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Kinder-Sozialstiftung des Landkreises: Was wusste wer – und seit wann?

27. Juni 2026 // Geschrieben von Manfred
Ex-Landrat Manfred Michel (KI-generiertes Symbolbild) und Landrat Michael Köberle (Quelle: Facebook https://www.facebook.com/mkfuerlw/)

Landrat informiert Kreistag über brisanten Vorgang bei der Sozialstiftung

In der Kreistagssitzung vom 26. Juni 2026 hat Landrat Michael Köberle den Kreistag über einen Vorgang informiert, der es in sich haben könnte. Es geht um die „Sozialstiftung für Kinder und Jugendliche des Landkreises Limburg-Weilburg“, früher bekannt als „Kindersozialstiftung des Landkreises Limburg-Weilburg“ oder kurz KiSOS.

Die Erklärung liegt dem Fingerklopfer derzeit nur in Form einer unscharfen Mitschrift vor. Einzelne Wörter waren aufgrund der schlechten Raum-Akustik in der Paul-Arens-Bürgerhalle in Frickhofen für uns kaum zu verstehen. Der Kern der Erklärung lässt sich aber klar genug erkennen: Die Stiftungsaufsicht hat offenbar auf Versäumnisse hingewiesen. Es soll Probleme bei Jahresabschlüssen und Meldungen von Organbesetzungen geben. Und der schwerwiegendste Punkt: Nach interner Prüfung sei festgestellt worden, dass der Stiftung bereits im Jahr 2017 rückwirkend die Gemeinnützigkeit aberkannt worden sei bzw. rückwirkend bis 2017 aberkannt wurde, von einem uns noch nicht bekannten Datum aus.

Sollten wir die Informationen richtig und vollständig verstanden haben, handelt es sich nicht um eine kleine Formalie, sondern um einen Vorgang mit erheblichen rechtlichen, steuerlichen, politischen und reputativen Folgen.

Denn eine Stiftung, die vom Landkreis initiiert wurde, den Landkreis im Namen trägt, öffentlich um Spenden wirbt, Spenden von Unternehmen und Sparkassen erhält und deren Vorstandsvorsitz öffentlich durch den Landrat wahrgenommen wird, steht in einem besonderen Vertrauensverhältnis zur Öffentlichkeit. Gerade bei einer Sozialstiftung für Kinder und Jugendliche ist dieses Vertrauen ihr eigentliches Kapital.

Was nach der Landrats-Erklärung bekannt ist

Aus der Erklärung des Landrats ergibt sich nach unserem jetzigem Kenntnisstand Folgendes:

Erstens geht es nicht unmittelbar um den Landkreis-Haushalt, sondern um eine selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts. Köberle betonte offenbar, der Vorgang liege außerhalb der Kreisverwaltung.

Zweitens wurde der Vorgang offenbar durch ein Schreiben der Stiftungsaufsicht ausgelöst oder jedenfalls bekannt. Die Stiftungsaufsicht dürfte beim Regierungspräsidium Gießen liegen, das für rechtsfähige Stiftungen im Landkreis Limburg-Weilburg zuständig ist.

Drittens soll es seit Beginn der Stiftung Probleme oder Versäumnisse bei Jahresabschlüssen und Meldungen von Organbesetzungen gegeben haben.

Viertens sollen interne Überprüfungen ergeben haben, dass der Stiftung bereits 2017 rückwirkend die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde.

Fünftens sollen nun steuerrechtliche Abstimmungen mit den Finanzbehörden sowie Abstimmungen mit der Stiftungsaufsicht laufen. Jahresabschlüsse würden überprüft und in Abstimmung mit den Behörden erstellt.

Sechstens kündigte der Landrat offenbar an, den zuständigen Ausschuss, den Kreisausschuss und den Kreistag weiter zu informieren, sobald nähere Erkenntnisse vorliegen.

Schon diese Punkte werfen eine Reihe schwerwiegender Fragen auf. Vor allem eine: Wenn die Aberkennung der Gemeinnützigkeit bereits 2017 erfolgte – wer wusste davon, wer hätte davon wissen müssen, und warum wird der Kreistag erst 2026 öffentlich mit diesem Sachverhalt konfrontiert?

