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Merkblatt von BAG und Swissmedic zur COVID-19-Testung in der Schweiz (20.05.2020)

Merkblatt von BAG und Swissmedic zur COVID-19-Testung in der Schweiz (20.05.2020)

Beschreibung

Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit und die Zulassungsbehörde Swissmedic fassen im Mai 2020 zusammen, welche Testverfahren zur Feststellung einer COVID-19-Infektion zulässig sind und was ihre Ergebnisse aussagen. Bemerkenswert ist ein Satz zur PCR: Der Nachweis von Nukleinsäure lasse keinen Rückschluss auf das Vorhandensein eines infektiösen Erregers zu – das gehe nur über eine Vermehrung in der Zellkultur.

Zwei Schweizer Bundesbehörden – das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Zulassungs- und Aufsichtsbehörde Swissmedic – legen in diesem Merkblatt vom 20. Mai 2020 das damalige Testkonzept dar. Anlass war nach eigener Darstellung das «Missbrauchspotential» im Umgang mit den rasch auf den Markt drängenden Testsystemen. Das Papier regelt, wer überhaupt testen darf: Mikrobiologische Untersuchungen sind bewilligungspflichtig, die Durchführung durch Apotheken oder Ärzte ohne Bewilligung ist unzulässig.

Für die spätere Debatte um die Aussagekraft der Corona-Tests ist vor allem der fachliche Teil aufschlussreich. Zur PCR heißt es, das Verfahren vervielfältige in einer Probe vorhandene Nukleinsäure – der Nachweis gebe jedoch keinen Rückschluss auf das Vorhandensein eines infektiösen Erregers; dies könne nur über Virusnachweis und Vermehrung in der Zellkultur erfolgen. Antikörper-Schnelltests werden für die Individualdiagnostik als ungeeignet bezeichnet, Aussagen über eine Immunität als unzulässig. Serologische Tests seien zu diesem Zeitpunkt primär Gegenstand von Forschungsarbeiten.

Damit steht in einem behördlichen Dokument aus dem Frühjahr 2020, was in Deutschland über Jahre umstritten blieb: dass ein positiver PCR-Befund allein die Infektiosität nicht belegt. Wie diese Frage in der deutschen Praxis gehandhabt wurde, behandeln wir in PCR Test.

Angaben zur Quelle

HerausgeberBundesamt für Gesundheit (BAG) und Swissmedic
InstitutionSchweizerische Eidgenossenschaft, Eidgenössisches Departement des Innern
Datum20.05.2020
DokumentartBehördliches Merkblatt
Umfang4 Seiten
SpracheDeutsch

Veröffentlicht am
23.08.2020
Dateiname
Merkblatt_COVID-Testung_Swissmedic_BAG_final_de.pdf
Dateigröße
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