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Vom X-Post zur Geodaten-Recherche: der Windkraft-Verdacht im Hürtgenwald

26. August 2026 // geschrieben von Redaktion

Eine Karte im Netz legt nahe, dass ausgerechnet dort, wo im August der Wald brannte, eine riesige Windkraftfläche geplant sei. Fingerklopfer hat die Darstellung nicht einfach übernommen – sondern amtliche Planunterlagen und Geodaten gegeneinander geprüft. Das Ergebnis widerlegt einen wesentlichen Teil der kursierenden Darstellung. Doch die Recherche endet damit nicht. Denn der „Rennweg“ taucht tatsächlich in der Windkraftplanung der Gemeinde auf – und einige der Gründe, die früher gegen die Fläche sprachen, könnten durch den Brand berührt sein.

Manchmal beginnt eine Recherche nicht mit einem Behördenpapier, einer Ratssitzung oder einem anonymen Hinweis. Manchmal beginnt sie mit einem Bild auf X.

Seit dem 25. August kursiert eine auf den ersten Blick eindrucksvolle Karte zum Waldbrand im Hürtgenwald. Ein großer roter Umriss soll das Brandgebiet zwischen Gey und Großhau zeigen. Darin liegt eine gelb umrandete Fläche mit der Bezeichnung „Fläche A Rennweg – ca. 222 ha“. Orange schraffiert ist eine angeblich mögliche Überlappung.

Die Botschaft entsteht fast von selbst: Dort, wo gerade Hunderte Hektar Wald gebrannt haben, soll offenbar eine große Windkraftfläche entstehen.

In einer später verbreiteten Fassung wurde die behauptete Überschneidung sogar auf etwa 180 bis 200 Hektar beziehungsweise 80 bis 90 Prozent der angeblichen Windkraftfläche beziffert.

Das klingt spektakulär. Aber stimmt es auch?

Genau diese Frage haben wir versucht zu beantworten.

Die Karte behauptet wenig – suggeriert aber viel

Fairerweise muss man zunächst festhalten: Schon die erste Grafik versieht sich selbst mit Vorbehalten. Dort ist von einer noch zu prüfenden Überschneidung die Rede. In der Legende wird die Lage als „schematisch“ bezeichnet und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Überschneidung anhand amtlicher Geodaten geprüft werden müsse.

Also haben wir genau das getan.

Und aus der Prüfung eines einzelnen X-Posts wurde innerhalb weniger Stunden eine Recherche durch kommunale Bauleitplanung, alte Standortuntersuchungen, europäische Satellitendaten, Regionalplanung und Einsatzmeldungen des Kreises Düren.

Dabei wurde schnell deutlich: Die Geschichte ist komplizierter als die Grafik.

Die geprüfte Darstellung. Wiedergabe unverändert als Bildzitat nach § 51 UrhG zum Zweck der inhaltlichen Auseinandersetzung; ein Urheber ist auf der Karte nicht genannt. Der Kennzeichnungsbalken ober- und unterhalb der Bildfläche ist redaktionelle Zutat.

Schritt eins: Wo hat es tatsächlich gebrannt?

Für das Brandgebiet existieren belastbare Geodaten.

Der Copernicus Emergency Management Service wurde nach Ausbruch des Feuers auf Antrag deutscher Behörden aktiviert. Die Aktivierung läuft unter der Kennung EMSR920. Für Hürtgenwald relevant ist das Kartierungsgebiet AOI 01.

Die zweite Delineation des Dienstes weist 159,3 Hektar sicher kartierte Brandfläche aus. Sie verteilt sich auf sieben Teilflächen. Zusätzlich wurden rund 482 Hektar als nicht auswertbar eingestuft, insbesondere weil Rauch die Satellitenauswertung erschwerte.

Das ist wichtig. Denn während des Einsatzes war seitens der Behörden von insgesamt etwa 300 bis 400 Hektar betroffener Fläche die Rede. Das muss kein Widerspruch sein: Copernicus unterscheidet zwischen sicher auswertbarer Brandfläche und Bereichen, die zum Zeitpunkt der Aufnahme wegen Rauch oder anderer Einschränkungen nicht zuverlässig bewertet werden konnten.

