NIUS, Correctiv und die doppelte Moral: Wer schützt eigentlich die Informanten?

Ein Datenleck, ein öffentlicher Schlagabtausch und unbeantwortete Presseanfragen: Während Correctiv tief in internen Redaktionsdaten von NIUS recherchiert und Julian Reichelt journalistische Solidarität einfordert, bleiben Fragen zum Schutz möglicher Hinweisgeber auf beiden Seiten unbeantwortet. Der Fingerklopfer ist selbst betroffen – und erlebt, wie wenig von den großen Worten übrig bleibt, wenn eine andere Redaktion konkrete Antworten verlangt.
Es ist ein bemerkenswertes Schauspiel, das sich derzeit zwischen dem Nachrichtenportal NIUS und dem Rechercheunternehmen Correctiv abspielt. Auf der einen Seite ein Medium, aus dessen IT-Systemen offenbar wiederholt sensible Daten abfließen konnten, darunter persönliche Informationen über Leser, zahlende Abonnenten und möglicherweise auch journalistische Gesprächspartner. Auf der anderen Seite ein Rechercheportal, das sich der Aufklärung verschrieben hat, nun aber selbst erklären müsste, wo bei der Auswertung fremder, mutmaßlich rechtswidrig beschaffter Redaktionsdaten die Grenzen journalistischer Neugier verlaufen.
Beide Seiten beanspruchen dabei die journalistische Moral für sich. Correctiv verweist auf das öffentliche Interesse und die Verantwortung von Medienhäusern für die Sicherheit vertraulicher Informationen. NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt spricht von einem beispiellosen Angriff auf die Pressefreiheit, vom Schutz journalistischer Quellen und von der Verpflichtung, andere Redaktionen bei entsprechenden Gefahren unverzüglich zu warnen.
So weit, so grundsätzlich.
Doch während sich beide Häuser öffentlich mit Vorwürfen und Rechtfertigungen überziehen, bleibt eine wesentlich einfachere Frage unbeantwortet: Was geschieht eigentlich mit den Menschen, die einer Redaktion im Vertrauen Informationen überlassen haben und deren Daten nun möglicherweise in fremde Hände gelangt sind?
Der Fingerklopfer hat diese Frage beiden Medienhäusern gestellt. Nicht beiläufig und auch nicht versteckt in einem umfangreichen Fragenkatalog, sondern ausdrücklich als dringliche Presseanfrage mit einer klaren Frist. Bislang haben weder NIUS noch Correctiv geantwortet.
Das ist umso irritierender, weil unsere Redaktion selbst zu denjenigen gehört, die von den Sicherheitsvorfällen bei NIUS betroffen sein könnten.
Ein Datenleck, das Fragen nach der gesamten Sicherheitsarchitektur aufwirft
Am 8. Oktober veröffentlichte Correctiv eine Recherche über den Datenabfluss bei NIUS. Demnach gelangten knapp neun Gigabyte Daten aus dem Umfeld des Nachrichtenportals ins Internet. Darunter befinden sich nach Angaben der Rechercheure Informationen über rund 12.000 zahlende Abonnenten, weitere registrierte Nutzer, Mitarbeiter und zahlreiche interne Vorgänge.
In vielen Fällen sollen Namen, E-Mail-Adressen und Wohnanschriften enthalten sein, teilweise auch Fragmente von Kreditkartennummern. Besonders brisant ist jedoch der Datenbestand aus dem Redaktionssystem. Correctiv spricht von 21.489 Beiträgen, zahlreichen gespeicherten Bearbeitungsständen und Informationen über Gesprächspartner der Redaktion.
Wer journalistisch arbeitet, erkennt sofort die Tragweite eines solchen Vorfalls. Ein Redaktionssystem ist keine gewöhnliche Textablage. Dort entstehen Artikel, werden Informationen geprüft, Formulierungen verändert, Sachverhalte verworfen und mitunter vertrauliche Hinweise verarbeitet. Selbst wenn am Ende nur ein vergleichsweise harmloser Artikel veröffentlicht wird, können seine Entstehung und die dazugehörigen internen Informationen erheblich sensibler sein.
Ob im konkreten Fall tatsächlich Namen und Korrespondenz vertraulicher Hinweisgeber abgeflossen sind, ist bislang nicht abschließend geklärt. Dass entsprechende Informationen grundsätzlich im System vorkommen können, hat Reichelt selbst eingeräumt.
