25. Juni 2026
Der Landkreis Limburg-Weilburg will bei Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber und andere erwerbsfähige Leistungsberechtigte künftig deutlich verbindlicher vorgehen. Eine neue Kreistagsvorlage sieht vor, dass angebotene gemeinnützige Tätigkeiten nicht länger nur auf freiwilliger Basis beruhen sollen. Wer eine zumutbare Arbeitsgelegenheit ohne wichtigen Grund ablehnt, nicht antritt oder abbricht, muss künftig mit Leistungskürzungen rechnen.
Damit zieht der Landkreis eine bemerkenswerte Bilanz aus einem Modell, das erst im April 2025 beschlossen worden war – damals noch bewusst auf Freiwilligkeit angelegt. Genau diese Freiwilligkeit hat sich nach Darstellung der Verwaltung jedoch als weitgehend untauglich erwiesen.