Für unsere Prüfung haben wir deshalb nicht nur die 159,3 Hektar kartierte Brandfläche betrachtet, sondern zusätzlich eine extreme Sicherheitsannahme gerechnet:

Was wäre, wenn sämtliche 482 Hektar „nicht auswertbarer“ Fläche ebenfalls vollständig gebrannt hätten?

Dann ergäbe sich eine maximal betrachtete Fläche von rund 641 Hektar.

Schritt zwei: Wo liegen die tatsächlichen Windkraftflächen?

Die Gemeinde Hürtgenwald macht etwas ausgesprochen Hilfreiches: Sie stellt ihre Bauleitplanung als offene Geodaten zur Verfügung.

Über einen täglich aktualisierten WMS-/WFS-Dienst lassen sich die räumlichen Geltungsbereiche der Pläne nicht nur ansehen, sondern als Vektordaten maschinell auswerten.

Wir haben diese veröffentlichten Datensätze mit der Copernicus-Kartierung verschnitten.

Im kommunalen Geodatendienst befinden sich die bestehenden beziehungsweise laufenden Windenergieverfahren der Gemeinde. Darunter die rechtskräftigen Konzentrationszonen aus der 9. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die jüngeren Verfahren rund um Raffelsbrand.

Das Ergebnis ist eindeutig:

VerfahrenVerfahrensstandFlächeÜberschneidungAbstand zur BrandflächeAbstand ungünstigster Fall
9. Änderung – Konzentrationszonen rechtskräftig 01.07.2017 184,4 ha 0,00 ha 3.643 m 1.385 m
21. Änderung – nördlich der Ringstraße frühzeitige Beteiligung 35,7 ha 0,00 ha 7.086 m 6.732 m
19. Änderung – Repowering Ringstraße rechtskräftig 30.09.2025 5,0 ha 0,00 ha 8.185 m 7.673 m
20. Änderung – kleine Ringstraße rechtskräftig 18.12.2025 5,1 ha 0,00 ha 9.393 m 8.938 m

Die Flächenangaben stammen aus dem Geodatendienst der Gemeinde und bezeichnen den räumlichen Geltungsbereich der Verfahren. Sie können von den in den Begründungen genannten Zonengrößen abweichen – für die 21. Änderung nennt die Begründung 29 Hektar für die Teilflächen E und F, der Geltungsbereich im Geodatendienst umfasst 35,7 Hektar. Der Abstand im ungünstigsten Fall bezieht den von Copernicus als nicht auswertbar ausgewiesenen Bereich mit ein.

Brandflaeche und Windkraftflaechen in Huertgenwald Umriss des Gemeindegebiets Huertgenwald. Im Norden die vom Copernicus-Dienst kartierte Brandflaeche von 159 Hektar, umgeben vom nicht auswertbaren Bereich. Die vier Windkraft-Verfahrensflaechen liegen im Sueden bei Raffelsbrand und Brandenberg. Der kuerzeste Abstand betraegt 1385 Meter. 1.385 m Brandfläche 159 ha nicht auswertbar 482 ha 9. Änderung 184 ha 21. Änderung 36 ha 19. Änderung 5 ha 20. Änderung 5 ha 02 km N
Das Brandgebiet im Norden des Gemeindegebiets und die vier Windkraft-Verfahrensflächen im Süden. Der kürzeste Abstand beträgt 1.385 Meter. Eigene Darstellung nach Copernicus EMSR920 und den Bauleitplandaten der Gemeinde Hürtgenwald.

Auch wenn man den gesamten von Copernicus als nicht auswertbar bezeichneten Bereich vorsorglich hinzurechnet, bleibt die Überschneidung mit diesen veröffentlichten Windenergieflächen null.

Damit lässt sich eine zentrale Aussage treffen:

Das kartierte Brandgebiet liegt nicht auf einer der derzeit im kommunalen Geodatendienst ausgewiesenen Windenergieflächen.

Die 21. Änderung liegt ganz woanders

Besonders auffällig ist dabei die Quellenangabe der verbreiteten Grafik.

