Rechtsextreme Beeinflussung von Corona-Protesten: Antwort der Bundesregierung (03.09.2020)
Rechtsextreme Beeinflussung von Corona-Protesten: Antwort der Bundesregierung (03.09.2020)
Beschreibung
Nach der Großdemonstration vom 1. August 2020 in Berlin fragte die Fraktion DIE LINKE die Bundesregierung, welche Erkenntnisse sie über rechtsextreme Einflussnahme auf die Corona-Proteste habe. Die Antwort vom 3. September 2020 fällt in den entscheidenden Punkten knapp aus: In mehreren Fällen teilt die Bundesregierung mit, dass ihr keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vorliegen.
Die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE nimmt in ihrer Vorbemerkung Bezug auf die Demonstration «Das Ende der Pandemie – Der Tag der Freiheit» vom 1. August 2020 in Berlin. Sie listet auf, welche Gruppierungen nach Auffassung der Fragesteller mobilisiert hatten, nennt Reichsfahnen, antisemitische Codes und QAnon-Symbolik und verweist auf Übergriffe gegen Pressevertreter. Gefragt wird unter anderem nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zu Organisatoren, Rednern und der Beteiligung rechtsextremer Strukturen.
Die Antworten der Bundesregierung sind zurückhaltend. Zu mehreren Fragen heißt es, es lägen «keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung» vor; für die Versammlungsbehörden wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. Grundsätzlich stellt die Bundesregierung klar, dass Versammlungen und Personen, für die keine hinreichenden Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen, nicht dem Beobachtungsauftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz unterfallen. Zu den Redebeiträgen auf der Veranstaltungsbühne heißt es, es hätten keine Äußerungen im Sinne der Fragestellung festgestellt werden können; in den Aufzügen seien vereinzelt Symbole verwendet worden, die auf entsprechende Einstellungen hindeuten könnten.
Das Dokument ist damit auf zwei Ebenen aufschlussreich: Es hält fest, mit welchen Zuschreibungen die Protestbewegung im Sommer 2020 parlamentarisch konfrontiert wurde – und was davon die Sicherheitsbehörden zum damaligen Zeitpunkt belegen konnten. Wer die Debatte über die Einordnung der Proteste nachvollziehen will, findet hier die amtliche Grundlage.
Angaben zur Quelle
| Herausgeber | Deutscher Bundestag |
|---|---|
| Institution | 19. Wahlperiode, Drucksache 19/22083 |
| Datum | 03.09.2020 |
| Dokumentart | Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage |
| Gegenstand | Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 19/21780 |
| Umfang | 16 Seiten |
| Sprache | Deutsch |