25. Juni 2026
Der Landkreis Limburg-Weilburg will seine Hauptsatzung ändern und öffentliche Bekanntmachungen künftig grundsätzlich nur noch über die Internetseite des Landkreises veröffentlichen. Was auf den ersten Blick nach einer technischen Verwaltungsmodernisierung klingt, berührt einen zentralen Punkt demokratischer Öffentlichkeit: Wie erfahren Bürger eigentlich zuverlässig, was der Landkreis rechtswirksam bekannt macht?
Dem Kreistag liegt nun ein Antrag zur „Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Limburg-Weilburg“ vor. Konkret soll § 6 der Hauptsatzung neu gefasst werden. Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises sollen künftig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, durch Bereitstellung auf der Internetseite des Landkreises Limburg-Weilburg erfolgen. Als Internetadresse wird www.landkreis-limburg-weilburg.de genannt. Die Bekanntmachung soll mit Ablauf des Tages als bewirkt gelten, an dem sie online bereitgestellt wurde.
Damit würde der Landkreis den Weg gehen, den das Land Hessen durch eine Änderung der Bekanntmachungs-Verordnung zum 1. April 2025 eröffnet hat: weg von der zwingenden Veröffentlichung oder Hinweisbekanntmachung in gedruckten Tageszeitungen, hin zur ausschließlichen digitalen Bereitstellung.