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Gericht lehnt Eilantrag des AfD-Kandidaten auf Teilnahme an OB-Wahl in Ludwigshafen ab

18. August 2025 // Geschrieben von Redaktion
Verwaltungsgericht Neustadt a.d.W.

Ludwigshafen – Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat den Eilantrag des AfD-Politikers Joachim Paul, doch noch als Kandidat bei der Oberbürgermeisterwahl der Stadt Ludwigshafen am 21. September 2025 zugelassen zu werden, mit Beschluss vom heutigen Datum abgelehnt. Zuvor hatte der Wahlausschuss der Stadt (unter Vorsitz der amtierenden Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck) bereits am 5. August wegen erheblicher Zweifel an seiner Verfassungstreue eine Kandidatur ausgeschlossen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit formalen Gesichtspunkten: Ein vorgezogener gerichtlicher Eingriff bleibe unzulässig, wenn es das reguläre Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl gebe. So dürfe das passive Wahlrecht, also die Zulassungsfrage, nicht mittels Eilantrag umgesetzt werden, wenn dadurch die Stabilität und Rechtssicherheit des Wahlverfahrens gefährdet würden. Der Bürger müsse das Wahlergebnis zunächst abwarten und könne dann im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren gegen den Ausschluss vorgehen.

Demokratiepolitische Bewertung: Ein Alarmsignal für demokratische Normen

Die Ablehnung eines Kandidaten aufgrund berechtigter Zweifel an dessen Verfassungstreue ist a priori ein demokratisches Instrument zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Doch die AfD zählt als zugelassene Partei klar zum demokratischen Spektrum – warum müssen nun bei einer Einzelperson solche Hürden schon präventiv greifen? Die Entscheidung setzt einen besorgniserregenden Präzedenzfall. Wie ein jüngerer WELT-Kommentar hervorhebt: "Ludwigshafen als ‚Präzedenzfall mit großer bundesweiter Aufmerksamkeit’".

Joachim Paul argumentiert, der Wahlausschuss sei gar nicht befugt, über seine Verfassungstreue zu urteilen; vielmehr obliege dies als formelle Prüfung übergeordneten staatlichen Instanzen, nicht politischen Gremien (Apollo News). Diese Sicht steht im Konflikt mit dem Schutzgedanken: Wenn Verfassungsschutzberichte die Nähe zu rechtsextremistischen Strukturen aufzeigen, ist ein Zugangsrecht zur OB-Wahl ohne Überprüfung demokratisch riskant. Hier kollidieren Grundrechte gegeneinander – und das Schwert liegt niemals unbelastet in der Hand des Gesetzgebers.

Gefahr der rechtsstaatlichen Erosion durch außerparlamentarische Kontrollstrukturen

Ein Richter bleibt neutral – ein Wahlausschuss nicht. Wenn Parteifunktionäre gleichsam als letzte Instanz über Zulassung entscheiden, droht die demokratische Kontrolle zugunsten politischer Filter. Wenn in Ludwigshafen sechs Mitglieder gegen einen stimmten – darunter Vertreterinnen und Vertreter etablierter demokratischer Parteien – stellt sich die Frage: Geschieht politische Verantwortung oder Machtkalkül? Die Einbindung des Verfassungsschutzes mag juristisch legitim sein, doch politisch bleibt ein Ungleichgewicht spürbar (Mannheimer Morgen).

Das Gericht rechtfertigte die Ablehnung des Eilantrages damit, dass last-minute-Eilanträge die Wahlordnung gefährden könnten (MRN News). Das mag zwar kurzfristigen Wahlablauf sichern – doch es beschädigt das Recht auf passive Wahlbewerbung, das Grundrecht auf demokratische Teilhabe. Eine gesunde Demokratie muss auch Raum für rechtliche Auseinandersetzungen lassen, gerade wenn es um Fragen der Verfassungstreue geht.

Fazit: Ein demokratiepolitisch problematischer Präzedenzfall

Diese Entwicklung darf nicht beiläufig betrachtet werden. Sie zeigt, wie demokratische Verfahren – Wahlrecht, Verfassungstreue, politische Kontrolle – in einem Spannungsverhältnis stehen, das besondere Aufmerksamkeit verdient. Ein einziger Fall kann für andere Politikerinnen und Politiker zur Musterentscheidung werden – etwa, wenn noch kurz vor Wahltagen Kandidaturen abgelehnt werden. Die Konsequenz: Eine potenziell autokratische Bremse auf dem Weg zur Kandidatur. Die demokratische Abwehr muss hier gesetzlich klarer positioniert sein – damit Demokratie nicht im Namen ihrer Verteidigung sich selbst untergräbt.

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