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Sozialstiftung wieder gemeinnützig? Die Landkreis-Erzählung lässt die wichtigsten Fragen offen

08. September 2026 // geschrieben von Manfred

Nach unseren Recherchen und der Antwort des Regierungspräsidiums folgt nun die Entlastungslinie des Landrats – aber sie trägt nur teilweise

Im Fall der Sozialstiftung für Kinder und Jugendliche des Landkreises Limburg-Weilburg gibt es eine neue Entwicklung. Mittelhessen.de berichtet hinter Bezahlschranke über Auskünfte von Landrat Michael Köberle und dem Ersten Kreisbeigeordneten Jörg Sauer. Danach kann die Stiftung für die Zeit ab 2019 wieder steuerbegünstigt arbeiten. Die Jahre 2010 bis 2018 bleiben jedoch weiterhin offen.

Das klingt zunächst nach Entwarnung. Doch genau das ist es nicht.

Denn die neue Darstellung beantwortet nicht die zentralen Fragen, die der Fingerklopfer seit Wochen stellt. Sie verschiebt nur die Verteidigungslinie des Landkreises: Die Stiftung sei ab 2019 wieder steuerlich auf Kurs, für die Altjahre werde weiter mit dem Finanzamt verhandelt, die frühere Geschäftsführerin sei überfordert gewesen, Geld sei nicht unterschlagen worden, Spendern sei kein Schaden entstanden und künftig werde alles besser kontrolliert.

Das mag die Geschichte sein, die der Landkreis jetzt erzählen möchte. Die entscheidenden Punkte bleiben aber ungeklärt.

Wie konnte eine vom Landkreis initiierte, öffentlich beworbene und nach früherer Kreistagsauskunft im Referat Büro Landrat verwaltete Sozialstiftung seit 2015 keine Jahresrechnungen und Tätigkeitsberichte bei der Stiftungsaufsicht vorlegen? Wer wusste davon? Wer hätte kontrollieren müssen? Und warum verweigert der Landkreis ausgerechnet unserer Redaktion bis heute jede inhaltliche Antwort auf konkrete Pressefragen?

Was Mittelhessen.de nun berichtet

Nach Darstellung von Mittelhessen.de ist die Steuerbefreiung der Sozialstiftung zumindest für die Zeit ab 2019 wiederhergestellt. Für die Jahre 2010 bis 2018 sei dagegen weiterhin offen, wie mit den steuerlichen Folgen umzugehen ist. Die Gespräche mit dem Finanzamt Gießen liefen weiter.

Damit ist die zentrale Zeitspanne gerade nicht erledigt. Denn genau die Jahre 2010 bis 2018 umfassen Gründung, Aufbau, Anfangskapital, erste Stiftungsjahre, die Umbenennung und Erweiterung des Stiftungszwecks im Jahr 2015 sowie nach bisheriger Darstellung den Verlust der Gemeinnützigkeit.

Zudem berichtet Mittelhessen.de, dass neben der Schenkungssteuer auch Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer angefallen seien. Zur Höhe der unerwarteten Steuerzahlungen machten Köberle und Sauer demnach weiterhin keine Angaben.

Das ist eine bemerkenswerte Lücke. Denn solange offen bleibt, welche Belastungen entstanden sind, bleibt auch offen, ob und in welcher Höhe der Stiftung Vermögensnachteile entstanden sind. Eine Stiftung, die Kindern und Jugendlichen helfen soll, kann nicht einfach mit dem Satz beruhigt werden, Spender hätten keinen Schaden erlitten. Entscheidend ist auch, ob Stiftungsvermögen durch jahrelange Versäumnisse belastet wurde.

Die neue Erzählung: Eine überforderte Geschäftsführerin

Besonders auffällig ist die nun erkennbare Verantwortungszuweisung. Laut Mittelhessen.de soll die bisherige Geschäftsführerin der Stiftung, eine Mitarbeiterin der Kreisverwaltung, für die Versäumnisse verantwortlich gewesen sein. Sie sei seit Gründung der Stiftung im Amt gewesen und mit ihrer Funktion offenbar überfordert gewesen. Köberle kündigte demnach deutliche Konsequenzen an, sicherte aber zugleich einen fairen Umgang zu.