Als Grundlage für die angebliche 222-Hektar-Windkraftfläche wird die 21. Änderung des Flächennutzungsplans genannt.

Diese Änderung existiert tatsächlich. Sie heißt:

„Windkraft nördlich der Ringstraße, Raffelsbrand“.

Aber ihr eigentlicher Geltungsbereich umfasst nur rund 29 Hektar. Die dort behandelten Teilflächen E und F liegen im Bereich Raffelsbrand und nicht im Brandgebiet bei Gey und Großhau.

Woher stammen dann die 222 Hektar?

Auch diese Zahl ist nicht erfunden. In derselben Begründung findet sich eine Übersicht über bestehende und zusätzlich ins Auge gefasste Windenergieflächen. Darin stehen nebeneinander unter anderem:

  • FNP-Änderung: rund 12 Hektar
  • FNP-Änderung: rund 10 Hektar
  • FNP-Änderung: rund 29 Hektar
  • Repowering Ochsenauel: rund 12 Hektar
  • Fläche A „Rennweg“: rund 222 Hektar

Genau hier liegt offenbar der Kern der Verwechslung.

Die 222 Hektar gehören nicht zum Geltungsbereich der 21. FNP-Änderung.

Die Fläche A „Rennweg“ wird in deren Begründung lediglich als eine weitere Fläche aufgeführt, die grundsätzlich für zusätzliche Windenergienutzung in Betracht gezogen wurde.

Und jetzt wird es interessant: Den Rennweg gibt es tatsächlich

Damit könnte man die virale Karte als falsch abhaken.

Das wäre allerdings zu einfach.

Denn die Fläche A „Rennweg“ ist real – jedenfalls als planerische Untersuchungsfläche.

Ihre Geschichte reicht mehr als zehn Jahre zurück.

Im Zuge der früheren Konzentrationszonenplanung wurden mehrere mögliche Windkraftbereiche untersucht. Eine davon lag am Rennweg bei Großhau. Am Ende wurden andere Flächen ausgewiesen; Rennweg wurde nicht Bestandteil der rechtskräftigen Konzentrationszonen.

Die Gründe dafür sind heute besonders interessant.

In den Unterlagen zum Feststellungsbeschluss der 9. FNP-Änderung wird erläutert, dass der Rat bereits 2014 nicht in einen großen zusammenhängenden Waldbereich eingreifen wollte. Der Bereich sollte auch für Naherholung und als landschaftlicher Eingang in das Gemeindegebiet erhalten bleiben. Besonders hervorgehoben wurde seine Bedeutung als „Eingang zur Eifel“. Zudem galt die Erschließung als sehr aufwendig, weil Teile der Fläche weit in den damals nicht erschlossenen Wald hineinreichten.

„Weiterhin hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald am 08.04.2014 entschieden, dass er nicht in einen großen zusammenhängenden Waldbereich eingreifen will, da dieser Bereich auch zur Naherholung und als Eingang in das Gemeindegebiet freigehalten werden soll."

Gemeinde Hürtgenwald, Begründung zum Feststellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans, S. 4/38, Stand Dezember 2016

„Entscheidend ist jedoch, dass die Fläche A ‚Rennweg', aus Richtung Düren kommend, den Eingang zur Eifel markiert und somit über eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild verfügt. Zudem wäre die Erschließung der Fläche sehr aufwändig, da Teilbereiche der Fläche A bis weit in den nicht erschlossenen Wald hineinreichen."

ebenda

„Die Gemeinde kann in einem späteren Verfahren weitere Flächen für die Windkraft nach § 249 BauGB ausweisen, sofern sie dies will."

ebenda – der Schlusssatz des Kapitels

Drei Argumente also:

zusammenhängender Wald, Landschaftsbild und schwierige Erschließung.

Und genau deshalb wird der Waldbrand für die weitere Recherche relevant.

Nicht als Beweis irgendeines Zusammenhangs. Sondern als mögliche Veränderung tatsächlicher Planungsgrundlagen.

2024 taucht Rennweg wieder auf

Die Geschichte der Fläche war nämlich nicht abgeschlossen.

