07. August 2025
Am 5. August 2025 verweigerte der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen dem AfD-Politiker Joachim Paul die Zulassung zur Oberbürgermeisterwahl. Begründung: Zweifel an seiner „Verfassungstreue“. Diese Zweifel stützen sich nicht etwa auf eine Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Umtriebe oder auf eine gerichtlich festgestellte Unvereinbarkeit mit demokratischen Prinzipien. Nein – Grundlage war ein elfseitiges Papier des rheinland-pfälzischen Innenministeriums, das auf Vermutungen, Bewertungen und Deutungen basiert, nicht auf überprüften Tatsachen.
Damit hat ein kommunaler Wahlausschuss de facto das passive Wahlrecht eines voll geschäftsfähigen, unbescholtenen Bürgers außer Kraft gesetzt – ohne richterliche Prüfung, ohne fairen Prozess. Ein massiver Tabubruch, den der renommierte Anwalt Joachim Steinhöfel für offenkundig rechts- und verfassungswidrig hält.