04. Mai 2025
Am 2. Mai 2025 veröffentlichte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine folgenschwere Mitteilung: Die Alternative für Deutschland (AfD) werde nun als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Diese Mitteilung, begleitet von umfangreicher medialer Berichterstattung, erfolgte kurz vor mehreren anstehenden Landtags- und Kommunalwahlen – und noch bevor über zentrale Rechtsfragen im anhängigen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde.
Was für viele nur ein weiterer Schritt im Umgang mit einer umstrittenen Partei zu sein scheint, stellt aus rechtsstaatlicher Sicht einen Tabubruch dar – das zumindest behauptet die Kölner Kanzlei Höcker im Namen der AfD. In einer 25-seitigen Abmahnung wirft sie dem BfV nicht weniger als einen verfassungswidrigen Angriff auf die Grundlagen des politischen Wettbewerbs vor.