Die Stiftung: ein Projekt des Kreistags

Die heutige Sozialstiftung für Kinder und Jugendliche geht auf einen Beschluss des Kreistags vom 18. Juni 2010 zurück. Im Jahr 2011 wurde sie vom Landkreis Limburg-Weilburg unter dem Namen „Kindersozialstiftung des Landkreises Limburg-Weilburg“ gegründet. Der ursprüngliche Zweck lag in der Förderung und Unterstützung von Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren mit Wohnsitz im Landkreis.

Bereits dieser Ursprung ist wichtig: Die Stiftung ist zwar rechtlich selbständig, politisch aber keine zufällige private Initiative. Sie wurde vom Kreistag auf den Weg gebracht, trägt den Landkreis im Namen und wurde über Jahre öffentlich als Hilfsinstrument des Landkreises dargestellt.

Im Jahr 2015 folgte ein erster wichtiger Einschnitt. Der Stiftungsbeirat beschloss am 24. April 2015, den Namen in „Sozialstiftung für Kinder und Jugendliche des Landkreises Limburg-Weilburg“ zu ändern. Zugleich wurde der Stiftungszweck erweitert. Statt nur Kinder bis 14 Jahre sollten nun auch Jugendliche bis 18 Jahre gefördert werden. In neueren Pressemitteilungen des Landkreises wird der Zweck sogar noch weiter beschrieben: Die Stiftung fördere neben Kindern auch junge Menschen über 18 Jahre, wenn gesetzliche Hilfen nicht ausreichend griffen.

Bereits hier liegt ein erster Klärungsbedarf: Was steht aktuell tatsächlich in der Satzung? Gilt die Förderung bis 18 Jahre oder auch darüber hinaus? Und auf welcher Satzungsgrundlage wurden Förderentscheidungen getroffen?

Vom lokalen Hilfsfonds zur Stiftung mit internationalem Projekt

Nach der öffentlichen Darstellung sollte die Stiftung dort helfen, wo gesetzliche Leistungen nicht ausreichen. Einzelanträge aus der Bevölkerung konnten gestellt werden. Vorrangige Leistungen, etwa aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, sollten zuerst geprüft werden. Jugendamt und Sozialamt waren nach früherer Darstellung eingebunden beziehungsweise informiert.

Die bekannten Förderfälle zeigen zunächst das Bild einer klassischen lokalen Sozialstiftung: Zuschüsse zu Klassenfahrten, Sprachunterricht, Umweltfreizeit, Ferienfreizeit, Unterrichtsmaterial, Hilfen für Kinder mit Migrationshintergrund, Unterstützung von DKMS-Spendenaktionen für betroffene Kinder aus dem Landkreis und technische Hilfsmittel für Kinder mit Einschränkungen.

Doch daneben steht ein deutlich größerer und erklärungsbedürftigerer Komplex: das Projekt „Schulbau in den ärmsten Regionen der Welt“. In Kreistagsunterlagen wurde 2022 angegeben, dass für „Hostel / Schulbau in Omuhonga, Namibia“ 95.000 Euro ausgezahlt wurden.

Das ist der wohl auffälligste bisher bekannte Einzelbetrag der Stiftung. Während lokale Einzelfallhilfen in den öffentlichen Angaben meist zwischen 150 Euro und 2.000 Euro lagen, steht hier eine Zahlung von 95.000 Euro für ein Auslandsprojekt.

Das muss nicht automatisch unzulässig sein. Wenn Kreistag, Stiftungssatzung, Zweckbindung und Mittelverwendung dies sauber tragen, kann ein solches Projekt rechtlich möglich sein. Aber im Licht der aktuellen Erklärung wird daraus ein zentraler Prüfstein: War diese Ausgabe satzungsgemäß? Wurde sie korrekt beschlossen? Aus welchen Mitteln wurde sie finanziert? Gab es Nachweise, Projektträger, Abrechnung und Evaluation? Und war die Stiftung zu diesem Zeitpunkt gemeinnützig oder gerade nicht?

