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Wenn der Blitzer selbst die Frist reißt

04. September 2026 // geschrieben von Manfred

Es gibt Fahrzeuge, bei denen sollte man regelmäßig auf die Plakette schauen. Und dann gibt es Fahrzeuge, deren ganzer beruflicher Lebensinhalt darin besteht, sehr genau hinzuschauen, ob andere Verkehrsteilnehmer ihre Pflichten einhalten.

Ausgerechnet bei einem Blitzer-Anhänger der Stadt Weilburg klappt das mit den eigenen Fristen offenbar nicht immer ganz so zuverlässig.

Dem Fingerklopfer liegen Fotos des Anhängers aus 2024 und 2026 vor. Schon im Juli 2024 war aufgefallen, dass die Hauptuntersuchung abgelaufen war. Die Stadt wurde damals darauf hingewiesen. Nun, gut zwei Jahre später, zeigt sich derselbe Anhänger erneut mit überschrittener HU-Frist.

Die aktuelle Plakette weist 07/26 aus. Damit war die Hauptuntersuchung spätestens im Juli 2026 fällig. Seit dem 1. August 2026 ist die HU-Frist überschritten.

Die Stadt Weilburg sieht darin allerdings zunächst kein größeres Problem. Auf unsere Anfrage teilte die Pressestelle mit, dass eine Überschreitung der HU von bis zu zwei Monaten nach dem Bußgeldkatalog noch nicht sanktioniert werde. Ein Termin für die Hauptuntersuchung sei bereits vereinbart.

Mit anderen Worten: Der Blitzer ist zwar über der Frist – aber noch unter der Bußgeldgrenze.

Das dürfte zumindest jene Autofahrer interessieren, die vom selben Gerät wegen einer deutlich geringeren Überschreitung einer anderen Zahl Post bekommen haben.

Die Plakette ist trotzdem abgelaufen

An einem Punkt ist die Antwort der Stadt korrekt: Für bestimmte HU-Überschreitungen setzt der Bußgeldkatalog erst nach mehr als zwei Monaten eine Sanktion an.

Das bedeutet aber nicht, dass die HU in diesen ersten beiden Monaten noch gültig wäre.

Die Hauptuntersuchung ist mit Ablauf des auf der Plakette angegebenen Monats fällig. Bei einer Plakette mit der Kennzeichnung 07/26 ist die Frist daher mit Ablauf des 31. Juli verstrichen. Seit dem 1. August befindet sich der Anhänger außerhalb der regulären HU-Frist.

Der Unterschied ist nicht unwichtig: Keine Sanktion bedeutet nicht, dass keine Fristüberschreitung vorliegt.

Genau diese Unterscheidung macht die Antwort der Stadt zugleich juristisch nachvollziehbar und kommunikativ ein wenig kurios.

Denn während die Kommune im Verkehrsalltag Frist- und Regelverstöße anderer überwacht, verweist sie beim eigenen Überwachungsanhänger nun darauf, dass der eigene Verstoß noch nicht bußgeldbewehrt sei.

Man könnte sagen: Das Regelwerk funktioniert offenbar in beide Richtungen.

Sind die Blitzer-Bescheide nun ungültig?

Hier sollte man sauber bleiben.

Eine abgelaufene HU des Anhängers macht die damit vorgenommenen Geschwindigkeitsmessungen nicht automatisch unwirksam. Der Anhänger als Fahrzeug und das darin verbaute Geschwindigkeitsmessgerät sind rechtlich und technisch nicht dasselbe.

Für die eigentliche Messanlage gelten zusätzlich die Regeln des Mess- und Eichrechts. Entscheidend ist also unter anderem, ob das Messgerät ordnungsgemäß geprüft beziehungsweise geeicht war und entsprechend den technischen Vorgaben eingesetzt wurde.

Die Stadt formuliert dazu sehr eindeutig:

„Das Überschreiten der HU um bis zu 2 Monate hat keinerlei rechtliche Auswirkungen auf die Messungen.“

Außerdem heißt es:

„Diese Radarmessgeräte werden jährlich geprüft.“

Das ist zunächst die Rechtsauffassung der Stadt.

Dass allein aus einer abgelaufenen Anhänger-HU sämtliche Bußgeldbescheide automatisch unwirksam werden, lässt sich tatsächlich nicht ableiten. Wer in dem betreffenden Zeitraum geblitzt wurde, sollte daraus also keinen pauschalen Freifahrtschein ableiten.

Die Formulierung „keinerlei rechtliche Auswirkungen“ ist allerdings sehr weitgehend.

