In drei Regionen werden Stimmen neu ausgezählt

Die Lage am Morgen · Donnerstag, 10. September 2026
Die Nachzählung im Burgenlandkreis ist kein Einzelfall geblieben: In Dessau-Roßlau und im Landkreis Börde werden ebenfalls Stimmzettel der Landtagswahl überprüft, und im Burgenlandkreis sind zwei weitere Wahllokale hinzugekommen. Außerdem: Das BSW nimmt als einzige Partei das Gesprächsangebot der AfD an, der Verfassungsgerichtshof in Koblenz weist eine AfD-Klage ab, und heute um 11 Uhr heulen bundesweit die Sirenen.
Dessau-Roßlau und die Börde kommen hinzu
Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt werden inzwischen in drei Regionen Stimmen überprüft. Im Burgenlandkreis läuft die Nachzählung seit Dienstag; sie betrifft nach der Mitteilung des Kreiswahlleiters 25 Wahlbezirke in den Wahlkreisen 39, 40 und 41 — in 24 Wahllokalen fehlten in den Tabellen zur Ergebnisfeststellung die Zwischensummen, in einem weicht die Niederschrift von der Schnellmeldung ab. Inzwischen sind nach Angaben des Kreiswahlleiters zwei weitere Wahllokale hinzugekommen, in denen ebenfalls Fehler in den Tabellen auftraten; darauf aufmerksam gemacht hatte ein Wahlbeobachter. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, weitere Nachzählungen schließt der Landkreis nicht aus. In Dessau-Roßlau wurde der Briefwahlbezirk 992 im Wahlkreis 27 nachgezählt; die Kreiswahlleiterin nannte „Unregelmäßigkeiten", die bei der Vorbereitung des Kreiswahlausschusses auffielen, und bezifferte sie auf etwa 500 Stimmen. Im Landkreis Börde sind nach Angaben der Kreisverwaltung Wahlniederschriften nicht ordnungsgemäß ausgefüllt worden. Heute treten die ersten Kreiswahlausschüsse zusammen: In Dessau-Roßlau stellt er um 13 Uhr die Ergebnisse für die Wahlkreise 26 und 27 fest, im Burgenlandkreis tagt er am Freitag um 10 Uhr. Beide Sitzungen sind öffentlich.
BSW nimmt das Gesprächsangebot der AfD an, vier Parteien lehnen ab
Der Landesvorstand des BSW in Sachsen-Anhalt hat einstimmig beschlossen, das Gesprächsangebot der AfD anzunehmen. Nach Angaben eines Sprechers soll es um Energieversorgung, Bildung und Friedenspolitik gehen. CDU, SPD, Grüne und Linke haben das Angebot ausgeschlagen: Die SPD verwies auf grundlegende politische und normative Gegensätze, die Grünen nannten es absurd, mit der als rechtsextrem eingestuften Partei über die Zukunft des Landes zu sprechen, die Linke sieht keine Gesprächsbasis mit einer Partei, die Menschen nach Herkunft und Überzeugung aussortiere. BSW-Spitzenkandidat Thomas Schulze kritisierte die Absagen als schlechten politischen Umgang. Die AfD hat 39 der 83 Sitze; für die Mehrheit der Mitglieder wären 42 nötig.
Bundesweiter Warntag: Probealarm um 11 Uhr
Heute werden bundesweit die Warnsysteme getestet. Der Probealarm läuft um 11 Uhr über die Warn-Apps Nina und Katwarn, über das Cell-Broadcast-System auf Mobiltelefonen sowie über Sirenen; Medien und Anzeigetafeln verbreiten Hinweise. Die Entwarnung ist für 11.45 Uhr vorgesehen. Der Warntag findet jährlich statt und soll prüfen, ob die Behörden die Bevölkerung im Notfall erreichen.
