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Kinder-Sozialstiftung: Regierungspräsidium bestätigt fehlende Jahresrechnungen seit 2015

03. Juli 2026 // Geschrieben von Manfred

Der Fall wird größer – und der Landkreis schweigt weiter

In unserem ersten Artikel zur Sozialstiftung für Kinder und Jugendliche des Landkreises Limburg-Weilburg haben wir die zentrale Frage gestellt: Was wusste wer – und seit wann?

Ausgangspunkt war die Erklärung von Landrat Michael Köberle in der Kreistagssitzung vom 26. Juni 2026. Nach unseren vorliegenden Mitschriften informierte der Landrat den Kreistag darüber, dass es bei der selbständigen Stiftung Probleme bei Jahresabschlüssen und Organmeldungen gebe. Zudem soll der Stiftung bereits im Jahr 2017 rückwirkend die Gemeinnützigkeit aberkannt worden sein.

Schon das wäre ein erheblicher Vorgang. Denn die Stiftung wurde vom Kreistag auf den Weg gebracht, trägt den Landkreis im Namen, wurde öffentlich als Sozialstiftung für Kinder und Jugendliche beworben und trat über Jahre als Spendenempfängerin auf.

Nun liegt dem Fingerklopfer eine Antwort des Regierungspräsidiums Gießen vor. Und diese Antwort macht den Fall noch brisanter.

Seit 2015 keine Jahresrechnungen und Tätigkeitsberichte

Das Regierungspräsidium bestätigt, dass die Stiftung nach Anerkennung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts am 23. Dezember 2010 in das Hessische Stiftungsverzeichnis aufgenommen wurde. Aktuell werde sie unter dem Namen „Sozialstiftung für Kinder und Jugendliche des Landkreises Limburg-Weilburg“ geführt.

Der entscheidende Satz der Antwort lautet jedoch:

„Seit 2015 wurden keine Jahresrechnungen und Tätigkeitsberichte bei der Stiftungsbehörde vorgelegt. Die Stiftung wurde hierzu regelmäßig an ihre Verpflichtung erinnert und unter Fristsetzung und Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Einreichung der ausstehenden Unterlagen aufgefordert.“

Das ist der neue harte Befund.

Seit 2015 keine Jahresrechnungen. Seit 2015 keine Tätigkeitsberichte. Trotz regelmäßiger Erinnerung. Trotz Fristsetzung. Trotz Hinweis auf gesetzliche Pflichten.

Damit ist der Fall nicht mehr nur ein möglicher Gemeinnützigkeits- oder Steuerfall ab 2017. Er reicht mindestens bis 2015 zurück – also in das Jahr, in dem die damalige Kindersozialstiftung in „Sozialstiftung für Kinder und Jugendliche des Landkreises Limburg-Weilburg“ umbenannt und ihr Zweck erweitert wurde.

Die politische Brisanz: Im Büro des Landrats verwaltet

Besonders brisant ist in diesem Zusammenhang eine Antwort des Kreisausschusses auf eine FDP-Anfrage aus dem Jahr 2022.

Dort wurde die Stiftung nicht als völlig externes Gebilde beschrieben. Im Gegenteil: Zur Struktur der Stiftung hieß es, sie bestehe aus Vorstand und einem durch Kreisausschuss und Kreistag gewählten Beirat. Und dann folgt der entscheidende Satz:

„Die laufenden Geschäfte innerhalb der Verwaltung werden durch die Geschäftsführung der Stiftung im Referat Büro Landrat bearbeitet und abgewickelt.“

Dieser Satz verändert die politische Bewertung erheblich.

Denn wenn die laufenden Geschäfte der Stiftung innerhalb der Verwaltung im Referat Büro Landrat bearbeitet und abgewickelt wurden, dann trägt der Hinweis, die Stiftung sei rechtlich selbständig und liege außerhalb der Kreisverwaltung, politisch nicht weit.

Formal mag die Stiftung eigenständig sein. Faktisch war sie nach eigener Darstellung des Kreisausschusses organisatorisch eng an das Landratsbüro angebunden.

Damit steht nicht mehr nur die Frage im Raum, ob eine Stiftung Unterlagen nicht eingereicht hat. Die Frage lautet nun: Wer im Landratsbüro wusste seit 2015 von den Erinnerungen und Fristsetzungen der Stiftungsaufsicht? Wer hätte handeln müssen? Und warum wurde der Kreistag nicht früher informiert?

Die Chronologie wird zum Problem

Die neue Auskunft des Regierungspräsidiums ist deshalb so brisant, weil in den Zeitraum seit 2015 nahezu alle wichtigen Vorgänge fallen:

2015 wurde die Stiftung umbenannt und ihr Zweck erweitert.
Seit 2015 wurden nach RP-Angaben keine Jahresrechnungen und Tätigkeitsberichte mehr vorgelegt.
2017 soll nach der Landrats-Erklärung die Gemeinnützigkeit rückwirkend aberkannt worden sein.
2022 beantwortete der Kreisausschuss eine FDP-Anfrage zur Stiftung, ohne dass in der öffentlichen Antwort die seit Jahren fehlenden Rechenschaftsunterlagen erkennbar thematisiert wurden.Ebenfalls 2022 wurde eine zweckgebundene Spende der Kreissparkassen in Höhe von 15.000 Euro für Ukraine-Hilfe öffentlich gemacht.

In den Unterlagen wurde außerdem eine Förderung von 95.000 Euro für Hostel beziehungsweise Schulbau in Omuhonga/Namibia genannt.

2024 wurde die Stiftung im Sozialausschuss vorgestellt.
Noch 2026 wurde öffentlich über eine Spende der Albert Weil AG berichtet.

