Am Rennweg sieht der Regionalplan keine Windkraft vor

Seit einer Woche wird gestritten, ob der Waldbrand im Hürtgenwald ausgerechnet einer Fläche nützt, auf der einmal zehn Windräder stehen sollten. Die zuständige Behörde hat jetzt geantwortet — und wir haben ihre Antwort gegen die amtlichen Geodaten des Landes gehalten.
Das Ergebnis verschiebt die Frage. Beantwortet ist sie damit nicht.
Am 26. August hat diese Redaktion vier Presseanfragen zum Komplex Hürtgenwald versandt, eine davon an die Bezirksregierung Köln. Sie ist für den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zuständig — jenes Planwerk, das für den Regierungsbezirk festlegt, wo Windenergie künftig Vorrang hat. Der Teilplan ist seit Januar 2026 rechtskräftig und weist in der Planungsregion Köln 16.103 Hektar aus. Die ganze Vorgeschichte hier.
Die Antwort kam am 2. September. Sie ist kurz und eindeutig.
Was die Behörde sagt
Entlang des Rennwegs in der Gemeinde Hürtgenwald sind keine Windenergiebereiche im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien festgelegt. Auch während des Aufstellungsverfahrens waren entlang des Rennwegs keine Windenergiebereiche im Entwurf vorgesehen.
Ein zweiter Satz betrifft den Brand unmittelbar. Auf unsere Frage, ob eine großflächige Schädigung oder Entwaldung durch Feuer zu einer veränderten raumordnerischen Bewertung führt, antwortet die Behörde mit einem Wort: „Nein." Maßgeblich blieben die zeichnerischen und textlichen Festlegungen des Regionalplans.
Eine Einschränkung macht die Bezirksregierung allerdings selbst: Eine standortgenaue Flächenzuordnung sei über die Bezeichnung „Rennweg" beziehungsweise „Windenergiefläche A" nicht möglich. Sie weiß also, was entlang des Rennwegs gilt — aber nicht, wo genau die Fläche liegt, nach der wir gefragt haben.
Nachgemessen
Diese Einschränkung lässt sich auflösen. Der Redaktion liegt die Fläche A als Geometrie vor, rekonstruiert aus der amtlichen Kartenanlage der Standortuntersuchung von 2016. Das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht die Windenergiebereiche der Regionalplanung als Geodatensatz. Beides lässt sich übereinanderlegen.
Die Auskunft hält. Von den 296 Hektar der rekonstruierten Fläche A liegt kein einziger in einem Windenergiebereich des Regionalplans. Für die Brandfläche gilt dasselbe.
| Prüfung | Ergebnis |
|---|---|
| Fläche A im Sachlichen Teilplan | 0 von 296,1 ha |
| Brandfläche im Sachlichen Teilplan | 0 von 159,3 ha |
| Abstand Fläche A zum nächsten Windenergiebereich | 1.459 m |
| Abstand Brandfläche zum nächsten Windenergiebereich | 1.539 m |
| Windenergiebereiche im Gemeindegebiet Hürtgenwald | 124,2 ha in sechs Teilflächen |

Bemerkenswert ist, was die Karte nicht zeigt. Die Auskunft der Behörde ist nicht ausweichend: Im Gemeindegebiet Hürtgenwald gibt es sehr wohl Windenergiebereiche des Regionalplans, zusammen 124,2 Hektar in sechs Teilflächen. Sie liegen nur alle im Süden, rund um Brandenberg und Raffelsbrand. Der nächste Bereich zur Fläche A beginnt nicht einmal im Gemeindegebiet, sondern jenseits der nördlichen Gemeindegrenze.
Warum die Frage damit nicht erledigt ist
Der Regionalplan ist nicht die einzige Ebene, auf der über Windkraft entschieden wird. Er legt fest, wo Windenergie regional Vorrang hat. Was eine Gemeinde in ihrer eigenen Bauleitplanung tut, ist davon zu unterscheiden — und die gesamte Planungsgeschichte am Rennweg spielte sich auf dieser kommunalen Ebene ab: in der 9. Änderung des Flächennutzungsplans, im Bebauungsplan D 6 „Windpark Rennweg" mit seinen zehn eingezeichneten Anlagenstandorten, im Prüfauftrag des Ausschusses vom März 2023.
Das „Nein" der Bezirksregierung gilt für die Raumordnung. Ob ein geschädigter Wald die Abwägung einer Gemeinde verändert, ob eine Waldumwandlung nach dem Landesforstgesetz auf einer Brandfläche leichter zu begründen ist als in gewachsenem Bestand — das sind andere Fragen an andere Stellen. Eine davon liegt seit dem 26. August bei Wald und Holz NRW.
Für die öffentliche Debatte folgt daraus eine schlichte Unterscheidung: Wer sagt, die Fläche am Rennweg sei „für Windkraft vorgesehen", meint die kommunale Planung der Jahre 2011 bis 2016 und den Prüfauftrag von 2023. Der Regionalplan trägt dort nichts.
