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111 Hektar des Brandgebiets liegen in der alten Windkraftfläche

30. August 2026 // geschrieben von Redaktion

Seit dem 26. August kursiert eine Karte, die das Waldbrandgebiet im Hürtgenwald über eine geplante Windkraftfläche legt. 183.000 Mal wurde der Beitrag aufgerufen. Die Deutsche Presse-Agentur, die Organisation Mimikama und dieses Portal haben die Darstellung geprüft und zurückgewiesen.

Beide Seiten lagen daneben. Ratsakten und eine amtliche Kartenanlage, die bislang niemand ausgewertet hat, erlauben erstmals eine Berechnung — und die fällt anders aus, als beide Lager behauptet haben.

Diese Redaktion hat die Karte am 26. August anhand der amtlichen Geodaten geprüft und die behauptete Überlappung mit den ausgewiesenen Windkraftflächen zurückgewiesen. Der Urheber hat den Prüfungen widersprochen und seine Darstellung viermal überarbeitet.

Seit dem 30. August liegen der Redaktion die Ratsunterlagen aus sechs Sitzungen vor, dazu die vollständige Standortuntersuchung der Gemeinde von 2016 samt ihren Kartenanlagen, seit dem 19. September auch die Unterlagen, mit denen der Gemeinderat 2013 die öffentliche Auslegung der Windkraftplanung beschloss. Auf dieser Grundlage lässt sich berechnen, worüber seit dem 26. August gestritten wird: Rund 53 Hektar der von Copernicus kartierten Brandfläche liegen innerhalb der historischen Windkraft-Potenzialfläche A. Das ist ein Drittel der kartierten Fläche. Seit dem 3. September liegt eine amtliche Abgrenzung des Brandgebiets vor. Nach ihr sind es 111 Hektar oder 29 Prozent — und mehr als die Hälfte der Potenzialfläche A. Beide Rechnungen stehen weiter unten nebeneinander. Frühere Fassungen dieses Beitrags nannten höhere Zahlen; die Korrektur ist im Abschnitt „Wo die Fläche A liegt“ erläutert.

Damit liegen beide Lager falsch. Die ersten Fassungen der verbreiteten Karte übertrieben die Überlappung deutlich. Die Faktenchecks legten nahe, es gebe keine.

Wie die Geschichte entstand

Der Waldbrand begann am 13. August 2026. Rund 2.000 Bewohner des Ortsteils Gey mussten ihre Häuser verlassen. Der europäische Katastrophendienst Copernicus kartierte das Gebiet unter der Kennung EMSR920.

Dreizehn Tage später erschien die Karte. Der zugehörige Beitrag lautete:

„Im August 2026 brannte es im Bereich Gey – Großhau – Rennweg auf rund 300–400 Hektar Wald. Gleichzeitig ist am Rennweg die Ausweisung einer rund 222 Hektar großen Fläche für Windenergie vorgesehen."

Es blieb nicht bei einer Fassung. Innerhalb weniger Tage folgten drei weitere, mit wechselnden Zahlen:

FassungAngabe zur Überlappung
1 — Ursprungsbeitrag, 26. August 170–200 ha, 75–90 Prozent der Fläche
2 — Ergänzung, 26. August keine Zahl, „Überschneidung zu prüfen"
3 — „Geobasierte Analyse" 180–200 ha, 80–90 Prozent
4 — mit Methodenkasten 120–140 ha, 54–63 Prozent

Zur zweiten Fassung schrieb der Urheber:

„Bevor ich das gepostet habe, habe ich mit zwei KIs das recherchiert und ausdrücklich erwähnt, keine Zusammenhänge zu konstruieren, sondern objektiv darzustellen in einer Grafik, was zuvor recherchiert wurde."

Die Redaktion hat ihn am 26. August zweimal öffentlich um Unterlagen und um ein Gespräch gebeten. Er hat sich daraufhin am 27. und 28. August über die Direktnachrichten-Funktion von X an die Redaktion gewandt und darin zur Sache vorgetragen. Diese Nachrichten sind der Redaktion zunächst entgangen; die ursprüngliche Fassung dieses Beitrags hielt deshalb fest, eine Antwort sei nicht erfolgt. Das war falsch. Sein Profil ist anonym; aus den Nachrichten wird deshalb nicht zitiert.

Die Rechnung, die nicht aufgehen konnte

Die Kartierung von Copernicus weist für das Brandgebiet 159,3 Hektar als gesichert aus. Weitere 482,0 Hektar waren in der Satellitenauswertung nicht eindeutig klassifizierbar.

Eine Schnittmenge zweier Flächen kann nicht größer sein als die kleinere von beiden. Läge die gesamte kartierte Brandfläche innerhalb der 222 Hektar, ergäben sich 159,3 Hektar oder 71,7 Prozent. Die Angaben der ersten und dritten Fassung liegen darüber und waren damit von vornherein unmöglich.

Die vierte Fassung nennt 120 bis 140 Hektar und 54 bis 63 Prozent. Sie kommt der Wirklichkeit nahe. Nach der amtlichen Abgrenzung des Brandgebiets liegen 111 Hektar in der Fläche A, 57 Prozent ihrer Fläche. Die Hektarzahl liegt etwas darüber; der Prozentwert liegt im selben Bereich, obwohl er sich auf 222 statt auf 196 Hektar bezieht.

Die Verschneidung der Brandfläche mit den vier Windkraft-Verfahren, die im Geodatendienst der Gemeinde geführt werden, ergibt weiterhin eine Überschneidung von null Hektar. Der kürzeste Abstand beträgt 3.643 Meter. Der Brand hat also keine ausgewiesene Konzentrationszone getroffen.

Übersichtskarte des Gemeindegebiets Hürtgenwald mit dem Brandgebiet im Norden, den vier Windkraft-Verfahrensflächen im Süden, der Erdbebenstation Großhau und dem Fünf-Kilometer-Radius um sie.
Das Brandgebiet und die ausgewiesenen Windkraftflächen der Gemeinde liegen weit auseinander. Eigene Darstellung nach Copernicus EMSR920, dem Geodatendienst der Gemeinde Hürtgenwald und dem Geologischen Dienst NRW; Kartengrundlage Geobasis NRW, dl-de/by-2-0.

Ein Hinweis in eigener Sache: Copernicus liefert zwei Produkte. Die Delineation-Fassung nennt 159,3 Hektar, die Grading-Fassung 172,8 Hektar. Diese Auswertung rechnet mit der Delineation-Fassung.

Wo die Fläche A liegt

Die Debatte drehte sich seit dem 26. August um eine Fläche, deren Umriss niemand kannte. Er existiert, und zwar in zwei Fassungen. Die Standortuntersuchung der Gemeinde von 2013 enthält ihn in ihrer Karte 3, einer Anlage zur Beschlussvorlage 120/2013, Zeichnungsnummer PM-E-11-16-EP-03-02, Maßstab 1:20.000. Die überarbeitete Untersuchung von 2016 enthält ihn in der Karte 3a, einer Anlage zur Beschlussvorlage 67/2016. Beide Karten zeigen sämtliche Potenzialflächen des Gemeindegebiets, darunter die Fläche A nordwestlich von Gey.

Beide Karten sind Vektorzeichnungen: Jede Linie ist darin als Geometrie gespeichert, nicht als Bild. Die Redaktion hat die Umrisse aus der Zeichnung ausgelesen und über die ebenfalls eingezeichnete Gemeindegrenze in das amtliche Bezugssystem überführt. Der mittlere Restfehler beträgt 4 Meter.

Maßgeblich ist hier die Fassung von 2013. Sie gehört zu den Unterlagen, mit denen der Gemeinderat 2013 die öffentliche Auslegung der Windkraftplanung beschloss, und sie lässt sich vollständig gegenprüfen: Die Standortuntersuchung nennt für ihre Potenzialflächen die Größe. Für die elf Flächen, die sich eindeutig zuordnen lassen, weicht unsere Messung im Mittel um 1,4 Hektar davon ab; alle vierzehn zusammen messen 565 statt 569 Hektar. Für die Fläche A nennt die Untersuchung 196 Hektar, wir messen 196,1.

Luftbildkarte mit der Potenzialfläche A aus der Planzeichnung von 2013, weiß umrandet, mit großen Aussparungen im Inneren. Darüber das amtlich abgegrenzte Brandgebiet in Rot und violett der Teil, in dem sich beide überschneiden. Gestrichelt die frühere, zu große Rekonstruktion.
Die Fläche A nach der Planzeichnung von 2013, das amtlich abgegrenzte Brandgebiet und die Schnittmenge; gestrichelt die frühere Rekonstruktion dieser Redaktion. Eigene Darstellung nach Anlage 4b zur Beschlussvorlage 120/2013 und der Kartenanlage von Wald und Holz NRW; Luftbild Geobasis NRW, dl-de/by-2-0.

Das Ergebnis:

Überschneidung mit der kartierten Brandfläche rund 53 Hektar
Anteil an der Fläche A 27 Prozent
Anteil an der Brandfläche 34 Prozent
mit dem nicht auswertbaren Bereich 66 Hektar
Überschneidung mit der amtlichen Abgrenzung 111 Hektar
Anteil an der Fläche A, amtlich 57 Prozent
Anteil am Brandgebiet, amtlich 29 Prozent

Diese Zahlen ersetzen die bisherigen. Bis zum 24. September nannte dieser Beitrag an dieser Stelle rund 97 Hektar oder 61 Prozent der kartierten Brandfläche und 197 Hektar oder 51 Prozent des amtlichen Brandgebiets. Sie beruhten auf einer Rekonstruktion: Die Karte 3a von 2016 war als Bild über sechs Passpunkte eingepasst worden, mit 35 Metern Restfehler, und die Fläche A daraus abgegriffen. So entstand ein geschlossener Block von 296 Hektar. Lage und äußere Ausdehnung stimmten. Die Planzeichnung spart im Inneren aber große Bereiche aus — nach der Begründung zur Offenlage ergibt sich die Abgrenzung „im Wesentlichen aufgrund der pauschalen 300 m Abstände zu den Schutzgebieten“, darunter einzelne geschützte Biotope. Diese Aussparungen fehlten in der Rekonstruktion. Dass die Karte eine Vektorzeichnung ist, aus der sich die Abgrenzung genau auslesen lässt, hat die Redaktion erst jetzt erkannt.

