Am Rennweg sieht der Regionalplan keine Windkraft vor
Die Bezirksregierung Köln antwortet auf unsere Presseanfrage — und die amtlichen Geodaten des Landes bestätigen ihre Auskunft auf den Meter.
Von Redaktion · Stand: 2. September 2026


Am 26. August hat diese Redaktion vier Presseanfragen zum Komplex Hürtgenwald versandt, eine davon an die Bezirksregierung Köln. Sie ist für den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zuständig — jenes Planwerk, das für den Regierungsbezirk festlegt, wo Windenergie künftig Vorrang hat. Der Teilplan ist seit Januar 2026 rechtskräftig und weist in der Planungsregion Köln 16.103 Hektar aus. Die ganze Vorgeschichte hier.
Die Antwort kam am 2. September. Sie ist kurz und eindeutig.
Entlang des Rennwegs in der Gemeinde Hürtgenwald sind keine Windenergiebereiche im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien festgelegt. Auch während des Aufstellungsverfahrens waren entlang des Rennwegs keine Windenergiebereiche im Entwurf vorgesehen.
Ein zweiter Satz betrifft den Brand unmittelbar. Auf unsere Frage, ob eine großflächige Schädigung oder Entwaldung durch Feuer zu einer veränderten raumordnerischen Bewertung führt, antwortet die Behörde mit einem Wort: „Nein." Maßgeblich blieben die zeichnerischen und textlichen Festlegungen des Regionalplans.
Eine Einschränkung macht die Bezirksregierung allerdings selbst: Eine standortgenaue Flächenzuordnung sei über die Bezeichnung „Rennweg" beziehungsweise „Windenergiefläche A" nicht möglich. Sie weiß also, was entlang des Rennwegs gilt — aber nicht, wo genau die Fläche liegt, nach der wir gefragt haben.
Diese Einschränkung lässt sich auflösen. Der Redaktion liegt die Fläche A als Geometrie vor, ausgelesen aus der Planzeichnung der Standortuntersuchung von 2013. Das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht die Windenergiebereiche der Regionalplanung als Geodatensatz. Beides lässt sich übereinanderlegen.
Die Auskunft hält. Von den 196 Hektar der Fläche A liegt kein einziger in einem Windenergiebereich des Regionalplans. Für die Brandfläche gilt dasselbe.
| Prüfung | Ergebnis |
|---|---|
| Fläche A im Sachlichen Teilplan | 0 von 196,1 ha |
| Brandfläche im Sachlichen Teilplan | 0 von 159,3 ha |
| Abstand Fläche A zum nächsten Windenergiebereich | 1.620 m |
| Abstand Brandfläche zum nächsten Windenergiebereich | 1.539 m |
| Windenergiebereiche im Gemeindegebiet Hürtgenwald | 124,2 ha in sechs Teilflächen |

Bemerkenswert ist, was die Karte nicht zeigt. Die Auskunft der Behörde ist nicht ausweichend: Im Gemeindegebiet Hürtgenwald gibt es sehr wohl Windenergiebereiche des Regionalplans, zusammen 124,2 Hektar in sechs Teilflächen. Sie liegen nur alle im Süden, rund um Brandenberg und Raffelsbrand. Der nächste Bereich zur Fläche A beginnt nicht einmal im Gemeindegebiet, sondern jenseits der nördlichen Gemeindegrenze.
Der Regionalplan ist nicht die einzige Ebene, auf der über Windkraft entschieden wird. Er legt fest, wo Windenergie regional Vorrang hat. Was eine Gemeinde in ihrer eigenen Bauleitplanung tut, ist davon zu unterscheiden — und die gesamte Planungsgeschichte am Rennweg spielte sich auf dieser kommunalen Ebene ab: in der 9. Änderung des Flächennutzungsplans, im Bebauungsplan D 6 „Windpark Rennweg" mit seinen zehn eingezeichneten Anlagenstandorten, im Prüfauftrag des Ausschusses vom März 2023.
Das „Nein" der Bezirksregierung gilt für die Raumordnung. Ob ein geschädigter Wald die Abwägung einer Gemeinde verändert, ob eine Waldumwandlung nach dem Landesforstgesetz auf einer Brandfläche leichter zu begründen ist als in gewachsenem Bestand — das sind andere Fragen an andere Stellen. Eine davon liegt seit dem 26. August bei Wald und Holz NRW.
Für die öffentliche Debatte folgt daraus eine schlichte Unterscheidung: Wer sagt, die Fläche am Rennweg sei „für Windkraft vorgesehen", meint die kommunale Planung der Jahre 2011 bis 2016 und den Prüfauftrag von 2023. Der Regionalplan trägt dort nichts.
