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Vorwürfe gegen Caroline Bosbach

05. August 2025 // Geschrieben von Redaktion

Caroline Bosbach, frisch gewählte Bundestagsabgeordnete der CDU und Tochter des langjährigen CDU-Politikers Wolfgang Bosbach, ist einer breiten Öffentlichkeit bislang vor allem durch ihre Teilnahme an der TV-Show Let’s Dance bekannt. Innerhalb der Union gilt sie als Hoffnungsträgerin einer jungen, konservativen Generation. Politisch positioniert sie sich unter anderem klar gegen Gendern an Schulen und betont wirtschaftspolitische Grundsätze wie das Prinzip, dass erst erwirtschaftet werden müsse, bevor verteilt werden kann.

Doch nun sieht sich Bosbach mit einer Reihe von Vorwürfen aus den eigenen Reihen konfrontiert. Recherchen des ARD-Magazins Kontraste berichten von eidesstattlichen Versicherungen mehrerer CDU-Mitglieder aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis. Sie betreffen angebliche Unregelmäßigkeiten bei einer internen Wahl der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) im September 2023, bei der Bosbach zur stellvertretenden Kreisvorsitzenden gewählt wurde. Konkret wird behauptet, sie habe in Zusammenhang mit der Wahl Mitgliedschaften gefördert oder gar finanziert, um Stimmen zu sichern. Bosbach und ihre Anwälte weisen diesen Vorwurf jedoch ausdrücklich zurück.

Ein weiterer Komplex betrifft den Verdacht, Bosbach habe CDU-Gelder privat angenommen. Im Mittelpunkt steht die Aussage eines früheren Unterstützers aus dem Wahlkampf, der behauptet, auf Bitten Bosbachs eine fingierte Rechnung über 2.500 Euro an die CDU gestellt zu haben, um ihr Bargeld zukommen zu lassen. Bosbachs Anwälte räumen zwar eine Geldübergabe ein, betonen jedoch, es habe sich um eine private Zahlung gehandelt, die auf tatsächlich erbrachte Leistungen zurückgehe – nicht um eine missbräuchliche Verwendung von Parteigeldern. Der Unterstützer widerspricht dieser Darstellung.

Die CDU in Bergisch Gladbach hat den Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben. Die Ermittlungen dauern an, ein abschließendes Ergebnis liegt nicht vor.

Wichtiger rechtlicher Hinweis:
Für Caroline Bosbach gilt – wie für jede beschuldigte Person – die Unschuldsvermutung. Das bedeutet, dass sie so lange als unschuldig zu betrachten ist, bis ihre Schuld in einem rechtsstaatlichen Verfahren zweifelsfrei nachgewiesen ist. Die aktuellen Berichte stützen sich auf Aussagen und Dokumente, deren inhaltliche Richtigkeit von Bosbach bestritten wird und deren Bewertung nun Aufgabe der Justiz ist.

Bis zu einer möglichen gerichtlichen Klärung bleibt offen, ob sich die Vorwürfe bestätigen oder entkräften lassen.

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