Die Fassung von 2016 grenzt die Fläche A größer ab; die Untersuchung nennt dort rund 240 Hektar. Nach ihr fiele auch die Überschneidung größer aus. Ihre Karte lässt sich aber nicht mit derselben Sicherheit gegenprüfen, weil die Untersuchung von 2016 nur für wenige Flächen Größen nennt. Enger gefasst war die Konzentrationszone III „Rennweg“, die 2013 tatsächlich ausgelegt wurde: Nach der Flächenbilanz der damaligen Begründung maß sie rund 138 Hektar. Ihr Planblatt liegt uns nicht vor.

Was bleibt: Gut ein Viertel des amtlich abgegrenzten Brandgebiets liegt in der Potenzialfläche A, und mehr als die Hälfte dieser Fläche ist verbrannt.

Eine Nebenbeobachtung liefert das amtliche Luftbild von 2023: Innerhalb der Fläche A sind großflächige helle Bereiche zu erkennen, die sich vom geschlossenen Wald abheben. Es sind Schadflächen aus Dürre und Borkenkäferbefall. Der Brand traf ein Gebiet, das schon vorher zu erheblichen Teilen kein intakter Wald mehr war.

Was die Standortuntersuchung sonst über die Fläche sagt: Sie liege „etwa zwischen 370 bis 280 m ü NHN", sei „vollständig mit Wald bestanden", habe „eine der besten Windverhältnisse" im Gemeindegebiet, und „insbesondere entlang des Rennweges liegen sehr gute Windverhältnisse vor". Der Rennweg verläuft auf rund 1,6 Kilometern durch die Fläche.

Der Bebauungsplan, den es nicht geben sollte

Seit dem 30. August liegt der Redaktion eine Präsentation der Naturschutzverbände aus der Zeit des Verfahrens vor. Sie enthält auf Seite 11 eine Planzeichnung, nach der seit Tagen gesucht wird: „Gemeinde Hürtgenwald — Bebauungsplan D 6 — ‚Windpark Rennweg' — Ortslage Großhau — Vorentwurf", erstellt von der VDH Projektmanagement GmbH. Bearbeiter und Zeichner sind dieselben, die auch die Karte 3a der Standortuntersuchung verantworten.

Eingezeichnet sind zehn Anlagenstandorte. Damit ist eine Angabe belegt, die bislang niemand nachweisen konnte: Der Urheber der kursierenden Karte hatte einen Bebauungsplan D6 mit „zunächst etwa zehn, später acht" Anlagen genannt — ohne Fundstelle. Ein weiterer Nutzer suchte seit Tagen öffentlich nach dieser Zeichnung. Sie existiert.

Planzeichnung des Bebauungsplans D6 Windpark Rennweg mit grün dargestelltem Plangebiet und zehn eingezeichneten Standorten für Windenergieanlagen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans D6 „Windpark Rennweg" mit den geplanten Anlagenstandorten. Wiedergabe aus der Präsentation der Naturschutzverbände; die Zeichnung stammt von der Gemeinde Hürtgenwald.

Das Plangebiet des Bebauungsplans ist nicht deckungsgleich mit der Potenzialfläche A. Ein Vergleich beider Umrisse — der Zeichnung und der Abgrenzung aus der Planzeichnung von 2013 — ergibt eine Übereinstimmung von rund 44 Prozent bei nahezu gleichem Seitenverhältnis. Beide bezeichnen denselben Landschaftsraum, schneiden ihn aber unterschiedlich zu. Das ist der übliche Unterschied zwischen einer im Flächennutzungsplan betrachteten Potenzialfläche und dem Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Den Maßstab der Zeichnung gibt die vorliegende Auflösung nicht her; die Größe des Plangebiets bleibt offen.

Die Präsentation enthält weitere Angaben. Von 19 im Gemeindegebiet geplanten Windenergieanlagen seien 18 im Wald vorgesehen; eine Übersichtskarte verteilt sie mit zehn am Rennweg, vier und fünf weiter südlich. Als Ziel der Gemeinde nennt die Präsentation ausdrücklich „Gewinnbeteiligung" und „Gewerbesteuer" und verweist darauf, dass den Standortgemeinden seit dem Jahressteuergesetz 2009 mindestens 70 Prozent des Gewerbesteueraufkommens zufließen.

Die Präsentation ist eine Quelle der Gegenseite; sie wirbt gegen die Planung. Die darin wiedergegebene Planzeichnung stammt jedoch von der Gemeinde selbst.

Der Zeitstrahl

DatumVorgang
2011, ergänzt 2012 Standortuntersuchung für das gesamte Gemeindegebiet
22.03.2012 Aufstellungsbeschluss zur 9. FNP-Änderung
06.11.2013 Bürgerinitiative „Rettet den Hürtgenwald" geht online
23.09.–23.10.2013 Offenlage mit den Flächen A (Rennweg), H (Ochsenauel) und L/M (Peterberg)
08.04.2014 Ratsbeschluss 69/2014: Fläche A wird herausgenommen, 21 zu 4 Stimmen
13.11.2014 Die Bürgerinitiative wird eingetragener Verein
07.04.2016 Rat vertagt den Feststellungsbeschluss, 13 zu 11 Stimmen
01.12.2016 Feststellungsbeschluss der 9. FNP-Änderung
01.07.2017 Rechtskraft, Konzentrationszonen H und M
01.02.2023 Inkrafttreten des Wind-an-Land-Gesetzes
02.03.2023 Beschluss 19/2023: Fläche „Rennweg" wird vertieft betrachtet, einstimmig
Januar 2024 „Fläche A: Rennweg – 222 ha" in den Planunterlagen, zurückgestellt
30.01.2024 Aufstellungsbeschlüsse für die 19., 20. und 21. FNP-Änderung
13.08.2026 Beginn des Waldbrandes
16.08.2026 Anlage einer rund zwei Kilometer langen Zuwegung am Rennweg
22.08.2026 Besuch des Bundeskanzlers im Brandgebiet
27.08.2026 Staatsanwaltschaft: Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung

Was 2014 den Ausschlag gab

Die Tischvorlage 69/2014 vom 2. April 2014 zählt die Bedenken aus der Offenlage einzeln auf: unzerschnittene Räume, zusammenhängender Wald, Naherholung und Tourismus, Artenschutz. Zu den Umweltbelangen hält sie ausdrücklich fest, es lägen „bislang keine Gutachten (Schall, Schattenwurf oder Artenschutz) vor, die erkennen lassen, dass die Fläche aus diesen Gründen nicht umsetzbar ist".

Den Ausschlag gab etwas anderes:

„Ein wesentlicher Punkt, der sich aus der Offenlage ergeben hat, ist jedoch, dass die Belange der Flugsicherung noch nicht abschließend geklärt sind. Bei Aufrechterhaltung der derzeitigen Höhenbeschränkung von 520 m ü. NN lässt sich kein wirtschaftlicher Anlagenbetrieb sicherstellen. Somit fällt die Fläche A derzeit in ihrer Eignung zurück."

Und zur Begründung der Herausnahme:

„Die Klärung der Sachverhalte in Bezug auf die Fläche A kann noch einige Monate andauern und würde somit die Schaffung von Flächen in Windkraft in Hürtgenwald behindern."

Die seismologische Messstation kommt in der gesamten Vorlage nicht vor.

In der Begründung zur 9. Flächennutzungsplanänderung steht sie sehr wohl. Dort heißt es: „Unter anderem zur Berücksichtigung der Belange der Erdbebenüberwachung soll deshalb auf die Fläche A verzichtet werden. Die Fläche A liegt in einem Abstand von nur etwa 800 m zu der Erdbebenmessstation in Großhau." Derselbe Satz findet sich im Umweltbericht; die Standortuntersuchung führt aus, die Fläche A sei „diejenige Fläche, mit der in Hürtgenwald größtmöglichen Nähe zu einer Erdbebenmessstation".

Beide Dokumente stehen nebeneinander, und sie widersprechen sich nicht. Die Tischvorlage vom 2. April 2014 nennt als Anlass der Herausnahme die ungeklärte Flugsicherung. Die Begründung, die zum Feststellungsbeschluss gehört, führt mehrere Gründe auf — darunter die Erdbebenüberwachung. Die Formulierung lautet „unter anderem", und die Standortuntersuchung hält im selben Zusammenhang fest, die Nähe zur Station könne „aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Grundlagen nicht als generelles Ausschlusskriterium gewertet werden".

Wer wissen will, was 2014 den Ausschlag gab, findet in den Akten also nicht einen Grund, sondern ein Bündel — mit der Flugsicherung als dem Punkt, der die Entscheidung auslöste, und der Erdbebenstation als einem von mehreren Belangen, die gegen die Fläche sprachen. Eine frühere Fassung dieses Beitrags hat das falsch dargestellt; siehe „In eigener Sache".

Was der Rat 2023 beschlossen hat

Am 2. März 2023 befasste sich der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Nachhaltigkeit mit den Folgen des Wind-an-Land-Gesetzes. Der Beschluss 19/2023 fiel einstimmig mit 13 Stimmen:

„Darüber hinaus wird die Windkraftpotentialfläche ‚Rennweg' im Bereich von Großhau einer vertieften Betrachtung unterzogen, mit dem Ziel eine verbindliche Antwort über die Realisierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der seismologischen Station in Großhau zu erhalten."

Der Rennweg war 2023 also nicht abgeschlossen, sondern Gegenstand eines ausdrücklichen Prüfauftrags. Ob die verlangte verbindliche Antwort inzwischen vorliegt, ist aus den öffentlichen Unterlagen nicht ersichtlich.

Die zugehörige Beschlussvorlage nennt vier Flächen, die die Standortuntersuchung als geeignet bestimmt habe: „die Flächen A (Rennweg, Großhau), H (Ochsenauel, Brandenberg), K (Kleinhau) und M (Peterberg, Raffelsbrand)". Sechs weitere Potenzialflächen seien als nicht geeignet bewertet worden.

Zur Fläche A führt die Vorlage einen Grund an, der in den Unterlagen von 2014 so nicht steht:

„Die Fläche A ‚Rennweg' gelangte insbesondere deshalb nicht zur Ausweisung, weil sich diese auf der Kante des Landschaftsraumes ‚Rureifel' befindet. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung bestanden an dieser Stelle nahezu keine Vorbelastungen in Form von Windenergieanlagen. Dieser Umstand hat sich dahin gewandelt, dass eine entsprechende Vorbelastung zwischenzeitlich eingetreten ist (Kalamitätsflächen). Vor diesem Hintergrund könnte die Fläche nunmehr zusätzlich ausgewiesen werden, sofern eine Vereinbarkeit mit der seismologischen Station (Erdbebenstation) gegeben ist."

