Wie Elz zum Bulgaren-Beschluss kam – und welche Tatsachengrundlage offen bleibt

In Elz ist ein politischer Streit inzwischen auf der Straße angekommen. In einer nächtlichen Aktion wurden anonyme Flugblätter verteilt, auf denen Gemeindevertreter namentlich herausgestellt wurden, die für einen umstrittenen Beschluss gestimmt hatten. Der Beschluss selbst zielt auf eine behördenübergreifende Überprüfung von „zugezogenen Großfamilien aus dem EU-Ausland – vornehmlich aus Bulgarien“.
Die Flugblattaktion ist damit mehr als nur eine Randnotiz. Sie zeigt, wie aufgeladen die Debatte inzwischen ist. Statt sich allein mit dem Inhalt des Beschlusses auseinanderzusetzen, wurden einzelne Mandatsträger wegen ihres Abstimmungsverhaltens öffentlich markiert. Wer hinter der Aktion steht, ist bislang nicht bekannt.
Gerade deshalb lohnt der Blick zurück auf die eigentliche Sachfrage: Was führte überhaupt zu diesem Beschluss? Welche Probleme waren tatsächlich dokumentiert – und welche Verdachtsmomente standen lediglich im Raum?
Mit 15 gegen 12 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Elzer Gemeindevertretung am 23. Juni beschlossen, mehrere Behörden sollten bei „zugezogenen Großfamilien aus dem EU-Ausland – vornehmlich aus Bulgarien“ die Einhaltung sämtlicher Gesetze überprüfen.
Zwei Jahre zuvor hatte die Gemeindeverwaltung schriftlich festgehalten, direkte Belästigungen oder Gewalttaten durch die damals am REWE-Markt thematisierte Gruppe seien weder ihr noch der Polizei bekannt.
Die Redaktion hat die öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen und Verwaltungsdokumente der Jahre 2019 bis 2026 ausgewertet und die Gemeinde gefragt, welche konkreten amtlichen Erkenntnisse der herkunftsbezogenen Überprüfung zugrunde lagen. Diese Frage bleibt offen. Bürgermeister Matthias Schmidt reagierte zwar auf die Presseanfrage, beantwortete die vier gestellten Tatsachenfragen jedoch nicht.
Die Staatsangehörigkeit wird in diesem Beitrag genannt, weil sie Gegenstand des Beschlusses selbst ist. Der Antrag, über den die Gemeindevertretung abgestimmt hat, benennt sie ausdrücklich.
Der Beschluss
Den Antrag stellte die CDU-Fraktion am 10. Juni. Der Gemeindevorstand solle „den gemeinsamen Austausch mit weiteren beteiligten Behörden wie zum Beispiel dem Zoll, dem Finanzamt, dem Arbeitsamt, der Polizei etc. suchen und gemeinsam die Einhaltung sämtlicher Gesetze und Regelungen bei zugezogenen Großfamilien aus dem EU-Ausland – vornehmlich aus Bulgarien – in Elz überprüfen“.
Zur Begründung nennt der Antrag „im Raum stehende Vorwürfe wie z.B. systematischer Sozialbetrug, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Verletzung der Schulpflicht“.
In der Sitzung am 23. Juni begründete Fraktionsvorsitzender Joachim Heuser den Antrag damit, das Thema sei wiederholt aus der Bürgerschaft an seine Fraktion herangetragen worden. Ziel seien eine sachliche Klärung auf Grundlage von Fakten und Rückendeckung für die Verwaltung.
Seine Fraktionskollegin Sonja Peichl stellte klar, der Antrag richte sich nicht gegen Nationalitäten, sondern reagiere auf Entwicklungen, die Bürgerinnen und Bürger wiederholt mit Sorge geschildert hätten. Genannt wurden Ruhestörungen, Verkehrs- und Parksituationen, Wohnverhältnisse, Meldepflichten und Schulpflicht.
