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Urteil des Amtsgerichts Halle: Kein Schulgeld nach verweigertem Zutritt wegen fehlender Maske (14.12.2023)

Urteil des Amtsgerichts Halle: Kein Schulgeld nach verweigertem Zutritt wegen fehlender Maske (14.12.2023)

Beschreibung

Eine private Schule verweigerte einer achtjährigen Grundschülerin im April 2021 den Zutritt zum Schulgelände, weil sie keine Maske trug – und klagte anschließend das Schul- und Hortgeld für die folgenden Monate ein. Das Amtsgericht Halle wies die Klage ab: Die Eltern seien von ihrer Zahlungspflicht frei geworden.

Der Sachverhalt ist knapp: Die Eltern hatten der Schule am 8., 11. und 13. April 2021 schriftlich mitgeteilt, ihre damals achtjährige Tochter könne aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen, und um Bestätigung gebeten, dass sie ohne Maske am Präsenzunterricht teilnehmen dürfe. Die Schule lehnte dies am 14. April ab und verweigerte den Zutritt. Für die Zeit von Mai bis Juli 2021 verlangte sie dennoch Schul- und Hortgeld – Streitwert 305 Euro.

Die Entscheidungsgründe sind für die Maskendebatte an Schulen aufschlussreich. Das Gericht stellt fest, dass die Verordnungen des Landes Sachsen-Anhalt von Beginn an Ausnahmen von der Maskenpflicht vorsahen, unter anderem für Personen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist – glaubhaft zu machen «in geeigneter Weise», ausdrücklich auch durch plausible mündliche Erklärung. Indem die Schule mehr verlangte, habe sie «gegen die seinerzeit geltende Verordnungslage Überschießendes» gefordert.

Zwei Sätze der Begründung reichen über den Einzelfall hinaus: Das Hausrecht, auf das sich die Schule berief, dürfe nicht über den Wortlaut der Verordnung hinausgehen oder mehr verlangen. Und: Die Anweisung eines Ministers dürfe die Landesverordnung und ihre Ausnahmetatbestände nicht einschränken. Das Gericht verweist darauf, dass dem Minister dies bewusst war und er es in einem Schreiben vom 21. August 2020 auch klar ausgedrückt habe. Damit liegt eine gerichtliche Feststellung dazu vor, wie weit Schulen bei der Durchsetzung der Maskenpflicht gehen durften – und wo die Grenze verlief.

Angaben zur Quelle

HerausgeberAmtsgericht Halle (Saale)
Datum14.12.2023
DokumentartUrteil
GegenstandSchul- und Hortgeld nach verweigertem Schulzutritt wegen fehlender Maske
Aktenzeichen98 C 2116/21
Umfang9 Seiten
SpracheDeutsch

Veröffentlicht am
26.12.2023
Dateiname
Urteil AG Halle.pdf
Version
1
Dateigröße
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