Meine Klageschrift gegen die Allgemeinverfügung zur Bürgertestung im Landkreis Limburg-Weilburg (18.04.2021)
Meine Klageschrift gegen die Allgemeinverfügung zur Bürgertestung im Landkreis Limburg-Weilburg (18.04.2021)
Beschreibung
Meine zweite Klage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden richtet sich gegen die Allgemeinverfügung zur Bürgertestung vom 10. März 2021. Sie greift die Verfügung formal und inhaltlich an – und begründet die Klagebefugnis unter anderem mit den Kosten: Bei rund 173.000 Einwohnern und einem Test je Bürger und Woche wären bis zu 1,73 Millionen Euro pro Woche fällig geworden.
Die angegriffene Allgemeinverfügung beauftragte Ärzte, Labore sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen mit der Testung asymptomatischer Personen, legte den anspruchsberechtigten Personenkreis fest und regelte Abrechnung und Rechtsfolgen eines Testergebnisses. Das Angebot war zunächst freiwillig. Meine Klage zielt jedoch ausdrücklich weiter: Angesichts der damaligen Diskussionen und Pilotprojekte mit verpflichtender Testung – genannt wird Tübingen – sollten die Rechtsbegriffe geklärt werden, bevor eine Testpflicht kommt.
Die Klagebefugnis wird über zwei Wege begründet. Zum einen war ich als Bürger des Landkreises unmittelbar vom Testangebot betroffen. Zum anderen über die Kosten: Ein Test je Bürger und Woche ergibt bei etwa 173.000 Einwohnern bis zu 173.000 Tests wöchentlich; bei angenommenen zehn Euro je Test sind das 1,73 Millionen Euro pro Woche, die als unbeschränkt Steuerpflichtiger auch mich belasten. Die Begründung selbst folgt derselben Systematik wie die erste Klage: Formfragen zuerst, dann der Bestimmtheitsgrundsatz als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips.
Zusammen mit der Klage gegen die Allgemeinverfügung vom Januar 2021 dokumentiert diese Schrift den zweiten Anlauf, die Limburger Corona-Verfügungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir haben darüber in Klage, die Zweite berichtet, die Kostenfrage später in Umsonst, aber nicht kostenlos aufgegriffen.
Angaben zur Quelle
| Herausgeber | Manfred Hübner |
|---|---|
| Datum | 18.04.2021 |
| Dokumentart | Klageschrift mit Eilantrag |
| Gegenstand | Allgemeinverfügung des Landkreises Limburg-Weilburg zur Bürgertestung vom 10.03.2021 |
| Fundstelle | Verwaltungsgericht Wiesbaden |
| Umfang | 11 Seiten |
| Sprache | Deutsch |
Lizenz
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