Diese Darstellung ist politisch hochproblematisch.

Nicht, weil operative Verantwortung ausgeschlossen wäre. Natürlich muss aufgeklärt werden, wer welche Unterlagen nicht erstellt, nicht weitergeleitet oder nicht eingereicht hat. Wenn Schreiben, Bescheide oder Anfragen tatsächlich nicht an die zuständigen Gremien weitergegeben wurden, ist das ein schwerwiegender Vorgang.

Aber der Versuch, den Fall im Kern auf eine überforderte Geschäftsführerin zu verengen, wirkt wie ein Bauernopfer.

Denn eine Stiftung mit rund 750.000 Euro Vermögen, mit Vorstand, stellvertretendem Vorstand, Beirat, politischer Anbindung, öffentlicher Spendenwerbung und dem Namen des Landkreises auf dem Schild darf nicht über Jahre an einer einzelnen Mitarbeiterin hängen. Wenn das doch der Fall war, ist gerade das der Beweis eines strukturellen Kontrollversagens.

Die eigentliche Frage lautet daher nicht nur: Was hat die Geschäftsführerin getan oder unterlassen?

Die eigentliche Frage lautet: Wer kontrollierte sie?

„Die Abschlüsse wurden nicht abgeschickt“ – ein Satz wie ein Offenbarungseid

Laut Mittelhessen.de erklärte Köberle, ab 2015 seien keine Jahresabschlüsse beim Finanzamt eingereicht worden, obwohl diese erstellt worden seien und dem Stiftungsbeirat vorgelegen hätten. Die zentrale Aussage dazu: „Die Abschlüsse wurden nicht abgeschickt.“

Dieser Satz klingt fast banal. Tatsächlich ist er erschütternd.

Denn wenn die Abschlüsse erstellt waren und dem Stiftungsbeirat vorlagen, stellt sich zwingend die Frage: Warum kontrollierte niemand, ob sie auch beim Finanzamt und bei der Stiftungsaufsicht ankamen? Warum gab es keine Wiedervorlage? Warum keine Eingangsbestätigung? Warum keinen Abgleich mit Bescheiden? Warum keine Nachfrage des Vorstands? Warum keine Kontrolle durch den Beirat?

Und wenn seit 2015 keine Jahresrechnungen und Tätigkeitsberichte bei der Stiftungsaufsicht vorlagen, wie das Regierungspräsidium Gießen dem Fingerklopfer bestätigt hat, dann kann man nicht ernsthaft so tun, als sei nur ein Briefumschlag liegen geblieben.

Hier geht es um Jahre. Um wiederholte Erinnerungen. Um Fristsetzungen. Um gesetzliche Pflichten. Und um eine Stiftung, die dennoch weiter öffentlich als funktionierendes Hilfsinstrument des Landkreises dargestellt wurde.

Der zentrale Widerspruch: Angeblich außerhalb – tatsächlich im Büro des Landrats

Besonders brisant bleibt der Widerspruch zwischen der heutigen Entlastungslinie und der früheren Kreistagsauskunft.

Der Landkreis beziehungsweise die Kreisspitze betonen nun offenbar, die Stiftung sei ein schwieriges Konstrukt gewesen, weil sie nicht eng genug an die Kreisverwaltung angebunden und nicht deren Controlling unterworfen gewesen sei. Sie habe bisher außerhalb der Kreisverwaltung gestanden.

Doch auf eine FDP-Anfrage im Kreistag wurde 2022 etwas anderes mitgeteilt. Dort hieß es, die laufenden Geschäfte der Stiftung würden innerhalb der Verwaltung durch die Geschäftsführung der Stiftung im Referat Büro Landrat bearbeitet und abgewickelt.

Dieser Satz bleibt der politische Sprengsatz des Falls.