Und erst am 26. Juni 2026 informierte der Landrat den Kreistag über den Vorgang.

Die politische Frage lautet daher: Wie konnte eine im Büro des Landrats verwaltete Sozialstiftung über Jahre öffentlich als geordnetes Hilfsinstrument dargestellt werden, wenn der Stiftungsaufsicht seit 2015 keine Jahresrechnungen und Tätigkeitsberichte vorlagen?

Der Landkreis mauert

Der Fingerklopfer hat den Landkreis mit einem umfassenden Fragenkatalog konfrontiert. Gefragt wurde unter anderem nach der Gemeinnützigkeit, nach Spendenbescheinigungen, nach Jahresabschlüssen, nach Organmeldungen, nach Verantwortlichkeiten, nach dem Namibia-Projekt, nach der Ukraine-Spendenaktion und danach, wer seit wann von den Problemen wusste.

Bislang hat der Landkreis nicht geantwortet.

Dieses Schweigen ist selbst ein politisches Signal. Denn je mehr öffentlich belegbare Fakten bekannt werden, desto weniger genügt der Verweis auf laufende Prüfungen.

Wer eine Stiftung für Kinder und Jugendliche öffentlich bewirbt, wer Spenden entgegennimmt, wer sie im Namen des Landkreises auftreten lässt und wer ihre laufenden Geschäfte im Büro des Landrats bearbeiten lässt, kann sich bei Problemen nicht einfach wegducken.

Der Landkreis muss erklären, wer seit 2015 die Schreiben der Stiftungsaufsicht erhielt. Er muss erklären, warum die Unterlagen nicht eingereicht wurden. Er muss erklären, ob und wann Landrat, Stiftungsvorstand, Beirat, Kreisausschuss und Kreistag informiert wurden. Und er muss erklären, ob seit 2017 Spendenbescheinigungen ausgestellt wurden.

Solange er das nicht tut, wirkt das Schweigen nicht wie sorgfältige Aufarbeitung, sondern wie Mauertaktik.

Und die etablierten Medien?

Auffällig bleibt die Zurückhaltung der etablierten lokalen Medien. Zwar wurde der Verlust beziehungsweise Entzug der Gemeinnützigkeit inzwischen aufgegriffen. Doch die Tragweite des Falls wird nach unserem Eindruck bislang nur sehr vorsichtig ausgeleuchtet.

Dabei liegt der Kern inzwischen offen: Eine vom Landkreis auf den Weg gebrachte Stiftung, deren laufende Geschäfte nach Kreistagsauskunft im Referat Büro Landrat bearbeitet wurden, legte seit 2015 keine Jahresrechnungen und Tätigkeitsberichte bei der Stiftungsaufsicht vor. Die Stiftung wurde dennoch öffentlich beworben. Spenden wurden entgegengenommen. Große Projekte wie Namibia stehen im Raum. Und der Landkreis beantwortet kritische Pressefragen nicht.

Das ist kein Randthema. Das ist ein Transparenz- und Kontrollfall.

Man kann nur spekulieren, warum die etablierte Berichterstattung bislang so zurückhaltend bleibt. Wird die Tragweite nicht erkannt? Scheut man die Konfrontation mit dem Kreishaus? Oder will man Verantwortliche schonen, bis diese selbst eine bequemere Version der Geschichte liefern?

Sicher ist: Lokaljournalismus sollte nicht erst dann kritisch werden, wenn die Verwaltung freiwillig alles erklärt. Genau dort, wo geschwiegen wird, muss nachgefragt werden.

Die offenen Fragen werden drängender

Nach der Antwort des Regierungspräsidiums und dem Kreistagsprotokoll aus dem Jahr 2022 stehen die entscheidenden Fragen schärfer denn je im Raum:

Wer erhielt seit 2015 die Erinnerungen und Fristsetzungen der Stiftungsaufsicht?

Gingen diese Schreiben an die Stiftung, den Vorstand, das Büro des Landrats oder andere Stellen innerhalb der Verwaltung?

Warum wurden keine Jahresrechnungen und Tätigkeitsberichte eingereicht?

Wurde der Kreistag darüber informiert?

Warum wurde dies in der Antwort auf die FDP-Anfrage 2022 nicht offen benannt?

Seit wann bestand die Gemeinnützigkeit tatsächlich nicht mehr?

Wurden seit 2017 Spendenbescheinigungen ausgestellt?

Was geschah mit zweckgebundenen Spenden?

Wie wurde das Namibia-Projekt dokumentiert und geprüft?

Und warum schweigt der Landkreis bis heute?

Jetzt braucht es Transparenz statt Schadensbegrenzung

Der Fall ist inzwischen zu groß für eine interne Nachsortierung. Es braucht eine vollständige Chronologie, eine Offenlegung der Verantwortlichkeiten und eine unabhängige Prüfung der Stiftungsgeschäfte seit mindestens 2015.

Der Landkreis hat jetzt die Wahl: Er kann weiter mauern und den Eindruck verstärken, dass der Vorgang ausgesessen werden soll. Oder er kann offenlegen, was offengelegt werden muss.

Die Antwort des Regierungspräsidiums liefert den neuen harten Befund: Seit 2015 fehlen Jahresrechnungen und Tätigkeitsberichte bei der Stiftungsaufsicht.

Das Kreistagsprotokoll liefert die politische Brisanz: Die laufenden Geschäfte wurden im Referat Büro Landrat bearbeitet und abgewickelt.

Damit lautet die Frage noch dringlicher als zuvor:

Was wusste wer – und seit wann?

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