„Prozess gegen Deutschland“ – oder gegen ein Deutschland, das noch streiten will?

Drei Tage lang wurde im Hamburger Thalia-Theater verhandelt, angeklagt, verteidigt und geurteilt. Titel der Veranstaltung: „Prozess gegen Deutschland“.
Der Anspruch: ein offenes demokratisches Experiment. Das Ergebnis: ein moralischer Schuldspruch – weniger über den deutschen Rechtsstaat als über eine bestimmte Vorstellung davon, wie Deutschland heute noch sein darf.
Dieser Artikel will zweierlei leisten: Erstens die Veranstaltung sachlich und vollständig vorstellen – Dramaturgie, Akteure, Kernpositionen. Zweitens eine klare liberale Einordnung vornehmen, jenseits linker Selbstvergewisserung und jenseits rechter Abwehrreflexe.
Ein Gericht auf der Bühne – was hier eigentlich stattfand
Der „Prozess gegen Deutschland“ war eine theatralische Gerichtsinszenierung. Kein reales Verfahren, aber auch kein loses Diskussionsformat. Die Bühne wurde zum Gerichtssaal, das Publikum zur Öffentlichkeit, eine Laienjury zum „Volk“.
Konzipiert wurde das Projekt von Milo Rau, einem international renommierten Regisseur und Aktivisten des politischen Theaters, der seit Jahren mit dokumentarischen Formaten arbeitet und Kunst explizit als Intervention im gesellschaftlichen Macht- und Moralgefüge versteht. Rau erhob daher ausdrücklich keinen Anspruch auf Neutralität, sondern auf Zuspitzung und Zumutung. Die Verhandlungsleitung übernahm mit Hertha Däubler-Gmelin eine prominente Juristin und ehemalige Bundesjustizministerin (SPD), die wie kaum eine andere für die normativ-ethische Auslegung des Grundgesetzes steht und dem Format bewusst juristische Autorität, aber auch eine klare rechtskulturelle Prägung verlieh.
Anklage und Verteidigung waren real besetzt, ebenso die Sachverständigen. Die AfD selbst war nicht anwesend. Verhandelt wurde über sie, nicht mit ihr – eine dramaturgische Setzung mit erheblichen Folgen.
Drei Fälle – und eine normative Richtung
Die Dramaturgie folgte drei Beweisfragen:
- Ist ein Verbot der AfD rechtlich geboten?
- Tragen Medien und soziale Netzwerke zur gesellschaftlichen Verrohung bei, insbesondere bei Jugendlichen?
- Führt rechte Sprache mittelbar zu politischer Gewalt?
Alle drei Fragen waren nicht offen, sondern normativ zugespitzt. Es ging nicht um Abwägung, sondern um Grenzziehung. Nicht um Alternativen, sondern um Prävention. Das ist legitim – aber es ist bereits ein politischer Bias.
Die Anklage: moralische Dringlichkeit, Präventionslogik und mediale Vorfeldarbeit
Die Anklage argumentierte historisch sensibilisiert, stark präventiv und deutlich alarmistisch. Sie folgte dabei weniger einer klassischen rechtsstaatlichen Abwägungslogik als einer Gefahren- und Verantwortungsethik, die aus der deutschen Geschichte eine besondere moralische Pflicht zur frühzeitigen Intervention ableitet.
Zentraler Akteur dieser Linie war Andreas Speit. Biografisch ist Speit seit Jahrzehnten als Journalist und Autor im Themenfeld Rechtsextremismus, Neue Rechte und Neonazismus tätig. Er bewegt sich dabei in enger Nähe zu zivilgesellschaftlichen und antifaschistischen Netzwerken und versteht seine Arbeit explizit als politische Aufklärung und Warnung, nicht als distanzierte Analyse.
