Wenn Antifaschismus Gewalt legitimiert: Der gefährliche blinde Fleck der taz

Ein Kommentar in der taz erklärt angesichts einer möglichen AfD-Regierungsbeteiligung selbst „gewaltförmige“ Formen des Widerstands zum Gegenstand notwendiger Überlegungen. Das ist nicht nur eine bemerkenswerte Grenzverschiebung. Es beruht auch auf einer höchst einseitigen Beschreibung der politischen Entwicklung in Deutschland. Denn die AfD ist nicht nur Ursache gesellschaftlicher Polarisierung. Ihr Aufstieg ist auch Symptom einer jahrelangen Vertrauenskrise.
Von einem direkten Aufruf, Menschen anzugreifen, kann man nicht ohne Weiteres sprechen. Trotzdem steht in einem aktuellen Kommentar der taz ein Satz, bei dem eine demokratische Öffentlichkeit hellhörig werden sollte.
In seinem Kommentar „Weckruf zur Wehrhaftigkeit“ schreibt Jens Uthoff:
„Insofern ist es zwingend, sich mit Widerstandsformen – notfalls auch gewaltförmiger Natur – auseinanderzusetzen.“
Ausgangspunkt sind steigende Zahlen rechtsextremer Straftaten, die Bedrohung von Minderheiten und die Möglichkeit, dass die AfD künftig Regierungsverantwortung übernehmen könnte.
Die Botschaft ist damit subtiler als ein unmittelbarer Gewaltaufruf – aber gerade deshalb diskussionswürdig: Eine mögliche zukünftige politische Entwicklung wird zum Anlass genommen, die Grenze zwischen demokratischem Widerstand und politischer Gewalt zumindest gedanklich zu öffnen.
Wer entscheidet eigentlich, wann Gewalt legitim wird?
Das Grundgesetz hat darauf eine bemerkenswert eindeutige Antwort.
Deutschland verfügt über ein staatliches Gewaltmonopol. Das Bundesverfassungsgericht zählt dieses ausdrücklich zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Politische Konflikte werden durch Wahlen, Parlamente, Behörden und unabhängige Gerichte entschieden – nicht dadurch, dass politische Gruppen ihren Gegner selbst zum Feind erklären und daraus ein Recht auf Gewalt ableiten.
Das Grundgesetz kennt in Artikel 20 Absatz 4 zwar tatsächlich ein Widerstandsrecht. Die Hürde könnte aber kaum höher sein: Widerstand ist gegen denjenigen zulässig, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“.
Eine mögliche AfD-Regierungsbeteiligung erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Auch eine Partei, die man für radikal oder gefährlich hält, kann Wahlen gewinnen. Auch eine solche Regierung bleibt an Verfassung, Gesetze und Gerichte gebunden. Überschreitet sie diese Grenzen, existieren Rechtswege bis hin zum Bundesverfassungsgericht.
Gerade das unterscheidet Rechtsstaat von Selbstjustiz.
Die AfD fiel nicht vom Himmel
Noch grundlegender ist jedoch ein anderer blinder Fleck des taz-Kommentars.
Seine politische Kausalkette beginnt im Grunde mit dem Erstarken der Rechten. Doch warum wählen inzwischen Millionen Menschen AfD?
Die unbequeme Antwort lautet: Die Partei ist nicht nur ein Treiber gesellschaftlicher Polarisierung. Ihr Erfolg ist zugleich Ausdruck einer tiefen politischen Vertrauenskrise.
Die Migrationspolitik seit 2015 gehört dazu. Ebenso die Erfahrungen der Corona-Jahre mit erheblichen Grundrechtseingriffen und einer teilweise erbitterten gesellschaftlichen Auseinandersetzung darüber, welche Einschränkungen verhältnismäßig waren.
Hinzu kommen Sorgen über Kriminalität und innere Sicherheit, islamistischen Extremismus, islamisch beziehungsweise islamistisch motivierten Antisemitismus und die Erfahrung mancher Bürger, dass bestimmte politische Probleme nur unter erheblichem moralischen Rechtfertigungsdruck angesprochen werden können.