Gregor Minning von der Linken hielt dem entgegen, der Antrag löse keine Probleme und mache „lediglich Stimmung auf dem Rücken von Menschen, die hier teilweise regelrecht ausgebeutet werden“. Yvonne Schäfer von der SPD erklärte, der Antrag scheitere bereits an Zuständigkeiten, weil es um Bundes- und Landesbehörden gehe. Dass es Probleme gebe, sei unbestritten; zu fragen sei aber, welche Maßnahmen die Gemeinde trotz der Bürgerhinweise bereits ergriffen habe. Auch Benedigt Michel von der SPD und Heiner Egenolf von der Bürgerliste lehnten den Antrag ab.
Bürgermeister Matthias Schmidt vermerkte in seiner schriftlichen Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt, er werde mit den genannten Behörden Kontakt aufnehmen. Zugleich hielt er fest: „Ich weise darauf hin, dass das Thema Sozialbetrug keines für das gemeindliche Ordnungsamt ist.“ Entsprechende Hinweise habe die Gemeinde bereits vor längerer Zeit an die Polizei weitergegeben.
Auffällig ist die Spannweite der im Antrag genannten Verdachtsfelder. Während sich in den öffentlich zugänglichen Unterlagen Hinweise auf Probleme bei Schulpflicht und Meldestatus sowie zahlreiche Beschwerden über Lärm, Müll, Verkehrs- und Parksituationen und das subjektive Sicherheitsgefühl finden, hat die Redaktion bislang keine öffentlich zugängliche Elzer Verwaltungsunterlage gefunden, in der systematischer Sozialbetrug, Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit bei den bezeichneten Familien festgestellt wird.
Ob hierzu nichtöffentliche oder anderweitige amtliche Erkenntnisse vorliegen, wollte die Redaktion deshalb von der Gemeinde wissen.
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NEWSLETTER ABONNIERENDie Debatte wird persönlich
Nach dem Beschluss blieb die politische Auseinandersetzung nicht auf das Rathaus beschränkt.
In Elz wurden anonym Flugblätter verteilt, auf denen diejenigen Gemeindevertreter hervorgehoben wurden, die dem Antrag zugestimmt hatten. Die Aktion erfolgte ohne erkennbare Verantwortlichenangabe.
Kritik an einem kommunalpolitischen Beschluss ist selbstverständlich Teil demokratischer Auseinandersetzung. Etwas anderes ist es jedoch, einzelne Mandatsträger wegen ihres Abstimmungsverhaltens öffentlich herauszustellen und persönlich zum Gegenstand einer anonymen Kampagne zu machen.
Wer die Flugblätter erstellt und verteilt hat und welchem politischen Umfeld die Urheber zuzurechnen sind, ist bislang nicht geklärt. Eine Zuordnung zu einer bestimmten Partei oder politischen Gruppe wäre deshalb Spekulation.
Unabhängig von der bislang unbekannten Urheberschaft zielte die Aktion aber erkennbar darauf, Zustimmung zu diesem Beschluss öffentlich mit einzelnen Personen zu verbinden. Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wie frei kann eine politische Debatte über reale oder zumindest von Teilen der Bevölkerung als real wahrgenommene Probleme noch geführt werden, wenn bereits die parlamentarische Befassung damit zum Anlass persönlicher Anprangerung wird?
Das bedeutet nicht, dass der Beschluss selbst jeder Kritik entzogen wäre. Im Gegenteil: Gerade weil er ausdrücklich eine bestimmte Herkunftsgruppe benennt und weitreichende Verdachtsfelder wie Sozialbetrug, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung aufführt, muss seine Tatsachengrundlage besonders sorgfältig geprüft werden.
Und genau an diesem Punkt beginnt die Recherche.
Was 2024 in den Akten stand
Der Vorgang beginnt aktenkundig im September 2024. Die SPD-Fraktion fragte damals nach der Situation am REWE-Markt. Es häuften sich Beschwerden über Belästigungen durch vorwiegend Jugendliche.
Die schriftliche Antwort des Bürgermeisters ist das ausführlichste Dokument der gesamten Akte.