Das Kapital und die Spenden

Öffentlich wurde in früheren Berichten ein Stiftungskapital von 750.000 Euro genannt. Dieses Kapital soll je zur Hälfte bei den Kreissparkassen Limburg und Weilburg angelegt gewesen sein. Dazu kamen Zinserträge und Spenden.

Das regelmäßige Spendenaufkommen wurde 2022 mit rund 5.000 Euro jährlich beziffert. Hinzu kam 2022 eine zweckgebundene Spende der Kreissparkassen Limburg und Weilburg in Höhe von 15.000 Euro für Hilfe zugunsten ukrainischer Geflüchteter im Landkreis.

Ein besonders sichtbarer Dauerspender ist die Bauunternehmung Albert Weil AG. Wiederholt übergaben Unternehmensleitung und Betriebsrat Spenden an die Stiftung, zuletzt öffentlich im Januar 2026 in Höhe von 2.000 Euro. Dabei wurde die Stiftung weiterhin als Sozialstiftung für Kinder und Jugendliche des Landkreises beworben. Landrat Köberle wurde in der Pressemitteilung als Vorstandsvorsitzender der Stiftung dargestellt und rief zu weiteren Spenden auf.

Genau daraus ergibt sich ein zweiter kritischer Knackpunkt: Wenn die Gemeinnützigkeit tatsächlich seit 2017 rückwirkend aberkannt war, wurden dann dennoch Spenden eingeworben? Wurden Spendenbescheinigungen ausgestellt? Wurden Spender über den Status der Stiftung informiert? Und falls nicht: Wer trägt die Verantwortung?

Die Gemeinnützigkeit: der harte Kern des Falls

Der Verlust oder die Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist für eine Sozialstiftung nicht bloß ein Etikettenproblem. Gemeinnützigkeit entscheidet darüber, ob eine Organisation steuerbegünstigt ist, ob Spender ihre Zuwendungen steuerlich geltend machen können und ob die Organisation Zuwendungsbestätigungen ausstellen darf.

Juristisch bleibt eine Stiftung auch ohne Gemeinnützigkeit grundsätzlich bestehen. Eine Stiftung muss nicht zwingend gemeinnützig sein. Aber eine Sozialstiftung, die öffentlich Spenden sammelt und den Eindruck vermittelt, steuerbegünstigte Zwecke zu verfolgen, bewegt sich ohne Gemeinnützigkeit in einem völlig anderen Risikofeld.

Besonders heikel wird es, wenn nach dem Wegfall der Gemeinnützigkeit weiterhin Spendenquittungen ausgestellt wurden. Dann kann eine sogenannte Spendenhaftung im Raum stehen. Nach allgemeinem Steuerrecht darf der Spender grundsätzlich auf eine ausgestellte Spendenbescheinigung vertrauen, sofern er deren Fehlerhaftigkeit nicht kannte oder grob fahrlässig nicht erkannte. Haftungsrisiken können dann beim Aussteller der unrichtigen Bescheinigung entstehen.

Deshalb reicht es nicht, allgemein von „steuerrechtlichen Abstimmungen“ zu sprechen. Die Öffentlichkeit muss wissen: Seit wann genau bestand die Gemeinnützigkeit nicht mehr? Für welche Jahre? Wurden Bescheinigungen ausgestellt? In welcher Gesamthöhe? Wer hat unterschrieben? Und wurde das Thema intern erkannt oder über Jahre schlicht nicht bearbeitet?

Jahresabschlüsse und Organmeldungen: Formfehler oder Systemversagen?

Der Landrat sprach unserem Verständnis nach auch von Problemen bei Jahresabschlüssen und Meldungen von Organbesetzungen. Das klingt technisch, ist aber stiftungsrechtlich zentral.

Eine rechtsfähige Stiftung muss ordnungsgemäß verwaltet werden. Dazu gehören Rechnungslegung, Vermögensübersicht, Bericht über die Zweckerfüllung und korrekte Meldung der Organe gegenüber der Stiftungsaufsicht. Gerade bei einer Stiftung mit öffentlicher Nähe und erheblichem Vermögen ist das keine lästige Nebensache, sondern der Mindeststandard für Kontrolle.

