#  Wahlbriefe vorzeitig geöffnet: Landeswahlleitung stoppt Praxis in Region Hannover

12. September 2026 // Geschrieben von Manfred

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Kurz vor der Kommunalwahl in Niedersachsen sorgt der Umgang mit Briefwahlunterlagen in der Region Hannover für Fragen. In Burgwedel und offenbar auch in Seelze wurden bereits eingegangene Wahlbriefe vor dem Wahltag geöffnet und anschließend wieder verschlossen. Die Landeswahlleitung stellt klar: Dieses Verfahren entspricht nicht den wahlrechtlichen Vorgaben. Hinweise darauf, dass Stimmzettel manipuliert worden seien, liegen nach Behördenangaben bislang allerdings nicht vor.

Am Sonntag, 13. September 2026, wird in Niedersachsen gewählt. Wenige Tage vor der Kommunalwahl ist nun bekannt geworden, dass Verwaltungsmitarbeiter in Burgwedel Wahlbriefe bereits vor dem Wahltag geöffnet haben. Ausgangspunkt der Berichterstattung war eine Recherche von [NIUS](https://nius.de/politik/briefwahl-manipulation-burgwedel-kommunalwahl?utm_source=chatgpt.com). Inzwischen haben auch die niedersächsische Landeswahlleitung und mehrere Medien den Vorgang bestätigt.

Dabei muss zunächst zwischen Wahlbrief und Stimmzettelumschlag unterschieden werden. Der äußere Wahlbrief enthält unter anderem den Wahlschein sowie einen nochmals separat verschlossenen Umschlag mit den eigentlichen Stimmzetteln. Nach Angaben der Landeswahlleitung wurde lediglich der äußere Wahlbrief geöffnet. Die darin befindlichen verschlossenen Stimmzettelumschläge seien nicht geöffnet worden.

## Wahlschein sollte im Sichtfenster erkennbar sein

Der Hintergrund klingt zunächst nach einem organisatorischen Problem. Die Wahlbriefe verfügen über ein Sichtfenster. Durch dieses sollte erkennbar sein, welchem Briefwahlbezirk der jeweilige Brief zuzuordnen ist.

Lag der Wahlschein innerhalb des Umschlags falsch herum, war diese Kennzeichnung offenbar nicht sichtbar. Mitarbeiter der Verwaltung öffneten deshalb den äußeren Wahlbrief, richteten den Wahlschein neu aus und verschlossen den Umschlag anschließend wieder.

Nach der von NIUS veröffentlichten Darstellung bestätigte Annika Morcinek, Leiterin des Teams Sicherheit und Ordnung der Stadt Burgwedel, dieses Vorgehen. Es sei aus „praktischen und zeitsparenden Gründen“ erfolgt und nach Angaben der Stadt im Vier-Augen-Prinzip durchgeführt worden. Der innere Stimmzettelumschlag sei dabei unberührt geblieben.

Die Stadt Burgwedel hat inzwischen auch den Umfang konkretisiert: Nach einer dpa-Meldung wurden dort **172 von bislang rund 4.100 eingegangenen Wahlbriefen** auf diese Weise geöffnet. Das entspricht gut vier Prozent der bis dahin eingegangenen Wahlbriefe.

## Wahlordnung ist an dieser Stelle eindeutig

Das Problem: Für ein solches Vorgehen sieht die Niedersächsische Kommunalwahlordnung gerade keinen Spielraum vor.

In [§ 59 Absatz 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung](https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/9840f1ac-3233-3439-a47e-8398d85aad9c?utm_source=chatgpt.com) heißt es ausdrücklich, dass die Gemeindewahlleitung die Wahlbriefe **„ungeöffnet“** sammelt und unter Verschluss hält.

Erst die zuständigen Wahl- beziehungsweise Briefwahlvorstände dürfen die Briefe im vorgeschriebenen Verfahren bearbeiten. Auch die weitere Systematik der Wahlordnung trennt bewusst zwischen der Aufbewahrung der ungeöffneten Briefe und ihrer späteren Öffnung durch den Wahlvorstand.

