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Bayerische Stadt greift in Wahlkampf ein – Auftrittsverbot für Björn Höcke sorgt für bundesweite Alarmstimmung

10. Februar 2026 // Geschrieben von Manfred
Afd-Kandidat Christian Thomas in Lindenberg

Ein Vorgang im bayerischen Lindenberg im Allgäu entwickelt sich derzeit zu einem politischen und rechtlichen Präzedenzfall mit möglicher bundesweiter Tragweite: Die Stadt hat einer AfD-Wahlkampfveranstaltung kurzfristig die Nutzung des Löwensaals entzogen – nachdem bekannt wurde, dass Björn Höcke dort auftreten soll.

Die Veranstaltung war für Mitte Februar geplant und stand im Zusammenhang mit dem Kommunalwahlkampf. Der AfD-Landratskandidat Christian Thomas hatte den Saal bereits Wochen zuvor ordnungsgemäß angemietet. Zu diesem Zeitpunkt sei noch kein Hauptredner benannt gewesen. Erst später wurde Höcke als Gast angekündigt – ein Schritt, der offenbar politische Reaktionen im Rathaus auslöste.

Resolution, Druck, Kündigung

Nach Bekanntwerden des geplanten Auftritts verabschiedete der Stadtrat von Lindenberg einstimmig eine „Resolution für Demokratie und Toleranz“. In der Erklärung wird – wie in ähnlichen politischen Papieren üblich – ein breites Bekenntnis gegen Extremismus abgegeben. Auffällig: Linksextremismus wird darin mit keinem Wort erwähnt.

Im Anschluss an die Resolution kam es laut Thomas zu telefonischen Kontakten zwischen Stadt und Veranstaltern. Dabei sei nahegelegt worden, Björn Höcke wieder auszuladen – dann könne die Veranstaltung wie geplant stattfinden. Die AfD lehnte dies ab und verwies auf die Parteienfreiheit und die Chancengleichheit im Wahlkampf.

Kurz darauf folgte die Kündigung des Mietvertrags durch die Stadt.

Neue Rechtsgrundlage als Hebel

Die Stadt Lindenberg stützt ihr Vorgehen auf Artikel 21 der Bayerischen Gemeindeordnung, der in dieser Fassung erst seit dem 1. Januar gilt. Demnach besteht kein Anspruch auf Nutzung öffentlicher Einrichtungen, wenn bei einer Veranstaltung Inhalte zu erwarten seien, die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen oder antisemitisch sind.

Genau hier setzt die Kritik der AfD an: Die pauschale Unterstellung, bei einem Auftritt Höckes seien derartige Inhalte zu erwarten, sei nicht nur haltlos, sondern politisch motiviert. Höcke trete bundesweit regelmäßig auf, ohne dass solche Vorwürfe je justiziabel bestätigt worden seien.

Demokratie oder Gesinnungsverwaltung?

Aus Sicht der Veranstalter handelt es sich um einen klar rechtswidrigen und demokratiefeindlichen Eingriff. Die Stadt lasse sich – so der Vorwurf – von politischer Ablehnung zu einer Art Gesinnungskontrolle verleiten und greife aktiv in den Wahlkampf ein.

Brisant ist zudem, dass die von Lindenberg beauftragte Kanzlei in ihren Schriftsätzen nicht nur auf Höcke, sondern auf die AfD insgesamt Bezug nimmt. Unter anderem wird argumentiert, in der Partei herrsche „struktureller Antisemitismus“, wodurch öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet seien.

Sollte diese Argumentationslinie vor Gericht Bestand haben, hätte das weitreichende Konsequenzen: de facto ein kommunales Auftrittsverbot für eine zugelassene Partei – ohne Parteiverbot, ohne Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Gericht entscheidet unter Zeitdruck

Der Fall liegt inzwischen beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg und wurde in eine Anfechtungsklage überführt. Aufgrund des engen Zeitfensters wird eine schnelle Entscheidung erwartet. Sollte das Gericht der Stadt Recht geben, dürfte der Weg in die nächste Instanz – den Verwaltungsgerichtshof in München – vorgezeichnet sein.

Besonders brisant: Parallel läuft ein sehr ähnliches Verfahren in einer anderen bayerischen Stadt, ebenfalls mit Bezug auf Artikel 21 und ebenfalls mit Björn Höcke als Zielperson. Beobachter sprechen bereits von einer möglichen Blaupause für ganz Bayern – und darüber hinaus.

Mehr als eine lokale Posse

Was in Lindenberg begonnen hat, ist längst keine kommunale Randnotiz mehr. Es geht um die grundsätzliche Frage, ob Kommunen über neu geschaffene Rechtsnormen unliebsame politische Akteure aus dem öffentlichen Raum drängen dürfen – oder ob damit zentrale Prinzipien der Demokratie, insbesondere die Parteienchancengleichheit, ausgehöhlt werden.

Die Entscheidung aus Augsburg dürfte daher weit über den Bodensee hinaus Beachtung finden. Denn sie klärt nicht nur, ob Björn Höcke auftreten darf – sondern auch, wie belastbar demokratische Grundrechte in angespannten politischen Zeiten noch sind.