Dreieinhalb Jahre ohne Urteil – wenn Untersuchungshaft selbst zum Schicksal wird

Der Prozess gegen Heinrich XIII. Prinz Reuß und 25 weitere Angeklagte sollte einen der gefährlichsten Umsturzpläne der Bundesrepublik aufarbeiten. Mehr als drei Jahre nach den ersten Festnahmen sind noch immer keine Urteile gesprochen. Acht Angeklagte haben die Untersuchungshaft inzwischen verlassen, eine Angeklagte ist während des laufenden Verfahrens verstorben. Andere sitzen weiter. Bei Johanna Findeisen sind es inzwischen mehr als drei Jahre. Je länger das Verfahren dauert, desto drängender wird deshalb eine Frage, die unabhängig von Sympathie, Weltanschauung und Schuld beantwortet werden muss: Wie viel Härte darf sich ein Rechtsstaat gegenüber Menschen erlauben, die noch immer nicht verurteilt sind?
Als am Morgen des 7. Dezember 2022 rund 3.000 Polizeibeamte bundesweit ausrückten, war die öffentliche Erzählung schnell gesetzt. Eine „Reichsbürger“-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß habe den gewaltsamen Umsturz vorbereitet, einen bewaffneten Angriff auf den Bundestag erwogen und bereits eine neue staatliche Ordnung geplant. Die Dimension der Ermittlungen war gewaltig, die Bilder entsprechend spektakulär.
Die Vorwürfe sind ernst. Man sollte sie nicht verniedlichen. Die Bundesanwaltschaft wirft den Frankfurter Angeklagten unter anderem Mitgliedschaft beziehungsweise Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vor. Nach ihrer Anklage sollte ein sogenannter „Rat“ nach einem Systemwechsel Regierungsfunktionen übernehmen, während ein „militärischer Arm“ Heimatschutzkompanien aufbauen und die Machtübernahme absichern sollte. Die Anklage spricht von Waffen, Rekrutierung ehemaliger Soldaten und Polizisten und von Überlegungen zu einem bewaffneten Eindringen in den Bundestag.
Aber Strafprozess bedeutet gerade, dass zwischen Vorwurf und Beweis, zwischen Verdacht und Schuld unterschieden wird.
Und genau hier beginnt inzwischen das Unbehagen.
Der Fingerklopfer beschäftigt sich seit Ende 2024 mit diesem Verfahren. Schon in unserem Beitrag „Der ‚Reichsbürger‘-Prozess: Eine Frage von Beweisen, Bedeutung und Rechtsstaatlichkeit“ ging es weniger darum, die Angeklagten politisch zu verteidigen, als um eine andere Frage: Passt die tatsächliche Gefährlichkeit dessen, was im Gerichtssaal sichtbar wird, noch zur staatlichen Inszenierung, mit der dieses Verfahren begann?
Im September 2025 haben wir diese Frage unter der Überschrift „Ein Schauprozess im Rechtsstaat?“ weiter zugespitzt. Und erst vor wenigen Tagen haben wir im Zusammenhang mit Johanna Findeisen erneut darauf hingewiesen, wie leicht aus einer laufenden Anklage bereits eine scheinbar feststehende politische Identität gemacht wird. In unserem Artikel „Kontaktschuld statt Beleg – wie aus Nähe ein rechtes Netzwerk konstruiert wird“ haben wir deshalb daran erinnert: „Reuß-Gruppe“, „Reichsbürger“ und „Terroristin“ sind nicht beliebig austauschbare Begriffe.
Mehr als dreieinhalb Jahre nach der ersten Razzia ist dieser Hinweis wichtiger denn je.
Fingerklopfer-Newsletter abonnieren
Recherchen, Vor-Ort-Berichte und neue Artikel direkt per Mail: Mit unserem kostenlosen Newsletter verpasst ihr keine neuen Fingerklopfer-Beiträge.
NEWSLETTER ABONNIERENAcht Menschen sind bereits aus der Untersuchungshaft gekommen
Denn die Entwicklung der Haftentscheidungen selbst erzählt inzwischen eine Geschichte.
Nach einer aktuellen Bestandsaufnahme von t-online sind mittlerweile acht Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden beziehungsweise ihre Haftbefehle wurden außer Vollzug gesetzt. In Stuttgart befinden sich von ursprünglich neun Angeklagten nur noch vier in Untersuchungshaft. In München kamen zwei Menschen frei – Hildegard L. aus gesundheitlichen Gründen und ein weiterer Angeklagter unter strengen Auflagen. In Frankfurt wurde Vitalia B., die Lebensgefährtin von Reuß, im Dezember 2025 nach nahezu drei Jahren Haft entlassen.