Auf dem Parkplatz halte sich abends regelmäßig eine größere Gruppe bulgarischer Staatsangehöriger auf, die nach Angaben eines Mitarbeiters des Projekts BASE der Ethnie Roma angehörten. Dann folgt der Satz, der den Beschluss von 2026 heute in einen besonderen Zusammenhang stellt:
„Direkte Belästigungen oder gar Gewalttaten sind uns und der Polizei bisher nicht bekannt.“
Es handele sich um Menschen jeden Alters, nicht überwiegend um Jugendliche. Viele aus der Gruppe wohnten in Elz und arbeiteten für türkische Bauunternehmer.
Der Jugendpfleger sei mehrfach vor Ort gewesen und habe „weder aggressives Verhalten noch Beleidigungen oder sonstiges unangemessenes Verhalten“ festgestellt. In den Kundenbeschwerden sei von einer „gefühlten“ Angst berichtet worden.
Damit waren Beschwerden und ein subjektives Unsicherheitsgefühl dokumentiert. Eine bestätigte Gewalt- oder Belästigungslage beschreibt die damalige Verwaltungsantwort dagegen ausdrücklich nicht.
In derselben Stellungnahme gibt die Gemeindeverwaltung außerdem eine Einschätzung eines Mitarbeiters des BASE-Projekts wieder. Danach sei Druck durch Hilfspolizisten, Polizei oder Sicherheitsdienste kontraproduktiv.
Als funktionierendes „Druckmittel“ wird dagegen das „Verwehren von Hilfestellungen“ bei Anträgen auf Kindergeld, Bürgergeld oder Leistungen nach SGB XII genannt.
Aus dem Dokument geht nicht hervor, dass sich Bürgermeister oder Verwaltung diese Empfehlung zu eigen machten oder sie umsetzten.
Der Weg zum Beschluss
Zwischen dieser Verwaltungsantwort und dem Beschluss vom Juni 2026 liegen rund zwanzig Monate.
Bereits im Februar 2023 hatte der Sozialausschuss über den Schul- und Kindertagesstättenbesuch bulgarischer Kinder beraten. Die Ordnungsamtsleiterin schilderte das Verfahren: Zuzüge würden im Meldeamt erfasst, schulpflichtige Kinder dem Schulamt gemeldet, bei Nichterscheinen besuche die Hilfspolizeibeamtin die Familie.
Problematisch sei nach ihrer damaligen Darstellung, dass Kinder häufig gar nicht gemeldet seien, weil sie auf Nachfrage lediglich zu einem „Urlaubsbesuch“ hier seien. Hier habe die Gemeinde „relativ wenig Handhabe“.
Im November 2024 stellte Bürgermeister Schmidt in seiner Haushaltsrede selbst eine Verbindung zur Sicherheitsdebatte her:
„Ich erinnere an die SPD-Anfrage zu den Gruppen der bulgarischen Staatsangehörigen, die den Roma angehören. Das führt zu Konflikten. Und denen müssen wir uns stellen.“
Er warb für zwei zusätzliche Stellen im Ordnungsamt.
Im September 2025 beauftragte die Gemeindevertretung den Gemeindevorstand mit 23 Stimmen bei fünf Enthaltungen, Maßnahmen zur Stärkung von Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung zu entwickeln.
Im Protokoll ist ausdrücklich vermerkt, dass sich die Abstimmung nur auf den Antragstext bezog und nicht auf dessen Begründung.
Ein parallel gestellter CDU-Antrag auf mehr Videoüberwachung scheiterte nach Prüfung an datenschutzrechtlichen Vorgaben. Nach Einschätzung des beauftragten Fachbüros sei die vorgesehene Überwachung nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar.
Aus Beschwerden wird Sicherheitspolitik
Die Bürgerversammlung am 15. Oktober 2025 befasste sich vollständig mit Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit.
Dort zeigte Bürgermeister Schmidt erstmals eine Präsentation, die er im Juni 2026 in aktualisierter Form erneut vorlegte.
