Was der Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch vorsieht

Kommunen sollen Schrottimmobilien unter bestimmten Bedingungen enteignen können, Unionsbürger, die sich unrechtmäßig hier aufhalten, sollen nur noch zwei Wochen statt eines Monats Überbrückungsleistungen erhalten, und Behörden sollen ihre Daten weitgehend zusammenführen dürfen. Das sieht der Entwurf des Aktionsplans der Bundesregierung gegen Sozialleistungsmissbrauch vor, der dieser Redaktion vorliegt. Ein Teil der Maßnahmen gilt bereits, der Rest soll bis Jahresende umgesetzt werden.
Der Stand: Abstimmung zwischen den Ministerien
Auf Anfrage von fingerklopfer.de teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 17. September mit, es habe am Vortag die Ressortabstimmung zum Aktionsplan eingeleitet. Den Beratungen innerhalb der Regierung könne man nicht vorgreifen; zu Einzelheiten bat das Ministerium um Geduld. Die Befassung im Kabinett werde „sehr zeitnah (noch im September)" angestrebt.
Grundlage des Plans ist nach dem Entwurf der Koalitionsausschuss vom 1. Juli. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärte, sie habe sich mit Kommunen ausgetauscht, schon im Juni einen Aktionsplan vorgelegt und ihn dann mit dem Innenministerium weiterentwickelt. „Deutschland braucht ausländische Fachkräfte", sagte Bas. „Was aber nicht geht ist es, die Freizügigkeit auszunutzen, um Menschen auszubeuten und ihre Not für organisierten Missbrauch auszunutzen." Nach Angaben aus Regierungskreisen arbeiten mehr als 2,5 Millionen Menschen aus anderen EU-Staaten in Deutschland. Immer mehr Kommunen berichteten aber von Zugewanderten, die Sozialleistungen beziehen, kaum erwerbstätig oder in Scheinbeschäftigungen angemeldet sind – oft selbst Opfer von Strukturen, die Einreise und Unterkunft organisieren und die Leistungen einbehalten.
Zum Thema siehe auch: "Wie Elz zum Bulgaren-Beschluss kam"
Schrottimmobilien: bis zur Enteignung
Der größte Einschnitt betrifft Vermieter. Der Entwurf kündigt eine Änderung des Baugesetzbuchs an: Kommunale Beschäftigte sollen leichter Zutritt zu baufälligen Häusern bekommen, Vorkaufsrechte sollen einfacher auszuüben sein. Neu wäre eine „begrenzte und verhältnismäßige" Möglichkeit zur Enteignung – dann, wenn ein Eigentümer einem bestandskräftigen Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nicht folgt. Meldebehörden sollen eine Anmeldung ablehnen können, wenn für die Wohnung eine Nutzungsuntersagung besteht. Jobcenter sollen erfahren, wenn Wohnungen unbewohnbar oder Adressen nur zum Schein angegeben sind, und die Übernahme der Miete überprüfen können. Mit den Ländern will der Bund prüfen, wie Überbelegung schon vorbeugend verhindert werden kann.
Datenabgleich bis zur KI-Analyse
Behörden sollen Daten deutlich weitergehend austauschen dürfen, genannt werden Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden sowie Kranken- und Pflegekassen. Der Entwurf sieht den Einsatz „sicherer, vertrauenswürdiger und diskriminierungsfreier" KI-gestützter Analysesysteme vor, um Missbrauch zu erkennen. Personen sollen über die Identifikationsnummer nach dem Identifikationsnummerngesetz in allen relevanten Registern eindeutig zugeordnet werden. Energieversorger sollen den Leistungsbehörden Auskunft über weitere Wohnsitze und Kundenverhältnisse geben müssen. Bei der Anmeldung eines angeblichen Erstzuzugs aus dem Ausland soll die Meldebehörde beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen, ob die Person schon einmal in Deutschland gemeldet war. Kommunale Jobcenter sollen verpflichtet werden, die entsprechenden IT-Schnittstellen zu nutzen.
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NEWSLETTER ABONNIERENStrengere Regeln beim Leistungsbezug
Für Unionsbürger, die sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten, soll die Dauer der Überbrückungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII von einem Monat auf zwei Wochen sinken. Sozialleistungen allein nach fünf Jahren gewöhnlichen Aufenthalts soll es nicht mehr geben, der Aufenthalt muss künftig auch rechtmäßig gewesen sein. Wer rechtskräftig verurteilt ist und sich trotz Ladung dem Haftantritt entzieht, soll keine Grundsicherung mehr erhalten. Im Freizügigkeitsgesetz soll Rechtsmissbrauch ausdrücklich als Grund genannt werden, der die Freizügigkeit ausschließt. Jobcenter sollen klarere Vorgaben bekommen, wie sie Arbeitsverhältnisse mit sehr geringem Umfang prüfen.
Auf europäischer Ebene will die Bundesregierung die EU-Kommission dazu bewegen, das Freizügigkeitsrecht zu überprüfen – ausdrücklich auch das Kindergeld für Kinder, die im Ausland leben, und dessen Höhe.
Was bereits gilt
Mehrere Maßnahmen des Plans sind schon beschlossen. Seit dem 1. Juli 2026 müssen Jobcenter den Zoll informieren, wenn sie Schwarzarbeit oder Verstöße gegen den Mindestlohn vermuten. Seit demselben Tag haften Arbeitgeber: Wer eine Beschäftigung gar nicht, unvollständig oder nur zum Schein meldet, muss zu Unrecht gezahlte Grundsicherung zurückzahlen. Diese Haftung soll auf die Sozialhilfe ausgeweitet werden. Eingeführt sind nach dem Entwurf auch eine Auskunftspflicht für Vermieter und Höchstmieten je Quadratmeter. Die Bundesagentur für Arbeit baut ein Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch mit fünf regionalen Stellen auf.
Schulpflicht und Herkunftsländer
Scheinanmeldungen und dauerndes Fernbleiben von der Schule sollen Folgen haben, auch steuer-, familien-, ausländer- und sozialrechtlich; dazu will der Bund mit der Kultusministerkonferenz zusammenarbeiten. In ausgewählten Herkunftsländern soll schon vor der Ausreise über faire Arbeitsbedingungen informiert werden („know before you go"), das Beratungsangebot „Faire Mobilität" soll gestärkt werden. Opfer, die gegen Hintermänner aussagen, sollen besser abgesichert werden. Ob der strafrechtliche Rahmen gegen organisierten Leistungsbetrug erweitert werden muss, prüfen die Ministerien noch.
Was offen ist
Wie groß das Problem ist, beziffern weder der Entwurf noch die übrigen Unterlagen: Zahlen zum Umfang des Sozialleistungsmissbrauchs enthalten sie nicht. Ebenso offen ist, welche Kosten auf Kommunen und Jobcenter zukommen und welche Gesetze im Einzelnen geändert werden. Diese Fragen hat die Redaktion dem Ministerium gestellt; die Antwort ist bis zum 24. September erbeten.
Die Angaben zu den Einzelmaßnahmen beruhen auf einem Entwurf des Aktionsplans und einem Faktenpapier aus Regierungskreisen, die der Redaktion vorliegen. Der Entwurf wird derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt und kann sich bis zum Kabinettsbeschluss noch ändern.
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