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Roewer über Compact-Urteil: „Der Staat bestimmt, was in der Presse geschrieben werden darf“

23. August 2025 // geschrieben von Manfred

Hartmut Roewer, der ehemalige Verfassungsschutzpräsident aus Thüringen, äußerte sich in einem Interview mit dem Magazin apolut kritisch über verschiedene Aspekte des deutschen Rechtssystems und der öffentlichen Meinungsbildung. Roewer bezog sich auf die Aufhebung des Verbots des Magazins Compact durch das Bundesverwaltungsgericht und kritisierte die Begründung des Urteils sowie die Rolle der Medien.

Das Compact-Verbot und Meinungsfreiheit

In dem Interview wird die Aufhebung des Verbots des Magazins Compact diskutiert. Das Verbot, das vom Bundesinnenministerium ausgesprochen wurde, ist von der höchsten Instanz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gekippt worden. Roewer sieht darin eine notwendige Entscheidung, weil es nicht Aufgabe des Staates sei, zu bestimmen, was in der Presse geschrieben werden darf. Er betont, dass dies mit seinem Verfassungsverständnis nicht vereinbar sei. Nach seiner Ansicht ist es irrelevant, ob er persönlich die Inhalte des Magazins teilt, denn die Pressefreiheit ist ein hohes Gut.

Roewer kritisiert jedoch die mündliche Begründung des Richters, die implizit eine Grenze des Sagbaren andeutete, insbesondere in Bezug auf den Begriff „Remigration“. Er bezeichnete es als "abenteuerliche Konstruktion", dass das Gericht Meinungen, die als verfassungsfeindlich wahrgenommen werden, an den Rand des Erlaubten rückt. Nach Roewer's Auffassung sind solche Meinungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt, solange sie nicht zu Straftaten aufrufen.

Pflicht zur Staatsliebe?

Ein zentraler Punkt von Roewer's Argumentation ist die Frage, ob der Bürger eine "Pflicht zur Staatsliebe" habe. Er verneint dies entschieden und erklärt, dass es in Deutschland keine rechtliche Verpflichtung gibt, den Staat zu mögen oder zu lieben. Diese Rechtsauffassung sei seit der Gründung der Bundesrepublik ständige Rechtsprechung. Roewer betont, dass Meinungen, die den Staat, seine Form oder die Politik kritisieren, bis hin zum Wunsch nach einer anderen Staatsform, weit innerhalb der Meinungsfreiheit liegen. Die Grenze sei erst dort erreicht, wo Straftaten wie Verleumdung oder Beleidigung begangen werden.

Er stellt klar, dass der Staat keine Person sei, sondern eine Organisationsform, deren Handlungen von Staatsfunktionären ausgeführt werden. Der Bürger habe das Recht, diese Funktionäre und ihre Entscheidungen zu kritisieren.

Vorgehen gegen das Kompakt Magazin und die Rolle der Medien

Roewer bekräftigt, dass das Vorgehen des Bundesverwaltungsgerichts gegen das Magazin rechtlich zweifelhaft ist. Er hält es für unhaltbar, ein Presseorgan zu verbieten, das seine Haupttätigkeit in der Veröffentlichung von Presseerzeugnissen hat. Er widerspricht der Argumentation, dass die Organisation von Demonstrationen ein Kriterium für ein Verbot sein könne, da dies auch für Gewerkschaften und andere Organisationen gelte.

Im Interview wird die Frage aufgeworfen, ob das Magazin Compact tatsächlich gegen Ausländer hetze, wie es oft von Mainstream-Medien behauptet wird. Roewer verneint, dass er Aufrufe zu Straftaten gegen Ausländer gesehen oder gehört habe. Er argumentiert, dass die Zeitschrift lediglich die Probleme anspreche, die aus der Zuwanderung resultieren könnten, wie die innere Sicherheit oder die Belastung des Sozialstaats. Solche Äußerungen fielen seiner Ansicht nach unter die legitime Meinungsfreiheit.

