#  Plagiatsvorwürfe gegen Berlins Justizsenatorin: Universität Köln prüft Badenbergs Doktorarbeit

21. August 2026 // Geschrieben von Redaktion

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83 Textstellen in der Dissertation von Felor Badenberg stehen nach einer Untersuchung des Plagiatsprüfers Stefan Weber unter Verdacht. Die CDU-Politikerin weist bewusstes Fehlverhalten zurück und hat selbst eine Prüfung durch die Universität zu Köln beantragt. Ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt, ist bislang nicht entschieden.

Berlins Justizsenatorin **Felor Badenberg (CDU)** sieht sich wenige Wochen vor der Abgeordnetenhauswahl mit Plagiatsvorwürfen gegen ihre juristische Doktorarbeit konfrontiert. Der österreichische Kommunikationswissenschaftler und Plagiatsprüfer **Stefan Weber** wirft Badenberg vor, in ihrer 2005 an der Universität zu Köln eingereichten Dissertation zahlreiche Passagen aus älteren Veröffentlichungen übernommen zu haben, ohne dies ausreichend kenntlich zu machen. Über die Vorwürfe berichten inzwischen unter anderem [Legal Tribune Online](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/plagiatsvorwuerfe-berlin-justizsenatorin-felor-badenberg-stefan-weber), die [Tagesschau](https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/senatorin-badenberg-laesst-doktorarbeit-nach-plagiatsvorwuerfen-pruefen-100.html) und der [rbb](https://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2026/08/justiz-senatorin-felor-badenberg-doktorarbeit-plagiatsvorwuerfe-universitaet-prueft.html).

Weber veröffentlichte seine Untersuchung am 19. August. Nach seinen Angaben hat er bislang **83 von ihm als schwerwiegend eingestufte „Plagiatsfragmente“** dokumentiert. Die beanstandeten Stellen reichten von einzelnen Formulierungen und Sätzen bis zu längeren Textpassagen. Weber sieht problematische Übereinstimmungen nach eigener Darstellung sogar in der Danksagung, der Einleitung, dem Schlusswort und dem Klappentext der Arbeit. Seine ausführliche Darstellung einschließlich mehrerer Textgegenüberstellungen ist auf seinem Blog [Plagiatsgutachten.com](https://plagiatsgutachten.com/blog/doktorarbeit-der-justizsenatorin-badenberg-zu-weiten-teilen-plagiiert/) veröffentlicht.

Die Dissertation trägt den Titel *„Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung unter Berücksichtigung der Problematik der anonymen Geburt“*. Als wesentliche Quellen für mutmaßlich nicht ausreichend gekennzeichnete Übernahmen nennt Weber unter anderem ältere juristische Dissertationen sowie einen wissenschaftlichen Aufsatz. Auch die [Berliner Zeitung](https://www.berliner-zeitung.de/article/plagiatsverdacht-justizsenatorin-badenberg-soll-ihre-doktorabeit-abgekupfert-haben-10310270) berichtet über das Gutachten und die darin aufgeführten 83 Stellen.

## 83 Verdachtsstellen sind noch keine 83 festgestellten Plagiate

Entscheidend ist allerdings die Unterscheidung zwischen Webers Untersuchung und einer offiziellen wissenschaftlichen Bewertung. Bislang handelt es sich um **Vorwürfe eines privaten Plagiatsprüfers**. Die Universität zu Köln hat bislang nicht festgestellt, dass Badenberg in 83 Fällen plagiiert oder wissenschaftliches Fehlverhalten begangen hat.

Auch die Bewertung einzelner Textähnlichkeiten kann insbesondere in juristischen Arbeiten kompliziert sein. Entscheidend sind unter anderem die konkrete Quelle, der Umfang einer Übernahme, deren Kennzeichnung und die zum Zeitpunkt der Dissertation geltenden wissenschaftlichen Standards.

Anders gelagert wären ungekennzeichnete Übernahmen eigenständiger Formulierungen oder Argumentationspassagen aus anderen wissenschaftlichen Arbeiten. Genau solche Fälle will Weber in Badenbergs Dissertation gefunden haben. Ob diese in Anzahl und Gewicht ausreichen, um wissenschaftliches Fehlverhalten oder gar ein für den Doktorgrad relevantes Plagiat festzustellen, muss nun die Universität beurteilen.

## Badenberg bittet selbst um Prüfung

Badenberg reagierte auf die Veröffentlichung der Vorwürfe mit der Ankündigung, ihre frühere Universität einzuschalten. Sie habe die Universität zu Köln um eine **„unabhängige und umfassende Prüfung“** ihrer Dissertation gebeten. Zugleich erklärte die Justizsenatorin, sie habe die Arbeit **„nach bestem Wissen und Gewissen“** angefertigt. Das berichten unter anderem [Tagesschau](https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/senatorin-badenberg-laesst-doktorarbeit-nach-plagiatsvorwuerfen-pruefen-100.html), [LTO](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/plagiatsvorwuerfe-berlin-justizsenatorin-felor-badenberg-stefan-weber) und [Beck Aktuell](https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsgeschehen/justizsenatorin-badenberg-berlin-plagiat-doktorarbeit-2026-08-20).

