Offener Brief der „Anwälte für Aufklärung" zu den Corona-Maßnahmen (05.11.2020)
Offener Brief der „Anwälte für Aufklärung" zu den Corona-Maßnahmen (05.11.2020)
Beschreibung
Drei Tage nach Beginn des zweiten Lockdowns wendet sich die Gruppe „Anwälte für Aufklärung" mit einem offenen Brief an Politik und Gerichte. Ihr Kernvorwurf: Das Infektionsschutzgesetz trage die flächendeckenden Maßnahmen gegenüber der gesunden Bevölkerung nicht, und schon die Feststellung der epidemischen Lage sei mangels wissenschaftlicher Begründung verfassungswidrig.
Der Brief argumentiert entlang des Gesetzestextes. Das Infektionsschutzgesetz verpflichte die Gesundheitsämter zur Ermittlung und Beobachtung übertragbarer Krankheiten und erlaube Schutzmaßnahmen gegenüber Kranken, Krankheits- und Ansteckungsverdächtigen sowie Ausscheidern – nicht aber flächendeckende Maßnahmen gegenüber der gesunden Bevölkerung. Eine Quarantäne Gesunder sehe es nicht vor; isoliert werden müssten nur Erkrankte mit Lungenpest oder hämorrhagischem Fieber. Historisch sei nie zuvor zur Seuchenbekämpfung das gesamte öffentliche Leben heruntergefahren worden.
Ein zweiter Strang betrifft die Zuständigkeit. Die wöchentlich neu erlassenen Corona-Verordnungen der Länder verstießen gegen den Parlamentsvorbehalt: Über derart weitreichende Grundrechtseingriffe müsse der Gesetzgeber selbst entscheiden, nicht die Regierungen per Verordnung. Zur Begründung der Feststellung einer «Epidemie von nationaler Tragweite» verweisen die Verfasser auf die Sterbestatistik des Statistischen Bundesamtes, die für die Wochen vor dem Lockdown keine Übersterblichkeit ausweise.
Der Brief ist Positionspapier einer Anwaltsgruppe, nicht Gerichtsentscheidung – er zeigt aber, welche juristischen Einwände im Herbst 2020 formuliert wurden, und deckt sich in der Frage des Parlamentsvorbehalts mit dem Gutachten von Thorsten Kingreen für die FDP-Fraktion. Wir haben uns damals mit einem eigenen offenen Brief an alle Bundestagsabgeordneten gewandt.
Angaben zur Quelle
| Herausgeber | Anwälte für Aufklärung |
|---|---|
| Datum | 05.11.2020 |
| Dokumentart | Offener Brief |
| Umfang | 13 Seiten |
| Sprache | Deutsch |