Diese Haltung prägte auch seine Auftritte im Verfahren. Speits Ton war scharf, teils polemisch, emotional aufgeladen. Er argumentierte mit historischen Analogien, mit Verweis auf reale Gewalttaten und mit einer starken Betonung der These, dass Sprache nicht neutral sei, sondern Handlungen vorbereite. Aus dieser Perspektive erschien jede Forderung nach Trennschärfe zwischen konservativ, rechts und rechtsextrem weniger als analytische Notwendigkeit denn als gefährliche Verharmlosung.
Ein zentrales Argument der Anklage war dabei die Behauptung einer strukturellen Kontinuität: Von rhetorischer Entmenschlichung über kulturelle Abwertung bis hin zu physischer Gewalt bestehe ein gleitender Übergang. Die AfD wurde nicht primär über einzelne Programmpunkte, sondern über Sprache, Milieus und Anschlussfähigkeit an radikale Szenen bewertet. Der Maßstab war weniger juristisch beweisbar als moralisch plausibilisiert.
In diesen Argumentationszusammenhang gehört auch die Rolle investigativer Medien und NGOs, insbesondere des Recherchenetzwerks Correctiv. Dessen vielbeachteter Artikel über ein Treffen rechter Akteure bei Potsdam, der medial schnell als „Wannseekonferenz 2.0“ etikettiert wurde, fungierte im öffentlichen Diskurs als moralischer Beschleuniger. Unabhängig von späteren Relativierungen, Einordnungen und offenen Fragen zur Zuspitzung der Darstellung hatte dieser Bericht maßgeblichen Anteil daran, die AfD erneut in die Nähe eines historisch singulären Zivilisationsbruchs zu rücken.
Für die Anklage im Thalia-Theater bildete diese mediale Vorarbeit einen wichtigen Resonanzraum. Sie ermöglichte es, weniger über juristische Tatbestände als über moralische Dringlichkeit zu sprechen. Der Eindruck einer akuten, fast existenziellen Gefahr für Demokratie und Menschenwürde war damit bereits gesetzt – lange bevor eine Abwägung im engeren Sinn stattfinden konnte.
Das ist aus biografischer und politischer Perspektive erklärbar. Es folgt einer Logik, die sich selbst als antifaschistische Verantwortung versteht. Im Rahmen eines als „Gericht“ inszenierten Verfahrens ist diese Vorgehensweise jedoch problematisch. Wo moralische Gewissheit Zweifel ersetzt und mediale Erregung juristische Prüfung überlagert, entsteht kein liberal-rechtsstaatlicher Geist, sondern ein affektiver Schulddiskurs.
Die Verteidigung im eigentlichen Verfahren: Liberal, rechtsstaatlich, unter Druck
Deutlich zu wenig beachtet – und für die Einordnung zentral – ist die Rolle der Verteidigung, die tatsächlich im Verfahren sprach. Während die Anklage mit moralischer Dringlichkeit, historischen Analogien und präventiver Gefahrenlogik operierte, vertrat die Verteidigung eine klassisch liberale, rechtsstaatlich orientierte Gegenposition, die nicht auf Zustimmung, sondern auf Begrenzung zielte.
Rechtsstaat statt Gesinnungskontrolle
Zentral war dabei die Argumentation von Liane Bednarz. Bednarz ist Juristin und Publizistin mit ausgewiesenem Schwerpunkt im Parteien- und Verfassungsrecht sowie langjähriger Beschäftigung mit politischem Extremismus. Sie gilt als liberale Kritikerin der AfD, zugleich aber als ebenso entschiedene Verteidigerin rechtsstaatlicher Mindeststandards.
Ihr Kernargument lautete: Ein Parteiverbot ist ultima ratio. Es ist kein politisches Korrektiv, sondern ein scharfes Ausnahmeinstrument, das nur dann greifen darf, wenn eine Partei aktiv, planvoll und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf hinarbeitet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Moralische Abscheu, problematische Rhetorik oder ideologische Zumutungen reichen dafür nicht aus.