Keine dieser Entwicklungen rechtfertigt Rechtsextremismus. Aber wer verstehen möchte, warum Menschen AfD wählen, kann sie auch nicht einfach aus der Geschichte streichen.
Wer die AfD ausschließlich als Ursache der gesellschaftlichen Krise beschreibt und nicht zugleich untersucht, inwieweit ihr Aufstieg auch Folge dieser Krise ist, betreibt keine vollständige Ursachenanalyse.
Und was bedeuten eigentlich die Zahlen „rechter Straftaten“?
Eine zentrale argumentative Stütze des taz-Kommentars sind die hohen Zahlen politisch motivierter Kriminalität von rechts.
Dass Rechtsextremismus und rechte Gewalt reale Probleme darstellen, ist nicht ernsthaft zu bestreiten. Problematisch wird es jedoch, wenn unterschiedliche Kategorien in der öffentlichen Wahrnehmung miteinander verschwimmen.
Politisch motivierte Kriminalität von rechts ist nicht dasselbe wie rechtsextreme Gewalt.
In der PMK-Statistik finden sich neben Gewaltdelikten unter anderem Propagandadelikte, das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen, Sachbeschädigungen und bestimmte Äußerungsdelikte.
Nach den Fallzahlen des Bundeskriminalamts zur politisch motivierten Kriminalität wurden beispielsweise für 2024 insgesamt 42.788 Straftaten im Bereich PMK-rechts registriert. Davon waren 1.488 Gewaltdelikte.
Das ist noch immer eine erschreckend hohe Zahl. Aber es ist etwas fundamental anderes als der Eindruck von mehr als 40.000 rechten Gewalttaten.
Gerade bei der Verwendung solcher Zahlen müsste journalistische Sorgfalt bedeuten, zwischen Straftat, Hasskriminalität, Extremismus und tatsächlicher Gewalt zu unterscheiden.
Auch die Zuordnung verdient eine kritische Betrachtung
Hinzu kommt ein methodisches Problem.
Politisch motivierte Straftaten werden von den Behörden einem Phänomenbereich zugeordnet. Entscheidend sollen Motivation, Tatumstände, Täterwissen und weitere Erkenntnisse sein.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass jedes irgendwo geschmierte Hakenkreuz automatisch von einem Rechtsextremisten stammen muss.
Ein Hakenkreuz, das beispielsweise von einem linken Täter an ein AfD-Büro geschmiert würde, um dessen Nutzer als Nationalsozialisten zu diffamieren, müsste nach der offiziellen Systematik anhand der tatsächlichen Tatmotivation bewertet werden.
Gerade deshalb wäre interessant zu wissen: Wie häufig sind Täter bei der statistischen Erfassung unbekannt? Wie oft werden ursprüngliche Zuordnungen später korrigiert? Wie viele Fälle führen zu Anklagen oder Verurteilungen?
Das sind wichtige Fragen, wenn aus einer polizeilichen Eingangsstatistik anschließend weitreichende politische Schlussfolgerungen gezogen werden.
Auch Meldestellen für vermeintliche Hassrede verdienen eine solche Untersuchung. Eine Meldung oder Anzeige beweist zunächst weder Strafbarkeit noch Schuld.
Wenn staatlich unterstützte oder mit Behörden kooperierende Meldestrukturen darüber hinaus legale, aber als problematisch empfundene Meinungsäußerungen erfassen, stellt sich eine zusätzliche Frage: Werden Äußerungen unterschiedlicher politischer Lager tatsächlich nach denselben Maßstäben behandelt?
Das sollte man nicht einfach behaupten. Aber in einer Demokratie muss man es untersuchen dürfen.
Der blinde Fleck: Linke Gewalt ist längst Realität
Noch deutlicher wird das Problem, wenn man nicht nur Fälle zählt, sondern betrachtet, was tatsächlich getan wird.
Linksextremistische Gewalt und Sabotage gegen kritische Infrastruktur sind keine theoretischen Zukunftsszenarien.
