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Bad Camberg: Halteverbot für alle — nur nicht dort, wo es besonders eng wird?

16. Mai 2026 // Geschrieben von Manfred

Eine Verkehrsregelung, viele offene Fragen — und eine Stadt, die lieber über Presse-Legitimation spricht als über Verkehrssicherheit

In Bad Camberg sorgt eine Verkehrsregelung rund um das neue Baugebiet „Am Sträßchen“ für Ärger. In Teilen der Beethovenstraße, der Lisztstraße und des Mühlwegs wurde wegen der Erschließungsarbeiten ein zeitlich begrenztes absolutes Halteverbot eingerichtet. Montags bis freitags zwischen 7:30 und 17:00 Uhr sollen offenbar die Zufahrten für Baustellenverkehr freigehalten werden.

Auf den ersten Blick klingt das nachvollziehbar. Wo schwere Lkw unterwegs sind, wo enge Wohnstraßen plötzlich zur Baustellenzufahrt werden, braucht es klare Regeln. Doch bei genauerem Hinsehen beginnt die Sache merkwürdig zu werden.

Ausgerechnet am Anfang der Beethovenstraße, unmittelbar im komplexen Kreuzungsbereich von Emsstraße, Eichendorfstraße, Gebrüder Grimm-Straße und Beethovenstraße, scheint das Halteverbot nicht zu gelten. Genau dort also, wo mehrere Straßen aufeinandertreffen, Sichtbeziehungen ohnehin schwierig sind und der Verkehr aus verschiedenen Richtungen zusammenläuft. In den anderen abführenden Bereichen des Kreuzungsraums bestehen dagegen Halteverbote oder Sperrflächen.

Warum bleibt ausgerechnet dieser Abschnitt frei?

Diese Frage stellen sich nicht nur Anwohner. Auch vor Ort wirkt die Regelung schwer erklärbar. Wer sich die Kreuzung anschaut, erkennt schnell: Der Bereich ist nicht irgendeine Randlage, sondern ein neuralgischer Punkt. Wenn hier Fahrzeuge parken, wird die Situation für abbiegenden Verkehr, Begegnungsverkehr und insbesondere größere Fahrzeuge nicht übersichtlicher.

Und genau deshalb wollten wir von der Stadt Bad Camberg wissen: Warum wurde das Halteverbot so angeordnet? Welche verkehrsrechtliche Begründung gibt es? Wurde der Kreuzungsbereich gesondert geprüft? Und warum gilt das Halteverbot nicht gerade dort, wo es nach Augenschein besonders naheliegend wäre?

Eine Antwort auf diese Sachfragen bekamen wir nicht.

„Weil da ein Steuerzahler ist“?

Ein Anwohner, der uns auf die Situation aufmerksam gemacht hat, berichtet von einem Besuch auf dem Amt. Dort sei ihm sinngemäß gesagt worden, man nehme in diesem Bereich Rücksicht auf einen „Steuerzahler“.

Diese Aussage ist bemerkenswert. Denn Steuerzahler sind bekanntlich nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch Anwohner, Arbeitnehmer, Rentner, Autofahrer, Eltern, Fußgänger — kurz: nahezu alle Bürgerinnen und Bürger.

Wenn bei einer Verkehrsregelung tatsächlich auf einzelne wirtschaftliche Interessen Rücksicht genommen worden sein sollte, wäre das erklärungsbedürftig. Erst recht dann, wenn es zugleich um Verkehrssicherheit und Baustellenverkehr geht.

Besonders pikant wird die Sache dadurch, dass sich in dem fraglichen Bereich ein Unternehmen befindet, dessen Inhaber nach den uns vorliegenden Informationen kommunalpolitisch beziehungsweise kreispolitisch in der CDU aktiv ist. Auch der Bürgermeister der Stadt Bad Camberg gehört der CDU an und ist ebenfalls politisch im Kreis verankert.

Das ist für sich genommen kein Beweis für irgendeine Einflussnahme. Aber es ist genau der Grund, warum Transparenz hier so wichtig wäre.

Denn wenn alles sachlich, verkehrsrechtlich und sicherheitsbezogen begründbar ist, könnte die Stadt die Angelegenheit mit wenigen Sätzen klären. Sie könnte erklären, welche Erwägungen zugrunde lagen, welche Behörden beteiligt waren und warum der Kreuzungsbereich anders behandelt wird als die übrigen abführenden Straßen.

Stattdessen verweigert die Stadt die inhaltliche Antwort.