Was die Angelegenheit zusätzlich problematisch macht: Es handelt sich offenbar nicht um den ersten gravierenden Sicherheitsvorfall bei NIUS. Bereits im Sommer 2025 waren Daten mehrerer Tausend Nutzer öffentlich geworden. Nach Recherchen von t-online betraf dieser frühere Vorfall rund 5.700 Kunden. Die Berliner Datenschutzbehörde teilte Correctiv nun mit, dass seit Juni 2025 insgesamt vier Meldungen zu Datenschutzvorfällen bei der Betreibergesellschaft eingegangen seien.
Das bedeutet nicht, dass NIUS viermal auf dieselbe Weise angegriffen wurde oder vier identische Sicherheitslücken bestanden. Es bedeutet aber, dass sich mehrere sicherheitsrelevante Vorgänge innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums ereigneten. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, ob die technische Absicherung und die organisatorischen Abläufe mit der Verantwortung des Unternehmens Schritt gehalten haben.
Ein gezielter Cyberangriff kann selbst gut geschützte Systeme treffen. Daraus allein lässt sich noch kein Verschulden ableiten. Allerdings gehört es zur Verantwortung eines Unternehmens, aus Vorfällen zu lernen, Schwachstellen systematisch zu beseitigen und das Risiko weiterer Datenabflüsse zu reduzieren. Wiederholen sich sicherheitsrelevante Ereignisse, wird die Frage nach den Konsequenzen umso dringlicher.
Gerade NIUS, das sich als Gegenentwurf zum etablierten Medienbetrieb versteht, muss sich daran messen lassen. Wer Vertrauen von Lesern und Informanten gewinnen möchte, muss auch technisch dafür sorgen, dass dieses Vertrauen möglichst nicht enttäuscht wird.
Der September-Vorfall: Der Fingerklopfer warnte – und erhielt keine Antwort
Für unsere Redaktion ist die Debatte keineswegs nur eine theoretische Auseinandersetzung über Datenschutz und Pressefreiheit.
Am 22. September 2026 um 13:54 Uhr erreichte den Fingerklopfer eine E-Mail aus dem Postfach eines leitenden NIUS-Mitarbeiters. Die Nachricht kündigte einen vermeintlichen Projektvorschlag an und enthielt einen PDF-Anhang. Die Umstände erschienen verdächtig. Wir öffneten den Anhang nicht, sondern fragten bereits um 14:05 Uhr bei der Absenderadresse nach. Um 14:27 Uhr folgte eine weitere Nachricht mit dem ausdrücklichen Hinweis auf einen möglichen Phishing-Versuch und der Bitte um Rückruf.
Eine Antwort erhielten wir nicht.
Erst am folgenden Tag, dem 23. September, informierte NIUS von seiner allgemeinen Redaktionsadresse über den Sicherheitsvorfall. Tatsächlich seien über ein kompromittiertes Mitarbeiterpostfach Phishing-Mails versandt worden. Die IT-Abteilung habe bereits alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet, hieß es sinngemäß in der Mitteilung.
Um 13:51 Uhr fragten wir erneut nach, diesmal ausdrücklich danach, ob der Vorfall der zuständigen Datenschutzaufsicht gemeldet worden sei.
Auch diese dritte Nachricht blieb unbeantwortet.
Nach Recherchen von t-online wurden die Phishing-Nachrichten unter anderem an 560 Büros von Bundestagsabgeordneten verschickt. In vier Büros wurden Zugangsdaten eingegeben, wobei die Bundestagsverwaltung nach eigenen Angaben weitere Schäden verhindern konnte. NIUS meldete den Vorfall am 24. September der Berliner Datenschutzbehörde.
Ob der Angriff auf das E-Mail-Postfach mit dem Datenabfluss aus dem Redaktionssystem zusammenhängt, ist bislang ungeklärt. Aus der zeitlichen Nähe allein lässt sich kein solcher Zusammenhang ableiten.
Für unsere Bewertung ist jedoch etwas anderes entscheidend: Wir haben das gemacht, was man von einer verantwortungsbewussten Redaktion erwarten darf. Wir haben einen verdächtigen Vorgang erkannt, keinen potenziell gefährlichen Anhang geöffnet, den mutmaßlich betroffenen Absender informiert und nach der späteren Bestätigung gezielt nach der datenschutzrechtlichen Behandlung des Vorfalls gefragt.
