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Rechtsgutachten Kingreen zur Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (11.06.2020)

Rechtsgutachten Kingreen zur Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (11.06.2020)

Beschreibung

Der Regensburger Staatsrechtler Thorsten Kingreen untersucht im Auftrag der FDP-Bundestagsfraktion, ob der Bundestag die im März 2020 festgestellte „epidemische Lage von nationaler Tragweite" aufrechterhalten durfte. Sein Ergebnis: Der Bundestag ist verfassungsrechtlich verpflichtet, den Feststellungsbeschluss engmaschig zu überprüfen – und aufzuheben, wenn die Gründe entfallen.

Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27. März 2020 änderte der Bundestag § 5 des Infektionsschutzgesetzes grundlegend und schuf einen neuen § 5a. Beide ermächtigen das Bundesgesundheitsministerium, per Anordnung und Rechtsverordnung Ausnahmen von einer langen Reihe von Parlamentsgesetzen zu regeln – vom Infektionsschutzgesetz selbst über das Arzneimittel- und Apothekengesetz bis zu den Berufsgesetzen der Gesundheitsfachberufe. Kingreen arbeitet heraus, wie weit diese Verschiebung von der Legislative zur Exekutive reicht.

Sein zentrales Argument ist das Gewaltenteilungsprinzip aus Artikel 20 Absatz 2 GG. Es schütze die Gewalten nicht nur voreinander, sondern verpflichte sie auch, ihre Funktionen tatsächlich wahrzunehmen. Daraus folge für den Bundestag eine «zeitlich engmaschige Überprüfungs- und Begründungspflicht», die sich zu einer Rückholpflicht verdichten könne. Kingreen warnt ausdrücklich vor «Gewöhnungs- und Versteigungseffekten», durch die sich das Gewicht zwischen Haupt- und Nebengesetzgebung immer weiter verschiebe.

Praktisch bedeutsam sind die Schlussfolgerungen: Weigert sich die Bundestagsmehrheit, den Feststellungsbeschluss aufzuheben, können Abgeordnete oder eine Fraktion ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen. Bereits erlassene Verordnungen blieben allerdings auch dann wirksam – Betroffene könnten die Verfassungswidrigkeit aber inzident vor den Verwaltungsgerichten rügen. Das Gutachten liefert damit die staatsrechtliche Begründung für eine Frage, die die gesamte Maßnahmenzeit über offen blieb: wer eigentlich entscheidet.

Angaben zur Quelle

HerausgeberProf. Dr. Thorsten Kingreen
InstitutionLehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht, Universität Regensburg
Datum11.06.2020
DokumentartRechtsgutachten
Gegenstand§ 5 Infektionsschutzgesetz, Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
FundstelleErstattet für die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag
Umfang41 Seiten
SpracheDeutsch

Veröffentlicht am
27.10.2020
Dateiname
Kingreen-1.pdf
Version
2
Dateigröße
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