27. Januar 2026
Am 22. Januar 2026 verurteilt das Oberlandesgericht (OLG) München den früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer wegen Bestechlichkeit von Mandatsträgern nach § 108e StGB zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zusätzlich ordnete das Gericht an, ihm für zwei Jahre das passive Wahlrecht zu entziehen; außerdem soll Fischer 12.000 Euro an eine Opferhilfe-Stiftung zahlen. Fischer wurde nach dem Urteil aus der Untersuchungshaft entlassen – und legte noch im Gerichtssaal Revision ein. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Schon diese Eckdaten machen den Fall außergewöhnlich: Medien berichten von einem bundesweit seltenen bzw. in dieser Konstellation erstmaligen Verfahren gegen einen Mandatsträger wegen §108e im Kontext der sogenannten „Aserbaidschan-Affäre“. Doch das eigentliche Beben kommt aus einer anderen Richtung: Aus dem von Ihnen vorgelegten Interview-Transkript mit der Gerichtsreporterin Claudia Jaworski entsteht das Bild eines Angeklagten, der nicht nur die Schuldfrage bestreitet – sondern die Prozessführung selbst als so widersprüchlich beschreibt, dass ein faires Verfahren infrage stehe.