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Veröffentlicht am: 12/04/2021

Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21

Das Amtsgericht Weimar hat auf seiner Webseite in einer offiziellen Pressemitteilung bestätigt, dass das sensationelle Urteil eines Familienrichters zu den Lockdownmaßnahmen an Schulen rechtskräftig und nicht anfechtbar ist.

Veröffentlicht am 12 April 2021
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