"Digitale Dorflinde" beschäftigt nun den Landtag

Der AfD-Landtagsabgeordnete in Hessen, Dr. Frank Grobe, wies auf X auf eine mögliche Inhaltsperre im "Hessen WLAN" hin. Wir berichteten und stellten einige Ungereimtheiten bei dem Projekt fest. Da die Frage der Inhaltsfilterung nicht vollständig geklärt ist (die Hessische Landesregierung verweigert dazu bislang Auskünfte), hat nun die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag eine kleine Anfrage gestellt (Drucksache 21/2503). Hier der Inhalt der Anfrage.
In der Anfrage, die von den Abgeordneten Grobe, Fuchs, Bleztzer und Rohde am 7. August 2025 gestellt wurde, heißt es unter anderem:
"Die Netzneutralität sowie die Informations- und Pressefreiheit stellen fundamentale Verfassungsgüter dar. Die Verordnung zur Wahrung des offenen Internets [Verordnung (EU) 2015/2120] normiert das Recht der Endnutzer auf diskriminierungsfreien Zugang zum Internet und verpflichtet die Mitgliedstaaten verbindlich zur Sanktionierung von Verstößen gegen dieses Prinzip. "
Die Abgeordneten führen aus, dass die Öffentlichkeit das legitime Recht hat zu erfahren, wie und nach welchen Kriterien der "Hessen WLAN" Inhaltsfilter funktioniert und wer die Aufsicht darüber hat, dass der Betreiber - die Fa. IT-Innerebner GmbH aus Innsbruck - verantwortlich mit dem Filter umgeht.
Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen:
- Was die Rechtsgrundlage für die Inhaltsfilterung ist
- Wer und wie für den Filter im Betrieb verantwortlich ist
- Was "rechtlich und moralisch bedenkliche Inhalte" sind und wer die Kriterien definiert
Anfragen an die Landesregierung sind in Hessen üblicherweise binnen sechs Wochen zu beantworten.
Klicken Sie hier, um die Anfrage komplett im Wortlaut zu lesen