Gemeint waren Schäden durch Dürre und Borkenkäfer; der Waldbrand lag dreieinhalb Jahre in der Zukunft. Die Passage belegt keinen Zusammenhang mit dem Brand. Sie belegt, dass die Gemeinde selbst den Schadzustand des Waldes als Argument für eine Neubewertung dieser Fläche angeführt hat.

Warum diese Fläche nicht verschwindet

Die Standortuntersuchung von 2016 begründet auf Seite 32, warum in dieser Gemeinde ohne Wald keine Windkraft möglich ist. Geprüft wurde zunächst, ob Flächen verbleiben, wenn man den Wald als Tabubereich setzt — wobei der Vorsorgeabstand zu Siedlungen für diese Prüfung von 800 auf 600 Meter gesenkt wurde. Das Ergebnis:

„Würden in Hürtgenwald keine Waldflächen der Windenergie zugänglich gemacht werden, verblieben nicht ausreichend Flächen, um der Windkraft substantiell Raum zu schaffen."

Und weiter: „Sollte nach dieser Prüfung ein Eingriff in den Wald erforderlich werden, so können die Vorsorgeabstände zu den Siedlungsbereichen vergrößert werden."

Wie groß die Fläche A im Vergleich ist, zeigt die Flächentabelle in der Begründung zur 21. FNP-Änderung vom Januar 2024:

FlächeGröße
Konzentrationszone H (Ochsenauel, Brandenberg), bestehend 95 ha
Konzentrationszone M (Peterberg, Raffelsbrand), bestehend 53 ha
19. FNP-Änderung, Repowering innerer Bereich Ringstraße 12 ha
20. FNP-Änderung, kleine Ringstraße 10 ha
21. FNP-Änderung, nördlich der Ringstraße 29 ha
Repowering Ochsenauel, Brandenberg — zurückgestellt 12 ha
Fläche A: Rennweg — zurückgestellt 222 ha

Die zurückgestellte Fläche am Rennweg ist größer als alle bestehenden Konzentrationszonen zusammen und mehr als dreimal so groß wie alle anderen Zusatzflächen. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz verlangt von Nordrhein- Westfalen 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 1,8 Prozent bis 2032; die Gemeinde hat derzeit rund 1,7 Prozent ausgewiesen.

Die Vorlage von 2023 nennt auch die Erträge: rund 20.000 Euro je Anlage und Jahr nach § 6 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, dazu Gewerbesteuer. Sie erinnert an die frühere „Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH" als gemeinsames Unternehmen von Betreiber und Kommune.

Was der Regionalplan sagt

Auf unsere Presseanfrage vom 26. August hat die Bezirksregierung Köln am 2. September geantwortet. Ihre Auskunft ist eindeutig: Entlang des Rennwegs sind im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien keine Windenergiebereiche festgelegt — und es waren dort auch während des Aufstellungsverfahrens keine vorgesehen. Zugleich schränkte die Behörde ein, eine standortgenaue Zuordnung sei ihr über die Bezeichnung „Rennweg" beziehungsweise „Windenergiefläche A" nicht möglich.

Diese Einschränkung lässt sich auflösen. Die Fläche A liegt dieser Redaktion als Geometrie vor, ausgelesen aus der Planzeichnung der Standortuntersuchung von 2013. Wir haben die Auskunft deshalb gegen die amtlichen Geodaten des Landes geprüft — den Datensatz „Windenergiebereiche der Regionalplanung NRW", Planungsregion Köln, rechtskräftig, Stand Januar 2026.

Das Ergebnis bestätigt die Auskunft. Von den 196 Hektar der Fläche A liegt kein einziger in einem Windenergiebereich des Regionalplans. Auch die Brandfläche liegt in keinem. Der nächstgelegene Windenergiebereich beginnt 1.620 Meter nördlich — jenseits der Gemeindegrenze.

PrüfungErgebnis
Fläche A im Sachlichen Teilplan 0 von 196,1 ha
Brandfläche im Sachlichen Teilplan 0 von 159,3 ha
Abstand Fläche A zum nächsten Windenergiebereich 1.620 m
Windenergiebereiche im Gemeindegebiet Hürtgenwald 124,2 ha in sechs Teilflächen

Die Auskunft ist dabei nicht ausweichend formuliert. Im Gemeindegebiet gibt es sehr wohl Windenergiebereiche des Regionalplans, zusammen 124,2 Hektar — sie liegen nur alle im Süden, rund um Brandenberg und Raffelsbrand, und keiner davon berührt den Rennweg.

Luftbildkarte des Gemeindegebiets Hürtgenwald. Grün markiert sind die Windenergiebereiche des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien, die alle im Süden liegen. Im Norden die orange umrandete Fläche A mit der roten Brandfläche, dazwischen eine gestrichelte Linie mit der Beschriftung 1,62 Kilometer.
Die Windenergiebereiche des rechtskräftigen Regionalplans liegen im Süden des Gemeindegebiets. Fläche A und Brandgebiet liegen in keinem davon; der nächste beginnt 1.620 Meter nördlich jenseits der Gemeindegrenze. Eigene Darstellung; Windenergiebereiche der Regionalplanung NRW, dl-de/zero-2-0; Luftbild Geobasis NRW, dl-de/by-2-0.

Für die Einordnung der ganzen Debatte ist das erheblich. Wer sagt, die Fläche am Rennweg sei „für Windkraft vorgesehen", meint die kommunale Planung der Jahre 2011 bis 2016 und den Prüfauftrag von 2023 — nicht den Regionalplan. Der trägt dort nichts. Sollte an dieser Stelle je Windkraft entstehen, müsste die Gemeinde es über ihre eigene Bauleitplanung betreiben.

Was die Forstbehörde sagt

Am 3. September hat der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen unsere Presseanfrage vom 26. August beantwortet — und eine Karte beigelegt, die den Brandumfang erstmals amtlich abgrenzt. Sie trägt den Stand vom 27. August, den Maßstab 1:14.641 und Koordinatenangaben am Blattrand. Damit ließ sie sich ohne Umwege in unsere Auswertung übernehmen.

Das Brandgebiet ist danach 388,1 Hektar groß — mehr als doppelt so viel wie die 159,3 Hektar, die der europäische Katastrophendienst Copernicus sicher kartieren konnte. Betroffen sind nach Angaben der Behörde rund 210 Hektar Privatwald und rund 120 Hektar Staatswald. Kommunalwald ist nach ihrer Auskunft vom 10. September nicht betroffen.

Die beiden Zahlen widersprechen sich nicht. 157,5 der 159,3 Copernicus-Hektar liegen innerhalb der amtlichen Abgrenzung — 98,9 Prozent. Die Satellitenkartierung war nicht falsch; sie erfasste denjenigen Teil, den der Rauch sichtbar ließ. 65,4 Hektar der amtlichen Fläche liegen in dem Bereich, den Copernicus ausdrücklich als nicht auswertbar auswies.

Auf amtlicher GrundlageWert
Brandgebiet insgesamt 388,1 ha
davon in der Potenzialfläche A 111,4 ha
Anteil am Brandgebiet 28,7 Prozent
Anteil an der Fläche A 56,8 Prozent

Was die Behörde zu dieser Zahl sagt

Am 10. September hat der Landesbetrieb auf unsere Rückfragen geantwortet — und unserer Flächenermittlung widersprochen. Einen Geodatensatz der Abgrenzung könne man nicht zur Verfügung stellen; die Differenz zwischen den von uns ermittelten Hektarzahlen und den eigenen sei auf Ungenauigkeiten zurückzuführen, die sich „vermutlich ergeben haben, als sie die Fläche anhand des Pdf vermessen haben".

Diesen Einwand geben wir wieder, und wir legen offen, worauf unsere Zahl beruht. Gemessen wurde nicht am Bildschirm. Die Kartenanlage enthält die Abgrenzung als Vektorzeichnung — 41 Linienabschnitte mit 42 Stützpunkten. Diese Geometrie wurde ausgelesen und über die Koordinatenangaben am Blattrand in das amtliche Bezugssystem ETRS89/UTM 32N überführt.

Geprüft wurde das mit zwei unabhängigen Angaben derselben Karte: Multipliziert man das Maß des Kartenrahmens mit dem angegebenen Maßstab 1:14.641, ergibt sich eine Ausdehnung von 4.063 mal 5.397 Metern. Die Koordinaten am Blattrand nennen 4.062 mal 5.397 Meter. Die Abweichung beträgt 0,02 Prozent in Ost-West-Richtung und 0,00 Prozent in Nord-Süd-Richtung. Ein Maßstabsfehler, der 388 auf 330 Hektar schrumpfen ließe, müsste dagegen 8,45 Prozent in jeder Achse betragen — rund das Vierhundertfache dessen, was wir messen.

Vor allem aber messen die beiden Zahlen nicht dasselbe. 388 Hektar ist die Fläche, die die amtliche Abgrenzung umschließt. Die rund 330 Hektar nennt die Behörde als betroffenen Wald — rund 210 Hektar Privatwald und rund 120 Hektar Staatswald, beide Zahlen ausdrücklich gerundet. Die Differenz von 58 Hektar entspricht 15 Prozent der umschlossenen Fläche. Für ein bewirtschaftetes Waldgebiet mit Wegenetz, Schneisen und Lichtungen ist das ein gewöhnlicher Anteil an Nichtwald.

Genau danach hatten wir gefragt: ob sich die Differenz auf Wege und Lichtungen innerhalb der Abgrenzung bezieht oder auf eine andere Erhebungsmethode. Diese Frage ist unbeantwortet geblieben, und eine eigene Flächenangabe zur gezeichneten Abgrenzung nennt die Behörde nicht. Wir haben deshalb erneut nachgefragt. Bis zur Klärung stehen beide Zahlen in diesem Beitrag nebeneinander — die umschlossene Fläche von 388 Hektar und die rund 330 Hektar betroffenen Waldes.

Luftbildkarte des Brandgebiets. Die amtliche Abgrenzung von Wald und Holz NRW ist rot gefüllt, der von Copernicus kartierte Teil als gestrichelter gelber Umriss darin eingezeichnet, die Fläche A aus der Planzeichnung von 2013 orange umrandet.
Die amtliche Brandgebietsabgrenzung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW (rot) und der Teil davon, den der Satellitendienst Copernicus sicher erfassen konnte (gestrichelt). Eigene Darstellung nach der Kartenanlage zur Auskunft vom 03.09.2026; Luftbild Geobasis NRW, dl-de/by-2-0.