Koblenz: Kein Landesgeld für verfassungsfeindliche Fraktionsmitarbeiter
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat einen Normenkontrollantrag der AfD-Landtagsfraktion abgewiesen. Der Mainzer Landtag hatte im Juli 2025 beschlossen, die staatliche Erstattung für Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen auszuschließen, wenn deren Zuverlässigkeit fehlt; geprüft wird durch den Landtagspräsidenten aufgrund einer Gesamtwürdigung des Einzelfalls. Die Fraktion sah darin unter anderem das freie Mandat, die Fraktionsautonomie und die Berufsfreiheit verletzt. Das Gericht hält die Regelung für vereinbar mit der Landesverfassung, die auf einer Grundentscheidung für die wehrhafte Demokratie beruhe. Ein Beschäftigungsverbot enthalte sie nicht, sondern eine finanzielle Lenkungswirkung. Ausdrücklich stellen die Richter fest, die Auslegung, wonach allen AfD-Mitgliedern allein wegen ihrer Parteimitgliedschaft die Zuverlässigkeit abzusprechen wäre, sei weder im Wortlaut noch in der Gesetzesbegründung angelegt. Urteil vom 28. August, Aktenzeichen VGH N 31/25.
Erstmals seit 20 Jahren: Atomenergiebehörde meldet Iran dem Sicherheitsrat
Die Internationale Atomenergiebehörde hat den Iran wegen mangelnder Zusammenarbeit beim UNO-Sicherheitsrat gemeldet. Inspektoren erhielten keinen ausreichenden Zugang zu Atomanlagen und Uranbeständen, es bestehe „äußerst dringender Handlungsbedarf". Die Resolution trug eine Mehrheit im Gouverneursrat; Russland und China lehnten sie ab, weshalb konkrete Maßnahmen des Sicherheitsrats als unwahrscheinlich gelten. Die iranische Vertretung nannte den Beschluss voreingenommen und politisch.
Durchsuchungen bei Berlins SPD-Spitzenkandidat, zehn Tage vor der Wahl
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen den SPD-Spitzenkandidaten für die Berliner Abgeordnetenhauswahl, Steffen Krach, und hat drei Objekte in Hannover und Berlin durchsuchen lassen. Zu den Vorwürfen äußert sich die Behörde nicht; es gilt die Unschuldsvermutung. Nach Recherchen des „Spiegel" geht es um den Verdacht der Bestechlichkeit im Zusammenhang mit einer Wahlkampfspende, nach Angaben von „Hannoverscher Allgemeiner" und „Tagesspiegel" um das frühere Krankenhaus Lehrte. Krach ist beurlaubter Präsident der Region Hannover. Sein Sprecher nannte die Unterstellungen haltlos; Krach selbst sagte im RBB, er wolle „absolute Transparenz" und habe nichts zu verbergen. Gewählt wird am 20. September.
Neu zum Bericht vom 9. September: der Zeitpunkt der Leipziger Zuschreibung
Die Bundesregierung verteidigt, dass sie den Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt russischen Diensten zurechnete — die Berliner Zeitung hatte danach gefragt. Der belegte Ablauf: Die Drohne wurde Anfang August gefunden, die Bundesanwaltschaft übernahm das Verfahren am 6. August, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) rechnete den Vorfall am 31. August erstmals ausdrücklich Russland zu, gewählt wurde am 6. September. Eine Anklage gibt es nicht; auf Anfrage dieser Redaktion teilte die Bundesanwaltschaft am 2. September mit, dass es keine Festnahmen gebe. Die Zuschreibung ist damit weiterhin eine Bewertung der Bundesregierung, kein Ermittlungsergebnis.
Termine
- Donnerstag, 10. September, 13 Uhr — Kreiswahlausschuss Dessau-Roßlau, Wahlkreise 26 und 27; öffentlich.
- Freitag, 11. September, 10 Uhr — Kreiswahlausschuss der Wahlkreise 39, 40 und 41 in Naumburg; öffentlich.
- Sonntag, 13. September — Kommunalwahl in Niedersachsen.
- Sonntag, 20. September — Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus.
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