Die Verfahren selbst laufen weiter. Termine sind teilweise bis 2028 angesetzt.
| Verhandlungsort | Angeklagte zu Prozessbeginn | nicht mehr in U-Haft | davon inzwischen verstorben | weiterhin in U-Haft |
|---|---|---|---|---|
| Frankfurt | 9 | 1 | 0 | 8 |
| München | 8 | 2 | 1 | 6 |
| Stuttgart | 9 | 5 | 0 | 4 |
| Gesamt | 26 | 8 | 1 | 18 |
Hinzu kommt Norbert G., der zwar ursprünglich zu den 27 Angeklagten gehörte, aber bereits vor Beginn der Hauptverhandlung starb.
Diese Zahlen bedeuten nicht, dass acht Gerichte acht Angeklagte für unschuldig hielten. Haftentscheidungen sind keine Freisprüche. Sie zeigen aber etwas anderes: Mit zunehmender Dauer verändert sich die Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Das ist keine politische Interpretation, sondern geltendes Recht. § 121 Strafprozessordnung macht ausdrücklich deutlich, dass Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Und das Bundesverfassungsgericht betont seit Jahrzehnten, dass mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft das Gewicht des Freiheitsanspruchs wächst. Die Justiz muss besonders beschleunigt arbeiten; die Schwere des Vorwurfs allein kann eine immer längere Haft nicht unbegrenzt tragen.
Genau diese Abwägung wird nun sichtbar. Nach t-online setzte das Stuttgarter Gericht Haftbefehle in vier Fällen sogar von Amts wegen außer Vollzug, weil ein Missverhältnis zwischen der bereits vollzogenen Untersuchungshaft und einer möglichen späteren Strafe drohte.
Das ist ein bemerkenswerter Befund.
Denn Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe. Sie soll das Verfahren sichern. Wer drei Jahre und länger in Untersuchungshaft sitzt und am Ende zu einer Strafe verurteilt wird, die sich möglicherweise kaum noch von der bereits verbrachten Haftzeit unterscheidet, erlebt faktisch etwas, das der Rechtsstaat gerade vermeiden soll: Die Freiheit ist längst weg, bevor endgültig über die Schuld entschieden wurde.
Die Angeklagten – und was ihnen vorgeworfen wird
Die folgende Übersicht verkürzt zwangsläufig eine sehr umfangreiche Anklage. Sie zeigt aber, wie unterschiedlich die behaupteten Rollen sind:
| Angeklagter | Verfahren | Rolle laut Anklage | aktueller Haftstand |
|---|---|---|---|
| Heinrich XIII. Prinz Reuß | Frankfurt | Vorsitz des „Rates“, vorgesehenes provisorisches Staatsoberhaupt; Rädelsführerschaft | U-Haft |
| Rüdiger v. P. | Frankfurt | mutmaßlicher Leiter des militärischen Arms; Rädelsführer | U-Haft |
| Maximilian E. | Frankfurt | Gründungsmitglied, militärische Rekrutierung und Vorbereitung | U-Haft |
| Peter W. | Frankfurt | Gründungsmitglied, Adjutant, Rekrutierung, Schießtraining | U-Haft |
| Michael F. | Frankfurt | Ressort „Inneres“, Bereich Sicherheit und Polizei | U-Haft |
| Birgit M.-W. | Frankfurt | Ressort „Justiz“, Kontakte und Informationen aus dem Bundestag | U-Haft |
| Johanna Findeisen | Frankfurt | Mitgliedschaft; Kontakte zu Führungspersonen, Geldbeschaffung und Kontakte zu russischen Konsulatsvertretern | U-Haft seit Mai 2023 |
| Hans-Joachim H. | Frankfurt | Mitglied, erhebliche finanzielle Zuwendungen | U-Haft |
| Vitalia B. | Frankfurt | Unterstützung, Kontakte zum russischen Generalkonsulat und Satellitentelefone | frei seit Dezember 2025 |
| Tim Paul G. | München | „Rat“, Ressort „Äußeres“ | U-Haft |
| Hildegard L. | München | Gründungsmitglied, „Transkommunikation“ | 2025 entlassen, † 29.09.2025 |
| Tomas M. | München | Führungsstab des militärischen Arms | U-Haft |
| Harald P. | München | Gründungsmitglied, Personenschutz/Reichstags-Komplex | U-Haft |
| Frank R. | München | militärischer Führungsstab, Ausrüstung und Rekrutierung | U-Haft |
| Melanie R. | München | „Rat“, Ressort „Gesundheit“ | U-Haft |