Wenn diese Pflichten seit Beginn nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden, steht nicht nur eine einzelne vergessene Meldung im Raum. Dann geht es um die Frage, ob die Stiftung über Jahre ohne ausreichende Kontrolle geführt wurde. Und dann wird politisch brisant, wer in Vorstand und Beirat saß, wer die laufenden Geschäfte führte und welche Rolle das Landratsbüro beziehungsweise die Kreisverwaltung faktisch spielte.

In einer Kreistagsantwort von 2022 hieß es, die Stiftung bestehe aus dem Vorstand sowie dem durch Kreisausschuss und Kreistag gewählten Beirat. Die laufenden Geschäfte würden innerhalb der Verwaltung durch die Geschäftsführung der Stiftung im Referat Büro Landrat bearbeitet und abgewickelt. Genau diese Aussage macht die nun betonte Trennung „außerhalb der Kreisverwaltung“ politisch erklärungsbedürftig.

Formal mag die Stiftung selbständig sein. Faktisch wurde sie offenbar über Jahre eng aus dem Umfeld des Landkreises heraus begleitet. Deshalb wird der Landkreis den Vorgang nicht einfach mit dem Hinweis abräumen können, die Stiftung sei rechtlich eigenständig.

Die politischen Verantwortungsfragen

Der Vorgang berührt mehrere Amtszeiten und mehrere politische Ebenen. Die Stiftung wurde 2010 beschlossen und 2011 gegründet. 2015 wurde sie umbenannt und erweitert. 2017 soll die Gemeinnützigkeit rückwirkend aberkannt worden sein. 2022 beantwortete der Kreisausschuss eine FDP-Anfrage zur Stiftung, ohne dass aus der öffentlichen Antwort ein Hinweis auf den Verlust der Gemeinnützigkeit erkennbar wäre. 2024 wurde im Sozialausschuss ein kurzer Bericht zur Stiftung vorgelegt. Auch dort wurde die Gemeinnützigkeitsproblematik nach den öffentlich bekannten Unterlagen nicht erwähnt. Im Januar 2026 warb der Landkreis öffentlich weiter für Spenden.

Daraus entsteht eine Chronologie, die man nicht ignorieren kann:

2010: Kreistagsbeschluss zur Stiftung.
2011: Gründung als Kindersozialstiftung.
2015: Umbenennung und Zweckerweiterung.
2017: Nach Landrats-Erklärung rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit.
2019/2020: Weitere öffentliche Nennungen der Stiftung und ihrer Gremien.
2020: 95.000 Euro für Hostel/Schulbau in Omuhonga, Namibia, werden später als Förderfall genannt.
2022: FDP-Anfrage zur Stiftung; Antwort mit Förderfällen, Spendenaufkommen und Hinweis auf laufende Bearbeitung im Referat Büro Landrat.
2022: 15.000 Euro zweckgebundene Spende der Kreissparkassen für Ukraine-Hilfe.
2024: Bericht im Sozialausschuss über Entwicklung und Förderfälle der Stiftung.
2026: Öffentliche Spendenübergabe der Albert Weil AG; Landrat ruft zu weiteren Spenden auf.
26. Juni 2026: Landrat informiert Kreistag über Schreiben der Stiftungsaufsicht, fehlende beziehungsweise problematische Unterlagen und die Aberkennung der Gemeinnützigkeit seit 2017.

Diese Abfolge ist der eigentliche Sprengstoff. Denn sie führt zur Kernfrage: Ist der Vorgang erst jetzt entdeckt worden? Oder war er bekannt und wurde nicht politisch aufgearbeitet?

Die Drittstiftungen: ein bislang wenig beachteter Nebenschauplatz

Ein weiterer Punkt betrifft andere Stiftungen. Öffentlich abrufbare Satzungen anderer Stiftungen nennen die Kindersozialstiftung des Landkreises Limburg-Weilburg beziehungsweise deren Nachfolgerin als mögliche Begünstigte im Fall einer Auflösung oder eines Vermögensanfalls.

Das ist üblich: Gemeinnützige Stiftungen müssen in ihrer Satzung regeln, wohin ihr Vermögen fällt, wenn sie aufgelöst werden oder ihre steuerbegünstigten Zwecke wegfallen. Häufig wird dann eine andere gemeinnützige Körperschaft benannt.

