15. November 2025
Staufenberg/Kassel/Gießen - Die Stadt Staufenberg hat innerhalb von nur zwei Tagen eine juristische Niederlage erlitten, die ihresgleichen sucht. Erst kassierte sie vor dem Verwaltungsgericht Gießen (VG) ein deutliches Urteil gegen das von ihr verhängte Versammlungsverbot. Und nur 48 Stunden später bestätigte auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Entscheidung – versehen mit ungewöhnlich klaren Worten, die man als amtliche Rüge werten kann.
Kern des Konflikts: Die Stadt hatte einen Schweigemarsch zum Gedenken an gefallene Soldaten vollständig verboten. Doch wie sich nun zeigt, geschah dies ohne ausreichende rechtliche Grundlage, ohne nachvollziehbare Ermessensabwägung – und in Teilen sogar unter Missachtung verfassungsrechtlicher Maßstäbe.