II-Bereich überhaupt erst den Weg ebnen muss. Und möglicherweise steht mit dem unmittelbar vorher behandelten Betrauungsakt der GAB sogar der künftige Maßnahmeträger gleich mit auf der Tagesordnung.
Das Interessante daran: Diese Schwerpunktsetzung stammt nicht von einer einzigen politischen Kraft. Verwaltung, Regierungsfraktionen und Opposition nähern sich dem Thema aus unterschiedlichen Richtungen.
Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass die Frage, wie verbindlich der Sozialstaat gegenüber Leistungsbeziehern auftreten soll und welche finanziellen Folgen Migration tatsächlich für den Landkreis hat, in dieser Wahlperiode nicht mehr nur eine Debatte am politischen Rand bleiben wird.
Und worüber nicht gesprochen wird: die Kinder-Sozialstiftung
Auffällig ist zugleich, was auf der veröffentlichten Tagesordnung nicht mit einem eigenen Punkt auftaucht: der weiterhin ungeklärte Vorgang um die Sozialstiftung für Kinder und Jugendliche des Landkreises Limburg-Weilburg.
Landrat Michael Köberle hatte den Kreistag am 26. Juni über Probleme bei Jahresabschlüssen und Organmeldungen sowie über den Verlust der Gemeinnützigkeit informiert und angekündigt, Ausschuss, Kreisausschuss und Kreistag weiter zu unterrichten, sobald nähere Erkenntnisse vorliegen. Der Fingerklopfer hatte über den Vorgang und die Frage „Was wusste wer und seit wann?“ ausführlich berichtet.
Wenig später bestätigte das Regierungspräsidium Gießen auf unsere Anfrage, dass seit 2015 keine Jahresrechnungen und Tätigkeitsberichte bei der Stiftungsbehörde eingereicht worden seien. Auch diese Antwort haben wir dokumentiert.
Auf der Tagesordnung vom 28. August findet sich dazu kein eigener Tagesordnungspunkt. Möglich bleibt eine Information unter TOP 2 „Berichte und Mitteilungen des Kreisausschusses“. Dafür existiert jedoch keine öffentliche Vorlage und damit auch kein Vorabhinweis, ob der angekündigte Bericht tatsächlich erfolgt.
Wer erfahren will, ob es inzwischen neue Erkenntnisse gibt, muss die öffentliche Sitzung also selbst verfolgen.
Der 28. August könnte den Ton der Wahlperiode setzen
Der Kreistag tagt am 28. August ab 9 Uhr im Kurhaus Bad Camberg.
Auf den ersten Blick ist die Tagesordnung geprägt von Wahlen in Gremien, Beiräte und Verbandsversammlungen. Bei genauerem Hinsehen ergibt sich jedoch ein erstaunlich geschlossenes Bild: Jobcenter, Arbeitsgelegenheiten, Sanktionen, Sozialkosten, Mietobergrenzen, Integrationsbeirat und die Frage nach der finanziellen Bedeutung ausländischer Leistungsempfänger ziehen sich durch einen erheblichen Teil der Sitzung.
Besonders interessant dürfte dabei nicht allein werden, was beschlossen wird. Spannend ist auch, welche Mehrheiten sich bei diesen Themen finden – und wie weit CDU, SPD und Verwaltung bereit sind, einen Kurs mitzutragen, der stärker auf Verbindlichkeit, Kontrolle und Sanktionen setzt.
Die AfD wiederum eröffnet die neue Wahlperiode mit einer Anfrage, die geeignet ist, die künftige Debatte mit Zahlen zu unterfüttern.
Der 28. August könnte deshalb einen ersten Hinweis darauf geben, entlang welcher Konfliktlinien Sozial- und Migrationspolitik im neuen Kreistag Limburg-Weilburg in den kommenden fünf Jahren verhandelt wird.