Vier weitere Auskünfte betreffen die Zukunft der Fläche. Erstens: Die Brandflächen gelten weiterhin als Wald im Sinne des geltenden Rechts. Zweitens: Auch für sie gilt die rechtliche Pflicht zur Wiederaufforstung. Drittens: Für eine Windenergienutzung bestehe „derzeit weder ein regionalplanerisch festgelegter Windenergiebereich noch eine kommunale Planung, die dort eine Windenergienutzung ermöglicht". Viertens, auf die Frage, ob nach der Zerstörung des Baumbestands weiterhin eine Waldumwandlung erforderlich wäre, antwortet die Behörde mit einem Wort: „Ja." Auf die Frage, ob der Landesbetrieb seit Januar 2024 zu einer möglichen Windenergienutzung im Bereich Rennweg beteiligt oder kontaktiert worden sei, hatte die Behörde zunächst mitgeteilt, hierzu lägen keine Informationen vor. Auf unsere Bitte um Klarstellung, ob damit eine geprüfte Verneinung gemeint sei, antwortet sie am 10. September: „Es hat keine Kontaktaufnahme stattgefunden."

Eine fünfte Antwort hält die Frage offen, um die es in der Debatte geht. Auf die Frage, ob Brandschäden bei einer späteren forstfachlichen Beurteilung eines Windenergievorhabens eine neue Bewertung erforderlich machen würden, lautet die Auskunft ebenfalls „Ja". Das Verfahren bleibt also dasselbe — wie es ausginge, sagt die Behörde nicht.

Kampfmittel im Brandgebiet

Der Hürtgenwald war im Winter 1944/45 Schauplatz einer der verlustreichsten Schlachten des Zweiten Weltkriegs auf deutschem Boden. Munitionsreste im Boden sind dort kein historisches Randthema, sondern eine gegenwärtige Gefahr.

Wir hatten Wald und Holz NRW gefragt, ob dem Haus Erkenntnisse über eine Kampfmittelbelastung der betroffenen Flächen vorliegen und ob Explosionen während des Brandes bekannt seien. Die Antwort vom 10. September ist knapp und eindeutig: „Das vom Waldbrand betroffene Gebiet ist durch Kampfmittel belastet. Es kam durch das Feuer vereinzelt zu Explosionen."

Anwohner hatten gegenüber dieser Redaktion von wiederholten Detonationen berichtet, auch während der Evakuierung. Wald und Holz NRW spricht von „vereinzelt".

Der für den Regierungsbezirk Köln zuständige Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf hat uns am 16. September mitgeteilt, ihm seien während des Einsatzes keine konkreten Explosionen gemeldet worden. Nach seiner fachlichen Einschätzung sei davon auszugehen, dass die geschilderten Explosionen auf vorhandene Kampfmittel zurückgehen. „Untersuchungen hierzu wurden jedoch nicht durchgeführt. Eine konkrete Zuordnung oder Bestätigung einzelner Explosionen ist daher nicht möglich." Dass es Explosionen gab, ist damit von zwei Behörden bestätigt; worauf jede einzelne zurückging, weiß niemand.

Belegt sind dagegen Funde. Im Zusammenhang mit dem Brand wurden in drei Fällen Kampfmittel geborgen, jeweils Reste von Brandmunition. Der Dienst war telefonisch hinzugezogen worden; ein eigener Fachberater war nicht vor Ort. Gegen Ende der Löscharbeiten begleitete ein Team einer gewerblichen Kampfmittelräumfirma die Einsatzkräfte beim Ablöschen von Glutnestern.

Eine neue Gefahr sieht der Dienst nicht: Von den Kampfmitteln im Boden sei schon vor dem Brand eine Gefahr ausgegangen, die weiter bestehe; aus der Hitze lasse sich „keine veränderte Gefährlichkeit" ableiten.

Folgen hat die Belastung trotzdem, und zwar für alles, was nach dem Brand kommt. Jede Wiederaufforstung bedeutet Erdarbeiten. Ob und wie der Boden vorher zu sondieren ist, wird nach Auskunft des Dienstes im Einzelfall zwischen der örtlichen Ordnungsbehörde — hier der Gemeinde Hürtgenwald — und dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abgestimmt.

Der Wald im Brandgebiet ist seit dem 20. August für die Öffentlichkeit gesperrt, zunächst unbefristet. Die Sperrung gilt nach Auskunft des Landesbetriebs so lange, „bis Maßnahmen zur Gefahrenabwehr abgeschlossen sind". Ein Datum für eine Freigabe nennt die Behörde nicht.

Wie der Wald vor dem Brand dastand

Die Fläche, über die gestritten wird, war schon vor dem August 2026 kein gesunder Wald. Wald und Holz NRW nennt als Hauptursache der Schäden seit 2018 „das Zusammenwirken extremer Trockenjahre (2018 und folgende Jahre), Sturmereignisse wie ‚Frederike' (2018) und die daraus folgende Borkenkäfer-Massenvermehrung".

Auf die Frage nach den Gegenmaßnahmen nennt die Behörde drei: die Entnahme befallener Bäume, den Voranbau bestehender Fichtenbestände mit „klimastabileren Baumarten" und die naturnahe Entwicklung der Schadflächen über Naturverjüngung. Flächengrößen, Jahreszahlen und konkrete Baumarten teilt sie nicht mit, obwohl danach ausdrücklich gefragt war.

Bemerkenswert ist die Auskunft zum Wasserhaushalt. Wir hatten gefragt, ob es Maßnahmen zum Wasserrückhalt gebe — angestaute Gräben, Kleingewässer, den Rückbau von Entwässerungseinrichtungen. Die Antwort: „Es gibt keine bekannten Entwässerungsgräben in den Beständen, die geschlossen werden könnten." Im Brandgebiet gebe es auf Flächen des Staatswaldes eine Löschwasserentnahmestelle.

Der Vorsitzende der Bürgerinitiative „Rettet den Hürtgenwald e. V." hatte gegenüber dieser Redaktion die Auffassung geäußert, geschädigte Flächen seien über Jahre liegen geblieben, es sei nicht ausreichend resilient aufgeforstet und zu wenig für den Wasserrückhalt getan worden; das habe die Ausbreitung des Feuers begünstigt. Wir haben ihm diese Einschätzung zur Bewertung vorgelegt.

Eine Bewertung lehnt der Landesbetrieb ab. Er stellt dem aber eine eigene Beobachtung entgegen: „Das Feuer an sich wurde durch die massive Trockenheit begünstigt. Es brannte sowohl in jungen als auch alten Beständen, in Laub- und Nadelholzbeständen gleichermaßen." Ergänzend verweist die Behörde auf Maßnahmen im Privatwald — ertüchtigte Wege und eine Löschwasserentnahmestelle.

Damit stehen zwei Darstellungen nebeneinander, und der Beitrag entscheidet nicht zwischen ihnen. Für die Einschätzung der Initiative spricht der unbestrittene Umfang der Vorschäden. Gegen die These, die Waldstruktur habe den Brand getragen, spricht die Beobachtung der Behörde, dass Laub- wie Nadelholzbestände gleichermaßen brannten. Die Angaben, mit denen sich das belastbar prüfen ließe — welche Flächen wann geschädigt und welche wann wiederbewaldet wurden — liegen nicht vor. Wir haben sie erneut angefordert.

Der Faktencheck der dpa

Die dpa veröffentlichte ihre Prüfung am 28. August 2026. Ihr Ergebnis zur Karte ist im Kern zutreffend: Das Brandgebiet lag in keiner ausgewiesenen Windkraftzone. Die Begründung hält der Prüfung an mehreren Stellen nicht stand.

Das gilt ausdrücklich nicht für die Prüfung von Mimikama vom Vortag. Sie kommt zum selben Ergebnis, formuliert es aber anders: Die behauptete Überlappung sei „anhand der in der Grafik angegebenen Quellen nicht nachvollziehbar belegt" — und ausdrücklich: „Damit ist nicht gesagt, dass eine räumliche Überschneidung ausgeschlossen ist." Dieser Vorbehalt trifft zu. Mimikama nennt zudem die Höhenbeschränkung durch die militärische Flugsicherung, die in der Aktenlage von 2014 den Ausschlag gab.

Erstens der Satz zum Radius. Die dpa schreibt, wegen der empfindlichen Messtechnik dürften „in einem Umkreis von fünf Kilometern per se keine Windräder aufgestellt werden". Der Windenergie-Erlass Nordrhein-Westfalen begründet für die Station Großhau einen Radius, innerhalb dessen der Geologische Dienst zu beteiligen ist, und verlangt, die Standorte „differenziert zu betrachten". Das ist eine Prüfpflicht, kein Bauverbot.

Am 18. September hat die Gemeinde Hürtgenwald das bestätigt, und zwar mit Berufung auf die Fachbehörde selbst. Der Geologische Dienst NRW habe ihr mitgeteilt, dass die Errichtung von Windenergieanlagen „am Rande des 5 km Radius zur geologischen Station Großhau im Einzelfall möglich sein könnte". Ob und in welchem Umfang, sei der Gemeinde nicht mitgeteilt worden und ihr auch nicht bekannt.

Das ist etwas anderes als ein Verbot — und es erklärt zugleich, warum die Fläche A davon nicht profitiert: Sie liegt nicht am Rand des Radius, sondern mit etwa 800 bis 900 Metern Abstand in dessen Zentrum.

Der Unterschied ist nicht theoretisch. Vom räumlichen Geltungsbereich der 9. Flächennutzungsplanänderung liegen 127,2 von 184,4 Hektar innerhalb dieses Radius, die nördliche Teilfläche vollständig, knapp drei Kilometer von der Station entfernt. Nach den Daten von OpenStreetMap stehen dort drei Windkraftanlagen, zwei davon innerhalb dieser Teilfläche.

Luftbildkarte mit dem Fünf-Kilometer-Radius um die Erdbebenstation Großhau, der darin liegenden Konzentrationszone und drei Windkraftanlagen.
Der Prüfradius um die Station Großhau. Die gelb umrandete Fläche ist der Teil der rechtskräftigen Konzentrationszone, der darin liegt. Eigene Darstellung; Luftbild Geobasis NRW, dl-de/by-2-0.