Denn aus der Antwort geht nicht hervor, welche konkrete Prüfung mit der jährlichen Kontrolle gemeint ist. Handelt es sich um die Eichung des Messgeräts, eine technische Wartung, eine Konformitätsprüfung oder etwas anderes? Ebenso bleibt offen, ob die Stadt geprüft hat, ob der Zustand des Anhängers selbst irgendeine Bedeutung für die Aufstellung und den Betrieb der Messeinrichtung haben könnte.

Für die Frage nach einzelnen Bußgeldverfahren wäre genau das entscheidend.

Sollte lediglich die Fahrzeug-HU versäumt worden sein, während Messgerät, Eichung, Wartung und Aufstellung vollständig ordnungsgemäß waren, dürfte dies allein kaum genügen, um Messungen zu Fall zu bringen.

Sollten sich dagegen weitere technische oder organisatorische Mängel zeigen, könnte die Bewertung anders ausfallen.

Die eigentlich spannende Frage beginnt 2024

Der größere Nachrichtenwert liegt deshalb möglicherweise gar nicht in der juristischen Frage, ob nun einzelne Knöllchen wackeln.

Er liegt in der Wiederholung.

Bereits 2024 war beim selben Blitzer-Anhänger eine abgelaufene HU aufgefallen. Die Stadt wurde damals darauf aufmerksam gemacht.

Nun passiert dasselbe erneut.

Ein einmal übersehener Termin kann vorkommen. Zwei nahezu identische Fälle innerhalb von gut zwei Jahren werfen dagegen die Frage auf, welche organisatorischen Konsequenzen nach dem ersten Vorfall überhaupt gezogen wurden.

Denn eine HU-Frist kommt nicht überraschend. Sie steht lange vorher fest, ist in den Fahrzeugunterlagen dokumentiert und zusätzlich direkt an der Plakette ablesbar.

Gerade deshalb hatten wir die Stadt auch gefragt, welche Maßnahmen nach dem Vorfall 2024 getroffen worden seien, um eine Wiederholung zu verhindern.

Darauf geht die Antwort der Pressestelle nicht ein.

Ebenso unbeantwortet blieb die Frage, wie viele Messungen in der Zeit nach Ablauf der HU vorgenommen wurden und wie viele Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren daraus entstanden sind.

Damit bleibt offen, wie groß der Vorgang tatsächlich ist.

Zweierlei Maß? Rechtlich nein – optisch durchaus

Man sollte aus der Sache keinen falschen Skandal bauen. Es ist nicht belegt, dass Messungen falsch waren. Es ist nicht belegt, dass Bescheide unwirksam sind. Und es ist nicht belegt, dass der Anhänger technisch unsicher war.

Aber der Vorgang besitzt eine schwer zu übersehende Ironie.

Eine Behörde überwacht die Regelkonformität von Verkehrsteilnehmern. Ihr eigenes Kontrollgerät überschreitet eine feststehende Prüffrist. Und als Begründung verweist die Behörde darauf, dass diese Überschreitung noch nicht sanktioniert wird.

Rechtlich ist das kein Widerspruch. Kommunikativ ist es trotzdem bemerkenswert.

Denn der Bürger lernt daraus: Nicht jede überschrittene Frist führt sofort zu einem Bußgeld. Zumindest dann nicht, wenn die Frist auf dem Blitzer klebt.

Fingerklopfer hakt nach

Mit der ersten Antwort der Stadt sind die entscheidenden Fragen noch nicht geklärt.

Wir wollen deshalb unter anderem wissen, wie lange und an wie vielen Tagen der Anhänger nach Ablauf der HU-Frist weiter eingesetzt wurde, wie viele Geschwindigkeitsverstöße dabei registriert wurden und wie viele Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren daraus entstanden sind.

Außerdem haben wir die Stadt um die konkreten Eichdaten des Messgeräts gebeten. Die bisherige Mitteilung, die Radarmessgeräte würden jährlich geprüft, beantwortet diese Frage noch nicht.

Offen ist zudem, ob die zuständige Bußgeldstelle über den Vorgang informiert wurde und ob laufende Verfahren überprüft oder besonders behandelt werden.

Und schließlich bleibt die organisatorisch vielleicht wichtigste Frage: Welche Maßnahmen hatte die Stadt nach dem vergleichbaren Vorfall im Juli 2024 eigentlich getroffen – und warum konnte derselbe Fehler nun erneut passieren?

Bis diese Punkte beantwortet sind, bleibt der Vorgang mehr als nur eine kuriose TÜV-Panne. Denn zum zweiten Mal innerhalb von gut zwei Jahren zeigt sich ausgerechnet bei einem Instrument der Verkehrsüberwachung, dass die Kontrolle der eigenen Fristen offenbar Verbesserungspotenzial hat.