Eine persönliche Rückmeldung gab es nicht. Ob und inwieweit unsere Hinweise intern verarbeitet wurden, wissen wir deshalb nicht.
Dabei ist die Sache für uns noch aus einem weiteren Grund relevant. Der Fingerklopfer hat NIUS in der Vergangenheit selbst journalistische Hinweise übermittelt, um Recherchen anzustoßen. Ob diese Kommunikation Teil des nun abgeflossenen Datenbestands ist, können wir nicht beurteilen. Gerade deshalb interessiert uns, ob und in welchem Umfang Daten von Informanten betroffen sind.
Aus einem fremden Datenschutzproblem wird damit eine Angelegenheit, die auch unsere eigene Redaktion unmittelbar berühren könnte.
Correctiv: Wo endet Aufklärung, wo beginnt das Ausforschen einer Redaktion?
Dass Correctiv über Sicherheitsmängel und einen möglichen Datenabfluss bei einem Medienunternehmen berichtet, ist grundsätzlich legitim und journalistisch geboten. Tausende Betroffene haben ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob persönliche Daten kompromittiert wurden. Für journalistische Quellen gilt dies in besonderem Maße.
Damit ist aber noch nicht jede Form der Auswertung automatisch gerechtfertigt.
In einem zweiten Artikel vom 9. Oktober beschäftigt sich Correctiv mit der wirtschaftlichen Entwicklung von NIUS und der Frage, wie Julian Reichelt zahlende Abonnenten gewinnt. Dazu werden interne Abonnementzahlen mit der Berichterstattung über politische Kontroversen in Verbindung gebracht.
Besonders aufschlussreich ist die Rekonstruktion eines NIUS-Beitrags über Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther. Anhand gespeicherter Artikelversionen zeichnet Correctiv nach, wie eine Aussage Günthers im Laufe der redaktionellen Bearbeitung gekürzt worden sei, sodass nach Darstellung des Rechercheportals ein irreführender Eindruck entstand.
Diese Recherche kann durchaus ein öffentliches Interesse bedienen. Wenn ein Medium politische Aussagen durch selektive Wiedergabe verzerrt, ist das journalistisch relevant. Interne Bearbeitungsverläufe können dafür Belege liefern, die sich aus der veröffentlichten Endfassung allein nicht ergeben.
Dennoch bleibt ein Spannungsverhältnis bestehen. Es macht einen Unterschied, ob eine Redaktion auf einen Datenabfluss aufmerksam macht und die Gefährdung betroffener Personen untersucht oder ob sie systematisch interne Arbeitsprozesse eines konkurrierenden Medienhauses rekonstruiert.
Beides kann journalistisch zulässig sein. Beides verlangt aber unterschiedliche Rechtfertigungen und eine sorgfältige Abwägung zwischen öffentlichem Informationsinteresse, Vertraulichkeit redaktioneller Arbeit und dem Schutz unbeteiligter Dritter.
Dabei wäre es falsch, allein aus der mutmaßlich illegalen Herkunft der Daten auf ein rechtswidriges Verhalten von Correctiv zu schließen. Die Pressefreiheit schützt grundsätzlich auch die journalistische Entgegennahme und Auswertung rechtswidrig erlangter Informationen. Entscheidend sind unter anderem die eigene Beteiligung an der Beschaffung, die Art der Verarbeitung, die betroffenen Schutzinteressen und das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung.
Correctiv bestreitet, selbst an der Beschaffung der Daten beteiligt gewesen zu sein. Für eine gegenteilige Behauptung liegen uns keine belastbaren Belege vor.
Gleichwohl bleiben Fragen. Wann hat Correctiv erstmals Kenntnis von dem Datenbestand erhalten? Wie lange wurde er ausgewertet, bevor NIUS informiert wurde? Welche Schutzmaßnahmen galten für personenbezogene Informationen unbeteiligter Dritter? Und was geschieht mit möglicherweise gespeicherten Informationen vertraulicher Hinweisgeber?
Dass Correctiv nach eigenen Angaben keine Nutzerdaten und keine Klarnamen pseudonym schreibender Autoren veröffentlicht, ist eine wichtige Einschränkung. Die Nichtveröffentlichung allein beantwortet aber noch nicht sämtliche Fragen nach der internen Verarbeitung, Aufbewahrung und Absicherung des Materials.