Zweitens die Rückschau. Die dpa schreibt, eine Erdbeben-Messstation habe die Planungen „stets verhindert". Auf unsere Nachfrage hat sie dafür am 10. September einen Beleg genannt: die Begründung zur 9. Flächennutzungsplanänderung, die den Verzicht auf die Fläche A ausdrücklich auch mit den Belangen der Erdbebenüberwachung begründet. Dieser Beleg trägt. Er lag dieser Redaktion vor; wir hatten ihn übersehen und uns allein auf die Tischvorlage von 2014 gestützt, in der die Station nicht vorkommt.

Zugespitzt bleibt das Wort „stets". Die Begründung sagt „unter anderem", und die Standortuntersuchung nennt die Nähe zur Station ausdrücklich kein generelles Ausschlusskriterium. Aus einem von mehreren Belangen wird in der Wiedergabe der alleinige Hinderungsgrund. Das ist eine Verkürzung — aber es ist etwas anderes als der Widerspruch zur Aktenlage, den wir hier zunächst behauptet hatten.

Drittens der Beleg. Als Nachweis führt die dpa eine Niederschrift vom 14. November 2024 an, wonach die Station „auch zukünftig neuen Windkraftanlagen am Rennweg entgegensteht und diese unmöglich macht". Beschlusstext und Beschlussvorlage zu dieser Sitzung liegen der Redaktion inzwischen vor. Beide betreffen einen anderen Gegenstand: die 19. Änderung des Flächennutzungsplans „Repowering Windkraft innerer Bereich Ringstraße, Raffelsbrand". Der zitierte Satz steht in keinem der beiden Dokumente. Auf unsere Nachfrage hat die dpa am 10. September mitgeteilt, worauf sie sich stützt: auf die Niederschrift der Sitzung — nicht auf Beschlusstext oder Beschlussvorlage. In ihr werde Bürgermeister Stephan Cranen mit dieser Aussage „zusammenfassend zitiert". Das Dokument selbst gibt die Agentur unter Berufung auf den Quellenschutz nicht heraus.

Damit ist die Fundstelle geklärt, und unsere Einordnung bestätigt sich: Es handelt sich nicht um einen Ratsbeschluss über den Rennweg, sondern um die zusammenfassende Wiedergabe einer Äußerung in einer Sitzung, die einen anderen Gegenstand hatte. Die Niederschrift ist ein öffentliches Sitzungsdokument; wir haben sie bei der Gemeinde angefordert.

Viertens die Zuordnung des Zitierten. Die dpa bezeichnet ihren Gesprächspartner als Bauamtsleiter der Gemeinde Hürtgenwald. In den Ratsunterlagen von 2023 und 2024 sowie im Schriftfeld aller drei Plankarten erscheint eine Person dieses Namens als Vertreter der VDH Projektmanagement GmbH, des von der Gemeinde beauftragten Planungsbüros; als Sachbearbeiterin des Bauamts ist dort eine andere Person genannt. Auf unsere Nachfrage hat die dpa das am 10. September aufgelöst: Gesprächspartner war Sebastian Schütt in seiner Funktion als Bauamtsleiter der Gemeinde Hürtgenwald. Es handelt sich um dieselbe Person. „Dass er früher andere Aufgaben hatte, ist bekannt", schreibt die Agentur und verweist auf dessen öffentlich einsehbares Berufsprofil.

Damit steht fest, was zuvor offen war — und es bleibt eine Frage, die dieser Beitrag nicht entscheidet: Ein Faktencheck, der eine Gemeinde zur Vorgeschichte einer Fläche befragt, erhält die Auskunft von jemandem, der dieselbe Fläche jahrelang für das beauftragte Planungsbüro bearbeitet hat. Die dpa hält dazu fest, ihre Faktenchecks prüften „eine konkrete Tatsachenbehauptung" und erhöben nicht den Anspruch, „die gesamte Vorgeschichte oder sämtliche Zusammenhänge eines Sachverhalts aufzurollen". Das ist eine nachvollziehbare Redaktionsentscheidung. Auf unsere Anfrage hat die Gemeinde Hürtgenwald am 18. September das Datum genannt: Herr Schütt hat die Leitung des Bauamts zum 1. Juli 2026 übernommen. Damit steht fest, dass die beiden Tätigkeiten einander nicht überschnitten haben — sämtliche Verfahrensschritte zur Fläche A, von der Standortuntersuchung 2016 bis zu den Plankarten von 2024, liegen davor. Ob beim Wechsel eine Prüfung auf Mitwirkungsverbote stattfand, hat die Gemeinde bislang nicht mitgeteilt.

Schließlich deckt sich die Auskunft, man habe sich „schlussendlich für andere Flächen entschieden", nicht mit dem einstimmigen Prüfauftrag des Ausschusses vom 2. März 2023. Die Redaktion hat sowohl die Gemeinde als auch die dpa um Stellungnahme gebeten. Die dpa hat am 10. September geantwortet und alle sieben Fragen einzeln beantwortet — mit Ausnahme der Frage nach einer Gesprächsmitschrift, zu der sie auf das Redaktionsgeheimnis verweist. Eine Korrektur ihres Faktenchecks stellt sie nicht in Aussicht. Von der Gemeinde Hürtgenwald liegt seit dem 26. August keine inhaltliche Antwort vor.

Der Besuch des Bundeskanzlers

Am 22. August 2026, zwei Tage nach der vollständigen Löschung, besuchte Bundeskanzler Friedrich Merz das Brandgebiet. Seine Rede wurde von Buhrufen begleitet. An Zweifler am Klimawandel gerichtet sagte er nach Mitteilung der Bundesregierung:

„Schauen Sie sich das genau an, was hier passiert ist. Das ist der Klimawandel."

Und nach der Wiedergabe des Evangelischen Pressedienstes:

„Der bedauerliche Befund ist, wir müssen damit rechnen, dass wir häufiger solche Ereignisse haben. Das ist Klimawandel."

Zur Ursache dieses Brandes äußerte er sich nicht. Am 26. August beschloss das Bundeskabinett Maßnahmen zum Umgang mit Hitze und Dürre, darunter den Einsatz von 100 Milliarden Euro aus dem Klima- und Infrastrukturfonds. Die Mitteilung der Bundesregierung verweist dabei ausdrücklich auf den Besuch im Hürtgenwald.

Was die Staatsanwaltschaft sagt

Die Staatsanwaltschaft Aachen hat auf die Anfrage dieser Redaktion vom 27. August noch am selben Tag geantwortet. Nach ihren Angaben wird ein Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung geführt. Es bezieht sich bislang nur auf den Brand in Gey; die Ermittlungen dauern an. Auf Rückfrage teilte die Behörde mit, für eine vorsätzliche Brandstiftung hätten sich bisher keine Anhaltspunkte ergeben.

Zur Einordnung: Ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ist nach einem Waldbrand dieser Größe der Regelfall. Der Begriff Brandstiftung umfasst auch die fahrlässige Verursachung. Eine Aussage über eine bestimmte Person ist damit nicht verbunden, ein Motiv erst recht nicht.

Was der Brand verändert hat

Zwei Veränderungen sind belegt.

Die erste ist die Zuwegung. In seiner Mitteilung zur Lage am Sonntag, dem 16. August, schreibt der Kreis Düren: „Im Verlauf des Sonntags wird ein rund zwei Kilometer langer Weg von Ost nach West (ansetzend am Rennweg) gezogen, um das Gebiet besser erreichen können. Diese wird rund sechs Meter breit sein und dient vor allem den Einsatzfahrzeugen." Dieselbe Mitteilung nennt eine rund drei Meter breite Schneise rings um das Brandgebiet.

Für die Bewertung der Fläche A ist das erheblich. Die Standortuntersuchung nennt die Erschließung als Hemmnis: Die Fläche lasse sich „zumindest in Teilen gut über den Rennweg erschließen", im nördlichen Bereich sei eine Erschließung wegen der Hanglage jedoch schwierig, und für den Bau der Erschließung wären „Rodungsmaßnahmen notwendig". Wo genau der neue Weg verläuft und ob er bestehen bleibt, ist nicht bekannt. Die Anfrage an den Kreis Düren ist gestellt.

Die zweite Veränderung ist der Zustand des Waldes. Der Erlass zum Landesentwicklungsplan vom 28. Dezember 2022 hat Kalamitätsflächen für die Windenergieplanung ausdrücklich in den Blick genommen. Aus einem Waldbrand folgt daraus keine Windenergienutzung. Die Ausgangsbedingungen einer künftigen Abwägung ändern sich dadurch aber.

Luftbildkarte des Brandgebiets mit dem Verlauf des Rennwegs, den Ortslagen Gey und Großhau und der Erdbebenstation.
Das Brandgebiet und der Rennweg. Eigene Darstellung; Luftbild Geobasis NRW, dl-de/by-2-0.

Der Widerstand von 2013

Gegen die Pläne am Rennweg formierte sich früh Protest. Die Bürgerinitiative „Rettet den Hürtgenwald" ging am 6. November 2013 online, verteilte vier Informationsflyer und wurde am 13. November 2014 eingetragener Verein. Ihre Argumente reichen von der fehlenden „planungsrechtlichen Notwendigkeit" über eine „relativ geringe Windhöffigkeit (deutlich zu hohes Windgutachten)" bis zur „Zerstörung eines großen, unzerschnittenen Waldgebietes".

Die Tischvorlage von 2014 bestätigt die Wirkung: „Zahlreiche Bürger gaben an, den Wald am ‚Rennweg' als Naherholungsgebiet zu nutzen." Die kursierende Karte nennt 711 Unterschriften aus Gey und Großhau. Diese Zahl ließ sich aus den Ratsunterlagen nicht verifizieren; Mimikama führt sie unter Verweis auf einen Bericht der Aachener Zeitung als belegt.

