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Zweite Ergänzung zur Strafanzeige Altenheim mit erneuter Bitte um Eingangsbestätigung (01.03.2023)

Zweite Ergänzung zur Strafanzeige Altenheim mit erneuter Bitte um Eingangsbestätigung (01.03.2023)

Beschreibung

Vier Wochen nach der Anzeige wende ich mich an die Leitende Oberstaatsanwältin: Ich reiche einen eigenen Blogbeitrag nach, der aus meiner Sicht Fragen aufwirft, die eine staatsanwaltliche Ermittlung begründen könnten – und wiederhole die Bitte um Eingangsbestätigung und Aktenzeichen.

Das Schreiben ist zugleich Nachtrag und Sachstandsanfrage. Als Ergänzung wird auf einen Beitrag verwiesen, den ich zuvor auf dem Portal veröffentlicht hatte und der die Vorgänge im Heim aufbereitet. Der zweite Teil betrifft das Verfahren selbst: Bereits in der Anzeige und im Nachtrag vom 13. Februar hatte ich um eine schriftliche Eingangsbestätigung und die Mitteilung des Aktenzeichens gebeten, um den Fortgang verfolgen zu können. Beides war ausgeblieben.

Die Formulierung ist auffallend zurückhaltend: Da mir die Abläufe in den Behörden nicht vertraut seien, wisse ich nicht, wie lange eine solche Eingangsbestätigung üblicherweise benötige – es wäre freundlich, das Anliegen zeitnah zu beantworten. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht bekannt, dass die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gar nicht auffindbar war; das teilte die Behörde erst im Juli 2023 mit.

Als Quelle zeigt das Schreiben den zweiten von insgesamt vier Anläufen, überhaupt eine Reaktion zu erhalten. Der darin verlinkte Beitrag ist Was geschah im Altenheim?.

Angaben zur Quelle

HerausgeberManfred Hübner
Datum01.03.2023
DokumentartErgänzung zur Strafanzeige mit Sachstandsanfrage
GegenstandStrafanzeige vom 02.02.2023, ergänzt am 13.02.2023
FundstelleStaatsanwaltschaft Limburg, zu Händen der Leitenden Oberstaatsanwältin
Umfang1 Seite
SpracheDeutsch

Veröffentlicht am
14.03.2024
Kategorie
Dateiname
2023-03-01 Strafanzeige Altenheim Erganzung 2 und Ruckfrage.pdf
Version
1
Dateigröße
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