Bednarz insistierte auf der strikten Trennung zwischen Gesinnung und Handlung, zwischen verfassungsrechtlich geschützter Meinungsäußerung und nachweisbarer verfassungsfeindlicher Praxis. Gerade in einer offenen Gesellschaft müsse es möglich sein, auch radikale, falsche oder geschmacklose Positionen auszuhalten, solange sie nicht in konkrete verfassungswidrige Taten münden. Demokratie werde nicht dadurch wehrhaft, dass sie ihre schärfsten Instrumente normalisiere.
Historische Trennschärfe statt moralischer Kurzschluss
Diese rechtsstaatliche Linie wurde durch den Historiker Andreas Rödder (R21) ergänzt und historisch fundiert. Rödder steht für eine bürgerlich-liberale Geschichtsschule, die sich bewusst gegen teleologische oder moralisierende Geschichtsbilder wendet. Seine Intervention richtete sich weniger auf die AfD selbst als auf die Art ihrer Einordnung.
Rödder warnte vor analytischen Kurzschlüssen, die aus historischen Erfahrungen unmittelbare politische Handlungsimperative ableiten. Geschichte sei kein moralischer Hammer, mit dem Gegenwart genormt werde, sondern ein Instrument zur Differenzierung. Nicht jede Radikalisierung führe zwangsläufig zum Systembruch, nicht jede Provokation sei ein Vorbote von Gewalt.
Besonders problematisch sei es, so Rödder, wenn die Kategorien „konservativ“, „rechts“, „rechtspopulistisch“ und „rechtsextrem“ moralisch ineinander geschoben würden. Eine solche Unschärfe führe nicht zu mehr Demokratie, sondern zu ihrer Verengung. Sie erschwere politische Auseinandersetzung und treibe legitimen Dissens in eine defensive, erklärungsbedürftige Position.
Verteidigung ohne Resonanz
Auffällig – und für das Gesamturteil entscheidend – war die Wirkungslosigkeit dieser Argumente im Raum. Die liberal-rechtsstaatlichen Einwände der Verteidigung wurden kaum inhaltlich widerlegt. Stattdessen wurden sie überlagert, relativiert oder stillschweigend als politisch unzureichend behandelt.
Die Verteidigung wirkte damit nicht schwach, sondern fremd. Fremd in einem Setting, das weniger auf rechtliche Abwägung als auf moralische Positionierung angelegt war. Wo das Urteil faktisch bereits in der Dramaturgie angelegt ist, gerät die Verteidigung zwangsläufig unter Rechtfertigungsdruck – nicht wegen ihrer Argumente, sondern wegen des normativen Rahmens, in dem sie vorgetragen werden.
Hamburg ist kein neutraler Ort – Publikum als moralischer Resonanzkörper
Der Kontext der Veranstaltung ist entscheidend. Hamburg ist eine linksdominierte politische Hochburg – kulturell, akademisch, medial. Die Stadt beherbergt eine aktive linksradikale Szene, von autonomen Zentren bis zur ikonischen Rote Flora.
Das Publikum spiegelte diesen Kontext. Applaus und Buhrufe waren keine Randerscheinungen, sondern Teil der Dramaturgie. Beiträge, die das erwartete Narrativ bedienten, wurden belohnt. Abweichungen wurden sanktioniert.
Besonders deutlich wurde das in der Schlusssitzung beim Beitrag eines iranischen Journalisten, der nicht das gängige linke Erwartungsmuster bediente – und dafür offen ausgebuht wurde. In solchen Momenten wird aus Diskurs moralische Disziplinierung.
Liberale Störsignale außerhalb des Prozesses
Bewusst außerhalb der eigentlichen Verhandlung platziert waren zwei Beiträge, die eine andere Funktion hatten: Irritation.