Sie listet eine Reihe bereits umgesetzter Maßnahmen auf: eine zusätzliche Stelle im Ordnungsamt, zwei Stellen bei der Ordnungspolizei, ein Einsatzfahrzeug, Kontrollen auch abends und am Wochenende, die beantragte Wiedereinführung des Freiwilligen Polizeidienstes sowie den Verzicht auf die Nachtabsenkung der Straßenbeleuchtung.
Unter der Überschrift „Menschengruppen Elz“ nennt die Präsentation Kontrollen vor Einkaufsmarkt und Kiosk, ein Treffen mit Polizei, Marktbetreiber und dem Projekt BASEPlus2024 sowie ein Treffen mit Vertretern der bulgarischen Einwohnerinnen und Einwohner.
Die Fassung vom Juni 2026 enthält zusätzlich die Angabe, Bürgermeister und Ordnungsamtsleiterin seien allein im Juni „rund 50mal auf Menschengruppen in Elz angesprochen worden“.
Was genau hinter diesen rund 50 Ansprachen stand, bleibt aus der Präsentation offen. Sie nennt weder die Zahl unterschiedlicher Personen noch die jeweiligen Sachverhalte oder wie viele der Hinweise anschließend bestätigt werden konnten.
Eine weitere Folie zeigt Auszüge aus Bürger-E-Mails. Darin ist unter anderem von Lärm, blockierten Zufahrten und einem Unsicherheitsgefühl die Rede.
Zu den geplanten Maßnahmen zählt die Präsentation Bodycams für die Ordnungspolizei, Bußgelder für Müll und eine „gezielte, provokative Informationskampagne“ in verschiedenen Sprachen.
Im Dezember 2025 lehnte die Gemeindevertretung einen CDU-Haushaltsantrag ab, der eine Minijob-Kraft zur Unterstützung der Ordnungspolizei vorsah. Die Abstimmung endete mit 14 zu 16 Stimmen.
Welche Tatsachen rechtfertigten die Zuspitzung?
Damit ergibt sich aus der Aktenlage eine nachvollziehbare Entwicklung: Es gab Beschwerden, Probleme bei Melde- und Schulpflichtfragen, Diskussionen über Lärm, Müll, Verkehrsverhalten und ein zunehmendes subjektives Unsicherheitsgefühl.
Die entscheidende Frage ist jedoch eine andere:
Was hat sich zwischen der Verwaltungsantwort von 2024 und dem CDU-Antrag vom Juni 2026 objektiv verändert?
Denn der Antrag geht deutlich weiter als die zuvor dokumentierten Beschwerden. Er nennt ausdrücklich den Verdacht auf systematischen Sozialbetrug, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung und verbindet die geforderte behördenübergreifende Überprüfung zugleich mit „zugezogenen Großfamilien aus dem EU-Ausland – vornehmlich aus Bulgarien“.
Ob und welche amtlichen Erkenntnisse diese Verdachtsfelder stützen, geht aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen bislang nicht hervor.
Die Zahlen
Wie groß die Gruppe bulgarischer Staatsangehöriger in Elz insgesamt ist, lässt sich zumindest aus einer eigenen Veröffentlichung der Gemeinde teilweise rekonstruieren.
Das Elzer Gesundheitsmonitoring weist 185 gemeldete bulgarische Staatsangehörige im September 2021 aus, 165 im November 2022 und 193 im November 2023.
Die Gemeinde hatte zum damaligen Zeitpunkt rund 8.000 Einwohner. Die Bestandszahlen allein sagen allerdings nichts darüber aus, wie viele Personen Gegenstand der Beschwerden oder des späteren politischen Beschlusses waren. Hinzu kommt, dass die Verwaltung selbst darauf hingewiesen hat, dass insbesondere Kinder teilweise nicht gemeldet seien.
Mit dem Haushalt 2024 beschloss die Gemeindevertretung außerdem einen Zuschuss von 9.000 Euro jährlich für das BASE-Projekt des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft. Die Förderung ist für die Jahre 2024 bis 2026 vorgesehen und wird unter „Ausländerförderung“ geführt.
BASE steht für „Beratung und Aufsuchende Sozialarbeit für EU-Ausländer“.