Wer mit uns spricht und wer nicht

Die Redaktion hat am 26. August vier Presseanfragen zu diesem Komplex versandt, am 27. August eine fünfte. Inzwischen sind es elf. Der Stand am 10. September:

VorgangAdressatFristStand
2026-011 Gemeinde Hürtgenwald 15.09.2026 beantwortet
2026-012 Kreis Düren 18.09.2026 teilweise beantwortet
2026-013 Wald und Holz NRW 07.09.2026 beantwortet
2026-014 Bezirksregierung Köln 18.09.2026 beantwortet
2026-015 Staatsanwaltschaft Aachen – beantwortet
2026-023 Gemeinde Hürtgenwald, Planunterlagen 18.09.2026 beantwortet
2026-024 Deutsche Presse-Agentur 11.09.2026 an die Pressestelle verwiesen
2026-036 Gemeinde Hürtgenwald, Bauamt und Vergaben 18.09.2026 beantwortet
2026-044 Staatsanwaltschaft Aachen, Brandstellen 10.09.2026 offen
2026-045 Kampfmittelbeseitigungsdienst unverändert bereits beantwortet
2026-046 Wald und Holz NRW, Waldzustand 17.09.2026 beantwortet

Die Anfrage an die Gemeinde ging am 26. August an den Bürgermeister. Sie fragt nach dem Verfahrensstand der Fläche A, nach der kartografischen Abgrenzung, nach der Herkunft der Zahl von 222 Hektar und danach, ob der Brand die Abwägungsgründe von 2014 berührt. Die Gemeinde hat den Eingang am 31. August bestätigt und eine Antwort zugesagt, ohne ein Datum zu nennen. Bis zum Ablauf unserer Frist am 6. September ist keine Antwort eingegangen; wir haben am 8. September erinnert und um Antwort bis zum 15. September gebeten. Achtundzwanzig Fragen sind offen.

Festzuhalten bleibt gleichwohl: Der Gemeinde lagen die Fragen dieses Portals seit dem 26. August vor. Gegenüber der dpa äußerte sich ihr Vertreter spätestens am 28. August. Der Redaktion gegenüber ist bis zum 30. August keine Äußerung erfolgt.

Die Bezirksregierung Köln, die für den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zuständig ist, hat am 2. September geantwortet. Ihre Auskunft ist im Abschnitt „Was der Regionalplan sagt" wiedergegeben.

In eigener Sache

Diese Recherche hat drei eigene Fehler zutage gefördert.

In der Belegsammlung der Redaktion stand, im Datenbestand der Gemeinde bestünden die windkraftbezogenen Bebauungspläne „B5 Windpark Ochsenauel" und „K14 Windpark Peterberg". Ein Abruf des Geodatendienstes ergab, dass dort kein B5 geführt wird — woraufhin wir den ersten Befund korrigierten. Die Beschlussvorlage 67/2016 der Gemeinde nennt jedoch ausdrücklich beide Bebauungspläne. Der B5 existiert; er fehlt lediglich im Geodatendienst. Falsch war also nicht die ursprüngliche Angabe, sondern der Schluss von einer Lücke im Datensatz auf die Wirklichkeit.

Das hat Folgen für einen weiteren Befund. Die Redaktion hatte festgestellt, ein Bebauungsplan „D6 Windpark Rennweg" lasse sich nicht nachweisen, weil er im Geodatendienst fehlt. Dieser Befund ist widerlegt. Die Planzeichnung des Vorentwurfs liegt inzwischen vor. Der Fehler lag nicht in der Recherche im Datenbestand, sondern im Schluss von dessen Lücke auf die Wirklichkeit — derselbe Fehler wie beim Bebauungsplan B5, nur an anderer Stelle wiederholt.

Ebenso zurückzunehmen ist eine Bewertung zulasten des Kartenurhebers. Er nennt für D6 die Zeichnungsnummer PM-B-11-16-BP-01-01, was zunächst wie eine erfundene Kennung wirkte. Die Karte 3a der Standortuntersuchung trägt die Nummer PM-E-11-16-EPa-03-05, die Plankarten von 2024 tragen PM-B-22-179-F-01-00 und PM-B-23-146-F-01-00. Das Schema ist real, und die von ihm genannte Nummer weist auf dasselbe Projekt aus dem Jahr 2011. Inzwischen ist der Bebauungsplan selbst belegt, einschließlich der von ihm genannten Zahl von zunächst zehn Anlagen. Ebenso zutreffend sind seine Angabe der vier Flächen A, H, K und M und seine Angabe zur erneuten Betrachtung des Rennwegs im Jahr 2023.

Der dritte Fehler wiegt am schwersten, weil er einen Vorwurf trug. Dieser Beitrag hat geschrieben, die seismologische Station komme in der Begründung zum Feststellungsbeschluss von 2016 nicht vor, und daraus gefolgert, die Auskunft der Gemeinde gegenüber der dpa decke sich nicht mit ihren eigenen Akten.

Beides ist unrichtig. Auf unsere Nachfrage hat die dpa am 10. September die Stelle benannt, und sie steht in Unterlagen, die dieser Redaktion seit Tagen vorlagen: „Unter anderem zur Berücksichtigung der Belange der Erdbebenüberwachung soll deshalb auf die Fläche A verzichtet werden." Der Satz findet sich in der Begründung zur 9. Flächennutzungsplanänderung, im Umweltbericht und sinngemäß in der Standortuntersuchung.

Der Fehler entstand, weil wir die Tischvorlage von 2014 ausgewertet haben und die Begründung nicht — und aus dem Schweigen des einen Dokuments auf den ganzen Aktenbestand geschlossen haben. Es ist derselbe Denkfehler wie bei den Bebauungsplänen B5 und D6: der Schluss von einer Lücke im Geprüften auf die Wirklichkeit. Zum dritten Mal in derselben Recherche.

Was daraus folgt, gilt über diesen Beitrag hinaus: Ein Negativbefund ist nur so viel wert wie die Vollständigkeit dessen, was durchsucht wurde. Er gehört mit der Angabe versehen, worin gesucht worden ist — und nicht als Aussage über die Aktenlage insgesamt formuliert.

Was offen bleibt

Erstens das Ergebnis des Prüfauftrags von 2023: Der Ausschuss verlangte einstimmig „eine verbindliche Antwort über die Realisierungsmöglichkeiten". Ob sie vorliegt, ist öffentlich nicht ersichtlich. Zweitens das Planblatt der Konzentrationszone III „Rennweg“ aus der Offenlage von 2013. Die Standortuntersuchung dieses Jahres mit der Abgrenzung der Potenzialfläche liegt inzwischen vor, das Blatt der enger gefassten Zone nicht. Drittens die Herleitung der Zahl von 222 Hektar gegenüber 196 Hektar in der Standortuntersuchung von 2013, 240 Hektar in der von 2016 und 165 Hektar in einer früheren Fassung. Viertens die acht Anlagen zur Vorlage 130/2024. Fünftens der Verbleib der Zuwegung — Wald und Holz NRW teilt dazu mit, die bestehenden Wege und Schneisen würden für die Aufarbeitung der geschädigten Bestände zunächst weiter genutzt; in welchem Umfang sie später zurückgebaut oder aufgeforstet werden, sei „derzeit noch nicht abschließend zu beurteilen". Sechstens, ob der Gemeinde seit Januar 2024 Anfragen von Projektierern vorliegen. Siebtens die Abgrenzung des Brandgebiets als Geodatensatz: Wald und Holz NRW hat die Herausgabe am 10. September abgelehnt, ohne dafür einen Grund zu nennen.

Ein Teil dieser Fragen ist ohne Auskunft zu klären. Die Gemeinde betreibt unter ratsinfo.huertgenwald.de ein Ratsinformationssystem; die in diesem Beitrag zitierten Beschlüsse stammen von dort. Seine Datei robots.txt untersagt Suchmaschinen jedoch das gesamte Angebot; freigegeben ist allein der Terminkalender. Die Plattform politik-bei-uns.de, die solche Dokumente spiegelt, sperrt ihrerseits den Bereich /ratsdokumente. Über eine Suchmaschine sind die Unterlagen nicht auffindbar.

Der entscheidende Beschluss lag die ganze Zeit öffentlich vor. Gefunden hat ihn seit Beginn der Debatte niemand.

Die nächste Sitzung des Gemeinderates ist nach dem öffentlichen Kalender für den 10. September 2026 angesetzt.

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Kommentar der Redaktion

Der folgende Abschnitt ist ein Kommentar. Er bewertet, was der vorstehende Bericht darstellt, und trennt sich davon ausdrücklich.

Am 22. August steht der Bundeskanzler im abgebrannten Wald und sagt: „Schauen Sie sich das genau an, was hier passiert ist. Das ist der Klimawandel." Fünf Tage später teilt die Staatsanwaltschaft Aachen dieser Redaktion mit, dass wegen Brandstiftung ermittelt wird.

Zwischen diesen beiden Sätzen liegt der ganze Vorgang.

Niemand weiß bis heute, wie dieses Feuer entstanden ist. Die Ermittlungen dauern an, Anhaltspunkte für Vorsatz gibt es nach Angaben der Behörde bisher nicht — für Fahrlässigkeit ist damit nichts ausgeschlossen. Ein Kanzler, der vor Ort erklärt, was man hier sehe, sei der Klimawandel, deutet ein Ereignis, dessen Ursache Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens ist. Vier Tage später beschließt sein Kabinett Anpassungsmaßnahmen und beruft sich dabei ausdrücklich auf diesen Besuch.

Das ist derselbe Vorgang, den die Faktenchecks an der kursierenden Karte gerügt haben: ein ungeklärtes Ereignis zum Beleg für eine vorhandene These zu machen. Nur dass der eine dafür 183.000 Aufrufe bekam und der andere einen Kabinettsbeschluss.

Wer über Vereinnahmung schreiben will, muss beide Seiten benennen.

Was in diesem Wald tatsächlich belegt ist, ist etwas anderes. Es ist der Ausbaudruck. Die Standortuntersuchung der Gemeinde formuliert ihn ohne Umschweife: Ohne Waldflächen verbliebe „nicht ausreichend Fläche, um der Windkraft substantiell Raum zu schaffen". Um das zu zeigen, wird der Vorsorgeabstand zu den Häusern zunächst auf 600 Meter gesenkt — und danach, so das Papier, könne man ihn wieder vergrößern.

Die Fläche A am Rennweg ist in dieser Rechnung nicht eine Option unter vielen. Sie ist mit 222 von 285 Hektar aller zusätzlich betrachteten Flächen die einzige, die den Unterschied macht. Deshalb verschwindet sie nicht. 2014 wird sie herausgenommen, weil die Flugsicherung nicht geklärt ist. 2023 beschließt der Ausschuss einstimmig, sie „einer vertieften Betrachtung" zu unterziehen. 2024 steht sie wieder in den Unterlagen. Und die Verwaltung schreibt schon im Februar 2023, eine Vorbelastung sei „zwischenzeitlich eingetreten (Kalamitätsflächen)" — deshalb könne die Fläche „nunmehr zusätzlich ausgewiesen werden".