Unseren ersten Recherchen nach haben sowohl die Basiatus Stiftung als auch die im Kreis sehr bekannte Max-Stillger-Stiftung die Kinder-Sozialstiftung des Landkreises als Begünstigte benannt.

Wenn aber die konkret benannte Empfängerin selbst nicht mehr gemeinnützig ist, kann das zum Problem werden. Drittstiftungen müssen prüfen, ob ihre Satzung noch funktioniert oder ob eine Ersatzbegünstigte benannt werden muss. Auch hier gilt: Nicht jedes Risiko verwirklicht sich automatisch. Aber der Vorgang kann über die Kinder-Sozialstiftung hinaus ausstrahlen.

Die Knackpunkte

Der erste Knackpunkt ist die Chronologie. Wann genau wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt, für welche Jahre, mit welcher Begründung und wer erhielt die Mitteilung?

Der zweite Knackpunkt sind Spenden und Spendenbescheinigungen. Wurden seit 2017 Spendenbescheinigungen ausgestellt? Wenn ja, in welcher Höhe? Wurden Spender informiert? Welche Haftungsrisiken bestehen?

Der dritte Knackpunkt sind die Jahresabschlüsse. Welche Abschlüsse fehlen oder waren fehlerhaft? Wurde über Jahre keine ordnungsgemäße Rechnungslegung erstellt? Wer war dafür verantwortlich?

Der vierte Knackpunkt sind Organbesetzungen. Welche Vorstände und Beiräte waren wann im Amt? Wurden Änderungen korrekt gemeldet? Waren Organe wirksam bestellt und handlungsfähig?

Der fünfte Knackpunkt ist die tatsächliche Geschäftsführung. Wurde die Stiftung so geführt, wie es Satzung und Gemeinnützigkeitsrecht verlangen? Oder gab es Abweichungen zwischen Satzung, öffentlicher Darstellung und tatsächlicher Mittelverwendung?

Der sechste Knackpunkt ist Namibia. Die 95.000 Euro für Omuhonga müssen vollständig aufgeklärt werden: Beschluss, Zweck, Mittelherkunft, Empfänger, Nachweis, steuerliche Bewertung.

Der siebte Knackpunkt ist die politische Information. Warum wurde in der öffentlichen Antwort von 2022 und im Ausschussbericht von 2024 nichts von einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit erwähnt, falls diese bereits seit 2017 im Raum stand?

Der achte Knackpunkt ist die Rolle des Landkreises. Juristisch mag die Stiftung selbständig sein. Politisch aber wurde sie vom Landkreis geschaffen, begleitet, beworben und personell eng mit dem Kreishaus verbunden.

Die Fragen, die der Fingerklopfer jetzt stellt

Der Fingerklopfer wird deshalb unter anderem folgende Fragen an Landkreis, Stiftung, Stiftungsaufsicht und zu gegebener Zeit auch an Spender und betroffene Drittstiftungen richten:

Seit welchem Datum genau ist die Gemeinnützigkeit aberkannt oder nicht mehr bestätigt?
Für welche Veranlagungszeiträume gilt dies?
Wann ging der entsprechende Bescheid bei der Stiftung ein?
Wer wurde damals informiert?
Wurden seit 2017 Spendenbescheinigungen ausgestellt?
Welche Gesamthöhe haben Spenden, Zustiftungen und zweckgebundene Zuwendungen seit 2017?
Ist die Stiftung aktuell gemeinnützig?
Darf die Stiftung aktuell Spendenbescheinigungen ausstellen?
Welche Jahresabschlüsse fehlen?
Welche Organmeldungen fehlen?
Wer war seit Gründung jeweils Vorstand, stellvertretender Vorstand, Beirat und Geschäftsführung?
Welche steuerlichen Risiken stehen im Raum?
Wird eine unabhängige Sonderprüfung beauftragt?
Wird geprüft, ob Organmitglieder ihre Pflichten verletzt haben?
Wird geprüft, ob der Stiftung ein Vermögensschaden entstanden ist?
Wurden Spender informiert?
Was geschah mit den zweckgebundenen Ukraine-Spenden?
Was geschah genau mit den 95.000 Euro für Namibia?
Welche anderen Stiftungen könnten betroffen sein, weil sie die Kindersozialstiftung als Begünstigte nennen?