In der Begründung zur 21. FNP-Änderung vom Jahr 2024 erscheint die Fläche A „Rennweg“ erneut. Und diesmal nicht lediglich als historische Erinnerung.

Die Gemeinde erklärt dort, dass sie weitere Flächen für Windenergie bereitstellen möchte. In dieser Aufzählung findet sich auch Rennweg. Die Fläche wurde wegen noch ungeklärter Belange der seismologischen Überwachung zunächst zurückgestellt.

In der Flächentabelle werden dafür weiterhin 222 Hektar angesetzt.

Was wir dagegen bislang nicht finden, ist ein eigenes laufendes FNP-Änderungsverfahren „Rennweg“ im Planportal beziehungsweise eine aktuelle Geometrie dieser 222-Hektar-Fläche im kommunalen WFS-Dienst. Die Auswertung des Dienstes ergab unter 302 Objekten keinen eigenen Rennweg-Datensatz.

Das führt zu einem entscheidenden Unterschied:

Wir können sicher sagen, dass das Brandgebiet keine der derzeit veröffentlichten Windenergie-Verfahrensflächen überschneidet.

Wir können bislang aber noch nicht abschließend geometrisch feststellen, wie sich das Brandgebiet zur historischen beziehungsweise erneut erwähnten 222-Hektar-Fläche A „Rennweg“ verhält.

Denn dafür benötigen wir zuerst deren amtliche Abgrenzung. Genau diese haben wir bei der Gemeinde angefordert.

Die Behauptung von 180 bis 200 Hektar wirft ein zusätzliches Problem auf

Die überarbeitete Karte mit Koordinatengitter, Maßstab und Quellenkasten.
Die überarbeitete Fassung. Wiedergabe unverändert als Bildzitat nach § 51 UrhG. Der Quellenkasten nennt die Brandgrenze mit „Stand 07.08.2026“ – der Brand begann am 13. August 2026. Als Erstellungsdatum der Karte ist der 09.05.2025 angegeben.

Die überarbeitete Grafik verschärft die ursprüngliche Aussage noch. Sie beziffert die angebliche Überschneidung auf 180 bis 200 Hektar beziehungsweise rund 80 bis 90 Prozent der 222-Hektar-Fläche.

Schon rechnerisch entsteht dabei ein Problem. Die von Copernicus sicher als verbrannt kartierte Fläche umfasst 159,3 Hektar.

Selbst wenn diese vollständig innerhalb der Rennweg-Fläche läge, könnten maximal 159,3 Hektar der beiden Polygone übereinstimmen. Das entspräche rund 71,8 Prozent von 222 Hektar.

Eine Überschneidung von 180 bis 200 Hektar kann deshalb jedenfalls nicht mit der Copernicus-Delineation der sicher erfassten Brandfläche begründet werden.

Hinzu kommt ein grundlegenderes Problem: Die bislang bekannten Planunterlagen zur 21. Änderung enthalten zwar die Zahl 222 Hektar, aber keine Kartengeometrie der Fläche A, aus der sich der auf der Grafik eingezeichnete gelbe Umriss unmittelbar ableiten ließe.

Damit bleibt bislang unklar, auf welcher amtlichen Geometrie diese konkrete Form basiert.

Der Weg am Rennweg ist amtlich bestätigt

Detailkarte um Gey: orange die kartierte Brandfläche, links davon der als Rennweg beschriftete Waldweg.
Der Rennweg und die Brandfläche. Der namensgebende Waldweg verläuft westlich von Gey unmittelbar entlang der kartierten Brandfläche (orange). Das graue Karomuster markiert den wegen Rauch nicht auswertbaren Bereich. Die roten Umrisse rechts sind Wohnbau- und Gemeinbedarfsverfahren in Straß und Horm, keine Windkraftflächen. Eigene Darstellung. Grundlagen: Copernicus EMSR920, Bauleitplandaten der Gemeinde Hürtgenwald (dl-de/by-2-0), Luftbild Geobasis NRW (dl-de/by-2-0).

Ein weiterer Punkt ließ sich im Verlauf der Recherche inzwischen deutlich präzisieren.