Die Landeswahlleitung kommt deshalb zu einem eindeutigen Ergebnis: Das vorzeitige Öffnen der Wahlbriefe zum Drehen beziehungsweise Neuausrichten des Wahlscheins sei mit den wahlrechtlichen Vorgaben **nicht vereinbar**.

Das ist mehr als lediglich eine ungewöhnliche Verwaltungspraxis. Es handelt sich um einen Verstoß gegen die für den Umgang mit Wahlbriefen vorgesehenen Verfahrensregeln.

## Auch Seelze betroffen – und eine bemerkenswerte Frage nach der Verantwortung

Der Vorgang beschränkt sich offenbar nicht auf Burgwedel. Inzwischen ist bestätigt, dass auch in **Seelze** Wahlbriefe vorzeitig geöffnet wurden. Die Stadt erklärte laut dpa, dass auch dort Briefe geöffnet und Wahlscheine neu ausgerichtet worden seien. Die Umschläge seien ausschließlich durch geschulte Mitarbeiter im Mehraugenprinzip geöffnet worden.

Besonders erklärungsbedürftig ist jedoch ein weiterer Punkt.

Nach Angaben der betroffenen Städte soll die **Region Hannover Ende August ein entsprechendes Vorgehen angeordnet haben**. Die dpa berichtet unter Berufung auf die Kommunen ausdrücklich von einer Anordnung der Regionsverwaltung.

Auch Burgwedel hatte gegenüber NIUS erklärt, das Verfahren sei mit der Kreiswahlleitung der Region Hannover abgestimmt gewesen.

Damit verlagert sich die Frage nach der Verantwortung deutlich: Sollte die Praxis tatsächlich auf einer Vorgabe oder zumindest einer Abstimmung mit der übergeordneten Wahlbehörde beruht haben, wäre der Vorgang nicht allein als eigenmächtiges Vorgehen einzelner kommunaler Mitarbeiter zu betrachten.

Gerade dieser Punkt dürfte weiter aufzuklären sein: **Wer hat die Anweisung gegeben, mit welchem genauen Wortlaut und auf welcher angenommenen Rechtsgrundlage?**

## Landeswahlleitung greift ein – Region weist Kommunen zum Stopp an

Nachdem der Vorgang bekannt geworden war, befasste sich die niedersächsische Landeswahlleitung mit der Angelegenheit.

Nach deren Angaben wurde der Sachverhalt mit der Regionswahlleitung Hannover besprochen. Anschließend wies die Region ihre Kommunen an, Wahlbriefe nicht mehr vorzeitig zu öffnen.

Für Briefe, bei denen die Wahlbezirksnummer durch das Sichtfenster nicht erkennbar ist, wurde nun ein anderes Verfahren festgelegt: Sie bleiben zunächst verschlossen. Am Wahltag soll ein eigens dafür bestimmter Briefwahlvorstand sie in öffentlicher Sitzung öffnen und den zuständigen Wahlbezirken zuordnen.

Damit wird genau das nachgeholt, was die Wahlordnung von Anfang an vorsieht: Die Öffnung erfolgt nicht vorab innerhalb der Verwaltung, sondern im vorgesehenen Wahlverfahren.

## Kein Hinweis auf Manipulation der Stimmen

So gravierend der Verfahrensverstoß für die Integrität und Nachvollziehbarkeit eines Wahlverfahrens ist, so wichtig ist zugleich die Abgrenzung zu einer tatsächlichen Wahlmanipulation.

Nach Angaben der Landeswahlleitung liegen derzeit **keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Stimmen verändert oder Stimmzettel geöffnet worden wären**. Die Stimmzettel befanden sich in einem zusätzlichen verschlossenen Umschlag innerhalb des Wahlbriefes. Dieser sei nicht geöffnet worden. Auch habe es keine Hinweise auf einen Zugriff Unbefugter gegeben.