Fünf Kilometer, die in der Debatte fehlten
Eine zweite Messung räumt ein Missverständnis aus, das sich durch die ganze Diskussion zieht. Die Fläche A „Rennweg" und die seit 2017 rechtskräftige Konzentrationszone der Gemeinde werden häufig in einen Topf geworfen. Sie haben nichts miteinander zu tun.
| Fläche | Größe | Lage |
|---|---|---|
| Fläche A „Rennweg", rekonstruiert | 296,1 ha | Norden, am Brandgebiet |
| Konzentrationszone der 9. FNP-Änderung | 184,4 ha | Süden, bei Brandenberg und Raffelsbrand |
Zwischen beiden liegen 3.474 Meter, ohne jede Überschneidung. Das deckt sich mit der Aktenlage: Die Fläche A wurde am 8. April 2014 mit 21 zu 4 Stimmen aus dem Verfahren genommen; rechtskräftig wurden 2017 allein die Zonen H (Ochsenauel) und M (Peterberg). Von dieser Konzentrationszone sind heute 59,5 Hektar — knapp ein Drittel — als Windenergiebereich in den Regionalplan übernommen. Von der Fläche A kein Quadratmeter.
Das Brandgebiet liegt bei der Fläche A. Mit den Konzentrationszonen der Gemeinde hat es nichts zu tun.
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NEWSLETTER ABONNIERENWas wir nicht wissen
Ein Befund fehlt, und es ist der, nach dem am häufigsten gefragt wird. Der Bebauungsplan D 6 zeigt zehn konkrete Anlagenstandorte. Liegen einige davon in der Brandfläche?
Wir können es nicht sagen. Die Planzeichnung liegt der Redaktion nur als Abbildung in einer Präsentation vor: 768 mal 563 Bildpunkte für das gesamte Planblatt. Sie trägt keine Koordinatenangaben, keine Gitterkreuze und keinen einzigen identifizierbaren Geländepunkt — im Kartenfenster stehen ausschließlich Flurstücksgrenzen und unbeschriftete Wege. Ohne solche Passpunkte lässt sich die Zeichnung nicht in Koordinaten überführen.
Man könnte sie über ihre Umrissform auf die rekonstruierte Fläche A legen. Das wäre ein Zirkelschluss: Es setzte voraus, was zu bestimmen wäre. Herauskäme eine Zahl, die nach Messung aussieht und keine ist — genau der Fehler, den wir an der ursprünglich kursierenden Karte beanstandet haben.
Die Frage bleibt deshalb offen, bis die Planzeichnung in Originalauflösung vorliegt. Sie liegt bei der Gemeinde.
Wie es weitergeht
Vier Presseanfragen dieser Redaktion sind noch in Bearbeitung; ihre Fristen laufen bis zum 7. September. Sie betreffen die kartografische Abgrenzung der Fläche A, die Anlagen zur Beschlussvorlage 130/2024, die Offenlage-Unterlagen von 2013 sowie die forstrechtlichen Folgen des Brandes und die Wiederbewaldung.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates ist nach dem öffentlichen Kalender für den 10. September 2026 angesetzt.
Die ausführliche Darstellung des gesamten Vorgangs — Zeitleiste, Ratsbeschlüsse, die Berechnung der Überlappung von Brandfläche und Potenzialfläche A sowie die Prüfung der Faktenchecks — steht in unserem Beitrag vom 30. August. Er ist um die hier dargestellten Befunde ergänzt worden.
Quellenverzeichnis
Auskünfte
- Bezirksregierung Köln, Pressestelle, Auskunft vom 02.09.2026 auf die Presseanfrage vom 26.08.2026 (Vorgang 2026-014).
Geodaten
- Windenergiebereiche der Regionalplanung Nordrhein-Westfalen, Planungsregion Köln, rechtskräftig, Stand Januar 2026. Geodatensatz EPSG:25832, opengeodata.nrw.de, Datenlizenz Deutschland Zero 2.0. Abgerufen am 02.09.2026.
- Brandfläche: Copernicus Emergency Management Service, Aktivierung EMSR920, AOI 01, Delineation Version 2.
- Fläche A: eigene Rekonstruktion aus Karte 3a der Standortuntersuchung der Gemeinde Hürtgenwald, Helmert-Einpassung über sechs Passpunkte, mittlerer Restfehler 35 Meter.
- Planflächen der Gemeinde: Geodatendienst der Gemeinde Hürtgenwald (geodata.o-sp.de), dl-de/by-2-0.
- Luftbild: Digitale Orthophotos DOP20, Geobasis NRW, dl-de/by-2-0.
- Bezugssystem aller Berechnungen: ETRS89 / UTM Zone 32N.
Unterlagen
- Gemeinde Hürtgenwald, Beschluss 69/2014 des Gemeinderates vom 08.04.2014.
- Gemeinde Hürtgenwald, Beschluss 19/2023 des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Nachhaltigkeit vom 02.03.2023.
- „Windkraft im Hürtgenwald?", Präsentation der Naturschutzverbände, 26 Seiten, ohne Datum, nach Inhalt aus dem Verfahren 2013/2014; Seite 11 enthält die Planzeichnung des Bebauungsplans D 6 „Windpark Rennweg" im Vorentwurf.
Zitate aus den Planunterlagen sind amtliche Werke nach § 5 UrhG und unverändert wiedergegeben.