29. Januar 2026
Bürgerliste stoppt geplante Inhaltskontrolle von Wahlplakaten im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Marburg - Im Vorfeld der Kommunalwahl am 15. März 2026 kam es im Landkreis Marburg-Biedenkopf zu einem bemerkenswerten Vorgang: Zwei Verwaltungen wollten die Genehmigung für Wahlplakatierung an eine Vorabprüfung der Plakatmotive knüpfen. Nach rechtlichen Hinweisen ruderten beide Kommunen zurück – und verzichteten auf die umstrittene Inhaltskontrolle.
Betroffen waren die Gemeinde Ebsdorfergrund und die Universitätsstadt Marburg. In beiden Fällen sollten Parteien und Wählergruppen ihre Plakatmotive vorab bei der Verwaltung einreichen. In Marburg kam zusätzlich die Forderung hinzu, eine Erklärung nach der EU-Verordnung zur „Transparenz und dem Targeting politischer Werbung“ (TTPA) abzugeben.
Die Bürgerliste Weiterdenken sah darin einen klaren Verstoß gegen Artikel 5 des Grundgesetzes. Das dort verankerte Zensurverbot untersagt staatlichen Stellen jede präventive Kontrolle politischer Meinungsäußerungen. „Eine Genehmigung unter dem Vorbehalt einer inhaltlichen Vorabprüfung ist nichts anderes als staatliche Vorzensur“, argumentierten die Weiterdenker.