| Thomas T. | München | Gründungsmitglied, Organisation des „Rates“ | U-Haft |
| Christian W. | München | Rekrutierung und Heimatschutzkompanien | Haftbefehl außer Vollzug |
| Markus H. | Stuttgart | militärischer Führungsstab | Haftstatus öffentlich nicht überall eindeutig zugeordnet |
| Matthias H. | Stuttgart | Heimatschutzkompanie 221 | wie vor |
| Marco v. H. | Stuttgart | Rekrutierung und Aufbau von Heimatschutzstrukturen | wie vor |
| Markus L. | Stuttgart | militärische Struktur; zusätzlich schwerwiegender Vorwurf wegen Schüssen auf SEK-Beamte | wie vor |
| Andreas M. | Stuttgart | Logistik im militärischen Führungsstab | wie vor |
| Alexander Q. | Stuttgart | Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit | wie vor |
| Ralf S. | Stuttgart | Heimatschutzkompanie 221 | aus U-Haft entlassen |
| Wolfram S. | Stuttgart | IT und Kommunikationsstruktur | aus U-Haft entlassen |
| Steffen W. | Stuttgart | Heimatschutzkompanie 221 | Haftstatus öffentlich nicht eindeutig zugeordnet |
Bei Stuttgart lässt sich der aktuelle Gesamtstand verlässlich beziffern – fünf frei, vier in Haft –, die Namen aller fünf Freigelassenen werden in den aktuellen öffentlich zugänglichen Gerichts- und Medienangaben jedoch nicht durchgehend eindeutig genannt. Deshalb wäre es unseriös, die fehlenden drei Namen lediglich aus älteren Einzelmeldungen zusammenzusetzen.
Johanna Findeisen: mehr als drei Jahre Haft – und weiterhin kein Urteil
Am härtesten drängt sich uns die Frage nach der Verhältnismäßigkeit im Fall Johanna Findeisen auf.
Sie wurde erst am 22. Mai 2023 festgenommen, also rund fünf Monate nach Reuß und den meisten Frankfurter Mitangeklagten. Trotzdem befindet sie sich inzwischen seit mehr als drei Jahren und drei Monaten ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Die Bundesanwaltschaft wirft ihr vor, sich spätestens im November 2021 der Vereinigung angeschlossen zu haben. Sie habe an Treffen mit Führungspersonen teilgenommen, eine Person aus ihrem familiären Umfeld dazu bewegt, 150.000 Euro zur Verfügung zu stellen, sich mit Vertretern russischer Generalkonsulate getroffen und an einer Sitzung des „Rates“ teilgenommen.
Das sind die Anklagevorwürfe.
Bemerkenswert ist aber auch, was ihr nicht vorgeworfen wird: Findeisen gehört nicht zu den Gründern der Vereinigung, nicht zu den beiden angeblichen Rädelsführern, leitete nach der Anklage keine Heimatschutzkompanie und kein militärisches Ressort. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr in der Frankfurter Anklageschrift auch keinen eigenen Waffenbesitz vor.
Trotzdem sitzt sie bis heute.
Der Fingerklopfer hat ihren Fall im Januar 2026 ausführlich unter dem Titel „Eine Friedensaktivistin im Visier der Justiz“ dargestellt. Darin haben wir auch die von ihrem Verteidiger Prof. Martin Schwab und ihrem Umfeld erhobenen Vorwürfe zu den Haftbedingungen dokumentiert: wiederholte vollständige Entkleidungen und Leibesvisitationen, Isolation, Einschränkungen bei sozialen Kontakten, Probleme bei medizinischer Versorgung und weitere aus Sicht der Verteidigung erniedrigende Maßnahmen.
Diese Vorwürfe sind nicht gleichbedeutend mit einer gerichtlichen Feststellung, dass rechtswidrig gehandelt wurde.
Aber ebenso wenig darf man sie deshalb ignorieren.
Denn die besondere Tragik des Falles Findeisen besteht darin, dass hier zwei Ebenen ineinandergreifen: die enorme Dauer der Freiheitsentziehung und die konkrete Lebensrealität innerhalb dieser Freiheitsentziehung.
Ein Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht dadurch, dass er gegenüber einem Menschen, den er für gefährlich hält, maximale Härte demonstriert. Seine Stärke zeigt sich darin, dass er auch unter solchen Umständen Grenzen einhält.