Denn wenn die Stiftung faktisch im Büro des Landrats verwaltet wurde, dann reicht es nicht, sie heute als irgendwie außerhalb der Kreisverwaltung stehendes Sonderkonstrukt zu beschreiben. Formal mag die Stiftung selbständig sein. Politisch und organisatorisch war sie offenkundig eng mit dem Kreishaus verbunden.

Gerade deshalb greift die Verteidigung „wir wussten nichts“ zu kurz. Sie wirft sofort die nächste Frage auf: Warum wusste man nichts? Warum gab es im Büro des Landrats keine Kontrolle? Warum wurden Schreiben der Stiftungsaufsicht nicht zum Vorgang? Warum bemerkte niemand, dass angeblich erstellte Abschlüsse nicht abgeschickt wurden?

Wer als Vorstandsvorsitzender einer Stiftung auftritt, kann Verantwortung nicht allein auf die operative Geschäftsführung abladen.

Keine Unterschlagung – aber das entlastet nicht vom Kontrollversagen

Köberle schließt laut Mittelhessen.de kriminelles Verhalten und eine Unterschlagung von Geld aus. Auch seien Zinserträge entsprechend dem Stiftungszweck eingesetzt worden. Seit Gründung habe die Stiftung rund 150.000 Euro für Kinder und Jugendliche eingesetzt; besonders hervorgehoben werde dabei ein Schulbauprojekt in Namibia.

Auch das muss sauber getrennt werden.

Wenn kein Geld unterschlagen wurde, ist das gut. Aber es ist keine Entlastung von den übrigen Fragen. Ein Vorgang kann auch ohne Unterschlagung gravierend sein. Fehlende Jahresrechnungen, nicht eingereichte Abschlüsse, verlorene Gemeinnützigkeit, Steuerfolgen und fehlende Gremieninformation sind kein Kavaliersdelikt, nur weil niemand in die Kasse gegriffen hat.

Gerade das Namibia-Projekt bleibt erklärungsbedürftig. Aus öffentlich bekannten Unterlagen ergibt sich ein Betrag von 95.000 Euro für ein Hostel beziehungsweise Schulbauprojekt in Omuhonga/Namibia. Für eine Stiftung, die sonst vor allem lokale Einzelfallhilfen im niedrigen drei- oder vierstelligen Bereich leistete, ist das ein auffälliger Betrag.

Die Frage ist nicht, ob das Projekt gut gemeint war. Die Frage ist, ob es satzungsgemäß, ordnungsgemäß beschlossen, sauber dokumentiert, steuerlich unschädlich und gegenüber Aufsicht und Gremien vollständig nachvollziehbar war.

Spender angeblich ohne Schaden – aber die Stiftung selbst?

Nach der Darstellung bei Mittelhessen.de versichern Köberle und Sauer, den Spendern sei kein Schaden entstanden. Niemand habe Steuern nachzahlen müssen. Gleichzeitig bleibt offen, ob das Stiftungsvermögen von rund 750.000 Euro unbeschadet bleibt. Dies hänge von weiteren Verhandlungen mit den Finanzbehörden ab.

Auch hier wird die Öffentlichkeit nur halb informiert.

Wenn Spender nicht nachzahlen müssen, ist das erfreulich. Aber wie hoch sind die Steuerzahlungen der Stiftung? Welche Zinsen oder Kosten sind entstanden? Wurden Berater eingeschaltet? Wer trägt diese Kosten? Geht der Stiftung Geld verloren, das eigentlich Kindern und Jugendlichen hätte zugutekommen sollen?

Solange diese Zahlen nicht offengelegt werden, bleibt die Aussage „kein Schaden für Spender“ eine Teilentwarnung, aber keine vollständige Aufklärung.

Auskunft für die Etablierten – Schweigen gegenüber kritischen Fragen

Bemerkenswert ist nicht nur, was Landrat Köberle gegenüber Mittelhessen.de erklärt. Bemerkenswert ist auch, wem er Auskunft gibt – und wem nicht.

