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DDR-Zeitzeuge erhebt schwere Vorwürfe gegen Polizeigewerkschafter Sven Hüber

25. August 2026 // Geschrieben von Redaktion

Ein ehemaliger DDR-Grenzsoldat erhebt schwere Vorwürfe gegen den heutigen Polizeigewerkschafter Sven Hüber. Wie Apollo News in einer ausführlichen Recherche berichtet, soll Hüber während seiner Zeit als Politoffizier der DDR-Grenztruppen Ende der 1980er-Jahre Soldaten zur konsequenten Durchsetzung des Grenzregimes angehalten haben. Hüber weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.

Der von Apollo News befragte Zeitzeuge Axel Krause leistete 1987 und 1988 Wehrdienst in der dritten Grenzkompanie des Grenzregiments 33 in Berlin-Treptow. Hüber war dort als stellvertretender Kompaniechef und Politoffizier eingesetzt. Nach Krauses Darstellung habe Hüber mit den Soldaten auch über den Schusswaffengebrauch gesprochen. Als die sogenannte Vergatterungsformel 1988 geändert worden sei und die Formulierung, Grenzverletzer seien „zu vernichten“, entfallen sollte, habe Hüber nach Krauses Erinnerung erklärt, die bisherige Formulierung weiterhin verwenden zu wollen.

Apollo News verweist zudem auf Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit. Danach galt das Grenzregiment 33 als einer der besonders bedeutenden Bereiche für die Verhinderung von Fluchten nach West-Berlin. In Stasi-Unterlagen aus dem Jahr 1988 wird außerdem die politische und ideologische Erziehung der Grenzsoldaten als Mittel genannt, um Unsicherheiten beim Einsatz der Schusswaffe entgegenzuwirken.

Krause schildert darüber hinaus den Umgang mit einem Grenzsoldaten, der bei zwei Fluchtversuchen auf Flüchtlinge geschossen, diese jedoch nicht getroffen habe. Nach dem zweiten Vorfall im April 1988 habe Hüber den Soldaten bei einem Appell öffentlich degradiert und ihn als Verräter bezeichnet. Apollo News zufolge lassen sich wesentliche Angaben zu den beiden Fluchtfällen durch Stasi-Dokumente nachvollziehen. Der DDR-Historiker Hubertus Knabe, der die Recherche unterstützte, bezeichnete Krauses Schilderungen gegenüber dem Medium als glaubwürdig und teilweise anhand von Akten überprüfbar.

Besonders schwer wiegt eine weitere Aussage Krauses. Bei der Festnahme eines DDR-Flüchtlings soll Hüber nach dessen Darstellung persönlich am Ort erschienen sein. Ein anderer Soldat habe Krause anschließend berichtet, Hüber habe dem bereits fixierten Flüchtling eine Pistole in den Mund gesteckt. Krause selbst gibt an, gesehen zu haben, wie Hüber dem Gefangenen anschließend dreimal ins Gesicht getreten habe. Diese Aussage habe Krause gegenüber Apollo News in einer strafbewehrten eidesstattlichen Versicherung abgegeben.

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Die Vorwürfe sind bislang Anschuldigungen eines Zeitzeugen und keine gerichtlich festgestellten Tatsachen. Hüber bestreitet sie. Nach Angaben von Apollo News ließ er über einen Anwalt sämtliche Vorwürfe zurückweisen. Das Medium berichtet zugleich, dass ihm untersagt worden sei, aus dem sechsseitigen Anwaltsschreiben zu zitieren oder es anderweitig publizistisch zu verwenden.

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