Wer Findeisens politische Überzeugungen für abwegig hält, muss ihre Haftbedingungen deshalb nicht verteidigen. Wer ihre Kontakte für problematisch hält, muss mehr als drei Jahre Untersuchungshaft nicht automatisch für angemessen halten. Und wer die Anklage für grundsätzlich plausibel hält, darf trotzdem fragen, wann ein Gericht endlich zu einer Entscheidung kommt.
Gerade darin besteht Rechtsstaatlichkeit: Rechte gelten nicht erst für Menschen, deren Ansichten man teilt.
Wenn hinter dem Angeklagten wieder ein Mensch sichtbar wird
Die erfahrene Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen hat diesen Punkt nun erneut aufgegriffen. In ihrem am 22. August 2026 in der WELT erschienenen Beitrag „Wenn der Angststaat im ‚Kampf gegen rechts‘ durchgreift“ zieht sie nach mehr als dreieinhalb Jahren ein ausgesprochen kritisches Zwischenfazit.
Schon der Vorspann ist ungewöhnlich deutlich: Nicht verurteilte „Pseudo-Revoluzzer“ bekämen die „volle Härte des Gesetzes“ zu spüren, obwohl nach Friedrichsens Einschätzung von ihnen keine reale Gefahr ausgegangen sei.
Man muss diese Schlussfolgerung nicht übernehmen. Dass ausgerechnet eine Gerichtsreporterin mit jahrzehntelanger Erfahrung nach jahrelanger Prozessbeobachtung zu einer solchen Einschätzung gelangt, sollte allerdings mehr sein als eine journalistische Randnotiz.
Denn Friedrichsen lenkt seit Beginn des Verfahrens den Blick immer wieder auf jene Szenen, die in abstrakten Begriffen wie „Staatsschutzverfahren“, „Terrorismus“ oder „Rädelsführerschaft“ verschwinden.
Eine davon betrifft Heinrich XIII. Prinz Reuß selbst.
Friedrichsen hatte bereits in ihrer früheren Prozessberichterstattung geschildert, wie das Spezialeinsatzkommando Reuß bei seiner Festnahme im Beisein seiner Tochter mit Down-Syndrom festnahm und ihn gefesselt abführte. Im Gerichtssaal wurde später sichtbar, wie emotional diese familiäre Bindung für ihn ist. Auch andere Medien berichteten davon, wie Reuß bei Anwesenheit seiner Tochter im Prozess die Fassung verlor.
Das sagt nichts über seine strafrechtliche Schuld.
Ein guter Vater kann Straftaten begehen. Ein liebender Vater kann sich politisch verirren. Emotionalität ist kein Freispruch.
Aber der Rechtsstaat darf einen Menschen auch nicht erst dann wieder als Menschen behandeln, wenn seine Unschuld bewiesen ist.
Reuß ist heute 74 Jahre alt. Er sitzt seit dem 7. Dezember 2022 in Untersuchungshaft. Seine Anträge auf Haftentlassung wurden abgelehnt. Während andere Angeklagte inzwischen freigekommen sind, bleibt der Mann, den die Anklage zum Kopf der Gruppe erklärt, hinter Gittern – weiter ohne Urteil.
Vielleicht wird das Gericht am Ende zu einer hohen Freiheitsstrafe kommen. Vielleicht bestätigt sich ein erheblicher Teil der Anklage. Vielleicht ergibt die Beweisaufnahme ein ganz anderes Bild.
Aber genau deshalb gibt es einen Prozess.
Nicht die Festnahme entscheidet über Schuld. Nicht eine Pressekonferenz. Nicht ein spektakuläres Foto eines SEK-Einsatzes. Und auch kein politisches Etikett.
Die Erinnerung an Stefan Niehoff
An dieser Stelle drängt sich eine Erinnerung auf, die mit dem Reuß-Verfahren strafrechtlich nichts zu tun hat und deshalb auch nicht vermischt werden darf.
Es ist die Erinnerung an Stefan Niehoff.
Niehoff wurde bundesweit bekannt, nachdem im November 2024 morgens Polizeibeamte sein Haus durchsucht hatten. Auslöser des Verfahrens war unter anderem ein von ihm verbreitetes Meme, das den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck als „Schwachkopf Professional“ zeigte.
Der Fall entwickelte sich zu einem Symbol für die Frage, wie weit Strafverfolgung bei politischen Meinungsäußerungen gehen darf. Der Fingerklopfer hat diesen Komplex mehrfach aufgegriffen, zuletzt auch in unserem Artikel über die Neuordnung der Meldestelle HessenGegenHetze.