Der Fingerklopfer hatte den Landkreis mehrfach mit konkreten Fragen zur Sozialstiftung konfrontiert: zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit, zu fehlenden Jahresrechnungen und Tätigkeitsberichten, zu Organmeldungen, Spendenbescheinigungen, Verantwortlichkeiten, zur Verwaltung der Stiftung im Büro des Landrats, zum Namibia-Projekt, zur Ukraine-Spendenaktion und zu möglichen steuerlichen Folgen.

Eine inhaltliche Antwort erhielten wir nicht. Die Anfragen wurden kommentarlos ignoriert.

Das ist kein Zufall am Rand, sondern fügt sich in ein größeres Bild. Seit 2024 befindet sich der Fingerklopfer mit dem Landkreis Limburg-Weilburg in einer rechtlichen Auseinandersetzung, um den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Landkreis geltend zu machen. Vor diesem Hintergrund wirkt die aktuelle Informationspolitik besonders aufschlussreich: Der Landrat liefert einer etablierten Lokalzeitung seine Sicht der Dinge, während die kritischen Fragen unserer Redaktion ausgesessen werden.

Das ist keine offene Aufarbeitung. Das ist selektive Kommunikation.

Wer einer Redaktion Auskunft gibt, während er kritische Nachfragen einer anderen Redaktion unbeantwortet lässt, betreibt keine transparente Aufklärung, sondern kontrollierte Kommunikation. Gerade bei einem Vorgang, in dem es um jahrelang fehlende Rechenschaftsunterlagen, mögliche steuerliche Folgen und Kontrollversäumnisse im Umfeld des Landratsbüros geht, wirkt dieses Vorgehen wie der Versuch, unangenehme Nachfragen zu umgehen.

Der Landkreis kann sich nicht aussuchen, gegenüber wem öffentliche Verantwortung gilt. Eine Stiftung, die den Landkreis im Namen trägt, im Umfeld des Landratsbüros verwaltet wurde und öffentlich um Spenden warb, ist kein Privatvorgang. Wer dort Aufklärung verspricht, muss auch die Fragen beantworten, die nicht in die eigene Entlastungserzählung passen.

Die Rolle der etablierten Medien

Der Bericht von Mittelhessen.de ist in einem Punkt nützlich: Er liefert erstmals weitere Details zur aktuellen Verteidigungslinie des Landkreises. Er zeigt, wie Köberle und Sauer den Fall erklären wollen.

Doch genau darin liegt auch das Problem.

Der Bericht stellt vor allem die Sicht des Landkreises dar. Die politische Verantwortung des Landrats als Vorstandsvorsitzender der Stiftung und als Spitze jener Verwaltung, in deren Büro die Stiftung nach Kreistagsauskunft bearbeitet wurde, wird nach unserem Eindruck nicht mit der notwendigen Schärfe in den Mittelpunkt gestellt.

Natürlich ist es legitim, die Aussagen des Landrats zu berichten. Aber Lokaljournalismus darf sich nicht darauf beschränken, die Entlastungserzählung des Kreishauses weiterzureichen.

Wer die Geschäftsführerin benennt, muss auch den Vorstand benennen.
Wer von fehlendem Controlling spricht, muss fragen, wer dieses Controlling hätte sicherstellen müssen.
Wer von einer rechtlich selbständigen Stiftung spricht, muss erklären, warum deren laufende Geschäfte im Büro des Landrats bearbeitet wurden.
Und wer behauptet, Spendern sei kein Schaden entstanden, muss Zahlen, Bescheide und Haftungsfragen offenlegen.

Die Zurückhaltung der etablierten lokalen Medien bleibt daher bemerkenswert. Verstehen sie die Tragweite dieses Falls nicht? Scheuen sie die Konfrontation mit dem Kreishaus? Oder wollen sie Verantwortliche schonen, bis diese selbst eine bequemere Version der Geschichte liefern?

Sicher ist: Ein Fall dieser Größenordnung verlangt mehr als die Wiedergabe der Landkreis-Perspektive. Er verlangt eigene Nachfragen. Hartnäckigkeit. Akten. Chronologien. Verantwortlichkeiten.

