#  Neue Grenzen für Hessens Landtagswahlkreise? Auch Limburg-Weilburg und Lahn-Dill im Blick

09. September 2026 // Geschrieben von Manfred

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Im Hessischen Landtag wird über einen neuen Zuschnitt der 55 Landtagswahlkreise diskutiert. Anlass sind Verschiebungen bei den Bevölkerungszahlen, durch die einige Wahlkreise inzwischen deutlich größer oder kleiner sind als der hessische Durchschnitt. Für die Region Limburg-Weilburg und Lahn-Dill liegen dabei unterschiedliche Modelle auf dem Tisch. Während der Mehrheitsvorschlag der vom Landtag eingesetzten Wahlkreiskommission hier keine Änderungen vorsieht, würde ein Gesetzentwurf der AfD mehrere Kommunen neu zuordnen.

Der Landtag hat den AfD-Entwurf am 1. September in erster Lesung beraten und anschließend an den Innenausschuss überwiesen. Eine Entscheidung ist damit noch nicht gefallen. CDU und SPD haben angekündigt, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, der sich am Mehrheitsvorschlag der Wahlkreiskommission orientieren soll. Nach Angaben der CDU soll der AfD-Entwurf im Ausschuss zunächst zurückgestellt werden, bis beide Varianten gemeinsam beraten werden können. ([Hessischer Landtag](https://hessischer-landtag.de/termine/73-plenarsitzung?utm_source=chatgpt.com "73. Plenarsitzung | Hessischer Landtag"))

## Warum die Wahlkreise überhaupt überprüft werden

Nach dem hessischen Landtagswahlgesetz soll die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises dem Durchschnitt aller Wahlkreise möglichst nahekommen. Zugleich sollen die Wahlkreise möglichst beständig und zusammenhängend sein und Gemeinde- sowie Landkreisgrenzen berücksichtigen. Überschreitet die Abweichung von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße 25 Prozent, ist eine Neuabgrenzung vorgeschrieben. ([Hessen Wahlen](https://wahlen.hessen.de/landtagswahlen/bericht-der-wahlkreiskomission "Bericht der Wahlkreiskommission | Hessen Wahlen"))

Der aktuelle Bericht der Wahlkreiskommission basiert auf den Bevölkerungszahlen zum 31. Dezember 2025. Demnach beträgt die für die Wahlkreiseinteilung maßgebliche durchschnittliche Bevölkerungszahl 77.043 Menschen. Vier Wahlkreise weichen um mehr als 20 Prozent vom Durchschnitt ab. Die gesetzliche 25-Prozent-Grenze wird derzeit allerdings in keinem Wahlkreis überschritten.

Besonders groß sind die Abweichungen derzeit in Teilen Nord- und Osthessens. Die Wahlkreiskommission empfiehlt deshalb mehrheitlich eine vergleichsweise begrenzte Korrektur: Nüsttal, Großalmerode und Kaufungen sollen ihre Wahlkreiszuordnung wechseln. Für Limburg-Weilburg und den Lahn-Dill-Kreis sieht dieser Vorschlag keine Veränderung vor.

## AfD schlägt deutlich umfassendere Reform vor

Die AfD hält diese Lösung für nicht weitreichend genug. Ihr Gesetzentwurf greift einen Minderheitsvorschlag aus der Wahlkreiskommission auf und sieht eine umfassendere Neuordnung vor. Nach Darstellung der Fraktion sollen damit nicht nur aktuelle Abweichungen ausgeglichen, sondern auch erwartete demografische Veränderungen stärker berücksichtigt werden.

Davon wären auch Mittel- und Westhessen betroffen. Konkret sieht der Entwurf für die Region folgende Veränderungen vor:

 | Kommune | bisher | nach AfD-Entwurf |
|---|---|---|
| Selters (Taunus) | Wahlkreis 22 Limburg-Weilburg II | Wahlkreis 21 Limburg-Weilburg I |
| Bad Camberg | Wahlkreis 22 Limburg-Weilburg II | Wahlkreis 29 Rheingau-Taunus II |
| Ehringshausen | Wahlkreis 16 Lahn-Dill I | Wahlkreis 17 Lahn-Dill II |
| Braunfels | Wahlkreis 17 Lahn-Dill II | Wahlkreis 22 Limburg-Weilburg II |
| Hüttenberg | Wahlkreis 17 Lahn-Dill II | Wahlkreis 22 Limburg-Weilburg II |
| Schöffengrund | Wahlkreis 17 Lahn-Dill II | Wahlkreis 22 Limburg-Weilburg II |

Zusätzlich sollen Aarbergen und Hohenstein innerhalb des Rheingau-Taunus-Kreises vom Wahlkreis 29 in den Wahlkreis 28 wechseln. Der Gesetzentwurf begründet diese aufeinander abgestimmten Verschiebungen damit, die Bevölkerungszahlen der betroffenen Wahlkreise stärker aneinander anzunähern.