Auch Niehoff war Vater einer erwachsenen Tochter mit Down-Syndrom.
Im Juni 2025 wurde er wegen anderer weitergeleiteter Beiträge mit verbotenen NS-Kennzeichen zu einer Geldstrafe verurteilt; gegen das Urteil legte er Rechtsmittel ein. Über die Berufung wurde nicht mehr entschieden.
Am 31. Januar 2026 starb Stefan Niehoff im Alter von 65 Jahren nach einem schweren Schlaganfall. Das Nachrichtenportal Nius kommentierte seinen Tod.
Es wäre unseriös, einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seinem Strafverfahren und seinem Tod zu behaupten. Dafür gibt es keinen belastbaren medizinischen Nachweis.
Aber man darf etwas anderes fragen.
Man darf fragen, ob staatliche Institutionen bei der Wahl ihrer Mittel noch ausreichend berücksichtigen, was ihre Maßnahmen mit Menschen und ihren Familien machen.
Eine Hausdurchsuchung ist kein Verwaltungsakt auf Papier. Sie findet in einem Wohnzimmer statt.
Eine Festnahme ist nicht nur eine Aktennummer. Kinder, Ehepartner und Eltern sehen zu.
Dreieinhalb Jahre Untersuchungshaft sind nicht lediglich 1.300 Tage in einer Statistik. Für einen Vater können es 1.300 Abende ohne seine Tochter sein. Für eine Mutter 1.300 Tage ohne ihre Familie. Für einen Menschen in fortgeschrittenem Alter können sie einen erheblichen Teil der noch verbleibenden Lebenszeit ausmachen.
Genau deshalb muss staatliche Macht verhältnismäßig sein.
Nicht weil Verdächtige automatisch unschuldig wären.
Sondern weil sie bis zu einem Urteil als unschuldig gelten.
Der Prozess wird irgendwann enden – die verlorene Zeit nicht
Das Reuß-Verfahren befindet sich inzwischen an einem merkwürdigen Punkt.
Auf der einen Seite steht eine Anklage von enormer Schwere: terroristische Vereinigung, Hochverrat, ein angeblich geplanter gewaltsamer Systemwechsel, Waffen und militärische Strukturen.
Auf der anderen Seite stehen inzwischen Gerichte, die fünf von neun Angeklagten des Stuttgarter Prozesses aus der Untersuchungshaft entlassen haben, weil die weitere Haft außer Verhältnis zu geraten droht. Eine gesundheitlich schwer angeschlagene Angeklagte kam frei und starb wenige Wochen später. Vitalia B. verbrachte fast drei Jahre in Untersuchungshaft, bevor ihr Haftbefehl aufgehoben wurde. Und Johanna Findeisen sitzt seit Mai 2023 weiterhin in einer Zelle.
Das Verfahren hat damit längst eine zweite Dimension erhalten. Es geht nicht mehr ausschließlich darum, ob eine Gruppe älterer Männer und Frauen tatsächlich glaubte, mit einer imaginären „Allianz“, Heimatschutzkompanien und einem „Rat“ die Bundesrepublik ablösen zu können.
Es geht inzwischen auch darum, wie ein Rechtsstaat mit Menschen umgeht, denen er genau dies vorwirft. Vielleicht ist das die unangenehmste Frage dieses ganzen Verfahrens. Denn ein Staat kann einen Strafprozess gewinnen und trotzdem etwas verlieren.
Er kann am Ende Verurteilungen erreichen – und dennoch Zweifel daran hinterlassen, ob jedes Mittel notwendig war. Er kann sich erfolgreich gegen Extremismus verteidigen – und dabei selbst Grenzen der Verhältnismäßigkeit ausreizen. Er kann formal rechtmäßig handeln und menschlich trotzdem eine Härte zeigen, die einer freien Gesellschaft schlecht zu Gesicht steht.
Die Bundesrepublik muss sich vor realen Umsturzplänen schützen können. Sie muss Waffen sicherstellen, konkrete Gewaltvorbereitungen verhindern und terroristische Vereinigungen verfolgen. Aber dieselbe Verfassung, die den Staat dazu verpflichtet, seine demokratische Ordnung zu schützen, schützt auch den einzelnen Menschen vor diesem Staat.
Das ist kein Widerspruch. Das ist der Kern des Rechtsstaates.
Und deshalb muss am Ende des Reuß-Prozesses mehr beantwortet werden als nur die Frage: Wer war schuldig?
Es wird auch die Frage bleiben: War das alles wirklich nötig?