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Serienbrief von Rechtsanwältin Ringeisen an die hessischen Gesundheits- und Schulämter zur Maskenpflicht (01.09.2020)

Serienbrief von Rechtsanwältin Ringeisen an die hessischen Gesundheits- und Schulämter zur Maskenpflicht (01.09.2020)

Beschreibung

Zum Schuljahresbeginn 2020 wendet sich eine Rüsselsheimer Anwältin per E-Mail an sämtliche Gesundheits- und Schulämter des Landes Hessen. Ihr Argument: Die Anordnungen zur Maskenpflicht stützten sich auf Neuinfektionszahlen, die mit dem PCR-Test nicht belastbar zu ermitteln seien.

Der Brief setzt an der Begründungskette an. Allgemeinverfügungen und schulische Verhaltensordnungen würden einheitlich mit der Eindämmung des Virus und einem Anstieg der Neuinfektionen begründet – einen Anstieg, den es unter Verwendung des aus ihrer Sicht mangelhaften PCR-Tests nicht nachweisbar gebe. Zur Stützung zitiert sie eine Arbeit von Werner Bergholz, wonach das Auseinanderlaufen der Kurven von positiven Tests und Verstorbenen ab Juni 2020 auf einen hohen Anteil falsch positiver Ergebnisse hindeute.

Ein zweiter Strang betrifft die Begriffe: Das Robert Koch-Institut stelle in seiner eigenen Definition von Epidemie und Pandemie auf Erkrankungsfälle ab, nicht auf Infizierte. Eine Epidemie meine eine Erkrankungswelle mit überdurchschnittlicher Zahl an Erkrankungen. Daraus folgt für die Verfasserin, dass die Maßnahmen auf einer Größe beruhten, die den gesetzlichen Anknüpfungspunkt verfehlt.

Zur Einordnung: Der Schluss von divergierenden Kurven auf einen Anteil falsch positiver Tests «wahrscheinlich bei drei Viertel oder höher» ist die weitreichendste Aussage des Briefes und methodisch angreifbar – das Verhältnis von positiven Tests zu Verstorbenen hängt auch von der Altersstruktur der Getesteten, der Teststrategie und dem Behandlungsstand ab. Der genannte Autor war später Mitglied des Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 IfSG, dessen Bericht ebenfalls im Archiv liegt. Als Quelle zeigt der Serienbrief, mit welchen Argumenten Anwälte im Herbst 2020 unmittelbar auf Behörden zugingen.

Angaben zur Quelle

HerausgeberRechtsanwältin Christiane I. Ringeisen, Rüsselsheim
Datum01.09.2020
DokumentartSerienbrief an Behörden
GegenstandMund-Nasen-Schutz-Pflicht an Schulen in Hessen
Aktenzeichen27/20CR09
Umfang4 Seiten
SpracheDeutsch

Veröffentlicht am
27.10.2020
Dateiname
MNS-Serienbrief Schulen 1.pdf
Version
2
Dateigröße
2.04 MB
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