Das haben die vergangenen Jahre mehrfach gezeigt. Und spätestens seit Januar 2026 kann darüber kaum noch hinweggesehen werden.
Berlin: 45.000 Haushalte ohne Strom
Am 3. Januar 2026 wurden durch einen Brandanschlag auf Starkstromkabel in Berlin-Lichterfelde zentrale Teile der Stromversorgung beschädigt.
Die Folgen waren enorm.
Nach Angaben des Bundeskriminalamts waren rund 45.000 Privathaushalte, 2.200 Gewerbekunden sowie mehrere Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen von teilweise tagelangen Unterbrechungen der Stromversorgung betroffen.
Bei winterlichen Temperaturen fielen in zahlreichen Wohnungen mit dem Strom auch die Heizungen aus. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sprach von mehr als 100.000 Menschen, die unter den Folgen des Anschlags zu leiden hatten.
Betroffen waren also nicht lediglich Unternehmen oder irgendwelche abstrakten „kapitalistischen Strukturen“.
Betroffen waren ganz normale Bürger. Kranke und Pflegebedürftige gehörten ebenfalls zu den Betroffenen.
Zu dem Anschlag bekannte sich eine sogenannte „Vulkangruppe“. Das Landeskriminalamt, das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz stuften das Bekennerschreiben als glaubwürdig ein. Die genaue Täterschaft ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Die Dimension des Vorgangs zeigt sich auch daran, wer inzwischen ermittelt und wegen welcher möglichen Straftaten.
Der Generalbundesanwalt hat ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet – unter anderem wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, gemeinschaftlicher Brandstiftung, gemeinschädlicher Sachbeschädigung, Störung öffentlicher Betriebe und verfassungsfeindlicher Sabotage.
Nach Angaben der Bundesregierung besteht im Sinne eines Anfangsverdachts die Annahme, dass Mitglieder einer „Vulkangruppe“ für den Anschlag verantwortlich sind.
Die Bundeszentrale für politische Bildung kommt in ihrer Analyse der „Vulkangruppe(n)“ zu einer bemerkenswerten Feststellung: Viel spreche für einen linksextremistischen Akteur. Die massiven Auswirkungen auf die Bevölkerung seien vorhersehbar gewesen und nach Analyse der Bekennerschreiben offenbar in Kauf genommen worden.
Das ist eine Dimension politisch motivierter Gewalt, die man kaum als Randerscheinung abtun kann.
Grünheide war schon vorher ein Warnsignal
Der Berliner Anschlag kam nicht aus dem Nichts. Bereits im März 2024 führte ein Brandanschlag auf einen Hochspannungsmast bei Grünheide zu einem Stromausfall beim Tesla-Werk und in der Umgebung. Auch hierzu bekannte sich eine „Vulkangruppe“.
Der Angriff traf keineswegs ausschließlich Tesla. Tausende Haushalte waren betroffen, ein Krankenhaus musste auf Notstrom zurückgreifen und der wirtschaftliche Schaden erreichte enorme Dimensionen.
Solche Angriffe auf Stromversorgung, Telekommunikation, Bahnverkehr oder Industrieanlagen zeigen, warum bei politischer Kriminalität nicht allein die Anzahl einzelner Fälle entscheidend sein kann.
Die entscheidende Frage lautet auch:
Welche Qualität besitzen diese Taten und welche Schäden können sie für eine Gesellschaft verursachen?
Ein verbotener Social-Media-Beitrag, das Verwenden eines verfassungswidrigen Kennzeichens und die Sabotage eines Stromnetzes können jeweils in politischen Kriminalitätsstatistiken auftauchen.
Ihre gesellschaftliche Gefährlichkeit ist offensichtlich nicht identisch.