Die Stadt prüft lieber den Fragesteller als die Frage

Unsere Presseanfrage wurde zunächst nicht beantwortet. Erst nach Erinnerung und Einbindung des Bürgermeisters kam eine Reaktion. Doch statt auf die Verkehrssituation einzugehen, erklärte die Pressestelle, man beantworte ausschließlich Anfragen von „offiziell legitimierten, anerkannten“ Medien beziehungsweise Journalistinnen und Journalisten.

Unser Portal wurde von der Stadt als „privater Blog eines Bürgers“ eingeordnet. Man sehe keinen Nachweis einer redaktionellen Tätigkeit im journalistischen Sinne. Außerdem sehe man keinen Ansatzpunkt, „nach welchen Kriterien die Inhalte ausgewählt werden“. Der Stellenwert unseres Portals sei nicht mit klassischen Presseerzeugnissen gleichzusetzen. Einen Auskunftsanspruch sehe man daher nicht.

Das ist eine erstaunliche Argumentation.

Seit wann entscheidet eine kommunale Pressestelle darüber, welche Medien den richtigen „Stellenwert“ haben? Seit wann ist Pressefreiheit an klassische Verlagshäuser, Verbandsmitgliedschaften oder behördlich genehme Redaktionsmodelle gebunden? Und seit wann darf eine Stadt sachliche Fragen zu einer öffentlichen Verkehrsmaßnahme einfach unbeantwortet lassen, weil ihr das anfragende Medium nicht passt?

Die Stadt hätte jederzeit antworten können:

Warum gilt das Halteverbot dort?
Warum gilt es nicht am Anfang der Beethovenstraße?
Welche Rolle spielt die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich?
Wurden Anwohnerinteressen und Gewerbeinteressen gegeneinander abgewogen?
Gab es eine verkehrsbehördliche Anordnung?

Doch statt Antworten gibt es Medien-TÜV aus dem Rathaus.

Verkehrssicherheit ist keine Frage des Presseausweises

Der Vorgang ist deshalb größer als ein einzelnes Halteverbot.

Es geht um die Frage, wie eine Stadtverwaltung mit kritischen Nachfragen umgeht. Es geht um Transparenz bei öffentlichen Maßnahmen. Es geht um Verkehrssicherheit in einem Wohngebiet, das durch Baustellenverkehr zusätzlich belastet wird. Und es geht um den Umgang mit unabhängigen, digitalen Medienformaten, die nicht in das klassische Raster kommunaler Pressearbeit passen.

Dabei wäre die Ausgangslage denkbar einfach: Eine Stadt ordnet Halteverbote an. Bürger wundern sich über die konkrete Ausgestaltung. Ein journalistisches Portal fragt nach. Die Stadt erklärt ihre Entscheidung.

So sollte es laufen.

In Bad Camberg läuft es anders. Dort verweist man auf eine Pressemitteilung aus dem Juli 2025 und erklärt ansonsten den Fragesteller zum Problem.

Das ist bequem, aber nicht überzeugend.

Denn die Pressemitteilung beantwortet gerade nicht die entscheidende Frage: Warum bleibt ausgerechnet der offenbar sensible Anfangsbereich der Beethovenstraße im Kreuzungsraum von der Regelung ausgenommen?

Und warum ist die Stadt nicht bereit, diesen Punkt öffentlich nachvollziehbar zu erklären?

Eine einfache Erklärung würde genügen

Vielleicht gibt es für die Regelung eine völlig plausible Begründung. Vielleicht liegt eine fachliche Einschätzung vor. Vielleicht wurde die Situation vor Ort geprüft. Vielleicht gibt es rechtliche, praktische oder verkehrstechnische Gründe, warum der Bereich anders behandelt wird.

Nur: Dann sollte man sie nennen.

Wer stattdessen Auskünfte verweigert, weil das anfragende Medium angeblich nicht den passenden journalistischen „Stellenwert“ habe, nährt eher den Verdacht, dass man unangenehme Fragen aussitzen möchte.

Und genau hier klopft der Fingerklopfer an.

Nicht, weil bereits bewiesen wäre, dass politische Rücksichtnahme im Spiel war. Sondern weil eine Stadtverwaltung bei einer öffentlichen Verkehrsmaßnahme nicht nach Gutdünken entscheiden sollte, wem sie Auskunft gibt — und wem nicht.

Bad Camberg könnte die Sache jederzeit beenden. Mit Fakten. Mit einer Begründung. Mit Transparenz.

Bis dahin bleibt der Eindruck einer merkwürdigen Verkehrsregelung an einer komplizierten Kreuzung — und einer Stadt, die lieber unabhängige Medien abqualifiziert, als einfache Fragen zur Verkehrssicherheit zu beantworten.

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