Eine zweite Messung räumt ein Missverständnis aus, das sich durch die ganze Diskussion zieht. Die Fläche A „Rennweg" und die seit 2017 rechtskräftige Konzentrationszone der Gemeinde werden häufig in einen Topf geworfen. Sie haben nichts miteinander zu tun.
| Fläche | Größe | Lage |
|---|---|---|
| Fläche A „Rennweg", Planzeichnung 2013 | 196,1 ha | Norden, am Brandgebiet |
| Konzentrationszone der 9. FNP-Änderung | 184,4 ha | Süden, bei Brandenberg und Raffelsbrand |
Zwischen beiden liegen 3.546 Meter, ohne jede Überschneidung. Das deckt sich mit der Aktenlage: Die Fläche A wurde am 8. April 2014 mit 21 zu 4 Stimmen aus dem Verfahren genommen; rechtskräftig wurden 2017 allein die Zonen H (Ochsenauel) und M (Peterberg). Von dieser Konzentrationszone sind heute 59,5 Hektar — knapp ein Drittel — als Windenergiebereich in den Regionalplan übernommen. Von der Fläche A kein Quadratmeter.
Das Brandgebiet liegt bei der Fläche A. Mit den Konzentrationszonen der Gemeinde hat es nichts zu tun.
Recherchen, Vor-Ort-Berichte und neue Artikel direkt per Mail: Mit unserem kostenlosen Newsletter verpasst ihr keine neuen Fingerklopfer-Beiträge.
NEWSLETTER ABONNIERENEin Befund fehlt, und es ist der, nach dem am häufigsten gefragt wird. Der Bebauungsplan D 6 zeigt zehn konkrete Anlagenstandorte. Liegen einige davon in der Brandfläche?
Wir können es nicht sagen. Die Planzeichnung liegt der Redaktion nur als Abbildung in einer Präsentation vor: 768 mal 563 Bildpunkte für das gesamte Planblatt. Sie trägt keine Koordinatenangaben, keine Gitterkreuze und keinen einzigen identifizierbaren Geländepunkt — im Kartenfenster stehen ausschließlich Flurstücksgrenzen und unbeschriftete Wege. Ohne solche Passpunkte lässt sich die Zeichnung nicht in Koordinaten überführen.
Man könnte sie über ihre Umrissform auf die Fläche A legen. Das wäre ein Zirkelschluss: Es setzte voraus, was zu bestimmen wäre. Herauskäme eine Zahl, die nach Messung aussieht und keine ist — genau der Fehler, den wir an der ursprünglich kursierenden Karte beanstandet haben.
Die Frage bleibt deshalb offen, bis die Planzeichnung in Originalauflösung vorliegt. Sie liegt bei der Gemeinde.
Vier Presseanfragen dieser Redaktion sind noch in Bearbeitung; ihre Fristen laufen bis zum 7. September. Sie betreffen die kartografische Abgrenzung der Fläche A, die Anlagen zur Beschlussvorlage 130/2024, die Offenlage-Unterlagen von 2013 sowie die forstrechtlichen Folgen des Brandes und die Wiederbewaldung.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates ist nach dem öffentlichen Kalender für den 10. September 2026 angesetzt.
Die ausführliche Darstellung des gesamten Vorgangs — Zeitleiste, Ratsbeschlüsse, die Berechnung der Überlappung von Brandfläche und Potenzialfläche A sowie die Prüfung der Faktenchecks — steht in unserem Beitrag vom 30. August. Er ist um die hier dargestellten Befunde ergänzt worden.
Auskünfte
Geodaten
Unterlagen
Zitate aus den Planunterlagen sind amtliche Werke nach § 5 UrhG und unverändert wiedergegeben.
Korrektur vom 24. September 2026. Dieser Beitrag rechnete mit einer Rekonstruktion der Fläche A aus einem Kartenbild, die 296 Hektar maß. Die Redaktion hat die Abgrenzung inzwischen aus der Planzeichnung der Standortuntersuchung von 2013 ausgelesen; danach misst die Fläche 196 Hektar, wie in der Untersuchung angegeben. Das Ergebnis der Prüfung ändert sich nicht: Die Fläche A liegt in keinem Windenergiebereich des Regionalplans. Der kürzeste Abstand zum nächsten Bereich beträgt 1.620 statt 1.459 Meter, zur Konzentrationszone der Gemeinde 3.546 statt 3.474 Meter. Zahlen, Karte und Quellenangabe sind berichtigt.