Freiheit braucht Zumutung: Harald Martenstein
Der Publizist Harald Martenstein sprach nicht als Prozessbeteiligter, sondern bewusst außerhalb der juristischen Dramaturgie – und genau darin lag die Schärfe seines Beitrags. Martenstein, seit Jahrzehnten eine der markantesten liberalen Stimmen des deutschen Feuilletons, argumentierte weder historisch alarmistisch noch moralisch anklagend, sondern aus einer klassisch freiheitlichen Perspektive, die dem politischen Betrieb zunehmend fremd geworden ist.
Im Zentrum seiner Rede stand die These, dass Demokratie nicht in erster Linie ein Schutzraum vor Kränkung, Irrtum oder Provokation sei, sondern ein Konfliktraum, der Zumutungen aushalten müsse. Meinungsfreiheit, so Martenstein sinngemäß, bewähre sich nicht dort, wo Konsens herrscht, sondern dort, wo Positionen als unerquicklich, falsch oder gar widerwärtig empfunden werden. Eine Demokratie, die nur noch das moralisch Akzeptierte dulde, verliere ihren freiheitlichen Kern.
Martenstein wandte sich explizit gegen eine politische Kultur, in der moralische Selbstgewissheit an die Stelle von Argumenten tritt. Der reflexhafte Ruf nach Verboten, Ausschlüssen oder Diskreditierung sei weniger Ausdruck demokratischer Wehrhaftigkeit als ein Zeichen von Unsicherheit und Intoleranz gegenüber Ambiguität. Gerade in einer pluralistischen Gesellschaft müsse es möglich sein, Meinungen zu ertragen, die man entschieden ablehnt, ohne sie sofort als Gefahr für das Gemeinwesen zu markieren.
Besonders pointiert war Martensteins Warnung vor der Moralisierung des Politischen. Wo politische Gegner primär als moralisch defizitär beschrieben werden, verenge sich der Diskurs. Streit werde durch Gesinnungsprüfung ersetzt, Überzeugung durch soziale Sanktion. In einer solchen Atmosphäre verliere nicht nur der Gegner, sondern die Demokratie selbst an Substanz.
Martenstein verteidigte dabei weder die AfD noch rechte Positionen. Er verteidigte ein Prinzip: die Ambiguitätstoleranz als Voraussetzung von Freiheit. Gerade deshalb wirkte seine Rede im Saal wie ein Fremdkörper – ruhig, ironisch, liberal – und zugleich wie ein notwendiger Prüfstein für ein Verfahren, das Freiheit vor allem als zu sicherndes Gut verstand, nicht als riskante Errungenschaft.
Frontalangriff auf linken Moralismus: Frauke Petry
Noch schärfer und konfrontativer war der Auftritt von Frauke Petry. Petry sprach nicht als Verteidigerin der AfD – von der sie sich seit Jahren politisch wie persönlich distanziert – sondern als Zeitzeugin innerparteilicher Radikalisierungsprozesse und zugleich als scharfe Kritikerin dessen, was sie als linken Moralismus und diskursive Machtasymmetrie wahrnimmt.
Im Zentrum ihrer Rede stand die These, dass politische Radikalisierung nicht im luftleeren Raum entstehe, sondern durch systematische Ausgrenzung, Moralisierung und Delegitimierung konkurrierender Positionen beschleunigt werde. Petry argumentierte, dass der gesellschaftliche Umgang mit konservativen, migrationskritischen oder nationalstaatlich orientierten Positionen wesentlich dazu beigetragen habe, politische Fronten zu verhärten und innerparteiliche Mäßigung unmöglich zu machen.
Besonders deutlich wandte sich Petry gegen eine politische Kultur, in der nicht mehr Argumente, sondern moralische Zuschreibungen über Zugehörigkeit entscheiden. Wer erst einmal als „falsch“, „reaktionär“ oder „gefährlich“ markiert sei, so ihre implizite Diagnose, verliere faktisch den Status eines legitimen Diskursteilnehmers. Demokratie werde so nicht durch Streit stabilisiert, sondern durch moralische Grenzziehung verengt.