Eine detaillierte öffentliche Stellungnahme zu den einzelnen von Weber aufgeführten Textstellen liegt bislang nicht vor.

Damit liegt die wissenschaftliche Bewertung zunächst bei der Universität zu Köln. Erst deren Prüfung kann klären, ob die beanstandeten Passagen als Zitier- oder Dokumentationsfehler einzustufen sind oder ob wissenschaftliches Fehlverhalten von größerem Gewicht vorliegt. Auch mögliche Konsequenzen für den Doktorgrad sind deshalb derzeit offen.

## Vorwürfe treffen Badenberg mitten im Berliner Wahlkampf

Politisch kommt die Affäre für die CDU zu einem besonders ungünstigen Zeitpunkt. Am **20. September 2026** wird in Berlin ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Badenberg kandidiert selbst und gehört als Justizsenatorin zu den bekanntesten Mitgliedern des Berliner Senats.

Von der Berliner CDU erhielt die Senatorin zunächst Rückendeckung. Finanzsenator und CDU-Spitzenkandidat **Stefan Evers** bezeichnete sie als eine herausragende Justizsenatorin und verwies auf ihre „Integrität, Ernsthaftigkeit und Professionalität“. Er hob zudem hervor, dass Badenberg unmittelbar selbst eine Überprüfung durch die Universität veranlasst habe. Die entsprechende Stellungnahme wurde unter anderem von [ZEIT Online](https://www.zeit.de/news/2026-08/20/nach-plagiatsvorwurf-evers-stellt-sich-hinter-badenberg) veröffentlicht.

Aus der Opposition kommen dagegen bereits Forderungen nach Aufklärung und Zweifel an Badenbergs Glaubwürdigkeit. So erklärte der rechtspolitische Sprecher der Berliner AfD-Fraktion, Marc Vallendar, die fachliche Kompetenz und persönliche Integrität der Senatorin seien durch die Vorwürfe infrage gestellt. Die [Berliner Zeitung](https://www.berliner-zeitung.de/article/plagiatsvorwurf-gegen-afd-jaegerin-badenberg-sie-sollte-die-affaere-nicht-quaelend-in-die-laenge-ziehen-10312455) dokumentiert diese und weitere politische Reaktionen.

## Frühere Arbeit beim Verfassungsschutz sorgt für zusätzliche politische Brisanz

Zusätzliche Aufmerksamkeit erhält der Fall durch Badenbergs berufliche Vergangenheit. Bevor sie 2023 in den Berliner Senat wechselte, arbeitete sie viele Jahre beim **Bundesamt für Verfassungsschutz**, zuletzt als Vizepräsidentin. Zuvor war sie dort unter anderem mit dem Bereich Rechtsextremismus befasst.

Einige Medien und politische Akteure stellen deshalb einen Zusammenhang zwischen den Plagiatsvorwürfen und Badenbergs früherer Beteiligung an der Beobachtung beziehungsweise Bewertung der AfD her. Weber selbst griff diesen Aspekt nach Veröffentlichung seines Gutachtens ebenfalls auf.

Für die wissenschaftliche Bewertung ihrer Dissertation ist diese politische Vorgeschichte jedoch zunächst ohne Bedeutung. Ob Badenberg gegen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen hat, muss unabhängig von ihren späteren beruflichen und politischen Tätigkeiten anhand der Arbeit und der maßgeblichen Promotionsregeln geprüft werden.

## Ausgang des Verfahrens offen

Damit steht der Fall derzeit noch am Anfang. Fest steht, dass Weber **83 Textstellen dokumentiert hat, die er für problematisch hält**, und dass mehrere veröffentlichte Beispiele deutliche sprachliche Übereinstimmungen mit älteren Arbeiten zeigen. Fest steht ebenfalls, dass Badenberg eine unabhängige universitäre Prüfung beantragt hat.

Nicht geklärt ist dagegen, wie die Universität die einzelnen Stellen wissenschaftlich bewertet, welchen Anteil sie an der Gesamtarbeit haben und ob daraus ein Täuschungsvorwurf abgeleitet werden kann.

Erst wenn die Universität zu Köln ihre Prüfung abgeschlossen hat, lässt sich daher belastbar beurteilen, ob es sich um Zitierfehler, gravierendere Verstöße gegen wissenschaftliche Standards oder ein für den Doktorgrad relevantes Plagiat handelt. Bis dahin bleiben die **83 von Weber beanstandeten Stellen ein Plagiatsverdacht – kein von der Universität festgestellter Plagiatsfall.**