Auch im lokalen Raum gibt es linke Gewalt
Der Fingerklopfer hat diese Entwicklung bereits mehrfach dokumentiert. Nach einem Angriff auf Teilnehmer des „Freiheitslaufs“ berichteten wir über ein linksextremistisches Bekennerschreiben, in dem sogar Fahrzeugkennzeichen veröffentlicht wurden. Bereits zuvor hatten wir uns mit der Frage beschäftigt, wo politischer Protest endet und Einschüchterung und militante Antifa-Strukturen beginnen.
Auch bei unserer Berichterstattung über den AfD-Bürgerdialog in Herborn-Merkenbach zeigte sich, wie weit die politische Lagerbildung inzwischen fortgeschritten ist. Und leider werden auch Gastwirte immer häufiger Opfer linksradikaler Einschüchterung, wie wir in Holzhausen, Isselbach und Offheim dokumentieren mussten.
Ausgerechnet jetzt soll über weitere „gewaltförmige“ Gegenwehr nachgedacht werden?
Und damit bekommt der Satz des taz-Kommentars eine völlig andere Dimension.
Linke politische Gewalt ist keine hypothetische Erscheinung einer möglichen Zukunft. Sie existiert bereits.
Sicherheitsbehörden dokumentieren seit Jahren gewaltorientierte linksextremistische Szenen und Anschläge auf Infrastruktur.
Im Januar 2026 verlieren infolge eines Anschlags Zehntausende Berliner mitten im Winter Strom und teilweise Heizung. Der Generalbundesanwalt ermittelt inzwischen unter anderem wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und verfassungsfeindlicher Sabotage.
Wenige Monate später erklärt ein taz-Autor angesichts einer möglichen AfD-Regierungsbeteiligung, es sei „zwingend“, sich notfalls auch mit „gewaltförmigen“ Widerstandsformen auseinanderzusetzen.
Das ist zumindest eine bemerkenswerte Konstellation. Denn welche Wirkung hat eine solche Argumentation auf Menschen, die politische Gewalt ohnehin für legitim halten?
Der Autor möchte offenbar vor einer Radikalisierung von rechts warnen. Dabei riskiert er, die moralische Hemmschwelle für eine Radikalisierung von links abzusenken.
Der verschwiegene Antisemitismus
Ähnlich selektiv erscheint häufig die Betrachtung des Antisemitismus.
Rechtsextremer Antisemitismus ist real und muss konsequent bekämpft werden.
Aber spätestens seit dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 kann niemand ernsthaft über Antisemitismus in Deutschland sprechen, ohne auch islamistischen sowie in Teilen migrantischer Milieus vorhandenen Antisemitismus zu thematisieren.
Wer Judenhass nur dann prominent problematisiert, wenn er in das eigene politische Erklärungsmuster passt, schützt jüdisches Leben nicht konsequent.
Antisemitismus bleibt Antisemitismus – unabhängig davon, ob er von einem Neonazi, Islamisten oder linken Israelhasser ausgeht.
Genau derselbe universelle Maßstab muss für politische Gewalt gelten.
Migration und Gewalt: Auch unbequeme Fragen müssen erlaubt sein
Das Gleiche gilt für die Diskussion über Migration und Kriminalität.
Ausländische Herkunft macht niemanden zum Straftäter. Millionen Migranten leben friedlich in Deutschland.
Gerade deshalb muss es möglich sein, über statistisch auffällige Entwicklungen oder bestimmte Tätergruppen zu sprechen, ohne daraus pauschale Urteile über Migranten abzuleiten.
Wenn Bürger konkrete Sicherheitsprobleme wahrnehmen, ist die demokratische Antwort darauf nicht, diese Wahrnehmung moralisch zu diskreditieren.
Sie besteht darin, die Zahlen offenzulegen, Ursachen zu untersuchen und Probleme zu lösen.
Wer dagegen bereits die Thematisierung solcher Fragen in die Nähe des Rechtsextremismus rückt, schafft möglicherweise genau jenen politischen Raum, den anschließend die AfD besetzt.
Die gefährliche Rückkopplung
Damit kommen wir zum vielleicht wichtigsten Punkt.
