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Nach der letzten Niederlage von Richter Christian Dettmar bleibt ein bitterer Beigeschmack

03. Juli 2025 // Geschrieben von Manfred

Karlsruhe/Weimar - Für seine Gegner ist er ein Symbol für Machtmissbrauch im Amt – für viele Kritiker der Corona-Maßnahmen dagegen ein Held, der sich traute, das Offensichtliche auszusprechen: Dass die Politik Kinder nicht schützte, sondern ihnen massiven Schaden zufügte. Nun ist der juristische Kampf von Christian Dettmar endgültig beendet. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die letzte Beschwerde des ehemaligen Familienrichters aus Weimar abgewiesen.

Damit bleibt die Verurteilung wegen Rechtsbeugung rechtskräftig. Dettmar hatte 2021 in einem spektakulären Beschluss entschieden, dass zwei Schulen in Thüringen Masken-, Abstands- und Testpflicht nicht länger anordnen dürften. Er berief sich auf das Kindeswohl und beauftragte unabhängige Sachverständige. Heute werfen ihm die Gerichte genau das vor: Er habe das Verfahren „organisiert“ und sich Gutachter ausgesucht, die in seinem Sinne argumentierten.

Auch der Bundesgerichtshof hatte das Urteil bereits bestätigt. Doch Dettmar wollte nicht aufgeben – und zog weiter nach Karlsruhe. Jetzt folgte die letzte Niederlage: Die Verfassungsrichter erklärten die Beschwerde kurzerhand für unzulässig. Er habe, so der knappe Beschluss, nicht hinreichend dargelegt, dass seine Grundrechte verletzt worden seien.

Damit endet ein juristisches Kapitel, das weit über einen Einzelfall hinausweist. Denn während Gerichte jahrelang jede Corona-Maßnahme durchwinkten – oft unter Berufung auf das Robert Koch-Institut als scheinbar unfehlbare Autorität –, wagte Dettmar, die politische Angstmacherei infrage zu stellen. Statt wissenschaftlicher Diskussion setzte es strafrechtliche Sanktion.

Sein Vergehen laut offizieller Lesart: fehlende Zuständigkeit und „Befangenheit“. Doch gerade die Konstruktion der Rechtsbeugung wirkt wie ein Musterbeispiel für ein Urteil mit politischer Schlagseite. Kein handfester Rechtsbruch, sondern die innere Haltung Dettmars sollte belegen, dass er sich „sachfremd“ leiten ließ. Ein juristisches Kunststück, das namhafte Strafverteidiger als gefährlichen Präzedenzfall kritisieren.

Denn in diesem Land haben Hunderte Richter ihre Entscheidungen fast ausschließlich auf Verlautbarungen der Exekutive gestützt, ohne jemals deren Evidenzbasis zu prüfen. Sie ignorierten massenhaft die Grundrechte der Kinder – auf Bildung, auf körperliche Unversehrtheit, auf seelisches Wohl. Dass ausgerechnet derjenige, der dieses Versagen dokumentierte, nun vorbestraft und seines Berufs enthoben wird, sendet ein fatales Signal: Wer es wagt, politischen Druck infrage zu stellen, riskiert Karriere, Ruf und Freiheit.

Millionen Menschen haben erlebt, wie Kinder während der Pandemie instrumentalisiert wurden, um eine Schockstarre in der Bevölkerung zu erzeugen. Doch dieses Kapitel soll offenbar möglichst geräuschlos abgeschlossen werden. Mit der Entscheidung aus Karlsruhe ist der juristische Widerstand verstummt – die Debatte um das moralische Versagen bleibt.

Eines Tages, sagen Unterstützer, werde ein Platz in Weimar den Namen Christian Dettmar tragen. Dann werde man sich daran erinnern, dass ein Staat in einer beispiellosen Hysterie alles andere über das Kindeswohl stellte – und dass nur ein einziger Richter den Mut hatte, das Unrecht beim Namen zu nennen.

Bis dahin bleibt der fade Beigeschmack, dass Dettmars Verfahren weniger eine Frage des Rechts war als eine der Disziplinierung. Wer das falsche Urteil fällt, wird abgestraft. Und wer zu lange schweigt, bleibt ungeschoren.

Das Urteil ist gesprochen, der Rechtsstaat soll befriedet sein. Doch die eigentliche Frage wird bleiben: Wer schützt die Kinder beim nächsten Mal?

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