Ausstellung und staatliche Anerkennung von Presseausweisen – Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste (2021)
Ausstellung und staatliche Anerkennung von Presseausweisen – Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste (2021)
Beschreibung
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages legen dar, wer in Deutschland Presseausweise ausstellen darf und welche rechtliche Bedeutung sie haben. Das Ergebnis ist für freie Journalisten und kleine Portale unmittelbar relevant: Es gibt keine staatliche Zulassung zum Journalismus.
Der Sachstand ordnet ein rechtlich verwinkeltes Feld: Presseausweise werden von Verlegerverbänden und Journalistengewerkschaften ausgestellt, nicht vom Staat. Der sogenannte bundeseinheitliche Presseausweis beruht auf einer Vereinbarung mit der Innenministerkonferenz, die ihn bestimmten Organisationen zuerkennt – eine staatliche Anerkennung im Sinne einer Zulassung zum Beruf ist damit gerade nicht verbunden.
Das ist der verfassungsrechtliche Kern: Die Pressefreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG verbietet eine staatliche Zugangskontrolle zum Journalismus. Wer publizistisch tätig ist, ist es unabhängig davon, ob er einen Ausweis besitzt. Der Ausweis erleichtert praktische Vorgänge – Akkreditierungen, Zugang zu Veranstaltungen, Auskunftsersuchen –, begründet aber keine Rechtsstellung, die anderen fehlen würde.
Für ein journalistisches Portal ohne Verlagshintergrund ist dieses Papier deshalb eine nützliche Quelle: Es macht amtlich nachlesbar, dass die Frage «Wer ist Journalist?» in Deutschland nicht von einer Behörde beantwortet wird.
Angaben zur Quelle
| Herausgeber | Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages |
|---|---|
| Institution | Fachbereich WD 10 |
| Datum | 2021 |
| Dokumentart | Sachstand |
| Aktenzeichen | WD 10 - 3000 - 067/20 |
| Umfang | 11 Seiten |
| Sprache | Deutsch |