Dritte Ergänzung zur Strafanzeige Altenheim: Hinweis auf eine ärztliche Ausarbeitung (10.04.2023)

Dritte Ergänzung zur Strafanzeige Altenheim: Hinweis auf eine ärztliche Ausarbeitung (10.04.2023)

Beschreibung

Gut zwei Monate nach der Anzeige liegt noch immer keine Eingangsbestätigung vor. Ich weise auf eine Ausarbeitung der Hygienikerin Prof. Dr. Heudorf zu den Pandemiemaßnahmen hin, die auch das Verhalten gegenüber Menschen in Pflegeheimen kritisch behandelt – und bitte zum dritten Mal um ein Aktenzeichen.

Der sachliche Beitrag dieses Schreibens ist ein Literaturhinweis: eine im Hessischen Ärzteblatt erschienene Ausarbeitung von Prof. Dr. Heudorf zu vielen Aspekten der Pandemiemaßnahmen, die auch kritische Anmerkungen zum Umgang mit Menschen in Pflegeheimen enthält und der Staatsanwaltschaft bei der Bewertung der angezeigten Vorgänge behilflich sein könne. Die Fundstelle ist als Volltext-PDF verlinkt.

Der zweite Teil betrifft erneut das Verfahren. Die Formulierung lässt die wachsende Verwunderung erkennen, bleibt aber höflich: Man kenne die Abläufe der Behörde nicht und bitte gegebenenfalls um «Nachhilfe», wundere sich aber – schließlich würden keine Ermittlungsergebnisse und keine rechtliche Würdigung erwartet, sondern «nur» ein Aktenzeichen und eine Eingangsbestätigung.

Es ist der dritte von vier Anläufen. Dass die Anzeige zu diesem Zeitpunkt bei der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht auffindbar war, erfuhr ich erst drei Monate später.

Angaben zur Quelle

HerausgeberManfred Hübner
Datum10.04.2023
DokumentartErgänzung zur Strafanzeige mit Sachstandsanfrage
GegenstandStrafanzeige vom 02.02.2023, ergänzt am 13.02. und 01.03.2023
FundstelleStaatsanwaltschaft Limburg, zu Händen der Leitenden Oberstaatsanwältin
Umfang1 Seite
SpracheDeutsch

Veröffentlicht am
14.03.2024
Kategorie
Dateiname
2023-04-10 Strafanzeige Altenheim Erganzung 3 und Ruckfrage.pdf
Version
1
Dateigröße
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