Journalismus? Gern – aber bitte irgendwann nächste Woche
Es gibt Sätze, die sind so harmlos formuliert, dass man ihre Sprengkraft erst auf den zweiten Blick erkennt. Dieser gehört dazu:
„Gegen die Art und Weise, wie Sie Fragen an uns richten, uns Fristen setzen und anschließend publizieren, verwehre ich mich.“
Das ist kein Dementi. Keine inhaltliche Klarstellung. Keine Korrektur.
Es ist eine grundsätzliche Kritik am journalistischen Arbeiten selbst – an Fragen, Fristen und der Tatsache, dass danach veröffentlicht wird.
Man muss sich das kurz vergegenwärtigen: Genau diese drei Dinge sind das Fundament von Journalismus.
Nun sei der Fairness halber ergänzt: Es gab eine Rückmeldung aus der Pressestelle. Man teilte mit, dass mehrere zuständige Kollegen im Urlaub seien. Einen konkreten Termin für eine inhaltliche Antwort könne man daher nicht nennen. Aber – und das wurde in Aussicht gestellt – irgendwann nächste Woche werde man sich melden.
Ein genauer Zeitpunkt? Fehlanzeige.
Eine verbindliche Zusage? Ebenfalls nicht.
Im Artikel stand daraufhin im Kontext der Inhalte der sachliche Hinweis, dass bis Redaktionsschluss keine Antwort vorlag.
Das wiederum wurde beanstandet. Nicht, weil es falsch gewesen wäre. Sondern weil es offenbar zu ungeduldig war.
Denn hinter der Verärgerung steckt eine bemerkenswerte Erwartung: Redaktionen mögen bitte warten. Nicht bis zu einem klar benannten Termin, sondern bis sich intern etwas ergibt. Und möglichst ohne zu erwähnen, dass es bislang eben nichts gab.
„Irgendwann nächste Woche“ ist dabei kein Termin, sondern ein Hoffnungswert. Ein freundliches Vielleicht. Im journalistischen Alltag bedeutet das: Es gibt keinen belastbaren Zeitpunkt – und damit auch keinen Grund, eine Veröffentlichung aufzuschieben.
Der Ton der Beschwerde bleibt dabei höflich, aber eindeutig. Wer sich „verwehrt“, zieht eine Grenze. Nicht juristisch, aber kommunikativ. Das Signal lautet: Dieses Vorgehen missfällt uns.
Genau hier wird es pressefreiheitlich interessant. Denn öffentliche Stellen haben selbstverständlich Anspruch auf faire Behandlung – aber kein Recht darauf, Veröffentlichungszeitpunkte zu diktieren oder Hinweise auf ausbleibende Antworten zu problematisieren.
Der Satz „bis Redaktionsschluss keine Antwort“ ist kein Angriff. Er ist Transparenz. Für Leser. Für die Öffentlichkeit. Und letztlich auch für die Pressestelle selbst.
Dass ausgerechnet diese Transparenz als Zumutung empfunden wird, sagt viel über das zugrunde liegende Rollenverständnis. Öffentlichkeit erscheint hier weniger als Auftrag – sondern als Störfaktor im Verwaltungsablauf.
Doch Nachrichten warten nicht auf Urlaubsrückkehrer.
Und Journalismus arbeitet nicht auf Zuruf.
„Irgendwann nächste Woche“ mag ein interner Horizont sein.
Für die Öffentlichkeit ist es das, was es ist: keine Antwort.