BSW kündigt Klage beim Bundesverfassungsgericht an – Forderung nach Neuauszählung der Bundestagswahl

Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will beim Bundesverfassungsgericht eine Wahlprüfungsbeschwerde einreichen. Ziel ist eine bundesweite Neuauszählung der Stimmen der vergangenen Bundestagswahl. Zuvor hatte der Bundestag eine entsprechende Wahlprüfungsbeschwerde der Partei zurückgewiesen.
Auf einer Pressekonferenz begründete BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht den Schritt mit dem außergewöhnlich knappen Wahlergebnis und einer Vielzahl dokumentierter Unregelmäßigkeiten bei der Stimmauszählung. Das BSW hatte die Fünf-Prozent-Hürde nach offiziellen Angaben um lediglich 95 Stimmen verfehlt.
Vorwurf struktureller Zählfehler
Nach Darstellung der Partei gebe es belegbare Hinweise auf systematische Fehler bei der Auszählung. Dazu zählten unter anderem:
- die fehlerhafte Zuordnung von Stimmen an andere Parteien, insbesondere an das „Bündnis Deutschland“,
- übersehene gültige Stimmen aufgrund der Platzierung des BSW auf den Stimmzetteln,
- sowie die fälschliche Einstufung gültiger Zweitstimmen als ungültig.
Parteivertreter verwiesen darauf, dass das BSW nach Überprüfungen zwischen vorläufigem und amtlichem Endergebnis bereits mehrere tausend Stimmen hinzugewonnen habe. Dies sei für eine Partei dieser Größenordnung statistisch außergewöhnlich und deute auf weitergehende Zählfehler hin.
Kritik am Wahlprüfungsverfahren
Wagenknecht kritisierte zudem das bestehende Wahlprüfungsverfahren, bei dem zunächst der Bundestag selbst über Einsprüche gegen die eigene Zusammensetzung entscheidet. Dies sei ein strukturelles Problem und schade dem Vertrauen in demokratische Institutionen. In anderen Demokratien gebe es bei extrem knappen Ergebnissen automatische Nachzählungen – in Deutschland hingegen nicht.
Die Partei betont, dass es ihr nicht darum gehe, „ein Ticket in den Bundestag zu erstreiten“, sondern darum, den tatsächlichen Wählerwillen korrekt zu ermitteln. Eine Neuauszählung sei aus Sicht des BSW die einzige Möglichkeit, bestehende Zweifel auszuräumen.
Juristische Einordnung
Die Wahlprüfungsbeschwerde soll fristgerecht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen zwei Monate beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Die juristischen Vertreter des BSW verweisen auf frühere Entscheidungen des Gerichts, wonach bei extrem knappen Wahlergebnissen und dokumentierten Zählfehlern eine umfassende Prüfung geboten sei.
Sollte das Gericht der Beschwerde stattgeben und eine Neuauszählung anordnen, könnte dies erhebliche politische Konsequenzen haben. Bereits geringe Korrekturen könnten die Sitzverteilung im Bundestag und damit die Mehrheitsverhältnisse verändern.
Wann das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde entscheidet, ist offen. Die Partei rechnet jedoch mit einer Entscheidung innerhalb weniger Monate.