Artikel 5 wirkt auch vor Ort: Bürgerliste stoppt geplante Wahlplakat-Prüfung

Bürgerliste stoppt geplante Inhaltskontrolle von Wahlplakaten im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Marburg - Im Vorfeld der Kommunalwahl am 15. März 2026 kam es im Landkreis Marburg-Biedenkopf zu einem bemerkenswerten Vorgang: Zwei Verwaltungen wollten die Genehmigung für Wahlplakatierung an eine Vorabprüfung der Plakatmotive knüpfen. Nach rechtlichen Hinweisen ruderten beide Kommunen zurück – und verzichteten auf die umstrittene Inhaltskontrolle.
Betroffen waren die Gemeinde Ebsdorfergrund und die Universitätsstadt Marburg. In beiden Fällen sollten Parteien und Wählergruppen ihre Plakatmotive vorab bei der Verwaltung einreichen. In Marburg kam zusätzlich die Forderung hinzu, eine Erklärung nach der EU-Verordnung zur „Transparenz und dem Targeting politischer Werbung“ (TTPA) abzugeben.
Die Bürgerliste Weiterdenken sah darin einen klaren Verstoß gegen Artikel 5 des Grundgesetzes. Das dort verankerte Zensurverbot untersagt staatlichen Stellen jede präventive Kontrolle politischer Meinungsäußerungen. „Eine Genehmigung unter dem Vorbehalt einer inhaltlichen Vorabprüfung ist nichts anderes als staatliche Vorzensur“, argumentierten die Weiterdenker.
Ebsdorfergrund: Satzung kollidiert mit dem Grundgesetz
In der Gemeinde Ebsdorfergrund hatte sich die Verwaltung auf eine 2023 beschlossene Satzungsregelung berufen. Nach dem Hinweis auf die verfassungsrechtliche Problematik prüften Bürgermeister Hanno Kern und der Gemeindevorstand den Vorgang erneut – und gaben Entwarnung: Künftig wird auf die Vorlage von Plakatmotiven verzichtet. Die Satzung soll bei Gelegenheit angepasst werden.
Dr. Frank Michler, Kandidat der Bürgerliste, lobte die schnelle Reaktion der Verwaltung: Kritikfähigkeit und Korrekturbereitschaft seien entscheidend, um Rechtsverstöße ohne eskalierenden Streit zu beheben.
Marburg: EU-Verordnung falsch angewandt
Auch in der Marburg verlangte der Magistrat zunächst die Übersendung von Plakatmotiven sowie eine TTPA-Erklärung. Begründet wurde dies mit der EU-Verordnung 2024/900. Nach Intervention der Bürgerliste folgte jedoch eine erneute Prüfung – mit klarem Ergebnis: Die Pflichten der Verordnung richten sich an Werbedienstleister, nicht an Kommunen, die im Rahmen der Chancengleichheit kostenlose Plakatflächen bereitstellen.
Die Stadt korrigierte ihre ursprüngliche Anweisung, verzichtete auf die Erklärung nach Artikel 7 der TTPA-Verordnung und kündigte an, bereits eingereichte Unterlagen zu vernichten. Auch die Aufforderung zur Einsendung von Motiven wurde zurückgenommen.
Signalwirkung über den Einzelfall hinaus
Für die Bürgerliste Weiterdenken ist der Vorgang mehr als eine lokale Verwaltungsposse. Er zeige, wie schnell – auch ohne böse Absicht – Grundrechte ins Rutschen geraten können. Besonders kritisch sehen die Weiterdenker die neue EU-Regulierung zur politischen Werbung, die bereits bei großen Plattformen zu einem faktischen Rückzug aus politischer Werbung geführt habe.
Das Fazit der Wählergruppe ist eindeutig: Meinungsfreiheit beginnt nicht erst in Berlin oder Brüssel, sondern am Laternenmast vor der eigenen Haustür. Oder, wie es das Leitbild der Aktion zusammenfasst: Zensur ist auch im kleinsten Dorf ein Problem – und muss dort ebenso entschieden zurückgewiesen werden.