Die offenen Fragen

Nach dem Bericht von Mittelhessen.de sind die offenen Fragen nicht weniger geworden. Sie sind konkreter geworden.

Wer erhielt seit 2015 die Schreiben der Stiftungsaufsicht?

Wer erhielt die Schreiben des Finanzamts?

Wurden diese Schreiben im Kreishaus registriert?

Wurden sie dem Vorstand vorgelegt?

Wurden sie dem Stiftungsbeirat vorgelegt?

Wurden sie dem Kreisausschuss oder Kreistag vorgelegt?

Warum wurden Abschlüsse angeblich erstellt, aber nicht abgeschickt?

Wer war für den Versand verantwortlich?

Wer kontrollierte den Versand?

Wer kontrollierte die Geschäftsführerin?

Warum griff der Vorstand nicht ein?

Warum griff der Beirat nicht ein?

Warum wurde 2022 auf FDP-Anfrage nicht offen über die fehlenden Jahresrechnungen und Tätigkeitsberichte informiert?

Warum wurde die Öffentlichkeit weiter zu Spenden ermuntert?

Wurden seit Verlust der Gemeinnützigkeit Spendenbescheinigungen ausgestellt?

In welcher Höhe sind Steuerzahlungen, Zinsen und Beratungskosten angefallen?

Bleibt das Stiftungskapital vollständig erhalten?

Welche Rolle spielte das Namibia-Projekt steuerlich und stiftungsrechtlich?

Und warum beantwortet der Landkreis die Fragen des Fingerklopfers weiterhin nicht?

Die Landkreis-Erzählung reicht nicht

Der neue Bericht hinter der Bezahlschranke liefert vor allem eines: die Verteidigungslinie des Landkreises.

Sie lautet grob zusammengefasst: Die Stiftung ist ab 2019 wieder steuerbegünstigt. Für die Altjahre wird noch verhandelt. Die Geschäftsführerin war überfordert. Die Abschlüsse wurden nicht abgeschickt. Geld wurde nicht unterschlagen. Spender hatten keinen Schaden. Künftig wird alles besser kontrolliert.

Diese Erzählung mag beruhigen sollen. Sie beruhigt aber nicht.

Denn sie erklärt nicht, warum seit 2015 grundlegende Rechenschaftsunterlagen fehlten. Sie erklärt nicht, warum ein Verlust der Gemeinnützigkeit jahrelang nicht öffentlich aufgearbeitet wurde. Sie erklärt nicht, warum der Kreistag 2022 auf FDP-Anfrage zwar Angaben zur Stiftung erhielt, aber offenbar nicht über die fehlenden Jahresrechnungen und Tätigkeitsberichte informiert wurde. Sie erklärt nicht, warum eine Stiftung angeblich außerhalb der Kreisverwaltung stand, obwohl ihre laufenden Geschäfte nach früherer Kreistagsauskunft im Referat Büro Landrat bearbeitet und abgewickelt wurden. Und sie erklärt nicht, warum der Landkreis kritische Pressefragen des Fingerklopfers kommentarlos ignoriert.

Die Konzentration auf eine einzelne Geschäftsführerin wirkt deshalb wie der Versuch, das Problem zu personalisieren, bevor es politisch gefährlich wird. Doch der eigentliche Fall liegt höher: bei Vorstand, Beirat, Verwaltungsschnittstelle und politischer Kontrolle.

Wenn eine Stiftung für Kinder und Jugendliche 750.000 Euro Vermögen verwaltet, Spenden einwirbt, Förderprojekte abwickelt und den Landkreis im Namen trägt, dann kann die politische Verantwortung nicht dort enden, wo eine Mitarbeiterin angeblich einen Brief nicht abschickt.

Der Landkreis muss die Akten öffnen. Nicht ausgewählten Medien seine Sicht schildern, sondern allen berechtigten Pressefragen antworten. Nicht eine Mitarbeiterin zum Gesicht des Versagens machen, sondern die eigene Verantwortung offenlegen.

Alles andere ist keine Aufklärung. Es ist Schadensbegrenzung.