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Bundesverfassungsgericht weist AfD-Beschwerde gegen Malu Dreyer ab

25. Juli 2025 // Geschrieben von Redaktion

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der AfD gegen die ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) zurückgewiesen. Die Partei hatte Dreyer vorgeworfen, mit ihrem Aufruf zu einer Anti-AfD-Demonstration 2024 gegen das Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Dreyer hatte nach einem Correctiv-Bericht über ein Treffen von AfD-Mitgliedern mit Rechtsextremisten zu der Demo „Zeichen gegen Rechts – kein Platz für Nazis“ aufgerufen.

Das Gericht in Karlsruhe wies die Beschwerde ab, da die AfD die falsche Klageart gewählt habe. Eine inhaltliche Prüfung der Neutralitätspflicht Dreyers fand nicht statt. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hatte zuvor entschieden, dass Dreyers Kritik an der AfD gerechtfertigt sei, da sie dem Schutz der demokratischen Grundordnung diene. Die Entscheidung könnte die politische Auseinandersetzung mit der AfD beeinflussen, da Amtsträger nun klarer die Partei kritisieren dürfen, wenn es um den Schutz der Verfassung geht.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-dreyer-verfassungsgericht-100.html