Das Projekt taucht in den späteren Unterlagen mehrfach als Ansprechpartner und Vermittler auf. Zugleich stammt die in den Verwaltungsunterlagen verwendete ethnische Zuordnung „Roma“ nach Aktenlage aus der Einschätzung eines BASE-Mitarbeiters.
Was wurde aus dem Beschluss?
Bürgermeister Schmidt hatte im Juni angekündigt, mit den im CDU-Antrag genannten Behörden Kontakt aufzunehmen. Zugleich stellte er einen Termin bei der Polizeidienststelle Limburg nach der Sommerpause in Aussicht, an dem mehrere Kommunen teilnehmen sollten.
Ein Bericht über die Umsetzung des Beschlusses vom 23. Juni findet sich bislang in keiner der veröffentlichten Sitzungsunterlagen.
Damit bleibt auch offen, welche Behörden tatsächlich kontaktiert wurden, ob gemeinsame Kontrollen stattgefunden haben und welche Ergebnisse diese gegebenenfalls erbracht haben.
Vier konkrete Fragen – keine fachliche Antwort
Der Fingerklopfer hat der Gemeinde Elz am 4. September vier für die aktuelle Berichterstattung priorisierte Tatsachenfragen gestellt:
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Welche konkreten amtlichen Erkenntnisse, Vorgänge oder Unterlagen lagen der Gemeinde vor, auf deren Grundlage des im Juni 2026 behandelten CDU-Antrags ausdrücklich auf „zugezogene Großfamilien aus dem EU-Ausland – vornehmlich aus Bulgarien“ Bezug genommen wurde?
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Wie viele der seit 2024 bei der Gemeinde eingegangenen Beschwerden oder Hinweise zu den betreffenden „Menschengruppen“ konnten durch Ordnungsamt, Ordnungspolizei oder Polizei tatsächlich bestätigt werden? Falls hierzu keine Statistik geführt wird, wurde ausdrücklich auch um Mitteilung dieses Umstands gebeten.
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Hat sich die Einschätzung der Gemeinde seit der Antwort auf die SPD-Anfrage vom September 2024 geändert, wonach direkte Belästigungen oder Gewalttaten weder der Gemeinde noch der Polizei bekannt waren? Falls ja: Seit wann und aufgrund welcher konkreten Vorfälle oder sonstigen Erkenntnisse?
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Welche Maßnahmen wurden aufgrund des im Juni 2026 gefassten Beschlusses bislang eingeleitet, und welche wesentlichen Ergebnisse liegen daraus vor?
Die gesetzte Frist ist inzwischen abgelaufen.
Bürgermeister Matthias Schmidt reagierte zwar auf die Anfrage, eine fachliche Antwort auf eine dieser vier Fragen erfolgte jedoch nicht. Stattdessen erklärte er, er könne die journalistische Tätigkeit des Fingerklopfers nicht einschätzen und verwies auf die öffentlich zugänglichen Protokolle, die zu dem Thema „eine ganze Reihe von Informationen“ enthielten.
Die Redaktion hatte ihn darauf hingewiesen, dass es gerade um Tatsachen geht, die sich aus diesen Protokollen nicht ergeben.
Damit entwickelte sich die Korrespondenz weniger zu einer Klärung der Sache als zu einer vorgelagerten Diskussion darüber, ob und in welcher Form die Redaktion Anspruch auf eine Antwort habe. Für die eigentliche Recherche brachte dieser Austausch bislang keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn.
Das ist insofern bemerkenswert, als die vier Fragen weder politische Bewertungen noch umfangreiche Sonderauswertungen verlangen. Gefragt wurde nach vorhandenen Erkenntnissen, bestätigten Beschwerden, einer möglichen Veränderung der eigenen Lageeinschätzung und der Umsetzung eines Beschlusses.
Einen konkreten Ablehnungsgrund für die Nichtbeantwortung der einzelnen Fragen nannte Schmidt nicht.