Ein Bürger erlebt die Migrationskrise. Er erlebt die Corona-Maßnahmen. Er nimmt islamistische Anschläge, antisemitische Demonstrationen, linksextreme Gewalt oder Angriffe auf Infrastruktur wahr. Vielleicht hält er die etablierten Parteien für unfähig oder unwillig, diese Probleme ausreichend zu lösen.
Er wählt aus Protest AfD.
Nun erfährt derselbe Bürger, dass gerade seine Wahlentscheidung als Beleg einer immer größeren Gefahr von rechts interpretiert wird.
Und schließlich liest er in einer großen linken Tageszeitung, angesichts einer möglichen Regierungsbeteiligung dieser Partei müsse man sich „notfalls auch“ mit gewaltförmigen Widerstandsformen beschäftigen.
Man muss kein AfD-Anhänger sein, um zu erkennen, welche fatale Rückkopplung hier entstehen kann:
Vertrauensverlust → Protestwahl → gesellschaftliche Ausgrenzung → weitere Polarisierung → noch stärkerer Vertrauensverlust.
Wer diesen Kreislauf durchbrechen möchte, sollte seine Ursachen untersuchen.
Nicht diejenigen bekämpfen, die auf sie hinweisen.
Der einfache Test: Was wäre, wenn ein Rechter diesen Satz schriebe?
Am Ende hilft ein Perspektivwechsel. Man ersetze in Uthoffs Argumentation „AfD“ durch eine linke Partei.
Man stelle sich einen rechtskonservativen Autor vor, der angesichts einer möglichen linken Bundesregierung und von ihm befürchteter Grundrechtseingriffe schreibt:
Es sei nun zwingend, sich mit Widerstandsformen – „notfalls auch gewaltförmiger Natur“ – auseinanderzusetzen.
Die Empörung wäre zu Recht gewaltig. Und genau darin liegt der rechtsstaatliche Test:
Ein Prinzip ist nur dann ein Prinzip, wenn es auch für den politischen Gegner gilt.
Das Gewaltmonopol gilt für Rechte. Es gilt für Linke. Es gilt für Islamisten. Und selbstverständlich gilt es auch für selbsternannte Antifaschisten.
Wehrhafte Demokratie heißt nicht militante Demokratie
Eine Demokratie darf und muss sich gegen ihre Feinde verteidigen.
Dafür besitzt Deutschland Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Verfassungsschutz, Parteienrecht und letztlich sogar die Möglichkeit eines Parteienverbots.
Was sie gerade nicht benötigt, sind politische Gruppen, die selbst darüber entscheiden, wann der Rechtsstaat nicht mehr genügt und Gewalt moralisch legitim wird.
Der taz-Kommentar möchte vor einer möglichen zukünftigen Aushöhlung des Rechtsstaats durch die AfD warnen.
Dabei gerät er selbst gefährlich nahe an eine Vorstellung, die einem fundamentalen rechtsstaatlichen Prinzip widerspricht: dass die Legitimität politischer Gewalt davon abhängen könnte, wer sie ausübt und für welches vermeintlich gute Ziel.
Wer den Aufstieg der AfD verstehen will, sollte deshalb nicht nur nach rechts schauen.
Er sollte auch über Migration, staatliche Fehlentscheidungen, islamistischen Antisemitismus, linksextreme Gewalt, Grundrechtseingriffe und den Vertrauensverlust gegenüber Politik und Medien sprechen.
Und er sollte zur Kenntnis nehmen, dass linksextremistische Gewalt keine abstrakte Gefahr ist. Der Berliner Stromanschlag vom Januar 2026 hat mehr als 100.000 Menschen die möglichen Folgen politisch motivierter Sabotage unmittelbar erleben lassen.
Das relativiert rechte Gewalt nicht. Es verweigert lediglich ihre Instrumentalisierung zur Rechtfertigung der nächsten Gewalt.
Eine Demokratie verteidigt sich nicht dadurch, dass eine politische Seite für sich selbst Ausnahmen vom Gewaltverbot entdeckt. Sie verteidigt sich dadurch, dass für alle dieselben Regeln gelten.