Auch der Hinweis auf journalistische Datenschutzprivilegien löst nicht jedes Problem auf. Das sogenannte Medienprivileg dient dem Schutz freier Berichterstattung und vertraulicher Recherche. Welche Informationspflichten im konkreten Fall greifen oder eingeschränkt sein können, hängt von den einschlägigen gesetzlichen Regelungen und den Umständen der Verarbeitung ab.
Gerade ein Rechercheunternehmen, das anderen Medien Versäumnisse beim Schutz personenbezogener Daten vorhält, sollte nachvollziehbar erklären können, nach welchen Maßstäben es selbst mit solchem Material umgeht.
Julian Reichelt und die Frage nach der journalistischen Solidarität
Die Reaktion von NIUS auf die Correctiv-Recherche fiel außerordentlich scharf aus. Bereits in der Sendung „NIUS Live“ vom 7. Oktober attackierte Julian Reichelt das Rechercheunternehmen mit schweren politischen und journalistischen Vorwürfen.
Er sprach von einem Tabubruch und warf Correctiv vor, Daten aus einem mutmaßlich kriminellen Angriff auf eine Redaktion auszuwerten, anstatt zunächst die Betroffenen zu warnen. Im Verlauf der Sendung wurden zudem Spekulationen geäußert, Correctiv könne womöglich selbst Auftraggeber des Angriffs gewesen sein.
Für eine derart schwerwiegende Unterstellung wurde kein belastbarer Beleg präsentiert. Dass Correctiv die Daten journalistisch auswertete, beweist weder eine Beteiligung an ihrem Abfluss noch eine vorherige Kenntnis von der Tat. Ebenso wenig belegt der Umfang der Recherche, wie lange der Redaktion die Daten tatsächlich vorlagen.
Reichelts Kritik enthält allerdings auch einen Gedanken, dem man ungeachtet aller politischen Differenzen zustimmen kann: Vertrauliche journalistische Informationen verdienen besonderen Schutz, und eine Redaktion, die von einer ernsthaften Gefährdung anderer Journalisten oder ihrer Quellen erfährt, sollte verantwortlich handeln.
Reichelt formulierte in der Sendung, was er selbst tun würde, wenn Correctiv Opfer eines vergleichbaren Angriffs wäre:
„Ich würde die Geschäftsführung von Correctiv anrufen und sie warnen und ich würde den Vorfall logischerweise den Behörden melden.“
Damit hat der NIUS-Chefredakteur einen Maßstab gesetzt, an dem sich auch sein eigenes Haus messen lassen muss.
Denn journalistische Solidarität kann nicht ausschließlich dann gelten, wenn man selbst betroffen ist. Sie erschöpft sich auch nicht darin, öffentlich Unterstützung für die eigene Redaktion einzufordern.
Wer den Schutz von Informanten zur Frage der journalistischen Ehre erhebt, sollte die berechtigten Fragen anderer Redaktionen zu eben diesem Schutz ernst nehmen. Und wer ausdrücklich beklagt, von einem Konkurrenten nicht frühzeitig gewarnt worden zu sein, muss sich fragen lassen, wie das eigene Haus mit Hinweisen auf einen kompromittierten E-Mail-Zugang und mit möglichen Gefährdungen externer Gesprächspartner umgeht.
Das ist keine Gleichsetzung der Vorgänge. Eine unbeantwortete Presseanfrage wiegt selbstverständlich nicht so schwer wie ein Cyberangriff oder die Preisgabe vertraulicher Daten. Sie kann aber sichtbar machen, welchen Stellenwert Transparenz und Kommunikation in der Praxis besitzen.
Gerade weil Reichelt den Konflikt mit Correctiv zu einer Grundsatzfrage der Pressefreiheit erhebt, irritiert die bisherige Nichtbeantwortung unserer Fragen besonders.
Zwei Presseanfragen, dieselben dringenden Fragen – zweimal Schweigen
Am 7. Oktober 2026 wandte sich der Fingerklopfer an NIUS und Correctiv. Die beiden Presseanfragen wurden im Abstand von fünf Minuten versandt und enthielten identische Antwortfristen.