Nach dem eigenen Presseanfragen-System des Fingerklopfers werden Tatsachenfragen und Stellungnahmen bewusst getrennt. Auskunftsfragen sollen auf vorhandene Tatsachen wie Datum, Anzahl, Beschluss oder vorhandene Erkenntnisse zielen; politische Bewertungen werden davon getrennt behandelt. Genau das war hier der Fall.
Die von Schmidt genannten öffentlichen Unterlagen hat die Redaktion vollständig ausgewertet. Sie dokumentieren den Beschluss, die politische Debatte, frühere Bürgerbeschwerden und verschiedene Maßnahmen der Gemeinde.
Gerade die vier erfragten Punkte lassen sich daraus jedoch nicht beantworten.
So bleibt bislang offen, welche amtlichen Erkenntnisse die ausdrücklich auf bulgarische Familien bezogene Überprüfung sachlich begründeten, wie viele der zahlreichen Beschwerden tatsächlich bestätigt wurden, ob sich die Lage gegenüber 2024 objektiv verändert hat und was aus dem Beschluss vom Juni inzwischen konkret geworden ist.
Was bleibt
Die Akten ergeben kein einfaches Bild.
Es gibt dokumentierte Beschwerden, Probleme bei Schulpflicht und Meldestatus, Diskussionen über Müll, Lärm, Verkehrsverhalten und ein subjektives Unsicherheitsgefühl. Es gibt zugleich eine Verwaltungsantwort aus dem Jahr 2024, nach der direkte Belästigungen und Gewalttaten durch die damals thematisierte Gruppe weder Gemeinde noch Polizei bekannt waren.
Und es gibt zwanzig Monate später einen politischen Antrag, der deutlich schwerwiegendere Verdachtsfelder nennt: systematischen Sozialbetrug, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung.
Ob dieser Schritt auf neuen, belastbaren amtlichen Erkenntnissen beruhte oder im Wesentlichen auf einer zunehmend zugespitzten öffentlichen Wahrnehmung, lässt sich aus den bisher veröffentlichten Unterlagen nicht abschließend beantworten.
Gerade deshalb wären die Antworten der Gemeinde relevant gewesen.
Die nächtliche Flugblattaktion macht den Vorgang zusätzlich bemerkenswert. Eine demokratische Auseinandersetzung muss Kritik an einem solchen Beschluss aushalten – auch harte Kritik. Sie muss aber ebenso aushalten, dass wahrgenommene Probleme überhaupt benannt, parlamentarisch behandelt und anschließend anhand von Fakten überprüft werden.
Wer den CDU-Antrag für diskriminierend, unverhältnismäßig oder politisch falsch hält, kann und sollte das argumentativ begründen. Die persönliche Markierung einzelner Mandatsträger in einer anonymen nächtlichen Aktion ersetzt diese Debatte nicht.
Umgekehrt entbindet die Schärfe der Gegenreaktion die Befürworter des Beschlusses nicht davon, dessen Tatsachengrundlage offenzulegen.
Am Ende führen deshalb beide Seiten zur gleichen Frage zurück: Was ist in Elz tatsächlich passiert – und was davon ist belegbar? Genau darauf fehlen bislang die entscheidenden Antworten.
Die Gemeinde hat weiterhin Gelegenheit, die offenen Fragen zu beantworten. Eine nachträglich eingehende Auskunft wird der Fingerklopfer im Beitrag ergänzen und entsprechend kennzeichnen.
Quellenhinweis
Grundlage dieses Beitrags sind öffentlich zugängliche Unterlagen aus dem Ratsinformationssystem der Gemeinde Elz, darunter Sitzungsprotokolle, Anträge, schriftliche Antworten des Bürgermeisters, Haushaltsunterlagen, Präsentationen und das kommunale Gesundheitsmonitoring aus den Jahren 2019 bis 2026. Hinzu kommt die Korrespondenz der Redaktion mit Bürgermeister Matthias Schmidt zur Presseanfrage vom 4. September 2026.
Die Redaktion trennt dabei zwischen dokumentierten Beschwerden, politischen Bewertungen und tatsächlich festgestellten Sachverhalten. Wo die öffentlichen Unterlagen keine Aussage zulassen, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht.