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Justizpanne in Berlin: Verurteilter Gewalt- und Sexualstraftäter wieder frei – Opfer unter Schutz

14. Februar 2026 // Geschrieben von Manfred
Gerichtspanne in Berlin

Berlin – In der Hauptstadt hat ein ungewöhnlich schwerwiegender Justizfehler dazu geführt, dass ein wegen mehrfacher Vergewaltigung und weiterer Gewaltdelikte verurteilter Mann wieder auf freiem Fuß ist. Die Entscheidung des Berliner Kammergerichts basiert nicht auf einer juristischen Neubewertung der Schuld, sondern auf einem reinen Verfahrensfehler – ausgelöst durch das Versäumnis eines Richters. n-tv berichtete darüber.

Der 28-jährige Angeklagte war im Juni 2025 vor dem Landgericht Berlin zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Er soll seine ehemalige Partnerin über Jahre hinweg mehrfach körperlich misshandelt und in mehreren Fällen vergewaltigt haben. Trotz seines als hochgefährlich eingestuften Verhaltens wurde nach mehr als anderthalb Jahren Untersuchungshaft der Haftbefehl aufgehoben – nicht wegen zweifelhafter Beweise, sondern wegen einer formalen Justizpanne.

Was ist passiert?

Die Panne liegt darin, dass der zuständige Richter die Protokolle zu den 33 Verhandlungstagen nach der mündlichen Urteilsverkündung nicht fristgerecht erstellt hat. Ohne vollständige Protokolle konnten die Verteidiger die schriftlichen Urteilsgründe und damit die Revision nicht ordnungsgemäß einlegen. Nach einer Beschwerde wertete das Berliner Kammergericht dies als Verstoß gegen das gesetzliche „Beschleunigungsgebot“ und sah keine rechtliche Grundlage mehr, den Verurteilten weiter in Haft zu halten.

Kritiker sprechen von einem fatalen Fehler im Justizprozess, der verheerende praktische Folgen hatte: Ein verurteilter Straftäter, bei dem weiterhin erhebliche Gefährdungspotenziale gesehen werden, geht wieder frei – allein wegen eines Protokoll-Versäumnisses. Der Richter wurde später vom Vorsitz entbunden und ist seit Dezember nicht mehr im Dienst. Laut Medienberichten leidet er an einer Suchterkrankung, was möglicherweise zu der Verspätung bei den Verfahrensunterlagen geführt hat.

Reaktionen und Folgen

Die Justizverwaltung betont, es handele sich um einen „absoluten Einzelfall“ und keine generelle Schwäche des Systems. Zugleich betont sie, dass das ursprüngliche Urteil weiterhin Bestand haben kann: Sollte es rechtskräftig werden, müsste der Mann seine Haftstrafe antreten.

Die Ex-Partnerin des Mannes, die die Tat im Jahr 2024 angezeigt hatte, steht inzwischen unter Polizeischutz, da Sicherheitsbehörden von einer akuten Gefährdungslage ausgehen. Maßnahmen wie elektronische Fußfesselüberwachung oder gar eine mögliche Abschiebung des nun freien Verdächtigen werden derzeit geprüft.

Kommentar

Der Fall wirft Fragen auf über Verantwortlichkeit und Qualitätskontrollen innerhalb der Justiz: Wie kann ein entscheidender Schritt in einem so schweren Strafverfahren über Monate unbemerkt verzögert werden? Und welche Konsequenzen hat dies für das Vertrauen in rechtsstaatliche Verfahren, wenn Opfer aus Angst vor erneuter Gewalt untertauchen müssen? Kritiker fordern nun eine intensivere Überprüfung interner Abläufe und klarere Mechanismen zur Sicherung fristgerechter Verfahrensführung.