Ein geschädigter Wald macht diese Fläche ausweisbarer als ein intakter. Das ist keine Unterstellung. Das ist der Wortlaut einer Beschlussvorlage, dreieinhalb Jahre vor dem Brand.

Eine Einschränkung gehört dazu, und sie stammt von der zuständigen Behörde. Auf unsere Frage, ob eine großflächige Schädigung durch Feuer die raumordnerische Bewertung einer Fläche verändert, antwortet die Bezirksregierung Köln mit einem Wort: „Nein." Für den Regionalplan ändert der Brand nichts. Die Sätze der Beschlussvorlage stehen deshalb nicht im Widerspruch dazu — sie betreffen eine andere Ebene: die Abwägung der Gemeinde in ihrer eigenen Bauleitplanung. Genau dort, und nur dort, liegt die Frage.

Wie weit dieser Druck reicht, zeigt eine Zahl aus den Unterlagen der Naturschutzverbände: Von 19 im Gemeindegebiet geplanten Windenergieanlagen waren 18 im Wald vorgesehen. Dieselbe Präsentation nennt als Ziel der Gemeinde nüchtern „Gewinnbeteiligung" und „Gewerbesteuer" — seit 2009 fließen den Standortgemeinden mindestens 70 Prozent des Gewerbesteueraufkommens eines Windparks zu. Das ist kein Vorwurf. Es ist die Rechnung, die hinter jeder dieser Planungen steht, und sie steht in den Akten.

Bemerkenswert ist, wo diese Akten auftauchen. Der Bebauungsplan D6, nach dem seit Tagen öffentlich gesucht wurde, fand sich nicht im Geodatendienst der Gemeinde, nicht in ihrem Ratsinformationssystem und nicht in einer Antwort auf unsere Anfragen. Er fand sich in einer Präsentation derer, die ihn verhindern wollten. Eine Verwaltung, die ihre eigene Planungsgeschichte auffindbar hält, bräuchte diesen Umweg nicht.

Und dann brennt genau dieser Wald. Gut ein Viertel des Brandgebiets liegt innerhalb der Potenzialfläche A — und mehr als die Hälfte dieser Fläche ist verbrannt. Das ist keine Deckungsgleichheit, wie die kursierende Karte zunächst behauptete — deren erste Angabe liegt um die Hälfte bis vier Fünftel zu hoch. Aber es ist auch nicht das Nichts, das die Faktenchecks nahelegten.

Beweist das ein Motiv? Nein. Für ein Brandstiftungsmotiv spricht sogar ein handfestes Gegenargument: Die Bauhöhenbegrenzung der Flugsicherung auf 520 Meter über Normalnull lässt auf den Kuppen dieser Fläche rund 151 Meter Anlagenhöhe zu — die Begründung zur Offenlage von 2013 rechnete selbst mit 140 bis 180 Metern; gebraucht würden 240 bis 260. Daran ändert ein Feuer nichts. Wer hier ein Windkraftmotiv unterstellt, unterstellt einen Brandstifter, der die falschen Engpässe für die entscheidenden hielt.

Was bleibt, ist die Auskunftslage — und die ist das eigentliche Ärgernis.

Die Bezirksregierung Köln hat inzwischen geantwortet, die Gemeinde Hürtgenwald und Wald und Holz NRW haben den Eingang bestätigt und Antworten zugesagt. Die Gemeinde Hürtgenwald gab der Deutschen Presse-Agentur Auskunft und uns nicht. Einen Vorwurf, den dieser Beitrag zunächst daran geknüpft hat, nehmen wir zurück: Wir hatten geschrieben, die Auskunft zur Erdbebenstation decke sich nicht mit den eigenen Akten der Gemeinde. Das trifft nicht zu — die Begründung zur 9. Flächennutzungsplanänderung nennt die Erdbebenüberwachung ausdrücklich als einen Grund für den Verzicht auf die Fläche A. Näheres unter „In eigener Sache".

Offen bleibt der zweite Punkt: Die Auskunft, man habe sich „schlussendlich für andere Flächen entschieden", verträgt sich nicht mit dem einstimmigen Prüfauftrag des Ausschusses vom 2. März 2023, der für den Rennweg ausdrücklich „eine verbindliche Antwort über die Realisierungsmöglichkeiten" verlangt. Diese Frage haben wir der Gemeinde gestellt; sie ist unbeantwortet.

Das Ratsinformationssystem der Gemeinde sperrt Suchmaschinen vollständig aus. Die Plattform, die solche Dokumente spiegelt, sperrt ausgerechnet den Ordner /ratsdokumente. Der entscheidende Beschluss lag die ganze Zeit öffentlich vor. Gefunden hat ihn seit Beginn der Debatte niemand.

So entsteht kein Verdacht aus Belegen. So entsteht er aus Lücken. Und jede Stelle, die eine Frist verstreichen lässt, arbeitet daran mit.

Die Fragen bleiben gestellt. Dieser Beitrag wird fortgeschrieben, sobald sie beantwortet sind.


Quellenverzeichnis

Bauleitplanung und Standortuntersuchung

  1. Standortuntersuchung „Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie", VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz, Stand April 2016, 97 Seiten. Anlage 3 zur Beschlussvorlage 67/2016. Kapitel 5.2 zu Wald und Mindestgröße (Seite 32), Kapitel 6.2.1 zur Fläche A (Seiten 55 bis 58).
  2. Karte 3a „Analyseplan – Eignungsprüfung", Anlage 7 zur Beschlussvorlage 67/2016, Zeichnung PM-E-11-16-EPa-03-05, Maßstab 1:20.000, Stand 19.04.2016. Fassung 2016 der Abgrenzung; bis zum 24.09.2026 Grundlage einer Rekonstruktion der Fläche A aus dem Kartenbild. Ferner Karten 2b und 3b (Anlagen 6 und 8).
  3. Standortuntersuchung „Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“, 2. Ergänzung, VDH Projektmanagement GmbH, Stand August 2013, Anlage 4a zur Beschlussvorlage 120/2013; Tabelle 2 mit den Größen aller Potenzialflächen (Seite 78). Dazu Karte 3 „Analyseplan – Eignungsprüfung“, Anlage 4b, Zeichnung PM-E-11-16-EP-03-02, Maßstab 1:20.000, Stand 13.06.2013, Index 02 vom 08.08.2013. Grundlage der Abgrenzung der Fläche A in diesem Beitrag.
  4. Begründung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand August 2013, VDH Projektmanagement GmbH, Anlage 2a zur Beschlussvorlage 120/2013. Abgrenzungskriterien der Fläche A (Seite 12), Flächenbilanz der Konzentrationszone III „Rennweg“ mit rund 138 Hektar und realisierbare Anlagenhöhe (Seite 29).
  5. „Windkraft im Hürtgenwald?", Präsentation der Naturschutzverbände, 26 Seiten, ohne Datum, nach Inhalt aus dem Verfahren 2013/2014. Enthält auf Seite 11 die Planzeichnung des Bebauungsplans D6 „Windpark Rennweg" im Vorentwurf, auf Seite 20 diejenige des Bebauungsplans B 5 „Windpark Ochsenauel", ferner Angaben zu 19 geplanten Anlagen und zum Gewerbesteueraufkommen.
  6. Begründung zum Feststellungsbeschluss der 9. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand Dezember 2016. Verfahrensseite, Seite 4/38 zu den Ablehnungsgründen, Seite 31/38 zur Chronologie.
  7. Begründung zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans „Windkraft nördlich der Ringstraße, Raffelsbrand", Januar 2024, sowie berichtigte Fassung vom 03.06.2024. PDF. Kapitel 1.2, Kapitel 2.1 und Tabelle 1.
  8. Begründungen zur 19. und 20. Änderung des Flächennutzungsplans, Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung, Januar 2024.
  9. Plankarten zu den drei Verfahren, Maßstab 1:10.000, Datum 11.01.2024, Zeichnungen PM-B-22-179-F-01-03, PM-B-22-179-F-01-00 und PM-B-23-146-F-01-00.
  10. Verfahrensliste der Bauleitplanung und Geodatendienst der Gemeinde.
  11. Wald und Holz NRW, Landesbetrieb, Antwort der Leiterin Presse und Kommunikation vom 10.09.2026 auf die Rückfragen vom 03.09.2026 (Vorgang 2026-046): Kampfmittelbelastung und Explosionen, Waldzustand vor dem Brand, Wasserrückhalt, Sperrung seit dem 20.08.2026.
  12. Deutsche Presse-Agentur, Antwort des Leiters Konzernkommunikation vom 10.09.2026 auf die Rückfragen vom 30.08.2026 (Vorgang 2026-024): Funktion des Gesprächspartners, Fundstelle des Zitats vom 14.11.2024, Herkunft des Fünf-Kilometer-Radius aus dem LANUV-Fachbericht 142, Anhang A1, Seite 62, sowie der Beleg aus der Begründung zur 9. Flächennutzungsplanänderung.
  13. Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Antwort der Sprecherin des Regierungspräsidenten vom 16.09.2026 auf die Anfrage vom 03.09.2026 (Vorgang 2026-045): Hinzuziehung während des Brandes, fachliche Einschätzung zu den Explosionen, drei Bergungen von Brandmunitionsresten, Zuständigkeit für Sondierungen.
  14. Gemeinde Hürtgenwald, Antwort des Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters vom 18.09.2026 auf die Anfrage vom 11.09.2026 (Vorgänge 2026-011, 2026-023 und 2026-036): Übernahme der Bauamtsleitung zum 01.07.2026 sowie die Mitteilung des Geologischen Dienstes NRW zur Errichtung am Rande des Fünf-Kilometer-Radius.

Ratsunterlagen

  1. Tischvorlage 69/2014 vom 02.04.2014, Aktenzeichen III F/Ra, mit der Passage zur Flugsicherung und der Höhenbeschränkung von 520 m ü. NN.
  2. Beschluss 69/2014 aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 08.04.2014, ausgefertigt am 23.04.2014, Abstimmungsergebnis 21 zu 4.
  3. Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 08.04.2014.
  4. Beschluss 19/2023 aus der Niederschrift der 13. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Nachhaltigkeit vom 02.03.2023 sowie Beschlussvorlage 19/2023 vom 14.02.2023, Aktenzeichen 621.00-003.
  5. Beschlüsse 3/2024, 4/2024 und 5/2024 vom 30.01.2024, jeweils 14 zu 0 Stimmen.
  6. Beschluss 130/2024 vom 14.11.2024 und Beschlussvorlage 130/2024 vom 29.10.2024, Aktenzeichen 621.31-009 Ma. Die acht Anlagen liegen der Redaktion nicht vor.
  7. Beschlussvorlage 67/2016 vom 25.04.2016 für die Gemeinderatssitzung am 12.05.2016, mit der vollständigen Liste der 30 Verfahrensanlagen.
  8. Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 07.04.2016, in der die Beschlussfassung vertagt wurde.
  9. Ratsinformationssystem der Gemeinde, ratsinfo.huertgenwald.de, System SD.NET RIM. Die robots.txt lautet „User-Agent: * / Disallow: / / Allow: /termine/ics/". Abgerufen wurde allein der freigegebene Kalender.

Geodaten

  1. Copernicus Emergency Management Service, Aktivierung EMSR920, AOI 01. Delineation Version 2 (159,3 ha kartiert, 482,0 ha nicht auswertbar) und Grading Version 1 (172,8 ha).
  2. Gemeinde Hürtgenwald, Bauleitplandaten über den WFS-Dienst geodata.o-sp.de, Stand 20.08.2026, dl-de/by-2-0. Abgerufen wurden alle fünf Ebenen mit zusammen 302 Objekten.
  3. Geologischer Dienst NRW, Datensatz „Seismologische Stationen in Nordrhein-Westfalen", Objekt GeophStation_EAS_GSH, 6,3797° Ost / 50,7359° Nord, abgerufen über die OGC API.
  4. Geobasis NRW, Digitale Orthophotos DOP20, Digitale Topographische Karte und Digitales Geländemodell, bezogen über die Dienste wms.nrw.de/geobasis und wcs.nrw.de/geobasis, dl-de/by-2-0.
  5. OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL: Windkraftanlagen, Rennweg, Ortslagen. Nicht amtlich.

Rechtsgrundlagen

  1. Windenergie-Erlass Nordrhein-Westfalen, Ministerialblatt NRW 2018 S. 258.
  2. Erlass zum Landesentwicklungsplan Erneuerbare Energien vom 28.12.2022.
  3. Windenergieflächenbedarfsgesetz sowie § 245e Absatz 1 und § 249 Absatz 2 Baugesetzbuch.

Behördliche Auskünfte und Mitteilungen

  1. Kreis Düren, Pressemitteilungen vom 14. August und 16. August 2026.
  2. Staatsanwaltschaft Aachen, Auskunft vom 27.08.2026 (Vorgang 2026-015).
  3. Bundesregierung, Kanzler Merz besucht Hürtgenwald, 22.08.2026, sowie Maßnahmen zum Umgang mit Dürre und Hitze, 26.08.2026.
  4. Evangelischer Pressedienst, Merz im Waldbrandgebiet, 22.08.2026.
  5. Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Auskunft vom 03.09.2026 auf die Presseanfrage vom 26.08.2026 (Vorgang 2026-013), mit der Kartenanlage „Brandgebiet", Stand 27.08.2026, Maßstab 1:14.641.

Presseanfragen der Redaktion, unbeantwortet

  1. Gemeinde Hürtgenwald, 26.08.2026, Erinnerung 30.08.2026, Frist 06.09.2026 (2026-011); Eingang am 31.08.2026 bestätigt.
  2. Kreis Düren, 26.08.2026, Frist 02.09.2026 (2026-012); Eingang bestätigt, Aufschub erbeten am 31.08.2026.
  3. Wald und Holz NRW, 26.08.2026, Frist 07.09.2026 (2026-013); Eingang bestätigt, Aufschub erbeten am 02.09.2026.
  4. Bezirksregierung Köln, 26.08.2026, ergänzt 31.08.2026 (2026-014); Auskunft vom 02.09.2026.

Geprüfte Darstellungen

  1. Vier Kartenfassungen und die zugehörigen Beiträge des Kontos @NachdenkerOB auf X vom 26. bis 29. August 2026.
  2. Bitten der Redaktion um Stellungnahme, beide öffentlich am 26.08.2026 (Konto @finger_klopfer). Unbeantwortet.
  3. Bürgerinitiative „Rettet den Hürtgenwald", rettet-den-huertgenwald.jimdofree.com, Argumente und Nachrichtenarchiv 2013 bis 2015.

Andere Faktenprüfungen

  1. Deutsche Presse-Agentur, Faktencheck vom 28.08.2026, dpa-factchecking.com.
  2. Mimikama, „Traf der Hürtgenwald-Brand eine geplante Windkraftfläche?", von Claudia Spiess, 27.08.2026, mimikama.org. Bewertung: „Teilweise richtig, aber irreführend". Stützt sich unter anderem auf die Landtagsdrucksachen 16/5577 und 16/5946, einen Bericht der Aachener Zeitung, das Hinweisportal der Polizei Köln und das Landesforstgesetz NRW.

Eigene Auswertung

  1. Auslesen der Potenzialflächen aus den Vektorzeichnungen Karte 3 (2013) und Karte 3a (2016); Einpassung über die gezeichnete Gemeindegrenze, mittlerer Restfehler 4,1 Meter, Drehung 2,32 Grad (Differenz der Gitternorde zwischen Gauß-Krüger und UTM). Kontrolle an den Flächengrößen der Standortuntersuchung 2013: mittlere Abweichung 1,4 Hektar über elf Flächen, Summe 565 statt 569 Hektar. Verschneidung mit den Brandpolygonen in ETRS89 / UTM 32N. Frühere Fassungen dieses Beitrags beruhten auf einer Einpassung der Karte 3a als Rasterbild über sechs Passpunkte, mittlerer Restfehler 35 Meter. Alle im Beitrag genannten Zahlen sind über die Werkzeuge der Redaktion reproduzierbar.
  2. Einmessung der amtlichen Brandgebietsabgrenzung aus dem Vektorpfad der Kartenanlage über die Koordinatenangaben am Blattrand, ETRS89/UTM 32N. Kontrollrechnung Rahmenmaß gegen Maßstab: Abweichung 0,02 Prozent in Ost, 0,00 Prozent in Nord.

Zitate aus den Planunterlagen sind amtliche Werke nach § 5 UrhG und unverändert wiedergegeben. Die zitierten Beiträge aus sozialen Netzwerken sind öffentlich abrufbar. Der Urheber der geprüften Karten wurde am 26.08.2026 zweimal öffentlich um eine Stellungnahme gebeten und hat sich am 27. und 28.08.2026 über Direktnachrichten an die Redaktion gewandt. Aus diesen Nachrichten wird nicht zitiert, weil sein Profil anonym ist.

Vorgeschichte Zum Waldbrand Hürtgenwald: Vom X-Post zur Geodaten-Recherche: der Windkraft-Verdacht im Hürtgenwald (26. August)

Korrektur vom 30. August 2026, 22.00 Uhr. Dieser Beitrag hielt in seiner am selben Tag um 17.30 Uhr veröffentlichten ersten Fassung fest, ein Bebauungsplan „D6 Windpark Rennweg" lasse sich nicht nachweisen, weil er im Geodatendienst der Gemeinde fehlt. Am Abend des 30. August wurde der Redaktion eine Präsentation der Naturschutzverbände zugänglich, die die Planzeichnung des Vorentwurfs enthält. Der Bebauungsplan existiert. Die betroffenen Passagen sind geändert, der Beitrag ist um einen Abschnitt dazu ergänzt.

Korrektur vom 2. September 2026. Dieser Beitrag hielt fest, der Urheber der geprüften Karte habe auf zwei öffentliche Bitten um Stellungnahme nicht geantwortet und äußere sich ausschließlich öffentlich. Das trifft nicht zu: Er hat sich am 27. und 28. August über Direktnachrichten an die Redaktion gewandt und dort zur Sache vorgetragen. Diese Nachrichten sind uns entgangen; auf den Fehler hat er anschließend zweimal öffentlich hingewiesen. Wir bedauern dies und haben die betreffenden Stellen berichtigt.

Aktualisierung vom 2. September 2026. Die Bezirksregierung Köln hat unsere Presseanfrage vom 26. August beantwortet. Der Beitrag ist um den Abschnitt „Was der Regionalplan sagt" ergänzt, der ihre Auskunft wiedergibt und gegen die amtlichen Geodaten des Landes prüft. Die Statusübersicht der Presseanfragen und zwei davon abhängige Sätze sind auf den aktuellen Stand gebracht.

Korrektur und Aktualisierung vom 3. September 2026. Dieser Beitrag nannte eine „belastbare Spanne von etwa 80 bis 100 Hektar" für die Überschneidung von Brandgebiet und Potenzialfläche A. Die Spanne war zu eng. Sie beruhte auf der Satellitenkartierung des Copernicus-Dienstes, die 159,3 Hektar erfasst und weitere 482 Hektar ausdrücklich als nicht auswertbar auswies. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen hat am 3. September eine amtliche Abgrenzung vorgelegt: 388,1 Hektar. Die Überschneidung beträgt danach rund 197 Hektar oder 51 Prozent des Brandgebiets. Der Beitrag ist um einen Abschnitt dazu ergänzt, die betroffenen Zahlen sind berichtigt.

Korrektur vom 24. September 2026. Dieser Beitrag nannte als Überschneidung von Brandgebiet und Potenzialfläche A rund 97 Hektar oder 61 Prozent der von Copernicus kartierten Brandfläche und 197 Hektar oder 51 Prozent des amtlichen Brandgebiets. Diese Zahlen waren zu hoch. Sie beruhten auf einer Rekonstruktion der Fläche A aus einem Kartenbild, der die Aussparungen im Inneren der Fläche fehlten; sie maß 296 statt der in der Standortuntersuchung genannten 196 Hektar. Die Redaktion hat die Abgrenzung inzwischen aus der Planzeichnung von 2013 ausgelesen. Die Überschneidung beträgt danach 53 Hektar oder 34 Prozent der kartierten und 111 Hektar oder 29 Prozent der amtlichen Brandfläche. Überschrift, Einleitung, die betroffenen Zahlen, der Abstand zum nächsten Windenergiebereich, der Formvergleich mit dem Bebauungsplan D6 und drei Karten sind berichtigt. Die vierte Fassung der kursierenden Karte, deren Prozentwert dieser Beitrag als zu hoch bezeichnet hatte, liegt nahe an der berichtigten Zahl.


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