Dabei ging es ausdrücklich nicht darum, vertrauliche Quellen zu identifizieren oder Einsicht in den abgeflossenen Datenbestand zu erhalten. Wir haben weder Namen von Informanten noch konkrete vertrauliche Kommunikationsinhalte angefordert.
Unsere Fragen zielten darauf, festzustellen, ob Dritte gefährdet sein könnten und ob die Verantwortlichen ihre Schutz- und Informationspflichten ernst nehmen.
Von NIUS wollten wir zunächst wissen, ob Namen, Kontaktdaten oder Korrespondenz von Hinweisgebern und journalistischen Quellen tatsächlich abgeflossen sind. Außerdem fragten wir, ob die betroffenen Personen benachrichtigt wurden, gegebenenfalls wann und auf welchem Weg oder, falls dies unterblieben sein sollte, aus welchem Grund.
An Correctiv richteten wir die Frage, ob der dort ausgewertete Datenbestand personenbezogene Informationen solcher Gesprächspartner enthält. Daran schloss sich die Frage an, ob die betroffenen Personen informiert wurden beziehungsweise auf welcher rechtlichen Grundlage eine entsprechende Information unterblieb. In unserer Anfrage nahmen wir ausdrücklich auf Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung Bezug. Ob diese Vorschrift wegen journalistischer Sonderregelungen im konkreten Fall unmittelbar anwendbar ist, gehört gerade zu den klärungsbedürftigen Punkten.
Für diese dringlichen Fragen setzten wir eine Frist bis Freitag, den 9. Oktober 2026, um 12 Uhr. Die Eilbedürftigkeit begründeten wir mit dem möglichen Schutzbedarf betroffener Informanten.
Weitere Fragen betrafen unter anderem die zeitliche Abfolge der Vorfälle, Behördenmeldungen, den Umgang mit den Sicherheitswarnungen vom September, die Herkunft des bei Correctiv ausgewerteten Materials und dessen weitere Aufbewahrung. Für diese zusätzlichen Fragen gilt eine gesonderte Frist bis zum 14. Oktober.
Die Frist für die dringlichen Fragen ist inzwischen abgelaufen. Weder NIUS noch Correctiv haben bis zum Redaktionsschluss auf unsere Presseanfragen geantwortet.
Warum beide Redaktionen schweigen, wissen wir nicht. Daraus lässt sich weder ableiten, dass sie ihre Datenschutzpflichten verletzt haben, noch, dass sie etwas verbergen möchten. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass auf konkrete Fragen zu einer möglichen Gefährdung journalistischer Hinweisgeber bisher keine Auskunft erteilt wurde.
Das ist angesichts der öffentlichen Debatte schwer verständlich.
Correctiv erwartet von NIUS zu Recht Antworten zur Sicherheit seiner Datenbestände. NIUS wiederum verlangt von Correctiv Aufklärung über den Umgang mit Informationen, die aus einem Angriff auf eine Redaktion stammen. Sobald jedoch eine dritte Redaktion Fragen an beide richtet, scheint das öffentlich so eindringlich beschworene Transparenzinteresse an seine Grenzen zu gelangen.
Besonders bemerkenswert ist dabei, dass wir uns genau an jene journalistischen Grundsätze gehalten haben, die Reichelt in seiner Sendung mit Nachdruck eingefordert hat. Wir haben auf einen Sicherheitsvorfall hingewiesen, potenziell Betroffene nicht durch die Verbreitung vertraulicher Informationen zusätzlich gefährdet und den verantwortlichen Medienhäusern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Wir haben nicht versucht, die Daten selbst zu beschaffen. Wir haben keine Namen von Quellen verlangt. Wir haben keine internen Redaktionsvorgänge ausgeforscht. Wir wollten wissen, ob Menschen geschützt werden, die Journalisten vertraut haben.
Eine Antwort darauf sollte möglich sein, ohne betriebliche Geheimnisse, technische Sicherheitsvorkehrungen oder die Identität einer einzigen Quelle offenzulegen.
Am Ende geht es nicht um Reichelt oder Correctiv – sondern um Vertrauen
Es wäre bequem, diesen Fall auf den politischen Gegensatz zwischen Correctiv und NIUS zu reduzieren. Beide Medien stehen für unterschiedliche publizistische Ansätze, beide polarisieren, und beide haben ein erkennbares Interesse daran, den öffentlichen Konflikt aus der jeweils eigenen Perspektive zu erzählen.