Der Kreis Düren teilte am 16. August offiziell mit, dass im Zuge der Brandbekämpfung ein rund zwei Kilometer langer Weg von Ost nach West, „ansetzend am Rennweg“, angelegt werden sollte. Dieser Weg sollte etwa sechs Meter breit sein und vor allem der Erreichbarkeit des Brandgebietes durch Einsatzfahrzeuge dienen.

Zusätzlich sei das gesamte Gebiet bereits von einer etwa drei Meter breiten Schneise umgeben worden.

Damit ist ein wichtiger Teil der kursierenden Darstellung amtlich belegt:

Am Rennweg wurde tatsächlich eine erhebliche neue Schneise beziehungsweise Zuwegung für die Brandbekämpfung geschaffen.

Was daraus planerisch folgt, ist allerdings eine ganz andere Frage.

Eine Brandschneise ist noch keine Windkraftstraße

Es wäre verführerisch, daraus unmittelbar abzuleiten: Früher galt die Fläche Rennweg als schwer erschließbar, heute existiert dort ein zwei Kilometer langer und sechs Meter breiter Weg – also sei eines der früheren Hindernisse beseitigt.

So einfach ist es nicht.

Der vom Kreis beschriebene Weg entstand für die Brandbekämpfung und die Erreichbarkeit durch Einsatzfahrzeuge. Eine Zuwegung für Windenergieanlagen muss dagegen andere Anforderungen erfüllen, etwa hinsichtlich Unterbau, Tragfähigkeit, Kurvenradien, Steigungen und Schwerlasttransporten.

Aus einem Löschweg wird deshalb nicht automatisch eine Windkraftzufahrt.

Trotzdem ist die Frage fachlich berechtigt, ob dauerhaft verbleibende Wege und Schneisen die Ausgangslage einer Fläche verändern können, deren schwierige Erschließung früher ausdrücklich gegen eine Windenergienutzung angeführt wurde.

Deshalb haben wir beim Kreis Düren und bei Wald und Holz NRW unter anderem angefragt:

Wo genau verläuft der neu angelegte Weg? Bleibt er dauerhaft bestehen? Wird er zurückgebaut oder wieder aufgeforstet? Und verändert er aus fachlicher Sicht die Erschließungssituation im Bereich Rennweg?

Die Existenz des Weges ist damit geklärt.

Seine mögliche Bedeutung für eine spätere Windenergieplanung ist es noch nicht.

Auch der Wald selbst wirft eine neue Planungsfrage auf

Hinzu kommt ein zweiter Punkt.

Die Planunterlagen zur aktuellen Windenergieplanung zeigen, dass der Umgang mit Wald- und insbesondere Kalamitätsflächen längst ein wichtiges Thema der Gemeinde ist.

Bei der 21. FNP-Änderung beschreibt die Gemeinde beispielsweise Teile der Fläche ausdrücklich als Kalamitätsflächen.

Damit stellt sich nach einem Waldbrand zwangsläufig eine fachliche Frage:

Welchen Status hat abgebrannter Wald anschließend planerisch und forstrechtlich?

Bleibt eine Brandfläche rechtlich Wald? Besteht eine Pflicht zur Wiederbewaldung? Würde eine spätere Inanspruchnahme weiterhin eine Waldumwandlung voraussetzen? Und verändert ein Großbrand überhaupt etwas an der Bewertung einer Windenergiefläche?

Diese Fragen haben wir Wald und Holz NRW gestellt.

Auch hier gilt: Dass man die Frage stellt, bedeutet nicht, dass die Antwort zugunsten einer Windkraftplanung ausfallen muss.

Und dann gibt es noch die Regionalplanung

Parallel zur kommunalen Planung stellt die Bezirksregierung Köln den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien auf.

Auch deshalb reicht es nicht, allein auf die kommunale Bauleitplanung zu schauen.

Die entscheidende Frage lautet hier:

Ist der Rennweg überhaupt Bestandteil der übergeordneten Windenergieplanung?

Eine Fläche kann in einer kommunalen Standortuntersuchung auftauchen, ohne aktuell als kommunaler FNP-Geltungsbereich ausgewiesen oder als regionalplanerischer Windenergiebereich vorgesehen zu sein.