Petry nutzte ihre eigene Biografie als frühere AfD-Vorsitzende bewusst als Autoritätsressource. Sie schilderte, wie innerparteiliche Differenzierung zunehmend durch Loyalitätsprüfungen ersetzt worden sei – ein Prozess, den sie nicht isoliert der Partei zuschrieb, sondern als Spiegel eines gesamtgesellschaftlichen Klimas deutete. Radikalisierung erscheine in diesem Licht weniger als ideologischer Automatismus denn als Reaktion auf dauerhafte politische und mediale Ausgrenzung.
Ihre Rede enthielt dabei kaum Selbstkritik im engeren Sinn. Vielmehr verschob Petry Verantwortung nach außen: auf Medien, auf politische Gegner, auf eine moralisch aufgeladene Öffentlichkeit. Genau darin lag die Provokation ihres Beitrags. Sie stellte nicht die AfD ins Zentrum der Kritik, sondern die Frage: Wer definiert hier, was sagbar ist – und mit welchem Recht?
Das „Urteil“ – und was es tatsächlich traf
Am Ende stand ein Urteil der Laienjury. Formal richtete es sich gegen „Deutschland“. Materiell jedoch traf es etwas anderes. Dieses Urteil richtete sich weder gegen Deutschland als Rechtsstaat noch gegen das Grundgesetz oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung als solche. Verurteilt wurde vielmehr eine bestimmte Vorstellung davon, wie Deutschland politisch, kulturell und diskursiv beschaffen sein darf.
Im Zentrum der Zurückweisung stand ein pluralistisches, streitbares und auch konservatives Gemeinwesen, das Freiheit höher gewichtet als moralische Homogenität und Zumutung als notwendige Begleiterscheinung politischer Offenheit begreift. Implizit unter Generalverdacht gerieten konservative Kulturkritik, nationale Identität jenseits linker Normen, Skepsis gegenüber Migration oder Klimapolitik sowie liberale Freiheitsargumente, die bewusst Spannungen und Widersprüche in Kauf nehmen.
Konservativ erschien in dieser Logik nicht mehr als legitime politische Haltung, sondern als Vorstufe des Extremistischen. Zweifel wurden zur Gefahr, Dissens zum Problem. Das Urteil markierte damit weniger eine Grenzziehung gegenüber Verfassungsfeinden als eine normative Festlegung darüber, welche politischen und kulturellen Positionen noch als zumutbar gelten dürfen.
Liberal oder moralisch? Die eigentliche Bruchlinie
Ein freiheitlich-liberaler Geist – von John Stuart Mill bis Isaiah Berlin – zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er die „richtigen“ Meinungen schützt. Sondern dadurch, dass er auch falsche, unbequeme und provozierende Meinungen aushält, solange sie nicht in Gewalt umschlagen.
Der „Prozess gegen Deutschland“ wollte diese Zumutung nicht aushalten. Er folgte nicht der Freiheitsethik des Liberalismus, sondern der linken Verantwortungsethik der Prävention: lieber ausschließen als riskieren, lieber moralisch sichern als offen streiten.
Fazit: Ein Urteil mit Wirkung – und mit liberalem Defizit
Der „Prozess gegen Deutschland“ war beeindruckendes Theater. Er stellte wichtige Fragen. Er benannte reale Gefahren. Er zwang zur Auseinandersetzung.
Aber er tat es nicht im Geist einer offenen liberalen Streitgesellschaft, sondern im Modus moralischer Gewissheit. Wer Demokratie retten will, indem er legitimen Dissens moralisch delegitimiert, klopft nicht den Mächtigen auf die Finger – sondern am Ende der Freiheit selbst.
Genau deshalb verdient dieses Urteil Widerspruch.
Nicht von rechts. Sondern aus dem Zentrum des Liberalismus.