Die Staatsanwaltschaft kann die Strafanzeige nicht auffinden (Schreiben vom 20.07.2023)
Die Staatsanwaltschaft kann die Strafanzeige nicht auffinden (Schreiben vom 20.07.2023)
Beschreibung
Nach vier Nachfragen antwortet die Staatsanwaltschaft Limburg erstmals – mit der Mitteilung, dass die Strafanzeige vom 2. Februar 2023 „trotz intensiver Nachsuche nicht aufgefunden werden konnte". Sie bittet um erneute Übersendung.
Das Schreiben nimmt Bezug auf vier Eingaben des Anzeigeerstatters vom 13. Februar, 1. März, 10. April und 18. Juli 2023. Erst auf die vierte Nachfrage hin teilt die Behörde mit, dass die ursprüngliche Anzeige bei ihr nicht auffindbar sei, und bittet darum, sie erneut zu übersenden.
Damit erklärt sich der Aufbau dieser Quellenreihe. Die vier Ergänzungen und Rückfragen, die zwischen Februar und Dezember 2023 entstanden, sind zu großen Teilen keine inhaltlichen Nachträge, sondern der Versuch, überhaupt eine Reaktion zu erhalten. Der Vorgang bekam erst mit der erneuten Übersendung ein Aktenzeichen.
Bemerkenswert ist auch die Laufzeit: Das Schreiben ist auf den 20. Juli 2023 datiert, der handschriftliche Eingangsvermerk des Empfängers trägt den 22. September 2023 – zwei Monate später. Als Quelle dokumentiert das Blatt, wie eine Bürgereingabe im Behördenbetrieb verlorengehen kann und welchen Aufwand es erfordert, sie wieder ins Verfahren zu bringen.
Angaben zur Quelle
| Herausgeber | Staatsanwaltschaft Limburg a. d. Lahn |
|---|---|
| Institution | Land Hessen |
| Datum | 20.07.2023 |
| Dokumentart | Behördliches Schreiben |
| Gegenstand | Nachfragen zur Strafanzeige vom 02.02.2023 |
| Aktenzeichen | 3 AR 120/23 |
| Umfang | 1 Seite |
| Sprache | Deutsch |