Deshalb haben wir die Bezirksregierung Köln ebenfalls angefragt.

Was wir heute sicher wissen

Nach dem bisherigen Stand lässt sich die Recherche auf einige belastbare Aussagen verdichten:

Erstens: Im Hürtgenwald hat im August 2026 ein großer Waldbrand stattgefunden. Copernicus kartiert für AOI 01 rund 159,3 Hektar sicher betroffene Fläche und weitere rund 482 Hektar als zum Aufnahmezeitpunkt nicht auswertbar.

Zweitens: Die aktuell im WFS-Dienst der Gemeinde veröffentlichten Windenergieflächen überschneiden sich mit der kartierten Brandfläche nicht. Selbst unter Einbeziehung des gesamten nicht auswertbaren Copernicus-Bereichs ergibt sich für diese Flächen keine Überschneidung.

Drittens: Die 222 Hektar große Fläche A „Rennweg“ ist nicht identisch mit der 21. FNP-Änderung. Die 222 Hektar erscheinen lediglich als gesonderte weitere Planungsfläche in derselben Begründung.

Viertens: Die Fläche A ist trotzdem keine Erfindung. Sie stammt aus der früheren Windenergie-Standortuntersuchung und wurde damals unter anderem wegen des zusammenhängenden Waldes, des Landschaftsbildes und der schwierigen Erschließung nicht ausgewiesen.

Fünftens: 2024 taucht Rennweg mit 222 Hektar erneut in den Planunterlagen der Gemeinde auf. Die Fläche wurde zunächst wegen ungeklärter Belange der seismologischen Überwachung zurückgestellt.

Sechstens: Während der Brandbekämpfung wurde nach amtlicher Mitteilung des Kreises ein rund zwei Kilometer langer und sechs Meter breiter Weg „ansetzend am Rennweg“ geschaffen.

Mehr lässt sich seriös derzeit nicht daraus ableiten.

Was wir noch nicht wissen

Und gerade hier beginnt der zweite Teil der Recherche.

Wir wollen von der Gemeinde Hürtgenwald wissen, wo genau die 222-Hektar-Fläche A verläuft, welchen aktuellen Planungsstatus sie besitzt, ob ein eigenes Verfahren vorbereitet wird und ob es seit 2024 Kontakte zu Projektentwicklern oder Grundstückseigentümern gibt.

Vom Kreis Düren wollen wir die möglichst genaue Geometrie des Brandgebietes und des neu angelegten Weges erhalten sowie erfahren, ob bereits immissionsschutzrechtliche Windenergieverfahren im Bereich Rennweg bekannt sind.

Von Wald und Holz NRW wollen wir wissen, was mit den Brandflächen forstrechtlich geschieht, welche Wiederbewaldungspflichten bestehen und ob Wege und Schneisen dauerhaft erhalten bleiben.

Und die Bezirksregierung Köln soll klären, welche Rolle Rennweg in der aktuellen Regionalplanung tatsächlich spielt.

Sobald die amtliche Geometrie der Fläche A vorliegt, lässt sich die entscheidende GIS-Prüfung nachholen:

Brandpolygon gegen Rennweg-Polygon.

Dann wird sich exakt berechnen lassen, ob überhaupt eine Überschneidung besteht – und wenn ja, wie groß sie tatsächlich ist.

Der interessantere Artikel beginnt möglicherweise erst jetzt

Damit hat sich die ursprüngliche Geschichte erheblich verändert.

Aus einem X-Post, der optisch eine nahezu deckungsgleiche Windkraft- und Brandfläche suggeriert, wurde zunächst eine Faktenprüfung.

Diese Prüfung zeigt:

Für die derzeit amtlich veröffentlichten Windenergieflächen ist die behauptete Überschneidung nicht vorhanden.

Auch die in der Grafik verwendete Zuordnung von 222 Hektar zur 21. FNP-Änderung ist irreführend.

Doch ausgerechnet beim Versuch, die spektakuläre Behauptung zu überprüfen, stößt man auf eine viel interessantere reale Geschichte:

Eine 222 Hektar große Fläche am Rennweg, die bereits vor mehr als zehn Jahren für Windenergie untersucht und damals unter anderem wegen des zusammenhängenden Waldes, des Landschaftsbildes und der schwierigen Erschließung ausgeschieden wurde, erscheint seit 2024 erneut in den Planunterlagen.