Und vor allem: Warum wurde der Kreistag nicht früher umfassend informiert?

Noch kein Urteil – aber ein massiver Aufklärungsfall

An dieser Stelle ist Vorsicht geboten. Noch liegen nicht alle Unterlagen vor. Die Landrats-Erklärung ist unscharf. Es gibt bislang keine vollständige Chronologie, keine veröffentlichten Bescheide, keine vollständigen Jahresabschlüsse und keine offizielle Gesamtdarstellung der Stiftung.

Aber gerade deshalb ist der Fall aufklärungsbedürftig.

Wenn eine vom Landkreis installierte Sozialstiftung für Kinder und Jugendliche seit 2017 nicht mehr gemeinnützig war, während sie weiter öffentlich als Spendenempfängerin auftrat, dann geht es nicht nur um Steuertechnik. Dann geht es um Vertrauen. Um politische Verantwortung. Um Transparenz. Und um die Frage, ob ausgerechnet eine Stiftung, die Kindern und Jugendlichen helfen sollte, über Jahre selbst nicht ordentlich geführt wurde.

Die entscheidende Frage lautet nicht nur: Was ist schiefgelaufen?

Die entscheidende Frage lautet: Wer wusste es – und warum wurde es nicht früher offengelegt?

Quellen

Informationen für die Sitzung des Sozialausschusses am 27.08.2024

Niederschrift über die 6. Sitzung des Kreistages des Landkreises Limburg-Weilburg am 18.02.2022 in Merenberg

Niederschrift über die 9. Sitzung des Kreistages des Landkreises Limburg-Weilburg am 16.09.2022 in Dornburg

Beteiligungsbericht des "Konzern Landkreis Limburg-Weilburg" 2014
Beteiligungsbericht des "Konzern Landkreis Limburg-Weilburg" 2019 (Landrat Michel und Beiräte)Beteiligungsbericht des "Konzern Landkreis Limburg-Weilburg" 2019 (Landrat Michel und Beiräte)
Beteiligungsbericht des "Konzern Landkreis-Limburg-Weilburg" 2020 (Landrat Köberle und Beiräte)

Landrat Michael Köberle freut sich über 2.000 Euro von der Bauunternehmung Albert Weil AG für die Sozialstiftung

Kreissparkassen Limburg und Weilburg stellen gemeinsam 15.000 Euro als Anschubspende bereit

Mitarbeiter spenden einen Teil ihres Lohns - FNP vom 05.12.2018

100.000 Euro für Kinder - FNP vom 29.12.2018

Broschüre zur Stiftungsaufsicht RP Gießen

Hessisches Stiftungsgesetz

Auszug aus dem Einkommensteuergesetz - Spender dürfen grundsätzlich auf Spendenbescheinigungen vertrauen

Komplex Namibia / „Schulbau in den ärmsten Regionen der Welt“

Dieser Punkt ist besonders auffällig, weil die Stiftung einerseits lokal als Hilfe für Kinder/Jugendliche im Landkreis beschrieben wird, andererseits ein Projekt „Schulbau in den ärmsten Regionen der Welt“ umfasst. In mehreren Landkreis-Pressemitteilungen heißt es, der Kreistag habe im Zuge dieses Projekts Gelder zum Bau eines Hostels für Schulkinder in Namibia bereitgestellt.

Die Kreistagsantwort 2022 konkretisiert: Für Hostel / Schulbau in Omuhonga (Namibia) wurden 95.000 Euro ausgezahlt. Zugleich wird erklärt, dass die vom Kreistag beschlossene Unterstützung für „Schulbauten in den ärmsten Regionen der Welt“ projektbezogen verwendet wurde.

Im Haushaltsplan 2020/2021 taucht ebenfalls der Hinweis auf den Wegfall der Zustiftung für Schulbauten in den ärmsten Regionen der Welt auf. Das spricht dafür, dass dieses Thema haushalterisch bzw. über eine Zustiftung/Projektfinanzierung gesondert abgebildet wurde.

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