Eine nachgewiesene Manipulation des Wahlergebnisses ist damit nach dem derzeitigen Kenntnisstand gerade **nicht** belegt.

Das ändert allerdings nichts daran, dass die vorgeschriebenen Sicherungsmechanismen eines Wahlverfahrens einen eigenen Wert besitzen. Wahlvorschriften sollen nicht erst dann greifen, wenn tatsächlich jemand Stimmen manipuliert. Sie sollen bereits die Möglichkeit dazu minimieren und dafür sorgen, dass der gesamte Umgang mit Wahlunterlagen transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar bleibt.

## Wie viele Wahlbriefe insgesamt betroffen sind, ist noch offen

Unklar ist weiterhin das vollständige Ausmaß.

Für Burgwedel nennt die Stadt inzwischen 172 geöffnete Wahlbriefe. Für Seelze und möglicherweise weitere Kommunen liegt bislang keine abschließende Gesamtzahl vor. Nach Angaben der Region Hannover werde derzeit ermittelt, wie viele Briefe insgesamt betroffen sind und ob die Praxis noch in weiteren Kommunen angewendet wurde.

Die Stadt Burgwedel selbst weist auf ihrer [Informationsseite zur Kommunalwahl 2026](https://www.burgwedel.de/portal/seiten/kommunalwahl-906000025-20520.html?utm_source=chatgpt.com) darauf hin, dass am 13. September neben dem Rat der Stadt und den Ortsräten auch der Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisterin, die Regionsversammlung und der Regionspräsident beziehungsweise die Regionspräsidentin gewählt werden.

Als Gemeindewahlleiterin für die Kommunalwahl wurde bereits im Oktober 2025 die Erste Stadträtin Christiane Concilio bestellt; stellvertretende Gemeindewahlleiterin ist Ordnungs- und Sozialamtsleiterin Andrea Stroker. Dies ergibt sich aus der offiziellen [Wahlbekanntmachung der Stadt Burgwedel](https://www.burgwedel.de/medien/dokumente/bekanntmachung_gemeindewahlleitung_kommunalwahl_13.09.2026__1__.pdf?20251021114306=&utm_source=chatgpt.com).

## Vertrauen entsteht durch ein überprüfbares Verfahren

Politisch aufgegriffen wurde der Vorgang zunächst vom AfD-Kreisverband Hannover-Land und dessen Vorsitzendem Dirk Brandes, der zugleich Bundestagsabgeordneter ist. Brandes fordert eine vollständige Aufklärung von Umfang und Verantwortlichkeiten und behält sich nach Angaben von NIUS eine Wahlprüfung vor.

Dabei sollte die Debatte zwei Ebenen auseinanderhalten.

Nach bisherigem Erkenntnisstand gibt es **keinen Nachweis einer Manipulation abgegebener Stimmen**. Diese Feststellung der Landeswahlleitung gehört ebenso zur vollständigen Darstellung wie der Verfahrensverstoß selbst.

Gleichzeitig ist aber amtlich festgestellt, dass Wahlbriefe entgegen der Kommunalwahlordnung vorzeitig geöffnet wurden. Hinzu kommt die bislang nicht vollständig geklärte Frage, welche Rolle die Region Hannover bei der Einführung dieser Praxis gespielt hat.

Gerade bei Wahlen reicht es nicht, dass Verantwortliche versichern, es sei nichts passiert. Die Regeln über verschlossene Wahlbriefe, öffentliche Auszählungen und klar definierte Zuständigkeiten existieren gerade deshalb, damit Bürger darauf nicht vertrauen **müssen**, sondern den ordnungsgemäßen Ablauf nachvollziehen können.

Vor der Kommunalwahl am 13. September bleiben daher vor allem drei Fragen offen: **Wie viele Wahlbriefe wurden insgesamt geöffnet? In welchen Kommunen geschah dies? Und wer innerhalb der Region Hannover hat das Verfahren angeordnet oder gebilligt?**

Auf diese Fragen sollte es nach der Wahl eine dokumentierte Antwort geben.