Dann brennt im August 2026 ein großer Teil des Waldes in diesem Bereich beziehungsweise seiner Nachbarschaft.

Und im Zuge der Brandbekämpfung entsteht ausgerechnet am Rennweg ein zwei Kilometer langer Einsatzweg.

Daraus folgt kein Beweis für irgendeinen Zusammenhang. Es folgt aber eine völlig legitime planerische Frage:

Sind die tatsächlichen Umstände, die früher gegen eine Windenergienutzung am Rennweg sprachen, nach dem Brand noch dieselben?

Und wenn nicht: Wie bewertet die Gemeinde das?

Das ist keine Verschwörungsthese. Das ist Bauleitplanung.

Und genau deshalb recherchieren wir weiter.

Quellen und Nutzungsrechte

Grundlagen dieses Beitrags: die Kartierung des Copernicus Emergency Management Service, Aktivierung EMSR920, der Geodatendienst der Gemeinde Hürtgenwald, die Verfahrensliste der Bauleitplanung, die Begründung zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Begründung zum Feststellungsbeschluss der 9. Änderung des Flächennutzungsplans vom Dezember 2016. Die Angaben zum Einsatz stammen aus den Mitteilungen des Kreises Düren vom 14. August und vom 16. August 2026, letztere mit dem Wortlaut zum Weg am Rennweg. Zitate aus den Planunterlagen sind amtliche Werke und unverändert wiedergegeben. Die beiden geprüften Karten sind als Bildzitat nach § 51 UrhG wiedergegeben; ein Urheber ist auf ihnen nicht genannt. Karten: eigene Darstellungen nach Copernicus EMSR920 und den Bauleitplandaten der Gemeinde Hürtgenwald (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0, dl-de/by-2-0). Die Luftbilder der Detailkarte stammen von Geobasis NRW (dl-de/by-2-0).

Belege

  1. Waldbrand im Hürtgenwald 2026, Wikipedia — Einsatzverlauf, Schneisen, Evakuierung, Einordnung als größter Waldbrand in NRW seit 1991. de.wikipedia.org
  2. Kreis Düren, Pressemitteilungen zum Waldbrand vom 14.08.2026 — Lage, Evakuierung Gey, Einsatzkräfte. Brand im Hürtgenwald · Update zum Waldbrand
  3. Gemeinde Hürtgenwald, Bauleitplanung — Verfahrensliste und Geodaten über WFS, Überarbeitungsstand 20.08.2026. Planportal · WFS-Dienst
  4. Gemeinde Hürtgenwald, Begründung zur 21. Flächennutzungsplanänderung „Windkraft nördlich der Ringstraße, Raffelsbrand“, VDH Projektmanagement GmbH, Januar 2024, Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung. PDF
  5. Copernicus Emergency Management Service, Aktivierung EMSR920 „Wildfire in Huertgen Forest, Germany and Belgium“, aktiviert 14.08.2026, AOI 01 HUERTGEN-FOREST, Delineation Version 2 und Grading Version 1. Aktivierungsseite
  6. Gemeinde Hürtgenwald, Begründung zum Feststellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans „Konzentrationszonen für die Windenergie IV und V; Aufhebung der Zonen I und II“, VDH Projektmanagement GmbH, Stand Dezember 2016, insbesondere Seite 4/38. Verfahrensseite mit Dokumenten
  7. Gemeinde Hürtgenwald, Begründung zur 21. Flächennutzungsplanänderung, berichtigte Fassung vom 03.06.2024. Verfahrensseite
  8. Radio Rur, Ticker zum Waldbrand im Hürtgenwald — Wasserwerfer am Rennweg, Sperrung und Freigabe der B 399. radiorur.de
  9. Geobasis NRW, Kartendienste — Digitale Orthophotos und Overlay mit geografischen Namen und Wegen, Nachweis des Rennwegs als Waldweg westlich von Gey. DOP · Overlay
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