Correctiv kann auf einen erheblichen Datenabfluss und auf wiederholte sicherheitsrelevante Vorfälle verweisen. NIUS kann einwenden, dass die systematische Auswertung interner Redaktionsdaten durch einen politischen und publizistischen Gegenspieler erhebliche Fragen zur Vertraulichkeit journalistischer Arbeit aufwirft.
Beide Argumente verdienen eine ernsthafte Prüfung.
Was allerdings auf der Strecke zu bleiben droht, sind die Menschen, deren Daten Teil dieser Auseinandersetzung geworden sein könnten. Leser, Abonnenten und Informanten sind keine Statisten in einem Medienkonflikt. Sie sind diejenigen, die am Ende die Folgen tragen, wenn vertrauliche Informationen offengelegt, missbraucht oder unkontrolliert weiterverbreitet werden.
Für NIUS lautet die entscheidende Frage deshalb nicht nur, wer hinter den Angriffen steckt. Es geht ebenso darum, ob die ergriffenen Schutzmaßnahmen angesichts mehrerer bekannt gewordener Vorfälle ausreichen, ob Risiken rechtzeitig erkannt wurden und ob möglicherweise gefährdete Personen angemessen informiert worden sind.
Für Correctiv wiederum reicht es nicht aus, sich auf die journalistische Zulässigkeit der Auswertung geleakter Daten zu berufen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit solchem Material verlangt auch, den Schutz unbeteiligter Dritter ernst zu nehmen und nachvollziehbar zu machen, wie widerstreitende Interessen abgewogen wurden.
Und für beide Medienhäuser gilt: Wer Transparenz als journalistischen Wert beansprucht, muss sich auch kritischen Fragen anderer Redaktionen stellen.
Der Fingerklopfer macht seine eigene mögliche Betroffenheit bewusst transparent. Wir haben NIUS in der Vergangenheit Hinweise übermittelt und waren im September Empfänger einer Phishing-Nachricht aus einem kompromittierten Postfach. Wir wissen nicht, ob darüber hinaus Daten unserer Redaktion abgeflossen sind. Deshalb haben wir bei beiden Häusern unabhängig von unseren Presseanfragen auch Auskunft über die Verarbeitung unserer eigenen Daten verlangt.
Die ausstehenden Antworten werden wir weiterverfolgen.
Julian Reichelt hat den Schutz journalistischer Quellen in seiner Sendung zu Recht als eine zentrale Verpflichtung des Journalismus beschrieben. Diesem Anspruch schließen wir uns an. Allerdings sollte er nicht davon abhängen, ob eine Redaktion als Freund, Konkurrent oder politischer Gegner angesehen wird.
Pressefreiheit ist kein exklusives Privileg der eigenen Redaktion. Quellenschutz ist keine Frage politischer Sympathie. Und journalistische Verantwortung beginnt nicht erst dort, wo man selbst zum Opfer wird.
Wer diese Grundsätze öffentlich einfordert, muss sie auch dann gelten lassen, wenn die Fragen von einem vergleichsweise kleinen, unabhängigen Medium kommen.
Gerade daran wird sich zeigen, wie ernst es NIUS und Correctiv mit ihren eigenen Ansprüchen ist.
Transparenzhinweis: Der Fingerklopfer hat beiden Medienhäusern am 7. Oktober 2026 Presseanfragen übermittelt. Die Frist für die dringlichen Fragen endete am 9. Oktober um 12 Uhr, die übrigen Fragen sind bis zum 14. Oktober zu beantworten. Zum Redaktionsschluss am 11. Oktober lagen keine Antworten vor. Der Fingerklopfer hat außerdem bei beiden Häusern Auskunft über möglicherweise verarbeitete eigene Daten verlangt.
Quellen:
-
Correctiv, 9. Oktober 2026: NIUS-Leak – Wie Julian Reichelt Abonnenten gewinnt
-
t-online: Wieder Daten bei NIUS weg – Reichelt greift Correctiv an
-
NIUS Live, Sendung vom 7. Oktober 2026, redaktionell vorliegendes Transkript
-
Eigene Korrespondenz des Fingerklopfers mit NIUS vom 22. und 23. September 2026
-
Eigene Presseanfragen an NIUS und Correctiv vom 7. Oktober 2026