Roewer bemängelt in dem Interview die Prioritäten der Sicherheitsbehörden. Er kritisiert, dass Ressourcen verschwendet werden, um gegen marginale Meinungsäußerungen vorzugehen, während die tatsächliche innere Sicherheitslage, die durch kriminelle Clans oder Migrantengruppen verschärft wird, vernachlässigt wird. Er unterstreicht, dass die Polizeipräsenz in Städten und ländlichen Gebieten oft unzureichend sei und verweist auf die Frustration der Polizei über die ineffektive Justiz, die Straftaten nicht konsequent ahndet.

Kernaussagen Roewers

Die folgenden 10 Punkte fassen die Kernaussagen von Hartmut Roewer aus dem Interview zusammen:

  • 1. Aufhebung des Compact-Verbots: Die höchstrichterliche Aufhebung des Verbots des Magazins Compact war aus Roewers Sicht verfassungsrechtlich notwendig, da es unzulässig ist, dass der Staat bestimmt, was in der Presse geschrieben werden darf.

  • 2. Kritik an der Urteilsbegründung: Roewer bezeichnet die mündliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts als "abenteuerlich", da sie subtil eine Grenze des Sagbaren andeutete, obwohl die Meinungsfreiheit dies nicht vorsieht.

  • 3. Missbrauch des Begriffs "Remigration": Er kritisiert, dass der etablierte Begriff "Remigration" durch ein "zynisches Manöver" der Medien und Politik in einen "Feinstaatenbegriff" umgewandelt wurde, um eine legitime Debatte zu delegitimieren.

  • 4. Keine "Pflicht zur Staatsliebe": Roewer betont, dass kein deutscher Bürger verpflichtet ist, den Staat zu "lieben" oder zu "mögen". Die Meinungsfreiheit schützt auch die Äußerung von Kritik bis hin zum Wunsch, dass der Staat abgeschafft werden sollte, solange dies nicht gewaltsam geschieht.

  • 5. Der Staat als Organisation: Er erklärt, dass der Staat keine Person, sondern eine abstrakte Organisationsform ist. Die Bürger dürfen daher die Handlungen der Staatsfunktionäre kritisieren, ohne dass dies als Majestätsbeleidigung gewertet werden kann.

  • 6. Grenzen der Meinungsfreiheit: Die einzigen rechtlichen Grenzen der Meinungsfreiheit sind strafbare Handlungen wie Beleidigung oder Verleumdung. Roewer merkt an, dass die Verfolgung solcher Delikte derzeit wieder zunimmt.

  • 7. Besondere Rolle von Presseorganen: Er vertritt die Ansicht, dass ein Presseorgan, dessen Hauptzweck die Veröffentlichung von Journalismus ist, nicht einfach als Verein verboten werden kann, da es unter dem besonderen Schutz der Pressefreiheit (Artikel 5 des Grundgesetzes) steht.

  • 8. Fehlende Kriterien für ein Verbot: Roewer hält die Begründung des Gerichts, dass Kompakt auch "aktivistisch" tätig sei (z. B. durch die Organisation von Veranstaltungen), für kein legitimes Verbotskriterium.

  • 9. Falsche Prioritäten der Sicherheitsbehörden: Er kritisiert die deutschen Sicherheitsbehörden dafür, Steuergelder zu verschwenden, indem sie gegen harmlose Meinungsäußerungen vorgehen, während sie tatsächliche Sicherheitsprobleme, die aus der Zuwanderung resultieren, vernachlässigen.

  • 10. Ursache der Probleme mit der inneren Sicherheit: Er bekräftigt die langjährige Ansicht von Sicherheitsbeamten, dass der Umgang mit Zuwanderern, die aus "nicht kompatiblen Kulturkreisen" stammen, das Hauptproblem für die innere Sicherheit darstellt, da diese oft keine Beziehung zum deutschen Rechtssystem aufbauen.

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