Besonders auffällig wäre der Wechsel Bad Cambergs. Die Stadt würde nicht lediglich einem anderen Wahlkreis innerhalb Limburg-Weilburgs zugeordnet, sondern gemeinsam mit Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreises den Wahlkreis 29 bilden. Umgekehrt würden Braunfels, Hüttenberg und Schöffengrund aus dem Lahn-Dill-Kreis dem Wahlkreis Limburg-Weilburg II zugeschlagen. Damit bliebe dessen heutige Besonderheit bestehen, dass ein Landtagswahlkreis Kreisgrenzen überschreitet – allerdings in deutlich größerem Umfang als bisher. Derzeit gehört lediglich Waldsolms aus dem Lahn-Dill-Kreis zum Wahlkreis 22. ([Hessen Wahlen](https://wahlen.hessen.de/landtagswahlen/wahlkreise?utm_source=chatgpt.com "Wahlkreise | Hessen Wahlen"))

## Streit über Wahlgleichheit und gewachsene Strukturen

In der Plenardebatte standen sich entsprechend zwei unterschiedliche Ansätze gegenüber. AfD-Abgeordneter Klaus Gagel argumentierte, möglichst gleich große Wahlkreise seien für die Gleichheit der Stimmen entscheidend. Sein Entwurf solle Abweichungen verringern und zugleich längerfristig tragfähig sein. Er verwies ausdrücklich darauf, dass auch im Lahn-Dill-Kreis und in Limburg-Weilburg „Überhänge und Defizite“ ausgeglichen werden sollten.

FDP, CDU, SPD und Grüne widersprachen der Notwendigkeit einer so weitreichenden Reform. Sie verwiesen neben der Bevölkerungszahl auf weitere gesetzliche Kriterien wie Beständigkeit, räumlichen Zusammenhang und gewachsene Verwaltungsgrenzen. Der CDU-Abgeordnete Ingo Schon stellte in der Debatte zwei Modelle gegenüber: eine weitgehende Neuordnung mit Veränderungen in zahlreichen Kommunen und eine Fortschreibung der bestehenden Wahlkreiskarte mit möglichst wenigen Eingriffen. Die Mehrheit der Wahlkreiskommission habe sich für die zweite Variante entschieden.

Gerade die geplanten Veränderungen zwischen Limburg-Weilburg, Lahn-Dill und Rheingau-Taunus wurden dabei kritisch diskutiert. Schon erklärte, der AfD-Vorschlag würde Wahlkreise seines Rheingau-Taunus-Kreises mit Limburg-Weilburg „vermischen“. Die SPD-Abgeordnete Lisa Gnadl sprach mit Blick auf die drei Landkreise von einem „wilden Durcheinander“.

Die AfD hält dem entgegen, dass ihr Modell die Unterschiede bei der Zahl der Wahlberechtigten stärker reduziert. Nach dem Gesetzentwurf würde nach der Neuordnung keiner der 55 Wahlkreise mehr um 20 Prozent oder mehr vom Landesdurchschnitt abweichen; außerhalb eines Korridors von plus oder minus 15 Prozent lägen – abgesehen von innerstädtischen Wahlkreisen – nur noch zwei Wahlkreise.

## Wahlkreiskommission setzt auf möglichst wenige Eingriffe

Die Wahlkreiskommission selbst wurde zu Beginn der Wahlperiode von der Präsidentin des Hessischen Landtags eingesetzt. Neben Vertretern der Fraktionen gehören ihr unter anderem der Landeswahlleiter, die Präsidentin des Hessischen Statistischen Landesamtes und der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs an. ([Hessischer Landtag](https://hessischer-landtag.de/gremium/wahlkreiskommission?utm_source=chatgpt.com "Wahlkreiskommission | Hessischer Landtag"))

Ihre Mehrheit verfolgt einen anderen Ansatz als die AfD: Solange die gesetzliche Höchstabweichung nicht erreicht ist, sollen gewachsene Wahlkreisstrukturen möglichst erhalten bleiben. In der parlamentarischen Debatte wurde dabei mehrfach ein Korridor von rund 20 Prozent als politische Orientierungsgröße genannt, obwohl die gesetzlich zwingende Grenze bei 25 Prozent liegt.

Innenminister Roman Poseck verwies ebenfalls auf den Zielkonflikt zwischen Wahlgleichheit und Beständigkeit. Veränderungen von Wahlkreisen sollten nach seiner Darstellung nicht allein nach mathematischen Kriterien erfolgen, weil auch die kontinuierliche Beziehung zwischen einem Wahlkreis und seinen direkt gewählten Abgeordneten berücksichtigt werden müsse. Die Landesregierung sprach sich deshalb für den angekündigten, am Kommissionsbericht orientierten Vorschlag aus.

Damit ist derzeit vor allem eines festzuhalten: **Ein Neuzuschnitt in Limburg-Weilburg und Lahn-Dill ist Gegenstand eines konkreten Gesetzentwurfs, aber keineswegs beschlossen.** Nach derzeitigem Stand spricht die parlamentarische Mehrheit vielmehr dafür, die Wahlkreisgrenzen in der Region unverändert zu lassen. Erst wenn der angekündigte zweite Gesetzentwurf vorliegt und beide Modelle im Innenausschuss beraten worden sind, wird sich zeigen, ob sich daran noch etwas ändert.
